Regressschutz für Mediziner innen: Absicherung von Studium bis Facharzt
Regressschutz erklärt: Wann Ärztinnen und Ärzte für Schäden haften, wie du dich als Mediziner:in absicherst und worauf Studierende & PJler achten sollten.
- Regress = Rückforderung eines Schadens durch Dritte (z. B. Klinik, Krankenkasse, Patient:in) an die verantwortliche Person
- Regressschutz bündelt meist Berufshaftpflicht, Vermögensschadenschutz und Rechtsschutz für berufliche Fehler
- Abgrenzung: Behandlungsfehler-Haftung vs. Wirtschaftlichkeitsregress (Verordnungs-/Budgetregress im vertragsärztlichen Bereich
- Warum das Thema für angehende Ärzt:innen früh relevant ist: Haftung kann schon im PJ und in der Weiterbildung greifen
Regressschutz für Ärzt:innen: Was steckt dahinter – und warum betrifft es dich früher als du denkst?
Regress = Rückforderung eines Schadens durch Dritte (z. B. Klinik, Krankenkasse, Patient:in) an die verantwortliche Person
Wer eine medizinische Laufbahn einschlägt oder gerade ins Berufsleben startet, denkt zuerst an Approbation, Facharztweiterbildung und den ersten richtigen Job. Doch eine Frage wird dabei oft übersehen: Was passiert, wenn jemand Schadensersatz von dir fordert – als Berufseinsteiger:in, als Assistenzarzt oder als erfahrene Fachkraft? Genau hier setzt der Regressschutz an.
AUF EINEN BLICK
- Regressschutz bündelt meist Berufshaftpflicht, Vermögensschadenschutz und Rechtsschutz für berufliche Fehler
- Abgrenzung: Behandlungsfehler-Haftung vs. Wirtschaftlichkeitsregress (Verordnungs-/Budgetregress im vertragsärztlichen Bereich
- Warum das Thema für angehende Ärzt:innen früh relevant ist: Haftung kann schon in der Weiterbildung und im Berufsalltag greifen
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Was ist Regressschutz? Definition für Mediziner:innen
Arzneimittel- und Heilmittelregress: Rückforderung bei unwirtschaftlicher Verordnung durch die KV/Krankenkassen
Der Begriff „Regress" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet sinngemäß „Rückgriff". Im medizinischen Kontext ist damit gemeint, dass ein Dritter – zum Beispiel eine Krankenkasse, eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) oder ein Arbeitgeber – einen entstandenen Schaden finanziell von der verantwortlichen Person zurückfordert. Das klingt abstrakt, ist aber in der ärztlichen Praxis bittere Realität: Wer als Ärztin oder Arzt tätig ist, kann für Fehler persönlich in Anspruch genommen werden – und zwar in einer Höhe, die schnell existenzgefährdend wird.
Regressschutz bündelt in der Regel mehrere Versicherungsbausteine unter einem Dach: die Berufshaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, den Vermögensschadenschutz für rein wirtschaftliche Fehler (etwa fehlerhafte Abrechnungen) und eine Rechtsschutzkomponente, die bei beruflichen Auseinandersetzungen die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Diese Kombination macht den Regressschutz zu mehr als einer einfachen Haftpflichtpolice.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen zwei Hauptbereichen: dem Behandlungsfehler-Regress und dem Wirtschaftlichkeitsregress. Beim Behandlungsfehler-Regress geht es um Schadenersatzansprüche wegen medizinischer Fehler, also falsche Diagnosen, fehlerhafte Operationen oder Versäumnisse in der Nachsorge. Der Wirtschaftlichkeitsregress hingegen betrifft niedergelassene Vertragsärzt:innen: Wenn die KV oder eine Krankenkasse feststellt, dass du als Kassenärztin oder -arzt teurer verordnet hast als der Fachgruppendurchschnitt, kann sie einen Teil der Kosten von dir zurückfordern – unabhängig davon, ob deine medizinischen Entscheidungen korrekt waren.
