Aktien Steuern in Deutschland Der komplette Guide & junge Anleger
Aktien & Steuern einfach erklärt: Abgeltungsteuer, Sparerpauschbetrag, Verlustverrechnung – & Berufseinsteiger in Deutschland.
- Kursgewinne, Dividenden und realisierte Gewinne aus Aktienverkäufen unterliegen der Abgeltungsteuer.
- Zusätzlich zur Abgeltungsteuer fallen Solidaritätszuschlag und – falls zutreffend – Kirchensteuer an.
- Abgeltungsteuer wird pauschal auf Kapitalerträge erhoben und ersetzt die individuelle Einkommensteuer auf diese Erträge.
- Unrealisierte Gewinne ('Buchgewinne') werden NICHT besteuert – Steuerpflicht entsteht erst bei Verkauf.
Aktiengewinne versteuern: Was Anleger:innen wirklich wissen müssen
Kursgewinne, Dividenden und realisierte Gewinne aus Aktienverkäufen unterliegen der Abgeltungsteuer.
Wer Aktien kauft und wieder verkauft, muss auf den Gewinn in Deutschland grundsätzlich Abgeltungsteuer zahlen. Doch gerade für Anleger:innen mit niedrigem Einkommen gibt es legale Wege, die Steuerlast deutlich zu senken – oder sogar ganz auf null zu drücken.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Kursgewinne | Dividenden und realisierte Gewinne aus Aktienverkäufen unterliegen der Abgeltungsteuer. |
| Zusätzlich zur Abgeltungsteuer fallen Solidaritätszuschlag und – falls zutreffend – Kirchensteuer an. | , |
| Abgeltungsteuer wird pauschal auf Kapitalerträge erhoben und ersetzt die individuelle Einkommensteuer auf diese Erträge. | , |
| Unrealisierte Gewinne ('Buchgewinne') werden NICHT besteuert – Steuerpflicht entsteht erst bei Verkauf. | , |
| Aktien im Privatvermögen vs. Betriebsvermögen | Privatanleger:innen sind fast immer im Privatvermögen. |
| Kennzahl (2026) | Wert |
|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25 % |
| Sparerpauschbetrag | 1.000 € |
| Soli auf die Steuer | 5,5 % (auf die Steuer) |
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Welche Steuern fallen auf Aktiengewinne an?
Fester Steuersatz auf Kapitalerträge (Abgeltungsteuer
Wer Aktien mit Gewinn verkauft, erzielt einen sogenannten Veräußerungsgewinn – und der ist in Deutschland steuerpflichtig. Dasselbe gilt für Dividenden, die ein Unternehmen an seine Aktionäre ausschüttet. Beide Einkunftsarten fallen unter den Begriff der Kapitalerträge und werden durch die Abgeltungsteuer erfasst. Damit ist die steuerliche Belastung dieser Erträge grundsätzlich unabhängig von deinem sonstigen Einkommen – sie wird pauschal und direkt an der Quelle abgeführt, also beim Broker oder der Bank.
Ein wichtiger Grundsatz, den viele Einsteiger missverstehen: Solange du Aktien nur hältst und nicht verkaufst, entsteht keinerlei Steuerpflicht. Buchgewinne – also Wertsteigerungen, die noch nicht durch einen Verkauf realisiert wurden – bleiben vollständig steuerfrei. Erst im Moment des Verkaufs entsteht der steuerrelevante Gewinn, berechnet als Differenz zwischen Verkaufspreis und ursprünglichem Kaufpreis (ggf. vermindert um Transaktionskosten).
Zur Abgeltungsteuer kommen noch zwei weitere Komponenten: der Solidaritätszuschlag und, falls du Mitglied einer Religionsgemeinschaft bist, die Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % – allerdings nicht auf deinen Kapitalertrag, sondern auf die berechnete Abgeltungsteuer selbst. Die Kirchensteuer wird ebenfalls automatisch einbehalten, wenn du deinem Broker mitgeteilt hast, dass du kirchensteuerpflichtig bist. Für alle drei Abzüge gilt: Der Broker rechnet und überweist – du musst im Normalfall selbst nichts tun.
