Eigentumswohnung kaufen Was du als junger Mensch wirklich wissen musst
Eigentumswohnung als Student oder junger Erwachsener kaufen – was kostet das wirklich? Kosten, Finanzierung, Versicherungen & Rechner erklärt.
- Eigentumswohnung = Sondereigentum an der Wohnung + Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade).
- Abgrenzung: Wohnungseigentum nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) vs. Mietwohnung vs. Genossenschaftswohnung.
- Wichtig: Mit dem Kauf wirst du automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – Rechte UND Pflichten.
- Aufteilung in Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung regelt alles: Was gehört dir allein, was gehört allen?
Eigentumswohnung kaufen: Was steckt wirklich dahinter?
Eigentumswohnung = Sondereigentum an der Wohnung + Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade).
Eine Eigentumswohnung zu kaufen ist für viele Menschen der größte finanzielle Schritt ihres Lebens – und einer der komplexesten. Du kaufst nicht einfach vier Wände, sondern ein rechtlich vielschichtiges Konstrukt mit Rechten, Pflichten und laufenden Kosten, die weit über die monatliche Kreditrate hinausgehen.
AUF EINEN BLICK
- Abgrenzung: Wohnungseigentum nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) vs. Mietwohnung vs. Genossenschaftswohnung.
- Wichtig: Mit dem Kauf wirst du automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – Rechte UND Pflichten.
- Aufteilung in Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung regelt alles: Was gehört dir allein, was gehört allen?
- Für Sparer:innen & Anleger:innen besonders relevant: ETW als erste Immobilie, Kapitalanlage oder Eigennutzung.
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Grunderwerbsteuer | Je nach Bundesland unterschiedlich |
| Spekulationsfrist | Kann je nach Fall variieren |
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Was du beim Kauf einer Eigentumswohnung wirklich erwirbst
Grunderwerbsteuer: variiert je nach Bundesland – muss vor dem Kauf eingeplant werden.
Wenn du eine Eigentumswohnung kaufst, erwirbst du nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zwei rechtlich verschiedene Dinge gleichzeitig: erstens das Sondereigentum an deiner Wohnung – also die Räume selbst, in der Regel inklusive Bodenbeläge, Innentüren und nichttragende Wände – und zweitens einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum des gesamten Gebäudes. Zum Gemeinschaftseigentum zählen typischerweise Treppenhaus, Dach, Fassade, tragende Wände, Heizungsanlage und der Außenbereich. Diesen Anteil besitzt du gemeinsam mit allen anderen Eigentümern im Haus.
Diese Unterscheidung ist nicht nur juristische Theorie, sondern hat sehr praktische Konsequenzen: Für dein Sondereigentum bist du allein verantwortlich – Renovierungen, Reparaturen, Versicherung des Hausrats. Für das Gemeinschaftseigentum hingegen haftest und zahlst du anteilig mit allen anderen Eigentümern. Wer also eine Wohnung im fünften Stock kauft, zahlt trotzdem mit, wenn das Dach saniert werden muss.
Die genaue Aufteilung – was gehört dir allein, was gehört allen, was sind Sondernutzungsrechte (z. B. ein Tiefgaragenstellplatz oder ein Gartenstück) – ist in der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung geregelt. Diese Dokumente sind beim Notar oder im Grundbuch hinterlegt und solltest du vor dem Kauf unbedingt lesen und verstehen. Im Zweifelsfall hilft ein spezialisierter Anwalt für Wohnungseigentumsrecht dabei, versteckte Risiken zu erkennen.
Mit dem Kauf wirst du automatisch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das bedeutet: Du hast Stimmrecht bei Eigentümerversammlungen, kannst Anträge stellen und Entscheidungen mitgestalten – du bist aber auch an Beschlüsse der Mehrheit gebunden, auch wenn du selbst dagegen gestimmt hast. Wer das unterschätzt, erlebt mitunter böse Überraschungen, wenn plötzlich eine teure Fassadensanierung per Mehrheitsbeschluss beschlossen wird. Die Eigentumswohnung unterscheidet sich damit grundlegend von einer Mietwohnung und auch von einer Genossenschaftswohnung, bei der du lediglich Mitglied einer Genossenschaft bist, aber kein grundbuchlich gesichertes Eigentum erwirbst.
