Die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt kann unter bestimmten Voraussetzungen über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert werden. Dieser Guide erklärt, wer infrage kommt, wie der Antrag abläuft und welche Kosten dabei übernommen werden können.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III richtet sich grundsätzlich an Menschen, die arbeitslos, arbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie an bestimmte …
- Am Anfang steht ein Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit, in dem gemeinsam geklärt wird, ob die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt für dich sinnvoll und …
- Bei Bewilligung deckt der Bildungsgutschein in der Regel die vollständigen Lehrgangskosten für die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt bei einem zugelassenen Träger ab.
Wer kann den Bildungsgutschein nutzen?
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III richtet sich grundsätzlich an Menschen, die arbeitslos, arbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie an bestimmte Gruppen von Beschäftigten, deren Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch sinnvoll erscheint. Zuständig für die Prüfung und Ausstellung ist die Agentur für Arbeit, seit Anfang 2025 auch für Menschen, die vorher über die Agentur für Arbeit betreut wurden. Der Erstkontakt kann dabei sowohl über die Agentur für Arbeit als auch über die Agentur für Arbeit erfolgen.
Ob die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt konkret gefördert wird, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, kein automatischer Anspruch – ausschlaggebend sind unter anderem deine bisherige Berufserfahrung, die Arbeitsmarktchancen nach der Weiterbildung und ob der gewählte Bildungsträger AZAV-zertifiziert ist.
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Nein, es handelt sich um eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob eine Förderung sinnvoll ist.
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So läuft der Antrag ab
Am Anfang steht ein Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit, in dem gemeinsam geklärt wird, ob die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt für dich sinnvoll und förderfähig ist. Bringe zu diesem Termin am besten schon Informationen zu passenden Bildungsträgern sowie Nachweise zu deiner bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung mit, damit die Prüfung zügig erfolgen kann.
- Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder die Agentur für Arbeit
- Prüfung der Förderfähigkeit nach § 81 SGB III
- Ausstellung des Bildungsgutscheins bei Bewilligung
- Anmeldung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger innerhalb der Gültigkeit
- Start der Weiterbildung und regelmäßiger Nachweis der Teilnahme
Der ausgestellte Bildungsgutschein ist in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig. Innerhalb dieser Zeit musst du dich bei einem passenden Träger anmelden, sonst verfällt die Bewilligung und du müsstest den Prozess erneut anstoßen.
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Was der Bildungsgutschein übernimmt
Bei Bewilligung deckt der Bildungsgutschein in der Regel die vollständigen Lehrgangskosten für die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt bei einem zugelassenen Träger ab. Hinzu kommen mögliche Zusatzleistungen wie eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € im Monat und ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind, falls du während der Weiterbildung Kinder betreuen musst.
Wichtig ist, dass diese Zusatzleistungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind und individuell geprüft werden. Sprich im Beratungsgespräch offen über deine persönliche Situation, etwa Fahrstrecke zum Bildungsträger oder Betreuungsbedarf, damit alle relevanten Kostenpunkte berücksichtigt werden können.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.