Absicherung der Praxis Was Mediziner wirklich brauchen
Welche Versicherungen braucht eine Arztpraxis wirklich? Überblick für Medizinstudierende & junge Ärzte – von Berufshaftpflicht bis Praxisausfall.
- Viele Medizinstudierende planen früh eine eigene Niederlassung oder Gemeinschaftspraxis – wer sich jetzt informiert, trifft später bessere Entscheidungen.
- Weiterbildungszeit (Assistenzarzt) und Niederlassung bringen unterschiedliche Versicherungspflichten mit sich.
- Frühzeitige Planung schützt vor teuren Versorgungslücken beim Praxisstart.
- Gesetzlich vorgeschriebene Absicherungen (z. B. Berufshaftpflicht für Ärzte) sind keine Option, sondern Voraussetzung für die Zulassung.
Praxisabsicherung für Ärzte: Was wirklich zählt
Viele Ärztinnen und Ärzte planen früh eine eigene Niederlassung oder Gemeinschaftspraxis – wer sich jetzt informiert, trifft später bessere Entscheidungen.
Wer eine eigene Arztpraxis führt oder plant, trägt unternehmerische Verantwortung – gegenüber Patient:innen, Mitarbeitenden und sich selbst. Die richtige Absicherung der Praxis ist dabei kein optionaler Luxus, sondern die Basis für wirtschaftliche Stabilität und rechtliche Handlungsfähigkeit.
AUF EINEN BLICK
- Anstellungsverhältnis und Niederlassung bringen unterschiedliche Versicherungspflichten mit sich.
- Frühzeitige Planung schützt vor teuren Versorgungslücken beim Praxisstart.
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Praxisabsicherung beginnt vor der Niederlassung
Gesetzlich vorgeschriebene Absicherungen (z. B. Berufshaftpflicht für Ärzte) sind keine Option, sondern Voraussetzung für die Zulassung.
Viele Ärzt:innen in der Weiterbildung denken: „Praxisversicherung – das ist doch erst ein Thema, wenn ich mich niedergelassen habe." Doch diese Annahme kann teuer werden. Wer früh versteht, welche Versicherungen beim Praxisstart gesetzlich verpflichtend sind und welche das wirtschaftliche Risiko abfedern, trifft später schnellere und bessere Entscheidungen. Die Niederlassung ist oft ein zeitkritischer Prozess – Zulassungsantragsfristen, Bankgespräche und Praxisübernahmen lassen wenig Raum für langwierige Versicherungsvergleiche.
Bereits während der Weiterbildungszeit als Assistenzarzt oder Assistenzärztin gelten bestimmte Versicherungspflichten. In aller Regel schließt der anstellende Arbeitgeber – das Krankenhaus oder die Praxis – eine Berufshaftpflicht ab, die auch angestellte Ärzt:innen abdeckt. Doch dieser Schutz endet mit dem Arbeitsverhältnis. Wechsel in die Niederlassung, in eine Vertretungstätigkeit oder in ein Teilangestelltenverhältnis in einer Praxis erfordern eigene Prüfung. Wer in der Übergangsphase nicht abgesichert ist, riskiert persönliche Haftung.
Frühzeitige Planung schützt vor kostspieligen Versorgungslücken. Ein Beispiel: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bereits im frühen Berufsleben abgeschlossen wird, sichert in der Regel günstigere Konditionen und vereinfachte Gesundheitsprüfungen. Je länger man wartet, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass erste Diagnosen oder Beschwerden den Abschluss erschweren oder verteuern. Wer die verschiedenen Bausteine der Praxisabsicherung früh kennt, kann sie in der richtigen Reihenfolge und zum richtigen Zeitpunkt aktivieren.
AUF EINEN BLICK
- Freiwillige Versicherungen (z. B. Praxisausfallversicherung, Inhaltsversicherung) schützen vor wirtschaftlichen Folgeschäden.
- Die Trennlinie zwischen Pflicht und Kür ist je nach Bundesland und Kassenärztlicher Vereinigung unterschiedlich – immer die eigene KV befragen.
- Überblick hilft, Doppelabsicherungen und Lücken zu vermeiden.
Gesetzlich vorgeschrieben vs. freiwillig: Den Unterschied kennen
Deckt Schäden, die Patienten durch Behandlungsfehler entstehen – ohne sie ist keine Kassenzulassung möglich.