AUF EINEN BLICK
- Notarkosten und Grundbucheintragung: gesetzlich geregelte Gebührenordnung (GNotKG), in der Regel prozentual zum Kaufpreis.
- Maklerprovision: seit der Reform häufig geteilt zwischen Käufer und Verkäufer – nicht immer anfallend.
- Faustregel Gesamtnebenkosten: liegt zwischen mehreren Prozent des Kaufpreises
- Tipp für junge Käufer: Nebenkosten müssen oft aus Eigenkapital bezahlt werden, da Banken sie selten finanzieren.
Kaufnebenkosten: Das zweite Preisschild beim Wohnungskauf
Eigenkapitalquote: Banken erwarten in der Regel mindestens die Kaufnebenkosten als Eigenkapital, oft mehr.
Der Kaufpreis, den du im Exposé siehst, ist nie der Betrag, den du am Ende wirklich aufbringst. Dazu kommen erhebliche Kaufnebenkosten, die in Deutschland erfahrungsgemäß insgesamt mehrere Prozent des Kaufpreises ausmachen und unbedingt vorab eingeplant werden müssen – idealerweise aus Eigenkapital, da Banken diese Kosten in der Regel nicht mitfinanzieren.
Der größte Einzelposten ist die Grunderwerbsteuer. Sie wird auf den beurkundeten Kaufpreis erhoben und variiert je nach Bundesland. Die Steuersätze unterscheiden sich regional und können je nach Bundesland mehrere Prozentpunkte auseinanderliegen. Wer also in einem der teureren Bundesländer kauft, zahlt allein für die Grunderwerbsteuer einen Betrag, der vor dem Kauf auf dem Konto sein muss.
Hinzu kommen Notarkosten und Grundbucheintragung. Da sowohl die Beurkundung des Kaufvertrags als auch die Eintragung im Grundbuch gesetzlich vorgeschrieben sind, sind diese Kosten nicht verhandelbar. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden prozentual zum Kaufpreis berechnet. Zusammen bewegen sie sich üblicherweise im Bereich von etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises – die genauen Sätze hängen vom Kaufpreis und dem individuellen Beurkundungsaufwand ab.
Wurde die Wohnung über einen Makler vermittelt, fällt zusätzlich eine Maklerprovision an. Seit der Reform des Maklerrechts im Jahr 2020 gilt für Wohnimmobilien: Wer den Makler beauftragt, zahlt mindestens die Hälfte der Provision – eine vollständige Überwälzung auf den Käufer ist nicht mehr zulässig. Die marktübliche Gesamtprovision variiert regional, liegt aber häufig zwischen 3 und 7 % des Kaufpreises. Wird die Immobilie ohne Makler verkauft, entfällt dieser Posten. Für die Gesamtplanung gilt: Rechne grundsätzlich mit Kaufnebenkosten von mindestens 5 bis über 10 % des Kaufpreises, je nach Bundesland und Situation – und halte diesen Betrag als Eigenkapital bereit.
AUF EINEN BLICK
- KfW-Förderprogramme (z. B. Wohneigentumsprogramm, Klimaschutzprogramme) können Zinsen und Kosten senken – aktuelle Konditionen bei KfW prüfen.
- Annuitätendarlehen als Standardform: feste Rate, Zinsbindungszeitraum wählen.
- Wichtig: Zinsbindung, Tilgungssatz und Sondertilgungsrechte beim Vergleich beachten.
- Wohn-Riester: staatlich gefördertes Bausparen auch für ETW-Kauf nutzbar – an Bedingungen geknüpft.
Finanzierung einer Eigentumswohnung: So funktioniert es für junge Käufer
Hausgeld: monatliche Zahlung an WEG für Betriebskosten, Instandhaltungsrücklage, Hausmeister, Versicherungen des Gemeinschaftseigentums.