Dass das Thema für angehende Ärzt:innen früh relevant ist, wird häufig unterschätzt. Schon im Praktischen Jahr (PJ) oder in der Famulatur übernimmst du eigenverantwortlich Aufgaben am Patienten. Die Aufsichtspflicht liegt zwar bei den ausbildenden Ärzt:innen – doch deine eigene Sorgfaltspflicht besteht parallel dazu. Ein Fehler, den du eigenständig begehst, kann auch dich persönlich haftbar machen. Wer damit unvorbereitet konfrontiert wird, steht vor einem ernsthaften finanziellen Risiko.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Arzneimittel- und Heilmittelregress: Rückforderung bei unwirtschaftlicher Verordnung durch die KV/Krankenkassen | , |
| Behandlungsfehler-Regress: Schadenersatzforderungen von Patient:innen oder deren Versicherern | , |
| Regress der Klinik/des Arbeitgebers bei grober Fahrlässigkeit | , |
| Persönliche Haftung angestellter Ärzt:innen vs. Deckung durch den Arbeitgeber | , |
Welche Regress-Arten gibt es im Arztberuf?
Famulatur & PJ: Aufsichtspflicht der ausbildenden Ärzt:innen, aber eigene Sorgfaltspflicht besteht
Die Vielfalt möglicher Regressansprüche im Arztberuf ist größer, als die meisten Berufseinsteiger:innen ahnen. Am bekanntesten ist der klassische Behandlungsfehler-Regress: Patient:innen oder deren Rechtsschutzversicherer fordern Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn ein ärztlicher Eingriff misslingt oder eine Diagnose zu spät gestellt wird. Solche Verfahren können sich über Jahre hinziehen und – selbst wenn du am Ende freigesprochen wirst – erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten verursachen.
Deutlich weniger bekannt, aber finanziell oft genauso gravierend ist der Arzneimittel- und Heilmittelregress. Niedergelassene Vertragsärzt:innen erhalten von der KV oder den Krankenkassen Budgets für Verordnungen. Überschreitest du dieses Budget ohne ausreichende Begründung, droht eine Rückforderung. Auch Heilmittelverordnungen – also Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie – unterliegen dieser Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Summen, die dabei zurückgefordert werden können, sind nicht marginal; sie können in seltenen Extremfällen mehrere zehntausend Euro betragen.
Ein weiterer, im Klinikalltag unterschätzter Bereich ist der Regress des Arbeitgebers. Wenn eine Klinik wegen eines Fehlers ihres angestellten Arztes oder ihrer angestellten Ärztin haftet, kann sie sich unter Umständen intern bei der verantwortlichen Person schadlos halten – zumindest bei grober Fahrlässigkeit. Das Arbeitsrecht setzt hier zwar Grenzen: Bei leichter Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber das volle Risiko, bei mittlerer Fahrlässigkeit erfolgt eine Quotelung. Bei grober Fahrlässigkeit jedoch kann die persönliche Haftung erheblich sein.
Schließlich gibt es die persönliche Haftung angestellter Ärzt:innen gegenüber Dritten direkt. Wer als Vertretungsarzt, in einem Notdienst oder auf Honorarbasis tätig ist, hat häufig keinen automatischen Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber. Hier entsteht eine echte Deckungslücke, wenn keine eigene Police vorhanden ist. Genau diese Szenarien machen eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema Regressschutz so wichtig.
AUF EINEN BLICK
- Assistenzärzt:innen: Haftung im Rahmen der Übernahmefähigkeit und Anweisung
- Angestellte vs. niedergelassene Ärzt:innen: unterschiedliche Haftungssituation
- Nebentätigkeiten & Vertretungsdienste: eigener Versicherungsschutz oft nötig
- Gesundheit zuerst: Zweifel an eigener Übernahmefähigkeit immer ansprechen – nie einen nötigen Facharzt-Rückgriff oder eine Rückfrage aufschieben
Wer haftet wann? Vom Berufseinstieg bis zur Facharzt-Ebene
Berufshaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten
Die Frage der persönlichen Haftung stellt sich auf jeder Stufe der beruflichen Laufbahn im Gesundheitswesen – allerdings mit unterschiedlicher Intensität. In der Ausbildungsphase handeln angehende Fachkräfte unter direkter Aufsicht von erfahrenen Ärzt:innen. Dennoch gilt: Wer eigenständige Tätigkeiten am Patienten übernimmt und dabei einen Fehler begeht, kann grundsätzlich für diesen Fehler haftbar gemacht werden. Die Klinik oder das Unternehmen, bei dem du tätig bist, haftet gegenüber dem Patienten in der Regel primär – doch Regressansprüche intern sind nicht ausgeschlossen.