Die Abgeltungsteuer hat ihren Namen nicht zufällig: Sie „gilt ab" – das heißt, mit ihrer Zahlung ist deine Steuerpflicht auf diese Erträge endgültig abgegolten. Du musst Kapitalerträge daher grundsätzlich nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Ausnahmen dazu erfährst du weiter unten im Abschnitt zur Anlage KAP.
AUF EINEN BLICK
- Kirchensteuer nur wenn Mitglied einer Kirche; Banken/Broker führen sie automatisch ab.
- Günstigerprüfung: Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kann beantragen, Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern – für viele Anleger mit geringem Einkommen vorteilhaft.
- Die Günstigerprüfung wird über die Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) beantragt.
Satz, Berechnung und die wichtige Günstigerprüfung
Jeder Steuerpflichtige hat einen jährlichen Sparerpauschbetrag
Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % auf alle Kapitalerträge. Dazu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf eben diese 25 % – in der Praxis ergibt das eine kombinierte Belastung von rund 26,375 % (ohne Kirchensteuer). Wer kirchensteuerpflichtig ist, muss je nach Bundesland noch 8 oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer einkalkulieren, was die Gesamtbelastung auf rund 27,8–27,9 % anhebt. Diese Zahlen klingen zunächst hoch, doch gerade für Sparer:innen mit geringem Einkommen gibt es eine entscheidende Stellschraube: die Günstigerprüfung.
Die Günstigerprüfung (auch: Günstigerwahlrecht) ist eine Option, die das Finanzamt auf Antrag – in der Steuererklärung über Anlage KAP – durchführt. Sie prüft, ob es für dich günstiger wäre, deine Kapitalerträge statt mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 % mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen deutlich unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (Stand 2026, für Ledige), so kann dein persönlicher Grenzsteuersatz spürbar unter 25 % liegen – oder sogar null betragen, wenn du insgesamt unter dem Freibetrag bleibst. In diesem Fall erstattet das Finanzamt zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück.
Für Sparer:innen mit geringem Einkommen ist die Günstigerprüfung daher oft besonders lohnenswert. Wer beispielsweise nur in Teilzeit arbeitet oder eine geringe Rente bezieht, hat häufig ein Gesamteinkommen, das unter oder nur knapp über dem Grundfreibetrag liegt. In einem solchen Fall kann das Finanzamt auf Antrag sämtliche bereits einbehaltene Abgeltungsteuer zurückerstatten – ein geldwerter Vorteil, der unbedingt genutzt werden sollte. Wichtig: Beantragen musst du die Günstigerprüfung aktiv; das Finanzamt prüft sie nicht von sich aus.
Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird vom Broker seit 2015 automatisch einbehalten, wenn die Religionszugehörigkeit über das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) im Bundeszentralamt für Steuern gespeichert ist. Wer keine Kirchensteuer zahlen möchte, muss aus seiner Kirche austreten – ein Widerspruch beim Broker reicht nur für die automatische Abführung, nicht für die grundsätzliche Steuerpflicht.
AUF EINEN BLICK
- Bei Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag.
- Freistellungsauftrag beim Broker einrichten: Ohne Freistellungsauftrag wird Steuer direkt einbehalten.
- Freistellungsauftrag kann auf mehrere Banken/Broker aufgeteilt werden – nie den Gesamtbetrag überschreiten.
- Trade Republic, Scalable Capital & Co.: Freistellungsauftrag direkt in der App einrichten – so geht's Schritt für Schritt.
Den Freibetrag clever nutzen und Steuern sofort sparen
Realisierte Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.
Der Sparerpauschbetrag ist eines der wirksamsten und gleichzeitig am häufigsten verschenkten Steuergeschenke für Anlegerinnen und Anleger. Jede steuerpflichtige Person in Deutschland hat Anspruch auf einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ledige) bzw. 2.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner). Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind vollständig steuerfrei – es fällt keine Abgeltungsteuer, kein Soli und keine Kirchensteuer an. Der Betrag gilt pro Jahr und wird nicht in Folgejahre übertragen; wer ihn nicht ausnutzt, verliert ihn.