Das Standardinstrument zur Immobilienfinanzierung ist das Annuitätendarlehen: Du zahlst jeden Monat eine gleichbleibende Rate, die sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammensetzt. Mit jeder Rate sinkt deine Restschuld, weshalb der Zinsanteil im Zeitverlauf abnimmt und der Tilgungsanteil steigt. Vor dem Abschluss eines Darlehens solltest du drei Stellschrauben besonders sorgfältig prüfen: die Zinsbindungsdauer (wie lange ist der Zinssatz festgeschrieben?), den anfänglichen Tilgungssatz (je höher, desto schneller schuldenfrei, aber desto höher die monatliche Belastung) und das Recht auf Sondertilgungen (ermöglicht dir, bei unerwarteten Geldflüssen schneller zu tilgen).
Banken erwarten in der Regel, dass du zumindest die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital bestreitest – also ohne Kredit. Viele Institute setzen darüber hinaus voraus, dass du einen Teil des Kaufpreises selbst mitbringst, um die besten Konditionen zu erhalten. Je mehr Eigenkapital du einbringst, desto geringer ist das Ausfallrisiko für die Bank und desto günstiger wird typischerweise dein Zinssatz. Als junger Mensch bedeutet das: Je früher du anfängst, Eigenkapital aufzubauen, desto besser sind deine Startbedingungen beim späteren Kauf.
Zusätzlich zur klassischen Bankfinanzierung lohnt sich ein Blick auf KfW-Förderprogramme. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet unter anderem das Wohneigentumsprogramm sowie verschiedene Klimaschutz- und Energieeffizienzprogramme an, die zinsgünstige Darlehen oder Tilgungszuschüsse ermöglichen. Die aktuellen Konditionen, Förderbedingungen und Antragswege ändern sich regelmäßig und sollten direkt bei der KfW oder über eine Förderberatung der Hausbank geprüft werden. Wichtig: Der Förderantrag muss in der Regel vor dem Abschluss des Kaufvertrags oder der Finanzierung gestellt werden.
Für Berufseinsteiger und Menschen mit geringem oder unregelmäßigem Einkommen stellt sich die Frage nach der Bonität besonders. Viele Banken schauen auf ein stabiles, regelmäßiges Einkommen sowie eine positive Schufa-Auskunft. Wer noch nicht über ein hohes Einkommen verfügt, aber bereits über Eigenkapital und ein gesichertes Nebeneinkommen, kann grundsätzlich Chancen auf eine Finanzierung haben – insbesondere wenn Angehörige als Mitdarlehensnehmer oder Bürgen auftreten. Eine unabhängige Beratung, etwa bei einer Verbraucherzentrale, hilft dabei, Angebote realistisch einzuschätzen.
AUF EINEN BLICK
- Instandhaltungsrücklage: Pflichtbestandteil des Hausgeldes – Höhe variiert je nach Gebäudealter und Zustand.
- Grundsteuer: jährliche Zahlung an die Gemeinde – die Bemessungsgrundlage kann sich durch Reformen ändern.
- Finanzierungskosten (Zinsen + Tilgung) plus Hausgeld ergeben die monatliche Gesamtbelastung.
- Vergleich mit Miete: 'Kaufen vs. Mieten' ist standort- und laufzeitabhängig – kein pauschales Urteil möglich.
Laufende Kosten nach dem Kauf: Das zweite Preisschild
Wohngebäudeversicherung: deckt das Gebäude (inkl. Gemeinschaftseigentum) – wird in der Regel über die WEG gemeinschaftlich abgeschlossen, Kosten werden via Hausgeld umgelegt.
Viele Erstkäufer rechnen zunächst nur mit der monatlichen Kreditrate – und unterschätzen dabei erheblich, was zusätzlich auf sie zukommt. Das wichtigste Element ist das Hausgeld: eine monatliche Zahlung an die Wohnungseigentümergemeinschaft, aus der Betriebskosten des Gebäudes (Hausmeister, Hausreinigung, Aufzugswartung, Allgemeinstrom, Gebäudeversicherung), die Verwaltungskosten und vor allem die Instandhaltungsrücklage finanziert werden. Das Hausgeld ist nicht mit der Mietnebenkosten-Abrechnung eines Mieters gleichzusetzen – es enthält auch Bestandteile wie die Rücklage, die du als Mieter nie zahlst.