Mit zunehmender Eigenverantwortung steigt auch das persönliche Risiko. Wer Blutentnahmen durchführt, Arztbriefe schreibt, bei Operationen assistiert oder erste diagnostische Aufgaben übernimmt, muss sich seiner Sorgfaltspflicht bewusst sein. Die leitenden Ärzt:innen tragen zwar die Aufsichtspflicht, doch das entbindet dich nicht von deiner eigenen Verantwortung. Wer sich nicht abgesichert hat und nicht geprüft hat, ob der Arbeitgeber einen mitversichert, geht ein reales Risiko ein.
Assistenzärzt:innen in der Weiterbildung befinden sich in einer besonders sensiblen Lage: Sie sind medizinisch approbiert und damit voll rechtsfähig, aber noch in der Ausbildung. Das Prinzip der „Übernahmefähigkeit" spielt hier eine zentrale Rolle: Du haftest nur für Aufgaben, die du tatsächlich übernehmen konntest und solltest – nicht für solche, die deine Kompetenzen klar übersteigen und die dir trotzdem übertragen wurden. Dennoch bleibt eine Grauzone, die im Streitfall vor Gericht ausgelotet wird.
Besonders kritisch sind Nebentätigkeiten und Vertretungsdienste. Wer neben der Hauptanstellung einen Notdienst übernimmt, als Honorararzt tätig ist oder kurzfristig eine Kollegin vertritt, ist dabei oft nicht automatisch durch den Arbeitgeber gedeckt. Hier braucht es eine eigene Police, die diese Tätigkeiten ausdrücklich einschließt. Ohne diesen Schutz kann ein einziger Fehler in einem Vertretungsdienst zu einer persönlichen Haftung in erheblicher Höhe führen.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Berufshaftpflicht deckt Personen- | Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten |
| Regressschutz greift zusätzlich bei Rückforderungen durch Kassen/KV und Arbeitgeber | , |
| Rechtsschutz für berufliche Auseinandersetzungen als Ergänzung | , |
| Was typische Policen NICHT abdecken: Vorsatz | teils grobe Fahrlässigkeit (je nach Vertrag |
Berufshaftpflicht vs. Regressschutz: der Unterschied
Vor der beruflichen Tätigkeit: Prüfe, ob dein Arbeitgeber dich mitversichert
Viele Berufstätige verwechseln Berufshaftpflicht und Regressschutz oder nutzen die Begriffe synonym. Das ist verständlich – aber problematisch, weil sich die Produkte in ihrer Reichweite deutlich unterscheiden. Die klassische Berufshaftpflicht deckt Ansprüche Dritter wegen Personen-, Sach- und bestimmter Vermögensschäden ab, die du durch deine berufliche Tätigkeit verursachst. Wenn ein Kunde oder Patient durch einen Behandlungsfehler zu Schaden kommt und Schadensersatz fordert, springt die Berufshaftpflicht ein.
Der Regressschutz geht weiter: Er greift zusätzlich bei Rückforderungen durch Krankenkassen oder die KV (Wirtschaftlichkeitsregress) sowie bei internen Regressansprüchen des Arbeitgebers. Damit schützt er vor Szenarien, die außerhalb des klassischen Kunden- oder Patient-Verhältnisses entstehen. Ergänzend ist häufig ein Rechtsschutz für berufliche Auseinandersetzungen integriert, der Anwalts- und Verfahrenskosten übernimmt – denn selbst ein gewonnenes Verfahren kann teuer sein.
Ebenso wichtig ist zu wissen, was typische Policen nicht abdecken: Vorsätzlich begangene Fehler sind grundsätzlich ausgeschlossen – das ist bei allen Versicherungen so. Bei grober Fahrlässigkeit kommt es auf den Vertrag an: Manche Policen decken sie ausdrücklich mit, andere kürzen die Leistung oder schließen sie ganz aus. Wer hier nicht genau hinschaut, kann im Ernstfall böse überrascht werden. Ein gründlicher Vergleich der Versicherungsbedingungen ist daher unerlässlich.
