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FinanzbildungPraxisumsatz9 Min.

Praxisumsatz und Abrechnung So verdienen Ärzt:innen wirklich

Wie entstehen Praxisumsatz und Honorar? EBM, GOÄ, KV-Abrechnung & Kosten einfach erklärt – für Medizinstudierende und junge Ärzt:innen.

Praxisumsatz istRechnerWas bedeutet
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Unterschied zwischen Umsatz, Betriebskosten und Gewinn (Arzteinkommen) klar definieren
  • Vereinfachte Formel: Umsatz minus Praxiskosten (Personal, Miete, Geräte) minus Steuern = Nettoeinkommen
  • Kostenquote variiert stark nach Fachrichtung – als figure zu belegen
  • Warum ein hoher Umsatz nicht automatisch hohes Gehalt bedeutet

Praxisumsatz ist nicht gleich Arztgehalt – der entscheidende Unterschied

Unterschied zwischen Umsatz, Betriebskosten und Gewinn (Arzteinkommen) klar definieren

Wer hört, dass eine Arztpraxis mehrere Hunderttausend Euro im Jahr umsetzt, denkt schnell: Ärzt:innen verdienen unvorstellbar viel. Doch zwischen dem Praxisumsatz und dem tatsächlichen Nettoeinkommen liegen Welten – und das Verständnis dieser Lücke ist der Schlüssel für jeden, der die Finanzwelt der Medizin wirklich durchdringen möchte.

Kurz erklärt: Der Praxisumsatz ist die Gesamtheit aller Einnahmen einer Praxis – aus GKV-Abrechnung, Privatpatienten und Selbstzahlerleistungen. Davon werden Personalkosten, Miete, Geräte und weitere Betriebsausgaben abgezogen. Was übrig bleibt, ist der Gewinn – und erst davon gehen Steuern und Sozialabgaben ab. Das persönliche Nettoeinkommen ist oft deutlich niedriger als der Umsatz vermuten lässt.

AUF EINEN BLICK

  • Vereinfachte Formel: Umsatz minus Praxiskosten (Personal, Miete, Geräte) minus Steuern = Nettoeinkommen
  • Kostenquote variiert stark nach Fachrichtung – als figure zu belegen
  • Warum ein hoher Umsatz nicht automatisch hohes Gehalt bedeutet

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Was bedeutet Praxisumsatz – und warum ist er nicht dein Einkommen?

Gesetzlich Versicherte werden über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet

Der Begriff Praxisumsatz beschreibt die Summe aller Einnahmen, die eine Arztpraxis in einem bestimmten Zeitraum erzielt. Dazu gehören Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für die Behandlung gesetzlich Versicherter, Honorare aus der Privatliquidation sowie Erlöse aus sogenannten IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen). Der Umsatz sagt jedoch noch nichts darüber aus, was am Ende tatsächlich auf dem Konto der Ärztin oder des Arztes landet.

Die vereinfachte Formel lautet: Praxisumsatz minus Betriebsausgaben minus Steuern = Nettoeinkommen. Zu den Betriebsausgaben zählen Personalkosten (Medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, Verwaltung), Miete oder Immobilienfinanzierung, medizinische Geräte und deren Wartung, Verbrauchsmaterial, Versicherungen, Fortbildungskosten und Steuerberatung. Diese Kostenquote – also das Verhältnis von Kosten zum Umsatz – ist je nach Fachrichtung erheblich unterschiedlich. Technisch-invasive Fächer wie Radiologie oder Chirurgie haben oft sehr hohe Investitionskosten für Geräte, während Psychiater:innen oder Allgemeinmediziner:innen mit geringerem Geräteaufwand auskommen.

Ein Praxisumsatz im siebenstelligen Bereich klingt beeindruckend, kann aber bei einer radiologischen Gemeinschaftspraxis mit teuren MRT-Geräten, mehreren Angestellten und hohen Raumkosten zu einem vergleichsweise bescheidenen Gewinn führen. Umgekehrt kann eine gut geführte Einzelpraxis mit niedrigen Fixkosten und gutem Privatpatienten-Anteil bei moderatem Umsatz einen überproportional hohen Gewinn erzielen. Das unternehmerische Denken – Kosten steuern, Einnahmen diversifizieren, Investitionen planen – ist für niedergelassene Ärzt:innen unverzichtbar, wird in der medizinischen Ausbildung aber kaum vermittelt.