Nicht alle Versicherungen für Arztpraxen sind gleich. Es gibt einen harten Kern an gesetzlich vorgeschriebenen oder für die Zulassung unabdingbaren Absicherungen – und einen zweiten Bereich freiwilliger Policen, die wirtschaftliche Folgeschäden verhindern. Die Berufshaftpflichtversicherung ist das wichtigste Pflichtinstrument: Ohne sie erteilt die Kassenärztliche Vereinigung keine Kassenzulassung. Ähnliches gilt in vielen Bundesländern für die Mitgliedschaft in der zuständigen Ärztekammer, die ebenfalls einen Mindestversicherungsschutz voraussetzt.
Freiwillige Versicherungen schützen vor wirtschaftlichen Folgeschäden, die gesetzliche Absicherungen nicht abdecken. Dazu zählen insbesondere die Praxisausfallversicherung, Inhalts- und Inventarversicherungen sowie Cyberversicherungen. Sie sind zwar nicht vorgeschrieben, aber bei einem Totalausfall oder einem schwerwiegenden Schadensereignis kann das Fehlen dieser Policen den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Laufende Praxiskosten – Miete, Personalgehälter, Leasinggebühren für Medizingeräte – laufen weiter, auch wenn keine Einnahmen mehr fließen.
Wichtig: Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Kassenärztlicher Vereinigung. Was in Bayern als ausreichende Deckungssumme gilt, kann in Nordrhein-Westfalen anders bewertet werden. Wer sich niederlassen möchte, sollte die eigene KV und Ärztekammer direkt befragen, bevor ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Doppelabsicherungen kosten Geld, während echte Lücken im Schadensfall dramatische Folgen haben können. Ein systematischer Überblick ist daher keine Fleißaufgabe, sondern unternehmerische Grundpflicht.
AUF EINEN BLICK
- Deckungssummen müssen gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen; höhere Summen sind bei operativen Fächern empfehlenswert.
- Nachmeldefrist (Tail Cover) ist kritisch: Ansprüche können Jahre nach dem Schadensereignis geltend gemacht werden.
- Wechsel des Fachgebiets oder Erweiterung des Leistungsspektrums muss dem Versicherer gemeldet werden.
Ärztliche Berufshaftpflichtversicherung: Ohne sie läuft nichts
Deckt laufende Kosten (Miete, Personal, Leasing) wenn der Arzt durch Unfall oder Krankheit ausfällt.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist das Herzstück jeder Praxisabsicherung. Sie deckt Schäden ab, die Patient:innen durch Behandlungsfehler, Diagnoseversäumnisse oder Aufklärungsmängel entstehen. Ohne eine solche Police ist die Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragsärztin bei der Kassenärztlichen Vereinigung nicht möglich. Auch als Privatarzt ist der Abschluss faktisch unverzichtbar, da persönliche Haftungsansprüche schnell in Millionenhöhe gehen können.
Die Deckungssummen müssen gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. Bei operativen Fächern, in der Geburtshilfe oder anderen Hochrisikodisziplinen empfehlen Fachverbände deutlich höhere Deckungssummen als das gesetzliche Minimum – denn ein einzelner schwerer Behandlungsfehler kann langfristige Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen auslösen, die sich über Jahrzehnte erstrecken. Wer in einem risikoreicheren Fachgebiet tätig ist, sollte die gewählten Deckungsgrenzen regelmäßig mit Fachleuten überprüfen.
Ein oft unterschätzter Aspekt ist die sogenannte Nachmeldefrist, auch „Tail Cover" genannt. Behandlungsfehler werden häufig erst Monate oder Jahre nach dem eigentlichen Schadensereignis rechtlich geltend gemacht – etwa wenn ein Komplikation sich erst spät zeigt oder Patient:innen lange zögern, bevor sie Ansprüche erheben. Eine Police, die nur während ihrer Laufzeit gilt, ohne Nachmeldedeckung, kann hier zur gefährlichen Lücke werden. Wer die Praxis aufgibt, das Fachgebiet wechselt oder in Rente geht, muss sicherstellen, dass auch für vergangene Behandlungen noch Deckungsschutz besteht.