AUF EINEN BLICK
- Private Haftpflicht deckt berufliche Tätigkeit meist NICHT ab
- Günstige Einsteiger-Tarife und Verbandsangebote für Berufsanfänger:innen
- Frühzeitiger Abschluss vermeidet Deckungslücken beim Berufseinstieg
Regressschutz im Beruf: Brauchst du das schon?
Beitrag hängt von Fachrichtung, Tätigkeitsstatus (angestellt/selbstständig) und Deckungssumme ab
Die ehrliche Antwort lautet: Ja, und zwar früher als die meisten denken. Sobald du im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit eigenständige Aufgaben übernimmst, bei denen du Fehler machen kannst, bist du potenziell haftbar. Ob dein Arbeitgeber oder die aufnehmende Einrichtung dich dabei mitversichert, ist von Institution zu Institution verschieden – und wird selten proaktiv kommuniziert. Unsere dringende Empfehlung: Klär das schriftlich, bevor du mit der Tätigkeit beginnst.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, die private Haftpflichtversicherung decke auch berufliche Tätigkeiten ab. Das stimmt nicht. Private Haftpflichtpolicen schließen berufliche Tätigkeiten explizit aus – oder formulieren es so, dass medizinische Tätigkeiten am Patienten definitiv nicht erfasst sind. Eine Berufseinsteigerin, die ohne eigene berufliche Absicherung eine Blutentnahme durchführt und dabei einen Nervenschaden verursacht, ist über ihre private Haftpflicht nicht geschützt.
Für Berufseinsteiger:innen und alle, die am Anfang ihrer Karriere stehen, gibt es erfreulicherweise günstige Einsteiger-Tarife. Verschiedene Ärzteverbände und Berufsverbände bieten Kollektivverträge an, die deutlich günstiger sind als Einzelpolicen. Auch Versicherungsanbieter, die auf Heilberufe spezialisiert sind, haben Tarife entwickelt, die auf die spezifische Situation von Berufsanfänger:innen und Assistenzärzt:innen zugeschnitten sind. Ein frühzeitiger Abschluss hat dabei noch einen weiteren Vorteil: Du vermeidest Deckungslücken beim Übergang von der Ausbildung in den Beruf.
Wer den Abschluss auf die lange Bank schiebt, riskiert, dass genau in der Übergangsphase – zwischen Qualifikationsabschluss und erstem Arbeitstag – kein Versicherungsschutz besteht. Dieser Zeitraum kann Wochen oder sogar Monate umfassen, und in dieser Phase bist du bereits voll qualifiziert und damit vollständig haftungsfähig.
AUF EINEN BLICK
- Berufseinsteiger-Tarife meist deutlich günstiger
- Konkrete Zahlen individuell – nutze einen unabhängigen Vergleich statt Pauschalannahmen
Was kostet Regressschutz für Ärzt:innen?
Auf ausreichende Deckungssumme und Nachhaftung achten
Die Frage nach den konkreten Kosten ist berechtigt, aber nicht pauschal zu beantworten – und wir nennen bewusst keine erfundenen Euro-Beträge. Der Beitrag für einen Regressschutz hängt von mehreren Faktoren ab: der Fachrichtung (ein Chirurg zahlt andere Prämien als eine Internistin oder ein Allgemeinmediziner), dem Tätigkeitsstatus (angestellt vs. selbstständig/niedergelassen), dem gewünschten Deckungsumfang und der Deckungssumme. Eine Gynäkologin, die operiert, trägt naturgemäß ein höheres Risiko als ein angestellter Psychiater ohne invasive Tätigkeit.
Was sich aber festhalten lässt: Berufsanfänger-Tarife sind regelmäßig deutlich günstiger als die Tarife für niedergelassene oder selbstständig tätige Ärzt:innen. Für Ärzt:innen in der Weiterbildung existieren Spezialtarife, die auf das tatsächliche Risikoprofil zugeschnitten sind. Statt Pauschalannahmen zu treffen, empfehlen wir einen unabhängigen Vergleich – individuell zugeschnitten auf deine Fachrichtung, deinen Status und deine geplanten Tätigkeiten.