Damit der Sparerpauschbetrag auch wirklich wirkt, muss ein Freistellungsauftrag beim Broker eingerichtet werden. Ohne diesen Auftrag behält die Bank oder der Broker automatisch Abgeltungsteuer ein, sobald Kapitalerträge anfallen – selbst wenn du noch weit unter der 1.000-€-Grenze liegst. Den Freistellungsauftrag richtest du einmalig in der App oder im Online-Banking ein; er gilt dann unbefristet, bis du ihn änderst oder widerrufst.
Wer mehrere Depots oder Konten bei verschiedenen Anbietern hat, kann den Sparerpauschbetrag aufteilen. Du könntest beispielsweise 600 € bei Trade Republic und 400 € bei Scalable Capital freistellen. Das Entscheidende: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € nicht überschreiten (bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung). Eine Überschreitung ist zwar technisch möglich, führt aber dazu, dass das Finanzamt die Differenz nachfordert. Tipp: Überprüfe deine Freistellungsaufträge jährlich, besonders wenn du neue Depots eröffnet oder alte geschlossen hast.
Wer den Freistellungsauftrag nicht rechtzeitig eingerichtet hat und daher zu viel Abgeltungsteuer gezahlt wurde, kann die zu viel gezahlten Beträge über die Steuererklärung mit Anlage KAP zurückholen – vorausgesetzt, die Erträge lagen tatsächlich unter dem Pauschbetrag. Das ist zwar aufwendiger als die direkte Freistellung, aber möglich und lohnenswert.
AUF EINEN BLICK
- Broker führen automatisch einen 'Aktien-Verlustverrechnungstopf' – Verluste bleiben über das Jahr hinweg gespeichert.
- Verluste aus Aktien können NICHT mit anderen Kapitalerträgen (z. B. Zinsen, Dividenden) verrechnet werden – gesetzliche Einschränkung seit 2009.
- Jahresübergreifender Verlustvortrag: Nicht verrechnete Verluste werden in Folgejahre vorgetragen.
- Verlustbescheinigung beantragen (bis 15. Dezember beim Broker): Nur so können Verluste eines Brokers bei der Steuererklärung mit Gewinnen eines anderen Brokers verrechnet werden.
Verlustverrechnung & Verlusttöpfe: So funktioniert das System
Freistellungsauftrag vollständig ausschöpfen – kostet nichts und spart sofort Steuern.
Nicht jede Aktienanlage geht auf. Wer Verluste realisiert – also Aktien mit Verlust verkauft –, muss diese nicht einfach hinnehmen: Das Steuerrecht erlaubt die Verrechnung von realisierten Verlusten mit realisierten Gewinnen. Dein Broker führt dafür automatisch sogenannte Verlustverrechnungstöpfe, getrennt nach Einkunftsart. Für Aktiengewinne und -verluste gibt es einen eigenen Topf: den Aktien-Verlustverrechnungstopf.
Wichtig zu verstehen: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Sie können nicht mit anderen Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden oder Gewinnen aus Anleihen oder Zertifikaten verrechnet werden – eine gesetzliche Einschränkung, die seit 2009 gilt. Das ist ein wesentlicher Unterschied zum allgemeinen Verlustverrechnungstopf, der für alle anderen Kapitalerträge (außer Aktiengewinne) gilt und etwas flexibler ist.
Verbleiben am Jahresende noch nicht verrechnete Aktienverluste im Topf, verfallen diese nicht. Sie werden automatisch in das nächste Steuerjahr vorgetragen und stehen dort wieder zur Verrechnung mit künftigen Aktiengewinnen zur Verfügung – unbegrenzt lange. Willst du jedoch Verluste von einem Broker zu einem anderen mitnehmen oder sie in der Steuererklärung selbst geltend machen, musst du bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung beim alten Broker beantragen. Dieser Stichtag ist hart – wer ihn verpasst, muss bis zum Folgejahr warten.