Selbstständige Ärzt:innen zahlen Einkommensteuer nicht auf den Umsatz, sondern auf den Gewinn. Betriebsausgaben und Abschreibungen auf Praxisausstattung mindern die Steuerlast erheblich. Außerdem entrichten sie keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, sondern sind über das berufsständische Versorgungswerk ihrer jeweiligen Ärztekammer abgesichert. All das macht die Einkommenssituation niedergelassener Ärzt:innen komplex – und schwer mit einem klassischen Angestelltengehalt zu vergleichen.

AUF EINEN BLICK

  • Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen werden direkt nach GOÄ liquidiert
  • Bedeutung des Privatpatienten-Anteils für den Umsatz
  • Rolle von IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) als Selbstzahlerangebot

Die zwei Abrechnungswelten: GKV und PKV

EBM = Einheitlicher Bewertungsmaßstab, listet abrechenbare Leistungen als Punkte

Das deutsche Gesundheitssystem kennt zwei grundlegend verschiedene Finanzierungswege, und jede niedergelassene Praxis operiert in beiden – mit sehr unterschiedlichen Vergütungslogiken. Gesetzlich Versicherte werden nicht direkt von den Krankenkassen bezahlt: Die Praxis rechnet quartalsweise über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) ab. Die KV erhält das Gesamtbudget der gesetzlichen Krankenkassen, verteilt es nach einem komplexen Schlüsselsystem und überweist den Praxen ihr Honorar. Das Ergebnis ist ein indirekter, regulierter Geldfluss mit Deckelungen und Budgets.

Völlig anders funktioniert die Abrechnung bei Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen. Hier erstellt die Praxis eine direkte Rechnung an die Patientin oder den Patienten, auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Privatpatienten zahlen in der Regel selbst und reichen die Rechnung bei ihrer privaten Krankenversicherung ein. Das bedeutet für die Praxis: sofortiger, direkter Geldfluss ohne Budgetdeckelung – und oft deutlich höhere Vergütungssätze als im GKV-System. Der Privatpatienten-Anteil einer Praxis ist daher einer der wichtigsten Treiber des Praxisumsatzes und noch stärker des Gewinns.

IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) sind ein weiterer Umsatzbaustein: Leistungen wie Ultraschalluntersuchungen zur Krebsvorsorge, Glaukom-Screening oder Reisemedizin werden nicht von der GKV erstattet und direkt an Selbstzahler:innen fakturiert. Sie unterliegen ebenfalls der GOÄ und ermöglichen Praxen, ihre Einnahmen flexibler zu gestalten. Für Patienten bedeutet das volle Kostentransparenz – und eine bewusste Entscheidung, die Leistung aus eigener Tasche zu zahlen.

AUF EINEN BLICK

  • Punkte werden über den Orientierungswert in Euro umgerechnet
  • Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) und extrabudgetäre Leistungen (EGV
  • Quartalsabrechnung über die KV, Honorarbescheid und Regelleistungsvolumen (RLV

EBM verstehen: So funktioniert die GKV-Abrechnung

GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte, Basis für Privatliquidation

Das Herzstück der gesetzlichen Abrechnung ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Dieses Regelwerk – gemeinsam von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband beschlossen – listet alle abrechenbaren ärztlichen Leistungen und ordnet ihnen Punktwerte zu. Eine Grundpauschale für einen Hausarztbesuch hat zum Beispiel einen bestimmten Punktwert, eine technische Untersuchung einen anderen. Diese Punkte werden anschließend über den sogenannten Orientierungswert in Euro umgerechnet, der jährlich neu verhandelt wird.