Wer die Kosten in seine Gesamtfinanzplanung einordnen möchte: Der Beitrag für eine gute Berufshaftpflicht mit Regressschutzkomponente ist für Berufseinsteiger:innen in der Regel deutlich geringer als zum Beispiel der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Verhältnis zum abgesicherten Risiko – Haftungssummen können bei schwerwiegenden Behandlungsfehlern sehr schnell sehr hoch werden – ist eine gute Police eine der sinnvollsten Ausgaben in der frühen Berufsphase.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Auf ausreichende Deckungssumme und Nachhaftung achten | , |
| Klären: Sind Nebentätigkeiten | Vertretungen und Auslandseinsätze eingeschlossen? |
| Wirtschaftlichkeitsregress separat prüfen (relevant v. a. bei späterer Niederlassung | , |
| Unabhängiger Vergleich statt Einzelanbieter | über die StudyBU-Schiene abschließen |
Regressschutz vergleichen und richtig auswählen
Berufshaftpflicht/Regressschutz gehört zu den existenziellen Absicherungen für Mediziner:innen
Beim Vergleich von Regressschutz-Policen gibt es einige Kriterien, die entscheidend sind – und die im Kleingedruckten oft versteckt werden. Zuallererst: die Deckungssumme. Sie sollte ausreichend hoch sein, um auch schwerwiegende Schadensfälle abzudecken. Gerade in der Chirurgie oder Geburtshilfe können Schadenssummen bei dauerhaften Behinderungen eines Patienten in Millionenhöhe gehen. Eine zu niedrige Deckungssumme bedeutet, dass du im Ernstfall den Rest aus eigener Tasche zahlen musst.
Mindestens genauso wichtig wie die Deckungssumme selbst ist die Nachhaftung: Manche Versicherungsfälle kommen erst Jahre nach dem eigentlichen Fehler zum Vorschein – zum Beispiel, wenn ein Medikamentenfehler erst später Folgen zeigt oder eine Fehldiagnose erst rückblickend erkannt wird. Eine gute Police sichert dich auch für solche Spätfolgen ab, selbst wenn der Vertrag zu diesem Zeitpunkt bereits gekündigt wurde.
Weiterhin solltest du klären, ob Nebentätigkeiten, Vertretungen und Auslandseinsätze mitversichert sind. Wer während der Weiterbildung einen Monat in der Schweiz oder Österreich arbeitet, ist durch eine auf Deutschland beschränkte Police möglicherweise nicht gedeckt. Und wer regelmäßig Bereitschaftsdienste in einer anderen Klinik übernimmt, muss prüfen, ob diese Tätigkeit explizit in der Police erwähnt ist.
Der Wirtschaftlichkeitsregress ist ein eigenes Kapitel und für angestellte Ärzt:innen zunächst weniger relevant – er wird erst bei der Niederlassung als Vertragsärztin oder -arzt zum Thema. Dennoch lohnt es sich, diesen Baustein im Blick zu behalten, wenn du später eine Praxis eröffnen oder übernehmen möchtest. Ein unabhängiger Versicherungsvergleich ist hier Einzelangeboten von einem einzigen Anbieter eindeutig vorzuziehen, da die Unterschiede in Deckungsumfang und Prämie erheblich sein können.
AUF EINEN BLICK
- Priorisierung neben Berufsunfähigkeit und Krankenversicherung
- Nutze den CareerKit-Rechner, um deine Absicherung im Berufseinstieg zu strukturieren
Regressschutz in deine Finanzplanung einordnen
Für Mediziner:innen gehört der Regressschutz – zusammen mit der Berufshaftpflicht – zu den existenziellen Absicherungen. Anders als bei manchen anderen Versicherungen geht es hier nicht um Komfort oder die Absicherung von Luxusgütern, sondern darum, deine wirtschaftliche Existenz zu schützen. Ein einziger schwerwiegender Behandlungsfehler ohne ausreichende Absicherung kann dich in eine finanzielle Notlage bringen, aus der du dich jahrzehntelang nicht befreist.