Ebenso muss jede Erweiterung des Leistungsspektrums dem Versicherer gemeldet werden. Wer beispielsweise als Allgemeinmediziner kleine chirurgische Eingriffe aufnimmt oder als Internist ästhetische Behandlungen anbietet, verändert sein Risikoprofil. Ohne Mitteilung an den Versicherer kann dieser im Schadensfall die Leistung verweigern. Kommunikation mit der Versicherung ist also keine Bürokratiepflicht, sondern aktiver Selbstschutz.
AUF EINEN BLICK
- Karenzzeitwahl beeinflusst die Prämie erheblich – je länger die Karenzzeit, desto günstiger.
- Ergänzt die Berufsunfähigkeitsversicherung, ersetzt sie aber nicht: BU sichert das private Einkommen, Praxisausfall sichert den Betrieb.
- Wichtig: Prüfen, ob eine Einzelpraxis oder eine Gemeinschaftspraxis abgesichert werden soll – unterschiedliche Vertragsstrukturen.
Praxisausfallversicherung: Der Betrieb läuft weiter – auch wenn du es nicht kannst
Praxiseinrichtung und medizinische Geräte sind kapitalintensiv – Totalschaden durch Feuer oder Einbruch kann existenzbedrohend sein.
Eine Arztpraxis ist ein Wirtschaftsunternehmen. Auch wenn die Inhaberin oder der Inhaber durch Krankheit, Unfall oder Rehabilitation ausfällt, laufen die Fixkosten ungebremst weiter: Miete, Gehälter der medizinischen Fachangestellten, Leasingraten für Großgeräte, Wartungsverträge, Betriebskosten. Genau hier greift die Praxisausfallversicherung. Sie übernimmt diese laufenden Kosten für einen definierten Zeitraum, wenn der Arzt oder die Ärztin aus gesundheitlichen Gründen nicht praktizieren kann.
Ein zentraler Parameter bei der Vertragsgestaltung ist die Karenzzeit – also der Zeitraum, den man selbst überbrücken muss, bevor die Versicherung einspringt. Je länger diese Karenzzeit gewählt wird, desto günstiger wird die Prämie. Wer jedoch keine ausreichenden Rücklagen hat, sollte keine zu lange Karenzzeit wählen, da sonst der Schutz in der kritischen Anfangsphase des Ausfalls fehlt. Rücklagen und Karenzzeit sollten bewusst aufeinander abgestimmt werden.
Wichtig ist zu verstehen, dass Praxisausfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung zwei verschiedene Instrumente mit unterschiedlichen Zwecken sind. Die BU sichert das private Einkommen des Arztes oder der Ärztin ab, wenn keine Berufstätigkeit mehr möglich ist. Die Praxisausfallversicherung hingegen sichert den laufenden Betrieb der Praxis als Unternehmen. Beide Policen ergänzen einander – keine ersetzt die andere. Wer nur eine BU hat, aber keine Praxisausfallversicherung, riskiert, dass der Betrieb trotz persönlicher Absicherung in wirtschaftliche Schieflage gerät.
Bei Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften ist die Vertragsstruktur komplexer. Fällt nur einer von mehreren Gesellschaftern aus, trägt die Praxis das wirtschaftliche Risiko anders als bei einer Einzelpraxis. Hier können individuelle Policen je Gesellschafter, aber auch gemeinschaftliche Lösungen sinnvoll sein. Eine rechtliche und versicherungstechnische Beratung ist in solchen Konstruktionen besonders empfehlenswert.
AUF EINEN BLICK
- Inhaltsversicherung umfasst Mobiliar, IT, Medizintechnik; ggf. Elektronikklausel prüfen.
- Gebäudeversicherung ist relevant für Praxisinhaber mit Eigentum; bei Mieträumen liegt sie beim Vermieter.
- Neuwertentschädigung statt Zeitwert anstreben, um Wiederbeschaffungskosten vollständig zu decken.
Inhalts- und Gebäudeversicherung: Wenn Feuer, Einbruch oder Wasser die Praxis treffen
Arztpraxen verarbeiten hochsensible Gesundheitsdaten – Cyberangriffe und Datenpannen haben in den letzten Jahren stark zugenommen.