Eine clevere Ergänzungsstrategie ist das sogenannte Tax-Loss-Harvesting: Dabei werden Positionen, die sich im Verlust befinden, gezielt vor Jahresende verkauft, um die realisierten Verluste mit Gewinnen desselben Jahres zu verrechnen. Anschließend kann man dieselbe oder eine ähnliche Position sofort wieder kaufen. Steuerlich entsteht so ein Vorteil, ohne das eigentliche Portfolio langfristig zu verändern. Das ist vollständig legal – ein Gestaltungsmissbrauch liegt nur vor, wenn die Transaktion keinen wirtschaftlichen Zweck außerhalb der Steueroptimierung hat, was beim Kauf ähnlicher Titel in der Regel nicht zutrifft.
AUF EINEN BLICK
- Günstigerprüfung in der Einkommensteuererklärung beantragen, wenn das Gesamteinkommen niedrig ist.
- Gewinne ggf. über den Jahreswechsel strecken, um den Sparerpauschbetrag zweier Jahre zu nutzen.
- Verluste gezielt realisieren ('Tax-Loss-Harvesting'), um Gewinne innerhalb des Jahres auszugleichen.
- Kirchensteuer: Kapitalertragsteuer-Einbehalt durch die Bank erst beantragen, wenn tatsächlich Kirchenmitglied.
Legale Strategien: So bleibt mehr im Depot
Inländische Broker (z. B. Trade Republic, Scalable Capital) führen Abgeltungsteuer automatisch ans Finanzamt ab – 'Abgeltung' im Wortsinne.
Die gute Nachricht: Steueroptimierung bei Aktien erfordert keine teuren Berater. Mit ein paar gezielten Maßnahmen können Sparer und Anleger ihre Steuerbelastung auf Kapitalerträge deutlich reduzieren oder vollständig vermeiden. Der erste und wichtigste Schritt ist, den Freistellungsauftrag bei allen Brokern vollständig auszuschöpfen. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Ledige) ist ein echter Steuervorteil – wer ihn jedes Jahr voll ausnutzt, spart im Laufe eines Anlegerlebens eine erhebliche Summe.
Der zweite Hebel ist die bereits beschriebene Günstigerprüfung. Gerade bei Selbstständigen oder in Teilzeit Beschäftigten schwanken die Einkommen stark: Ein Jahr mit vollem Einsatz und ein Jahr mit reduzierter Arbeitszeit oder Auszeit ergeben sehr unterschiedliche Steuerprofile. Es lohnt sich, jedes Jahr neu zu rechnen und bei niedrigem Gesamteinkommen die Anlage KAP einzureichen. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen zusammen mit den Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), kann die gesamte einbehaltene Abgeltungsteuer zurückerstattet werden.
Eine weitere Strategie: Gewinne über den Jahreswechsel strecken. Wenn du absehen kannst, dass deine Kapitalerträge im laufenden Jahr den Sparerpauschbetrag bereits ausschöpfen oder überschreiten, kann es sinnvoll sein, geplante Verkäufe mit Gewinn auf das neue Jahr zu verschieben. So nutzt du den Pauschbetrag zweier Kalenderjahre. Das erfordert ein wenig Planung, ist aber bei langfristigen Anlagen häufig problemlos möglich.
Schließlich: Behalte die Verlustbescheinigung im Blick. Wer mehrere Depots bei verschiedenen Brokern hat und einen davon wechseln möchte, sollte frühzeitig – spätestens Mitte Dezember – eine Verlustbescheinigung beim abgebenden Broker beantragen, damit Verluste nicht „hängenbleiben" und im Folgejahr wieder eingesetzt werden können. Diese kleinen organisatorischen Maßnahmen kosten wenig Zeit, sparen aber bares Geld.
AUF EINEN BLICK
- Freistellungsauftrag in der App einrichten: Schritt-für-Schritt-Anleitung (Einstellungen → Steuern → Freistellungsauftrag).
- Jahressteuerbescheinigung: Broker stellt sie automatisch aus – wichtig für die Steuererklärung.
- Ausländische Broker (z. B. Interactive Brokers, DEGIRO mit EU-Sitz): Steuer wird u. U. NICHT automatisch abgeführt – Pflicht zur Selbstdeklaration in Anlage KAP.