Die Gesamtvergütung, die Praxen über die KV erhalten können, ist durch die Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) gedeckelt. Sie orientiert sich an der Morbidität – also dem Krankheitsspektrum – der versicherten Bevölkerung in einer Region. Innerhalb dieses Budgets kann eine Praxis nur eine bestimmte Anzahl an Punkten mit vollem Wert abrechnen; darüber hinaus erbrachte Leistungen werden abgestaffelt vergütet. Das sogenannte Regelleistungsvolumen (RLV) legt dabei fest, wie viele Leistungen eine Praxis in einem Quartal budgetwirksam abrechnen darf.

Daneben gibt es die extrabudgetären Leistungen (EGV): Diese werden unabhängig vom Budget vollständig vergütet – etwa bestimmte Präventionsleistungen, Impfungen oder spezialisierte Behandlungen. Das macht die GKV-Abrechnung mehrdimensional: Praxen müssen verstehen, welche Leistungen budgetgebunden und welche extrabudgetär sind, um ihre Abrechnung strategisch zu gestalten. Am Ende des Quartals erstellt die KV einen Honorarbescheid, der detailliert aufschlüsselt, welche Leistungen anerkannt und wie sie vergütet wurden – häufig ein komplexes Dokument, das professionelle Unterstützung durch Abrechnungsdienstleister oder Praxisberater erfordert.

AUF EINEN BLICK

  • Steigerungsfaktor (Schwellenwert / Höchstsatz) erklärt
  • Rechnungsstellung direkt an Patient:in, nicht an die KV
  • Aktueller Stand der GOÄ-Reform und was sich für den Umsatz ändern könnte

GOÄ & Steigerungsfaktor: Abrechnung bei Privatpatient:innen

Fachrichtung (z.B. konservativ vs. operativ/technisch

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist das rechtliche Fundament jeder Privatliquidation. Sie legt für jede abrechenbare ärztliche Leistung einen Basisbetrag fest, der durch den sogenannten Steigerungsfaktor multipliziert wird. Der Schwellenwert – also der Faktor, bis zu dem keine besondere Begründung erforderlich ist – liegt für die meisten ärztlichen Leistungen bei 2,3. Technische Leistungen haben einen Schwellenwert von 1,8, Laborleistungen von 1,15. In begründeten Ausnahmefällen ist eine weitere Steigerung bis zum Höchstsatz möglich (3,5 bzw. 2,5 und 1,3 für Labor), etwa bei besonderem Schwierigkeitsgrad oder ungewöhnlichem Zeitaufwand.

Die Rechnung geht direkt an die Patientin oder den Patienten – nicht an die KV. Das bedeutet mehr Aufwand in der Verwaltung, aber auch deutlich höhere Honorare als im GKV-System. Viele Praxen beschäftigen daher spezialisierte Abrechnungsstellen oder nutzen externe Verrechnungsstellen für die Privatarztrechnung. Für die Praxis entsteht so ein unmittelbarer Liquiditätsvorteil gegenüber der quartalsweisen KV-Abrechnung.

Die aktuelle GOÄ stammt in ihrer Grundstruktur noch aus dem Jahr 1996 und wurde seitdem nicht grundlegend reformiert – ein politisch lange diskutiertes Problem, da die Vergütungssätze nicht mit der allgemeinen Kostenentwicklung Schritt gehalten haben. Die Bundesärztekammer und PKV-Verbände verhandeln seit Jahren über eine neue GOÄ (GOÄ-neu), die eine modernisierte Leistungsbeschreibung und angepasste Bewertungen bringen soll. Wann sie in Kraft tritt und welche konkreten Auswirkungen sie auf den Praxisumsatz haben wird, bleibt zum aktuellen Zeitpunkt noch offen. Klar ist: Eine reformierte GOÄ würde die Einnahmen aus Privatpatient:innen für viele Fachgruppen spürbar verändern.