Medizinische Einrichtungen sind kapitalintensiv. Ultraschallgeräte, Endoskopie-Systeme, Röntgenanlagen, Praxissoftware, spezialisierte Behandlungsstühle und hochwertige IT-Infrastruktur – die Wiederbeschaffungskosten einer vollständig eingerichteten Arztpraxis können schnell im sechs- bis siebenstelligen Bereich liegen. Ein Feuer, ein Wasserschaden oder ein Einbruch kann diese Sachwerte innerhalb von Stunden vernichten. Eine Inhaltsversicherung schützt genau davor.
Inhaltsversicherungen decken in der Regel Mobiliar, IT-Ausstattung, medizintechnische Geräte und Praxiseinrichtung ab. Wer technisch hochwertige Geräte betreibt, sollte prüfen, ob eine zusätzliche Elektronikklausel notwendig ist, da Standard-Inhaltsversicherungen technische Geräte oft nur eingeschränkt oder mit bestimmten Ausschlüssen abdecken. Gleiches gilt für Spezialgeräte wie Laser oder bildgebende Systeme, die gesondert gelistet werden müssen.
Die Gebäudeversicherung ist relevant für Ärzt:innen, die ihre Praxisräume im Eigentum haben. Wer hingegen zur Miete praktiziert, liegt die Gebäudeversicherung beim Vermieter – dann aber sollte man sich vergewissern, dass dieser sie tatsächlich abgeschlossen hat und ausreichend abgesichert ist. In jedem Fall empfiehlt sich, beim Versicherungsabschluss auf Neuwertentschädigung statt Zeitwertentschädigung zu bestehen. Nur so sind im Schadensfall die tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten gedeckt – und nicht ein veralteter Buchwert, der mit den realen Marktpreisen für Medizintechnik wenig zu tun hat.
AUF EINEN BLICK
- DSGVO-Verstöße können zu empfindlichen Bußgeldern führen; Cyberversicherung deckt Kosten für Wiederherstellung, Benachrichtigung und Haftung.
- Telematikinfrastruktur (TI) und elektronische Patientenakte (ePA) erhöhen die Angriffsfläche – IT-Sicherheitskonzept ist Pflicht.
- Cyberpolicen für Heilberufe sind ein wachsender Markt; Leistungsumfang sorgfältig prüfen.
Datenschutz und Cyberrisiken: Die unterschätzte Bedrohung für Arztpraxen
Berufsunfähigkeit ist das größte Einkommensrisiko für Ärzte – das Risiko steigt mit zunehmendem Alter und körperlicher Belastung.
Arztpraxen gehören zu den attraktivsten Zielen für Cyberangriffe – nicht wegen ihres Reichtums, sondern wegen der Sensibilität der gespeicherten Daten. Patientendaten, Diagnosen, Medikamentationen, psychologische Befunde: Das sind Informationen, die auf dem Schwarzmarkt einen hohen Wert haben. Gleichzeitig sind viele Praxen IT-technisch schlechter geschützt als Krankenhäuser oder Konzerne. Ransomware-Angriffe, Datenpannen und Phishing treffen Praxen mittlerweile regelmäßig.
Die Folgen sind vielfältig: Datenverlust, Systemausfall, Verletzung der DSGVO mit möglichen Bußgeldern, Reputationsschäden und Haftungsansprüche von betroffenen Patient:innen. Eine Cyberversicherung für Heilberufe kann die Kosten für die Wiederherstellung von IT-Systemen, die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung betroffener Personen, rechtliche Beratung und Haftungsansprüche Dritter übernehmen. Der Markt für solche Policen wächst, und spezialisierte Angebote für Arztpraxen sind heute verfügbar.
Gleichzeitig verschärft die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens die Angriffsfläche. Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet Praxen, Apotheken und Krankenhäuser digital. Die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept sind flächendeckend eingeführt. Damit wird IT-Sicherheit nicht nur zu einem wirtschaftlichen Thema, sondern auch zu einer rechtlichen Anforderung. Wer kein dokumentiertes IT-Sicherheitskonzept vorweisen kann, riskiert bei einem Datenschutzvorfall deutlich höhere Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden. Eine Cyberversicherung ersetzt kein IT-Sicherheitskonzept – sie ergänzt es.
AUF EINEN BLICK
- Ärzte sind in berufsständischen Versorgungswerken pflichtversichert, diese ersetzen aber keine private BU.
- Frühzeitiger BU-Abschluss (z. B. zu Beginn der Karriere) sichert günstigere Konditionen und vereinfachte Gesundheitsprüfung.