Die Instandhaltungsrücklage ist gesetzlich vorgeschrieben und soll sicherstellen, dass größere Reparaturen – neues Dach, neue Heizung, Fassadendämmung – finanziert werden können, ohne dass alle Eigentümer auf einmal eine Sonderzahlung leisten müssen. Die Höhe der Rücklage variiert je nach Gebäudealter, Bauzustand und Beschlusslage der WEG erheblich. Bei älteren Gebäuden mit Sanierungsstau kann die Rücklage niedrig und gleichzeitig das Risiko einer Sonderumlage hoch sein – das ist ein wesentlicher Kaufrisikofaktor, den du unbedingt vor dem Kauf prüfen solltest.
Hinzu kommt die Grundsteuer. Sie wird in der Regel jährlich von der Gemeinde erhoben und nach einer reformierten Bemessungsgrundlage berechnet – die konkrete Belastung hängt von Grundstückswert, Steuermesszahl und kommunalem Hebesatz ab und kann regional stark variieren. Als Eigentümer kannst du die Grundsteuer nicht auf einen Mieter umlegen, wenn du selbst in der Wohnung wohnst. Die Gesamtbelastung pro Monat ergibt sich aus Zinsen und Tilgung, Hausgeld sowie dem monatlich umgelegten Anteil der Grundsteuer – plus ggf. eigenen Versicherungsbeiträgen und Rücklagen für Sondereigentum-Reparaturen.
AUF EINEN BLICK
- Hausratversicherung: deckt dein bewegliches Eigentum innerhalb der Wohnung – als Eigentümer genauso wichtig wie als Mieter.
- Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht): bei Schäden, die du als Eigentümer Dritten verursachst.
- Wohnungsrechtsschutzversicherung: bei Streitigkeiten in der WEG oder mit Handwerkern.
- Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): besonders kritisch wenn ein Darlehen läuft – Zahlungsausfall bei Berufsunfähigkeit kann die Wohnung gefährden.
Pflichtversicherungen und empfohlener Schutz für Wohnungseigentümer
Eigentümerversammlung: in der Regel einmal jährlich, Beschlüsse mit Mehrheiten – du hast Stimm- und Antragsrecht.
Als Wohnungseigentümer verändert sich dein Versicherungsbedarf grundlegend im Vergleich zu einem Mieter. Die wichtigste Versicherung für das Gebäude selbst – die Wohngebäudeversicherung – wird in der Regel über die WEG gemeinschaftlich abgeschlossen und deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel am gesamten Gebäude inklusive Gemeinschaftseigentum ab. Die Kosten werden anteilig über das Hausgeld auf alle Eigentümer umgelegt. Du als einzelner Eigentümer kannst und musst diese Versicherung nicht selbst abschließen – du solltest aber prüfen, ob der WEG-Vertrag ausreichend Deckung bietet.
Die Hausratversicherung bleibt auch als Eigentümer unerlässlich. Sie deckt dein bewegliches Eigentum innerhalb der Wohnung – Möbel, Elektronik, Kleidung – bei Einbruch, Feuer, Leitungswasserschaden oder Sturm. Die Gebäudeversicherung schützt die Bausubstanz, nicht deinen Besitz darin. Ergänzend dazu deckt eine Privathaftpflichtversicherung Schäden ab, die du als Eigentümer Dritten gegenüber verursachst – etwa wenn ein Wasserrohrbruch in deiner Wohnung die Wohnung der Nachbarn darunter beschädigt. Diese Versicherung sollte jede:r junge Erwachsene ohnehin besitzen, gewinnt aber als Eigentümer nochmals an Bedeutung.
Empfehlenswert, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist eine Wohnungsrechtsschutzversicherung, die bei Streitigkeiten innerhalb der WEG (z. B. über Beschlüsse, Kostenbeteiligungen oder Sondernutzungsrechte) oder mit beauftragten Handwerkern die Anwalts- und Prozesskosten übernimmt. Gerade in größeren Eigentümergemeinschaften sind Konflikte keine Seltenheit. Außerdem solltest du prüfen, ob deine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit ausreicht, um weiterhin die Kreditrate zu bedienen – denn die läuft auch dann weiter, wenn du nicht mehr arbeiten kannst.
AUF EINEN BLICK
- Verwaltungsbeirat und Hausverwaltung: deren Qualität beeinflusst den Wert der Wohnung erheblich.
- WEG-Reform: modernisierte Beschlussfassung, erleichterte Modernisierungen – relevantes Vorwissen beim Kauf.