AUF EINEN BLICK

  • Patient:innenstruktur und Privatpatienten-Anteil
  • Standort (Stadt/Land, Über- oder Unterversorgung
  • Praxisform: Einzelpraxis, BAG, MVZ oder Angestelltenverhältnis

Wovon der Praxisumsatz tatsächlich abhängt

Angestellte Ärzt:innen (Tarif, z.B. TV-Ärzte) haben planbares Gehalt, keinen Praxisumsatz

Der Praxisumsatz ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis mehrerer struktureller Faktoren. Die Fachrichtung ist einer der stärksten Treiber: Operativ oder technisch tätige Fächer wie Orthopädie, Augenheilkunde, Dermatologie oder Radiologie erzielen durch technische Untersuchungen und Eingriffe oft höhere Umsätze als konservative Fächer wie Allgemeinmedizin oder Psychiatrie. Allerdings sind auch die Betriebskosten entsprechend höher, sodass der Gewinn nicht proportional mitwächst.

Die Patient:innenstruktur und der Privatpatienten-Anteil sind ebenfalls entscheidend. Eine Praxis in einem einkommensstärkeren Stadtgebiet mit hohem Anteil privat Versicherter kann bei gleicher Leistungsmenge deutlich mehr Umsatz erzielen als eine vergleichbare Praxis im ländlichen Raum mit überwiegend GKV-Patient:innen. Der Standort spielt dabei mehrfach eine Rolle: Manche Regionen sind kassenärztlich unterversorgt, was Neuniederlassungen erleichtert und durch Förderprogramme attraktiv macht. In überversorgten Ballungsräumen hingegen ist eine Kassenzulassung nur über Praxisübernahme oder Ausnahmegenehmigung möglich.

Schließlich bestimmt die Praxisform maßgeblich, wie Umsatz und Gewinn verteilt werden. In einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) teilen sich mehrere Ärzt:innen Einnahmen und Kosten. Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kann als GmbH organisiert sein und Ärzt:innen anstellen – der Praxisumsatz fließt dann in das Unternehmen, während die angestellten Ärzt:innen ein Gehalt beziehen. Einzelpraxen bieten die größte unternehmerische Autonomie, aber auch das vollständige wirtschaftliche Risiko.

AspektWorauf es ankommt
Angestellte Ärzt:innen (Tarifz.B. TV-Ärzte) haben planbares Gehalt, keinen Praxisumsatz
Niedergelassene tragen unternehmerisches Risikoaber Chance auf höheren Gewinn
Investitionskosten für Praxisübernahme oder -gründung,
Übergangsmodelle: WeiterbildungsassistenzJob-Sharing, Anstellung in MVZ

Angestellt vs. selbstständig: Einkommenswege für Ärzt:innen

Selbstständige Ärzt:innen zahlen Einkommensteuer auf den Gewinn, nicht auf den Umsatz

Angestellte Ärzt:innen – ob im Krankenhaus oder im MVZ – erhalten ein geregeltes Gehalt, häufig nach dem Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte) in kommunalen Häusern oder nach Haustarifverträgen in Unikliniken und privaten Trägern. Das bedeutet planbare Einnahmen, klare Arbeitszeiten (zumindest auf dem Papier) und kein unternehmerisches Risiko. Praxisumsatz und Abrechnungsfragen sind für sie irrelevant – sie bekommen ihr Gehalt unabhängig davon, wie viel die Einrichtung erwirtschaftet. Dafür fehlt die Möglichkeit, durch unternehmerisches Geschick überdurchschnittlich zu verdienen.

Niedergelassene Ärzt:innen dagegen tragen das volle wirtschaftliche Risiko einer Selbstständigkeit. Die Praxisgründung oder -übernahme erfordert erhebliche Investitionen: Praxisausstattung, Umbaumaßnahmen, Kassenzulassung und – bei Übernahme – einen Kaufpreis für den Patientenstamm und den immateriellen Wert der Praxis. Diese Anlaufkosten werden häufig über Bankdarlehen finanziert und belasten den Cashflow in den ersten Jahren erheblich. Im Gegenzug besteht langfristig die Möglichkeit, ein deutlich höheres Nettoeinkommen zu erzielen als im Angestelltenverhältnis – insbesondere bei gutem Management der Praxiskosten und einem starken Privatpatienten-Anteil.