- Vorabpauschale auf ETFs: Auch bei Thesaurierern kann jährlich eine kleine Steuer fällig werden – Broker bucht sie automatisch ab (Freistellungsauftrag puffert).
Neobroker im Fokus: Automatisch, aber nicht immer vollständig
Pflicht zur Abgabe: Nur bei Günstigerprüfung, ausländischem Broker, nicht abgeführter Kirchensteuer oder nicht genutzten Verlusten.
Neobroker wie Trade Republic oder Scalable Capital haben in den letzten Jahren Millionen Anleger in Deutschland gewonnen. Ein großer Vorteil: Als inländische Broker mit deutschem Sitz führen sie die Abgeltungsteuer automatisch ans Finanzamt ab. Du musst dich um die eigentliche Steuerzahlung also nicht kümmern – der Broker rechnet und überweist. Voraussetzung ist, dass du deinen Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet hast.
Den Freistellungsauftrag richtest du bei Trade Republic beispielsweise direkt in der App ein: Gehe zu den Kontoeinstellungen, wähle den Bereich „Steuern" und dort „Freistellungsauftrag". Trage den gewünschten Betrag ein – maximal 1.000 € (Ledige) oder den entsprechenden Anteil, wenn du noch andere Broker nutzt. Bei Scalable Capital und anderen Neobrokern funktioniert das analog, meist ebenfalls über die App oder das Web-Interface im Bereich Steuern oder Konto. Ohne diesen Schritt greift der Sparerpauschbetrag nicht, und Steuer wird ab dem ersten Cent Ertrag einbehalten.
Am Jahresende – meist im Januar des Folgejahres – stellt der Broker automatisch eine Jahressteuerbescheinigung aus. Dieses Dokument enthält alle relevanten Zahlen: gezahlte Kapitalerträge, einbehaltene Abgeltungsteuer, angerechneter Freistellungsauftrag, vorhandene Verlustverrechnungstöpfe. Die Jahressteuerbescheinigung ist die Grundlage, wenn du doch eine Anlage KAP einreichst, etwa um die Günstigerprüfung zu beantragen.
Anders sieht es bei ausländischen Brokern aus. Anbieter wie Interactive Brokers oder DEGIRO (mit EU-Sitz außerhalb Deutschlands) führen keine deutsche Abgeltungsteuer ab. Hier liegt die Pflicht zur korrekten Versteuerung vollständig bei dir: Du musst deine Kapitalerträge in der Steuererklärung über die Anlage KAP angeben und die entsprechende Steuer selbst berechnen bzw. zahlen. Das ist fehleranfälliger und aufwendiger – wer sich diesen Aufwand sparen möchte, fährt mit einem deutschen Broker in der Regel einfacher.
AUF EINEN BLICK
- Jahressteuerbescheinigung vom Broker ist die wichtigste Grundlage – alle relevanten Zahlen stehen darin.
- Anlage KAP: Kapitalerträge, angerechnete Steuer, Verlustvorträge eintragen.
- ELSTER oder Steuer-Apps (z. B. Wundertax, Taxfix) unterstützen beim Ausfüllen.
- Anleger mit geringem Gesamteinkommen sollten die Günstigerprüfung nie vergessen – sie kann zu Rückerstattungen führen.
Anlage KAP: Wann du sie brauchst und wie du sie ausfüllst
Mit dem StudySmarter Finanz-Score-Rechner kannst du prüfen, wie deine Kapitalerträge in dein Gesamtbild passen.
Die gute Nachricht zuerst: Die meisten Anleger mit deutschem Depot müssen keine Steuererklärung für ihre Kapitalerträge abgeben. Die Abgeltungsteuer ist durch den automatischen Abzug beim Broker bereits „abgegolten". Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, bei denen eine Anlage KAP notwendig oder zumindest sehr sinnvoll ist. Erstens: wenn du die Günstigerprüfung beantragen möchtest. Zweitens: wenn du einen ausländischen Broker nutzt, der keine Abgeltungsteuer abführt. Drittens: wenn Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht automatisch einbehalten wurde. Viertens: wenn du Verluste aus einem Broker in die Steuererklärung eintragen möchtest, weil sie nicht vollständig verrechnet wurden.