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen vor dem Kauf lesen: offene Mängel, geplante teure Sanierungen erkennbar.
- Sonderumlagen: wenn die Rücklage nicht reicht, werden Eigentümer zur Kasse gebeten – finanzielles Pufferkapital einplanen.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft: Rechte, Pflichten und was du wissen musst
Lage, Mikrolage, Infrastruktur, Entwicklungspotenzial des Viertels prüfen.
Mit dem Kauf deiner Wohnung wirst du Teil einer Gemeinschaft – ob du willst oder nicht. Die Eigentümerversammlung findet in der Regel mindestens einmal jährlich statt und ist das zentrale Entscheidungsorgan der WEG. Dort werden Wirtschaftspläne beschlossen, Instandhaltungsmaßnahmen genehmigt, die Hausverwaltung bewertet und Sonderumlagen festgesetzt. Du hast dort Stimmrecht entsprechend deines Miteigentumsanteils sowie das Recht, eigene Anträge einzubringen. Beschlüsse, die mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit gefasst werden, binden dich auch dann, wenn du dagegen gestimmt hast.
Die Qualität der Hausverwaltung hat einen erheblichen Einfluss auf den Wert deiner Wohnung und deine Lebensqualität als Eigentümer. Eine professionelle Verwaltung sorgt für rechtzeitige Instandhaltung, transparente Abrechnung und reibungslose Eigentümerversammlungen – eine schlechte Verwaltung kann zu Sanierungsstau, Rechtsstreitigkeiten und letztlich Wertverlust führen. Bevor du kaufst, lohnt es sich, bei den bisherigen Eigentümern nach ihrer Erfahrung mit der Verwaltung zu fragen.
Die WEG-Reform von 2020 hat einige wichtige Neuerungen gebracht: Beschlüsse können unter Umständen jetzt auch ohne Versammlung im Umlaufverfahren getroffen werden, Modernisierungsmaßnahmen (z. B. Ladeinfrastruktur für E-Autos, barrierefreier Umbau) lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen leichter durchsetzen, und einzelne Eigentümer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf bauliche Veränderungen auf eigene Kosten. Diese Regelungen sind für junge Käufer relevant – etwa wenn du einen Stellplatz mit Wallbox ausrüsten oder deine Wohnung barrierefrei gestalten möchtest.
Ein besonders wertvoller Tipp vor dem Kauf: Lass dir die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen aushändigen. Dort erkennst du, welche Mängel bekannt sind, ob Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft bestehen, welche teuren Sanierungen geplant oder schon beschlossen wurden – und ob du nach dem Kauf möglicherweise unmittelbar mit einer Sonderumlage konfrontiert wirst. Diese Protokolle sind Teil der Due-Diligence-Prüfung, die jede:r Käufer:in vor dem Notartermin durchführen sollte.
AUF EINEN BLICK
- Baujahr, Energieausweis (Energieeffizienzklasse) und Sanierungsstand des Gesamtgebäudes einsehen.
- Höhe der Instandhaltungsrücklage und aktuelle Wirtschaftspläne der WEG anfordern.
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung vom Notar oder Anwalt prüfen lassen.
- Grundbuchauszug auf Lasten, Grundschulden, Dienstbarkeiten prüfen.
Checkliste: Worauf du beim Kauf einer Eigentumswohnung unbedingt achtest
Vermögensaufbau früh beginnen: Wer früh mit dem Sparen anfängt, hat beim Erstkauf in der Regel deutlich mehr Eigenkapital.
Eine Eigentumswohnung zu kaufen ist kein spontaner Entschluss – es ist eine strukturierte Entscheidung, die eine sorgfältige Prüfung auf mehreren Ebenen erfordert. Der erste und wichtigste Faktor bleibt die Lage: nicht nur die Makrolage (Stadt, Stadtteil), sondern die Mikrolage (Straßenseite, Lärm, Nachbarschaft, Ausrichtung der Wohnung, Etage). Wie entwickelt sich das Viertel? Gibt es Pläne für neue Infrastruktur, Schulen, Nahversorgung? Und wie ist die aktuelle Verkehrsanbindung für deinen Alltag?