- Altersvorsorge über Versorgungswerk, private Rentenversicherung und ggf. betriebliche Vorsorge kombinieren.
- Ein BU-Check hilft, schon früh die richtigen Weichen für die Absicherung zu stellen.
BU und Altersvorsorge: Den Arzt als Person absichern
Schritt 1: Ist-Analyse – welche Risiken bestehen in deinem Fachgebiet und deiner geplanten Praxisstruktur?
Die Praxis ist nur so stabil wie die Person, die sie trägt. Berufsunfähigkeit ist für Ärzt:innen eines der größten Einkommensrisiken – und es ist kein seltenes Schicksal. Burnout, Rückenprobleme, Erkrankungen des Bewegungsapparats, aber auch schwere Erkrankungen wie Krebs oder Herzleiden können die Berufstätigkeit dauerhaft beenden. Je nach Fachgebiet und körperlicher Belastung ist das Risiko unterschiedlich hoch, aber in keinem Bereich vernachlässigbar.
Ärzt:innen sind in berufsständischen Versorgungswerken pflichtversichert – das ist eine wichtige Grundlage der Altersvorsorge, ersetzt aber keine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Versorgungswerke leisten in der Regel nur bei vollständiger oder weitgehender Berufsunfähigkeit, oft mit strengen Definitionen. Eine private BU greift hingegen bereits dann, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf – also die ärztliche Tätigkeit in der eigenen Praxis – nicht mehr zu einem bestimmten Grad ausüben kann. Dieser Unterschied ist im Ernstfall entscheidend.
Ein frühzeitiger BU-Abschluss lohnt sich doppelt: In jungen Jahren oder in den ersten Berufsjahren ist der Gesundheitszustand in der Regel noch gut, die Gesundheitsprüfung einfacher und die Prämie deutlich günstiger. Mit fortschreitendem Alter und zunehmenden beruflichen Belastungen steigen nicht nur die Prämien, sondern auch die Wahrscheinlichkeit, dass Vorerkrankungen zu Ausschlüssen oder Risikoaufschlägen führen. Wer jetzt handelt, sichert sich bessere Konditionen für die gesamte Berufslaufbahn.
Die Altersvorsorge sollte aus mehreren Bausteinen bestehen: dem Versorgungswerk als Pflichtgrundlage, ergänzt durch private Rentenversicherung und – sofern Mitarbeitende beschäftigt werden – ggf. betriebliche Altersvorsorge. Auch steuerliche Aspekte spielen eine Rolle: Beiträge zur Altersvorsorge können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Die genauen Möglichkeiten hängen vom individuellen Einkommen und der Steuerstruktur der Praxis ab – hier lohnt Beratung durch eine Steuerfachkraft.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2: Pflichtversicherungen identifizieren (KV, Ärztekammer, ggf. KfW-Anforderungen bei Finanzierung).
- Schritt 3: Lücken in der freiwilligen Absicherung schließen – Priorisierung nach Schadenpotenzial.
- Schritt 4: Deckungssummen regelmäßig anpassen – Praxiswachstum und Geräteanschaffungen berücksichtigen.
- Schritt 5: Versicherungscheck-Rechner nutzen, um den eigenen Absicherungsstatus zu bewerten.
Schritt für Schritt zur vollständigen Praxisabsicherung
Eine strukturierte Vorgehensweise hilft, weder Zeit noch Geld zu verschwenden. Der erste Schritt ist eine ehrliche Ist-Analyse: Welche Risiken bestehen konkret im eigenen Fachgebiet? Ein Orthopäde mit operativem Schwerpunkt hat ein anderes Risikoprofil als ein Psychiater ohne invasive Eingriffe. Welche Praxisstruktur ist geplant – Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)? Werden Mitarbeitende angestellt? Sind Räume Eigentum oder Miete? Die Antworten auf diese Fragen definieren, welche Versicherungsbausteine überhaupt relevant sind.
Im zweiten Schritt werden Pflichtversicherungen identifiziert. Dazu gehört die Rücksprache mit der zuständigen KV und Ärztekammer, um die genauen Anforderungen für das eigene Bundesland zu kennen. Wer eine Praxisfinanzierung über eine Bank oder die KfW anstrebt, sollte auch die dortigen Anforderungen prüfen – Finanzierungsgeber verlangen häufig Nachweise über bestehende Versicherungen als Kreditvoraussetzung.