Das wichtigste Dokument für die Anlage KAP ist die Jahressteuerbescheinigung deines Brokers. Sie enthält alle Zahlen, die du in das Formular übertragen musst: die Höhe der Kapitalerträge, die einbehaltene Abgeltungsteuer sowie Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, den bereits genutzten Freistellungsauftrag und bestehende Verlustvorträge. Die meisten Angaben in der Anlage KAP sind direkte Übernahmen aus dieser Bescheinigung – du musst also nicht selbst rechnen, sondern lediglich abschreiben.
Für die Abgabe der Steuererklärung stehen dir verschiedene Wege offen. Das offizielle ELSTER-Portal des Finanzamts ist kostenlos und für einfache Fälle gut geeignet. Wer es lieber komfortabler mag, greift auf Steuer-Apps wie Wundertax oder Taxfix zurück, die Anlage KAP unterstützen und oft durch geführte Interview-Fragen auch für Einsteiger verständlich sind. Wichtig: Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater verlängert bis Ende Februar des übernächsten Jahres).
Ein häufiges Missverständnis: Wer nie eine Steuererklärung abgegeben hat, glaubt manchmal, er dürfe das auch nicht einfach nachholen. Das ist falsch. Du kannst für vergangene Jahre (in der Regel bis zu vier Jahre rückwirkend) Steuererklärungen einreichen, wenn du Anspruch auf eine Erstattung hast – etwa weil zu viel Abgeltungsteuer einbehalten wurde und die Günstigerprüfung greift. Das Finanzamt erstattet den zu viel gezahlten Betrag dann inklusive Zinsen zurück.
AUF EINEN BLICK
- Berechne, ob die Günstigerprüfung für dich lohnt: Dein persönlicher Steuersatz vs. Abgeltungsteuer-Satz.
- Tipp: Rechne jedes Jahr neu – das Einkommen schwankt (zum Beispiel durch Jobwechsel oder Phasen der Selbstständigkeit).
- Nach dem Rechner-Check: Freistellungsauftrag anpassen und ggf. Verlustbescheinigung rechtzeitig beantragen.
Deine persönliche Steuerbelastung verstehen und optimieren
Theorie ist gut, Zahlen sind besser. Der StudySmarter Finanz-Score-Rechner hilft dir dabei, ein realistisches Bild deiner Gesamtfinanzsituation zu bekommen – inklusive der steuerlichen Seite deiner Kapitalerträge. Denn ob Abgeltungsteuer oder Günstigerprüfung für dich besser ist, hängt von Faktoren ab, die sich jedes Jahr ändern können: Höhe des Nebenverdienstes, sonstige Einkünfte, Höhe der realisierten Gewinne.
Konkret lohnt die Günstigerprüfung immer dann, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt. Das ist beim Grundfreibetrag von 12.348 € (2026, Ledige) eine sehr relevante Größe: Wer inklusive Kapitalerträge unter diesem Betrag bleibt, zahlt effektiv null Einkommensteuer – und bekommt die gesamte einbehaltene Abgeltungsteuer zurück. Wer knapp darüber liegt, profitiert zumindest von einem niedrigeren Steuersatz als den pauschalen 25 %. Berechne also jedes Jahr neu: Was habe ich verdient, was habe ich an Kapitalerträgen erzielt, und wie hoch ist mein Grenzsteuersatz?
Nach dem Rechner-Check folgt die Umsetzung: Freistellungsauftrag überprüfen und ggf. anpassen, Verlustbescheinigung rechtzeitig vor dem 15. Dezember beim Broker beantragen falls nötig, und Anlage KAP in der Steuererklärung nutzen, wenn die Günstigerprüfung greift. Diese drei Schritte kosten dich zusammen vielleicht eine Stunde im Jahr – und können je nach Depotgröße und Einkommen mehrere Hundert Euro Steuererstattung bedeuten.