Ebenso entscheidend ist der Zustand des Gesamtgebäudes – nicht nur der Wohnung selbst. Prüfe Baujahr, den gültigen Energieausweis (Energieeffizienzklasse) und ob bereits energetische Sanierungen stattgefunden haben oder noch anstehen. Gebäude mit schlechter Energieeffizienzklasse haben oft erheblichen Sanierungsbedarf, der langfristig kostenintensiv werden kann. Der Verkäufer ist in der Regel verpflichtet, dir den Energieausweis vor Vertragsschluss vorzulegen.
Fordere außerdem den aktuellen Wirtschaftsplan der WEG sowie eine Aufstellung der Instandhaltungsrücklage an. Ist die Rücklage gemessen am Gebäudealter und -zustand angemessen oder aufgezehrt? Gibt es beschlossene, aber noch nicht abgerechnete Maßnahmen? Diese Informationen geben dir Aufschluss darüber, welche Kostenlast in den nächsten Jahren auf die Gemeinschaft – und damit auf dich – zukommen kann. Abschließend: Lass Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung von einem spezialisierten Anwalt oder zumindest vom beurkundenden Notar erklären, bevor du unterschreibst. Denn was dort steht, gilt – für Jahre oder Jahrzehnte.
| Aspekt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vermögensaufbau früh beginnen: Wer früh spart | hat beim Erstkauf in der Regel deutlich mehr Eigenkapital. |
| Mit dem Vermögensaufbau-Rechner kannst du simulieren, wie sich regelmäßiges Sparen auf dein künftiges Eigenkapital auswirkt. | , |
| Ergänzend: BU-Schutz als Fundament | über die StudyBU-Schiene unverbindlich prüfen, was für dich passt. |
| Kombination aus Wissensaufbau + frühzeitiger Finanzplanung = größter Hebel für junge Käufer. | , |
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Häufige Fragen
Ja, als Privatperson kannst du grundsätzlich eine Eigentumswohnung kaufen, sofern du volljährig bist und die Finanzierung nachweisen kannst. Banken verlangen in der Regel ein regelmäßiges Einkommen oder einen Bürgen, da ein reines Gehalt aus einer Ausbildung oder einem Minijob oft nicht ausreicht.
Neben dem Kaufpreis fallen beim Erwerb Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie gegebenenfalls eine Maklercourtage an. Diese Nebenkosten können je nach Bundesland und Maklerprovision stark variieren und machen in Deutschland üblicherweise einen zweistelligen Prozentbereich des Kaufpreises aus.
Sondereigentum ist der Teil der Wohnung, der dir allein gehört, also die Räume innerhalb deiner Wohnungstür. Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes und des Grundstücks, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, wie Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizungsanlage.
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die du als Eigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft zahlst, um laufende Kosten wie Betriebskosten, Versicherungen und die Instandhaltungsrücklage zu decken. Die Höhe variiert stark je nach Gebäude, Lage und Ausstattung, üblich ist ein Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, der je nach Anbieter und Objekt unterschiedlich ausfällt.
Zwingend benötigst du als Wohnungseigentümer eine Wohngebäudeversicherung, die Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdeckt. Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen, da du für Schäden haftest, die Dritten in deinem Sondereigentum entstehen.
Die Instandhaltungsrücklage ist ein gemeinschaftlich angesparter Geldtopf der Eigentümergemeinschaft, aus dem spätere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum bezahlt werden. Beim Kauf ist sie wichtig, weil eine gut gefüllte Rücklage bedeutet, dass du nicht sofort mit hohen Sonderumlagen für dringende Sanierungen rechnen musst.
Ob Kaufen oder Mieten sich für Berufseinsteiger lohnt, hängt stark von deiner Lebensplanung, der Finanzierung und den lokalen Immobilienpreisen ab. Kaufen kann sich lohnen, wenn du langfristig am selben Ort bleiben willst und die monatliche Belastung tragbar ist, während Mieten mehr Flexibilität bietet und bei kurzen Horizonten oft günstiger ist.
Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme für den Erwerb von Wohneigentum, etwa zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse für Effizienzhäuser und den Neubau. Für den Kauf einer Bestandswohnung gibt es ebenfalls Kredite, die du über deine Hausbank beantragen musst; die Konditionen hängen von deiner Bonität und dem energetischen Standard der Immobilie ab.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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