In der Priorität der Absicherung sollte der Regressschutz auf Augenhöhe mit der Berufsunfähigkeitsversicherung stehen – beide sichern Szenarien ab, die das wirtschaftliche Fundament deines Berufslebens gefährden. Während die BU das Risiko absichert, nicht mehr arbeiten zu können, schützt der Regressschutz davor, durch Fehler bei der Arbeit finanziell ruiniert zu werden. Beide Produkte ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.
Hinzu kommt die Krankenversicherung, bei der Ärzt:innen ebenfalls wichtige Entscheidungen treffen müssen – Stichwort gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vs. private Krankenversicherung (PKV). Der allgemeine GKV-Beitragssatz liegt aktuell bei 14,6 Prozent – für Berufseinsteiger:innen mit eher geringem Einstiegsgehalt ist die GKV oft die günstigere Wahl, zumindest in den ersten Berufsjahren. Diese und andere Entscheidungen solltest du strukturiert angehen – am besten mithilfe eines unabhängigen Tools, das deine individuelle Situation berücksichtigt.
Priorisierung ist das Schlüsselwort: Du musst nicht alle Versicherungen auf einmal abschließen. Aber du solltest wissen, welche unverzichtbar sind – und welche du später noch ergänzen kannst. Regressschutz und Berufshaftpflicht gehören zur unverzichtbaren Kategorie, sobald du erste berufliche Tätigkeiten am Patienten aufnimmst.
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Häufige Fragen
Als Arzt:Ärztin in der Weiterbildung benötigst du in der Regel noch keinen Regressschutz, da du während dieser Zeit noch nicht selbstständig ärztlich tätig bist und damit kein Regressrisiko besteht. Erst mit Beginn der eigenverantwortlichen Tätigkeit, etwa als Assistenzarzt:ärztin oder bei eigener Kassenzulassung, wird der Abschluss eines Regressschutzes relevant.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche von Patient:innen ab, wenn du bei der Behandlung einen Fehler machst. Der Regressschutz hingegen schützt dich vor Rückforderungen der Krankenkassen, wenn diese die Wirtschaftlichkeit deiner Verordnungen oder Behandlungen anzweifeln.
Ja, angestellte Ärzt:innen haften persönlich für Behandlungsfehler, wenn sie schuldhaft handeln. In der Praxis greift jedoch meist die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses oder der Praxis, wobei der Arbeitgeber bei grober Fahrlässigkeit Regress bei dir nehmen kann.
Ein Wirtschaftlichkeitsregress ist eine Rückforderung der Krankenkassen, wenn du als Vertragsärzt:in unwirtschaftlich verordnet oder behandelt hast, also mehr Kosten verursacht hast als nötig. Die Kassen prüfen dabei, ob deine Verordnungen im Vergleich zu anderen Ärzt:innen deutlich über dem Durchschnitt liegen.
Nein, deine private Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden im privaten Bereich ab, nicht aber berufliche Fehler. Für berufliche Risiken benötigst du eine separate Berufshaftpflichtversicherung, die speziell auf deine ärztliche Tätigkeit zugeschnitten ist.
Du solltest einen Regressschutz spätestens dann abschließen, wenn du als Vertragsärzt:in tätig wirst, also eine eigene Kassenzulassung erhältst oder in einer Praxis mitarbeitest. Bereits während der Weiterbildung zum Facharzt kann ein früher Abschluss sinnvoll sein, da auch dort schon Verordnungen unter deinem Namen laufen können.
Die Kosten für einen Regressschutz für Berufsanfänger:innen hängen von deiner Fachrichtung, deinem Tätigkeitsbereich und dem Versicherungsumfang ab. Generell sind die Beiträge für Berufseinsteiger:innen moderat und steigen mit zunehmender Berufserfahrung und höherem Risiko, wobei du mit jährlichen Beiträgen im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich rechnen kannst.
Ja, ein guter Regressschutz deckt in der Regel auch grobe Fahrlässigkeit ab, da diese im ärztlichen Berufsalltag vorkommen kann und die Krankenkassen dann besonders häufig Regress fordern. Allerdings kann der Versicherer bei nachgewiesener Vorsatz oder vorsätzlicher Pflichtverletzung die Leistung verweigern, was du in den Vertragsbedingungen prüfen solltest.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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