Denke außerdem an die sogenannte Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs: Diese fiktive Steuer auf Fondserträge wird zu Jahresbeginn automatisch vom Broker abgeführt, sofern ausreichend Guthaben vorhanden ist. Auch die Vorabpauschale profitiert vom Sparerpauschbetrag – ein weiterer Grund, den Freistellungsauftrag vollständig auszufüllen. Gerade bei ETF-Sparplänen, die bei Neobrokern sehr beliebt sind, kann das einen echten Unterschied machen.
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Häufige Fragen
Du zahlst auf Aktiengewinne erst dann Steuern, wenn dein Gewinn den persönlichen Sparerpauschbetrag übersteigt. Dieser Freibetrag gilt für alle Kapitalerträge, unabhängig davon, ob du Einkommen hast oder nicht. Erst wenn deine Gewinne diesen Betrag überschreiten, fällt die Abgeltungsteuer an.
Um einen Freistellungsauftrag bei Trade Republic einzurichten, öffnest du in der App den Bereich „Konto“ oder „Einstellungen“ und wählst dort den Punkt „Freistellungsauftrag“. Dort trägst du den Betrag ein, den du bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei stellen möchtest, und bestätigst die Eingabe. Der Auftrag wird dann automatisch an das Finanzamt gemeldet und bei deinen Kapitalerträgen berücksichtigt.
Aktienverluste werden steuerlich mit deinen Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet, und falls keine Gewinne vorhanden sind, mit anderen Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden. Ein verbleibender Verlust wird auf das nächste Jahr vorgetragen und kann dann mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Verluste aus Aktienverkäufen können nicht mit Einkünften aus nicht-kapitalen Quellen wie Lohn oder anderen staatlichen Leistungen verrechnet werden.
Die Günstigerprüfung ist ein Antrag beim Finanzamt, bei dem deine Kapitalerträge mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz statt mit der pauschalen Abgeltungsteuer besteuert werden. Für dich kann sie sich lohnen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen so niedrig ist, dass dein Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt. In diesem Fall zahlst du weniger Steuern auf deine Kapitalerträge, musst die Prüfung aber aktiv in deiner Steuererklärung beantragen.
Nein, ausländische Aktiengewinne wie von US-Aktien musst du nicht extra versteuern, da sie in Deutschland wie inländische Kapitalerträge behandelt werden. Dein deutscher Broker führt die Abgeltungsteuer automatisch ab, sofern er in Deutschland ansässig ist. Bei einem ausländischen Broker musst du die Gewinne selbst in deiner Steuererklärung angeben, aber es gibt keine separate Steuer auf ausländische Gewinne.
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuer auf thesaurierende ETFs, die auf Basis einer fiktiven Wertsteigerung berechnet wird, unabhängig von tatsächlichen Verkäufen. Sie wird von deinem Broker automatisch ermittelt und mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet oder als Steuer einbehalten. Die Höhe hängt vom Basiszins der Bundesbank und dem Fondsvolumen ab, wobei ein Teil der Pauschale steuerfrei bleibt, wenn der Fonds Verluste erlitten hat.
Nein, du kannst Aktien nicht generell steuerfrei verkaufen, nur weil du kein Einkommen hast. Der Verkauf löst immer Kapitalertragsteuer aus, sofern deine Gewinne den Sparerpauschbetrag übersteigen. Wenn dein Gewinn unter diesem Freibetrag bleibt, zahlst du keine Steuer, aber der Freibetrag ist begrenzt und gilt für alle Kapitalerträge zusammen.
Bei einer Depot-Übertragung zwischen zwei Brokern fallen keine Steuern an, solange die Wertpapiere nicht verkauft werden. Die Anschaffungskosten und der Freistellungsauftrag werden in der Regel automatisch an den neuen Broker übertragen, sodass spätere Verkäufe korrekt besteuert werden. Wenn du den Freistellungsauftrag nicht überträgst, musst du ihn beim neuen Broker neu einrichten, sonst werden Gewinne ohne Berücksichtigung des Freibetrags besteuert.
Quellen & Stand 09.07.2026
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