Zwischen diesen Polen gibt es Übergangsmodelle, die für Berufseinsteiger:innen interessant sind: Die Weiterbildungsassistenz in einer Praxis kombiniert Facharztausbildung mit einem Einblick in niedergelassene Strukturen. Job-Sharing ermöglicht das schrittweise Einsteigen in eine bestehende Praxis. Und die Anstellung im MVZ bietet die Sicherheit eines Gehalts bei gleichzeitiger Tätigkeit in einer ambulanten Versorgungsstruktur – ein Modell, das in der jüngeren Generation zunehmend beliebt ist.

AUF EINEN BLICK

  • Berufsständisches Versorgungswerk statt gesetzliche Rentenversicherung
  • Wichtige Absicherungen: Berufsunfähigkeit ist für Mediziner:innen zentral
  • Betriebsausgaben und Abschreibungen mindern die Steuerlast

Steuern, Kosten und Absicherung als Ärzt:in

Abrechnung ist selten Teil der Ausbildung – früh Grundwissen aufbauen

Selbstständige Ärzt:innen erzielen steuerrechtlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG) und zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn – also auf die Differenz zwischen Einnahmen und Betriebsausgaben. Der Grundfreibetrag liegt 2026 für Ledige bei 12.348 € und für zusammen veranlagte Paare bei 24.696 €. Darüber hinaus steigen die Steuersätze progressiv – bei höheren Gewinnen greift der Spitzensteuersatz. Kluge Steuergestaltung durch einen spezialisierten Steuerberater ist daher für Praxisinhaber:innen kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Betriebsausgaben wie Fortbildungsreisen, Fachliteratur, Praxisausstattung und Abschreibungen auf Geräte reduzieren die Steuerlast erheblich.

Anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung sind selbstständige Ärzt:innen Pflichtmitglied im berufsständischen Versorgungswerk ihrer Landesärztekammer. Diese Einrichtungen sind eigenständige Altersvorsorgesysteme mit eigenen Beitragssätzen und Leistungsmodellen. Sie gelten in der Regel als leistungsstärker als die gesetzliche Rente, sind aber ebenfalls beitragspflichtig und müssen im Finanzplan berücksichtigt werden.

Ein oft unterschätzter Aspekt ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung. Ärzt:innen sind besonders exponiert: körperlich belastende Tätigkeiten, Infektionsrisiken, psychische Belastungen durch Verantwortung und emotionale Nähe zu schwerstkranken Patienten machen den Beruf zu einem mit erhöhtem BU-Risiko. Wer früh – idealerweise direkt nach der Facharztausbildung – eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sichert sich günstigere Beiträge und kann Gesundheitsprüfungen vor dem Auftreten berufsbedingter Vorerkrankungen absolvieren. Das Einkommen – ob Praxisgewinn oder Arztgehalt – ist die Basis für alles: Tilgung, Altersvorsorge, Lebensstandard. Es zu schützen ist deshalb so wichtig wie jede andere unternehmerische Entscheidung.

AUF EINEN BLICK

  • Assistenzzeit und erste Praxisjahre: Fokus auf Gehalt statt Umsatz
  • Warum Berufsunfähigkeitsschutz für junge Mediziner:innen früh sinnvoll ist
  • Finanzielle Planung von der Assistenzzeit bis zur Niederlassung

Für Mediziner:innen: Was du jetzt schon wissen solltest

Abrechnung und Praxisökonomie sind im Medizinstudium kein Pflichtfach – und das ist ein echtes Manko. Wer nach dem Studium in die Weiterbildung eintritt, konzentriert sich verständlicherweise auf klinische Fähigkeiten. Doch schon im Praktischen Jahr (PJ) und in der Famulatur lohnt es sich, die Augen offen zu halten: Wie läuft in dieser Praxis die Abrechnung? Wie ist die Patientenstruktur? Was kostet die Praxisführung? Diese Fragen frühzeitig zu stellen, baut ein Grundverständnis auf, das später beim Berufseinstieg oder der Niederlassungsplanung entscheidend ist.