Schritt drei betrifft die freiwilligen Absicherungen: Hier ist eine Priorisierung nach Schadenpotenzial sinnvoll. Welches Risiko würde im Eintritt die größte wirtschaftliche Bedrohung darstellen? In den meisten Fällen ist das der langfristige Ausfall der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers – also sollte die Praxisausfallversicherung hohe Priorität genießen. Danach kommen Sachrisiken wie Brand oder Einbruch und digitale Risiken wie Cyberangriffe.
Schritt vier ist kein einmaliger Prozess, sondern ein Dauerthema: Deckungssummen und Vertragsstrukturen müssen regelmäßig angepasst werden. Wer neue Geräte anschafft, das Leistungsspektrum erweitert, Mitarbeitende einstellt oder die Praxisstruktur verändert, muss seine Versicherungen entsprechend aktualisieren. Eine jährliche Überprüfung – idealerweise zusammen mit einer auf Heilberufe spezialisierten Beratungsperson – schützt vor schleichend entstehenden Lücken.
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Häufige Fragen
Für eine Arztpraxis ist die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung die Berufshaftpflichtversicherung, die Sie als Betreiber abschließen müssen. Diese deckt Schadensersatzansprüche von Patienten ab, die durch Behandlungsfehler oder andere berufliche Pflichtverletzungen entstehen.
Die Praxisausfallversicherung ersetzt Ihren laufenden Betriebsgewinn und die Fixkosten, wenn Ihre Praxis wegen eines versicherten Schadens wie Brand oder Wasserschaden vorübergehend nicht weitergeführt werden kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zahlt Ihnen eine Rente, wenn Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können.
Ja, auch als angestellter Arzt benötigen Sie eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, da Ihr Arbeitgeber nur für Schäden haftet, die im Rahmen seiner Betriebshaftpflicht abgedeckt sind. Zudem kann es zu Regressforderungen kommen, wenn Ihnen persönlich ein grober Behandlungsfehler nachgewiesen wird, und eine eigene Police schützt Sie in solchen Fällen.
Sie sollten bereits in jungen Jahren über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken, da der Abschluss in jungen Jahren deutlich günstiger ist und Sie noch keine gesundheitlichen Einschränkungen haben. Je früher Sie abschließen, desto besser sind Ihre Chancen auf eine Aufnahme ohne Risikozuschläge oder Ausschlüsse, und Sie sichern sich zudem einen günstigen Beitrag für die gesamte Laufzeit.
Die Deckungssumme Ihrer ärztlichen Berufshaftpflicht sollte mindestens mehrere Millionen Euro betragen, wobei in Deutschland eine Deckung von mindestens 5 Millionen Euro pro Schadensfall als allgemein üblich und empfehlenswert gilt. Höhere Summen, etwa bis zu 10 oder 15 Millionen Euro, sind insbesondere für operative Fächer oder bei hohem Risikopotenzial sinnvoll, da Personenschäden schnell hohe Summen erreichen können.
Eine Cyberversicherung ist auch für kleine Arztpraxen sinnvoll, da Praxen zunehmend digitale Patientenakten und vernetzte Geräte nutzen und damit ein attraktives Ziel für Ransomware-Angriffe darstellen. Die Kosten für einen Datenverlust oder eine Betriebsunterbrechung durch einen Cyberangriff können schnell die Existenz einer kleinen Praxis gefährden, weshalb der Schutz durch eine spezielle Police empfehlenswert ist.
Ja, Sie können die Beiträge für Ihre Praxisversicherungen wie Berufshaftpflicht, Praxisausfallversicherung oder Cyberversicherung als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Die Beiträge mindern Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast, sofern die Versicherungen betrieblich veranlasst sind und Sie die Belege ordnungsgemäß aufbewahren.
Bei einer Gemeinschaftspraxis oder einem MVZ müssen Sie die Versicherungsverträge auf die Gesellschaftsstruktur ausrichten, da die Praxis als juristische Person oder Personengesellschaft selbst Vertragspartner wird. Es ist wichtig, dass alle Gesellschafter oder Mitglieder im Vertrag namentlich aufgeführt sind und die Deckungssummen auf die gemeinsame Tätigkeit abgestimmt werden, um Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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