Als Assistenzärztin oder Assistenzarzt bist du in der Regel angestellt, beziehst ein Gehalt nach Tarifvertrag und hast mit Praxisumsatz direkt nichts zu tun. Trotzdem ist diese Phase ideal, um die eigene Finanzplanung in Angriff zu nehmen: Notgroschen aufbauen, Schulden abtragen, erste Altersvorsorge einrichten und – ganz wichtig – eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Gerade für Mediziner:innen gilt: Je früher der Abschluss, desto günstiger der Beitrag und desto unkomplizierter die Gesundheitsprüfung.

Die Frage Niederlassung oder Anstellung stellt sich irgendwann für fast alle Fachärzt:innen. Wer sich damit befasst, sollte den Weg von der Idee bis zur fertigen Praxis realistisch einplanen: Businessplan erstellen, Kassenzulassung beantragen, Finanzierung sichern, Praxisübernahme verhandeln. Viele Ärztekammern und KV-Organisationen bieten kostenlose Beratung für Niederlassungswillige an. Wer frühzeitig Grundlagenwissen über EBM, GOÄ und Praxisökonomie mitbringt, ist in diesen Gesprächen klar im Vorteil.

Die finanzielle Planung vom Berufsstart bis zur ersten eigenen Praxis ist ein langer Horizont – aber kein unüberwindlicher. Mit dem richtigen Grundwissen, realistischen Erwartungen und einem guten Überblick über Steuern, Absicherung und Abrechnungssysteme lässt sich der Berufsweg Medizin auch finanziell klug gestalten.

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Häufige Fragen

Nein, der Praxisumsatz ist nicht das Gehalt eines Arztes. Der Umsatz ist die Summe aller Einnahmen, die eine Praxis erzielt, bevor Kosten wie Miete, Personal, Material und Steuern abgezogen werden. Ihr persönliches Gehalt als Arzt oder Ärztin entspricht dem, was nach Abzug aller Praxisausgaben als Gewinn übrig bleibt.

Der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) ist der Abrechnungskatalog für Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, während die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) für privatärztliche Leistungen und Selbstzahler gilt. Die GOÄ bietet in der Regel höhere Vergütungssätze als der EBM, was zu unterschiedlichen Einnahmen je nach Patientengruppe führt.

Ein Vertragsarzt rechnet seine erbrachten Leistungen quartalsweise über seine Kassenärztliche Vereinigung (KV) ab, indem er die erbrachten EBM-Ziffern elektronisch übermittelt. Die KV prüft die Abrechnung, kürzt gegebenenfalls unwirtschaftliche Leistungen und überweist dem Arzt dann die Vergütung aus den von den Krankenkassen gezahlten Gesamtvergütungen.

Fachärzt:innen verdienen unterschiedlich viel, weil die Vergütung stark von der jeweiligen Fachrichtung, der Zahl und Art der erbrachten Leistungen sowie der regionalen Konkurrenz abhängt. Zudem spielen Faktoren wie Praxisgröße, apparative Ausstattung und der Anteil privat versicherter Patient:innen eine wesentliche Rolle für die Ertragslage.

Als angestellte:r Arzt oder Ärztin erhalten Sie kein direktes Praxisumsatz, sondern ein festes Gehalt von Ihrem Arbeitgeber, zum Beispiel einer Klinik oder einer Praxis. Der Praxisumsatz ist eine Kennzahl der Praxis selbst, aus der Ihr Gehalt als Betriebsausgabe bezahlt wird, aber er fließt nicht in Ihre persönliche Vergütung ein.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Mediziner:innen besonders wichtig, weil der Beruf körperlich und psychisch sehr belastend ist und bereits ein längerer Ausfall durch Krankheit oder Unfall die Existenzgrundlage gefährden kann. Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, schließt eine private Absicherung diese Lücke.

Das Nettoeinkommen einer niedergelassenen Ärztin oder eines niedergelassenen Arztes nach Abzug aller Praxis- und Betriebskosten variiert stark je nach Fachrichtung, Standort und Praxisgröße. Üblicherweise bleibt nach Kosten wie Miete, Personal, Medikamenten und Geräten ein Gewinn, der deutlich über dem Durchschnittsgehalt angestellter Ärzt:innen liegen kann, aber auch mit unternehmerischen Risiken verbunden ist.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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