Ratgeber · Tourismusmanagement

Tourismusmanagement per Bildungsgutschein fördern

Eine Weiterbildung oder Umschulung im Tourismusmanagement kann unter bestimmten Voraussetzungen über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanziert werden. Dieser Guide erklärt dir, wie die Förderung nach § 81 SGB III funktioniert, welche Kosten übernommen werden können und wie du den Antrag konkret angehst.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

§ 81 SGB III
Rechtsgrundlage
bis 100 %
Kurskosten möglich
individuell
Gültigkeitsfrist
bis 588 €
Pendelfahrten / Monat

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bildungsgutschein ist das zentrale Instrument, mit dem die Agentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen und Umschulungen nach § 81 SGB III fördert.
  • Ob deine Umschulung oder Weiterbildung im Tourismusmanagement gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
  • Wenn du für deine Umschulung im Tourismusmanagement pendeln musst, kann die Agentur für Arbeit eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € monatlich übernehmen.

Was der Bildungsgutschein leistet

Der Bildungsgutschein ist das zentrale Instrument, mit dem die Agentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen und Umschulungen nach § 81 SGB III fördert. Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger – eine wichtige Voraussetzung, denn nur zertifizierte Träger und Maßnahmen sind über den Gutschein förderfähig. Für eine Umschulung oder Weiterbildung im Tourismusmanagement bedeutet das: Du solltest bei der Auswahl deines Trägers gezielt auf diese Zertifizierung achten.

Neben den reinen Kursgebühren können je nach individueller Situation weitere Kosten übernommen werden, etwa für Fahrten zum Bildungsträger oder für die Kinderbetreuung während der Teilnahme. Diese Zusatzleistungen sind besonders relevant, wenn du berufsbegleitend oder mit Familienverpflichtungen an einer Umschulung teilnimmst.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

💡 Ist die Förderung ein Rechtsanspruch?

Nein, die Förderung nach § 81 SGB III ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit prüft jeden Antrag individuell.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

Voraussetzungen für die Förderung

Ob deine Umschulung oder Weiterbildung im Tourismusmanagement gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, keinen automatischen Rechtsanspruch – berücksichtigt werden unter anderem deine bisherige berufliche Situation, ob du beispielsweise arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, und wie die Agentur die Arbeitsmarktchancen nach Abschluss der Maßnahme einschätzt.

Seit dem 1. Januar 2025 kannst du dich für die Förderprüfung sowohl bei der Agentur für Arbeit als auch beim die Agentur für Arbeit melden, wenn du bislang dort betreut wurdest. Zuständig für die eigentliche Bewilligung des Bildungsgutscheins bleibt in jedem Fall die Agentur für Arbeit.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

„Bring dabei am besten schon Informationen zu passenden AZAV-zertifizierten Trägern mit, damit die Beratung möglichst zielgerichtet ablaufen kann."

Fahrkosten und Kinderbetreuung

Wenn du für deine Umschulung im Tourismusmanagement pendeln musst, kann die Agentur für Arbeit eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € monatlich übernehmen. Diese Pauschale soll die zusätzlichen Ausgaben abfedern, die durch den Weg zum Bildungsträger entstehen, insbesondere wenn dieser nicht in unmittelbarer Nähe zu deinem Wohnort liegt.

Hast du Kinder, die während der Umschulung betreut werden müssen, kann zusätzlich ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind gewährt werden. Beide Leistungen sind keine Selbstläufer, sondern müssen im Rahmen deines Förderantrags gesondert berücksichtigt und beantragt werden – sprich das am besten direkt im Beratungsgespräch an.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · Rechtsstand 07/2026.

Ordne deine Fördermöglichkeiten in 2 Minuten ein

Kostenlos & unverbindlich – als Vorbereitung auf die verbindliche Beratung.

Kostenlos Förderung prüfen

So beantragst du den Bildungsgutschein

Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem du dein Vorhaben – die Umschulung oder Weiterbildung im Tourismusmanagement – konkret vorstellst. Bring dabei am besten schon Informationen zu passenden AZAV-zertifizierten Trägern mit, damit die Beratung möglichst zielgerichtet ablaufen kann.

Wird dein Antrag bewilligt, erhältst du den Bildungsgutschein, der in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist. Innerhalb dieses Zeitraums musst du dich bei einem passenden Träger anmelden, damit die Förderung tatsächlich greift. Plane deshalb genügend Zeit für die Auswahl des Trägers ein, bevor die Gültigkeit des Gutscheins abläuft.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.

SS
StudySmarter Weiterbildung-Redaktion

Wir prüfen alle Angaben gegen die aktuellen Regelungen im SGB III und Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit. Rechtlicher Stand: 07/2026. Keine Rechtsberatung – die abschließende Förderprüfung führt die Agentur für Arbeit durch.

Häufige Fragen

Ist die Förderung ein Rechtsanspruch?
Nein, die Förderung nach § 81 SGB III ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit prüft jeden Antrag individuell.
Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig?
In der Regel etwa drei Monate. Innerhalb dieser Zeit musst du dich bei einem passenden AZAV-zertifizierten Träger anmelden.
Welche Kosten übernimmt die Förderung zusätzlich zu den Lehrgangskosten?
Möglich sind eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € monatlich sowie ein Kinderbetreuungszuschuss von 160 € pro Kind.
Kann ich mich auch beim die Agentur für Arbeit melden statt bei der Agentur für Arbeit?
Ja, seit dem 1. Januar 2025 ist die Agentur für Arbeit für die Erstberatung ebenfalls möglich, die Bewilligung des Bildungsgutscheins erfolgt aber weiterhin über die Agentur für Arbeit.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

Passende KURSNET-Kurse

Direkt zu Weiterbildungen in diesen Feldern; AZAV-Zulassung jeweils prüfen.

Wie gut passt der Bildungsgutschein zu deiner Situation?

Drei Fragen für eine erste Orientierung – keine Förderzusage.

0/3
Noch keine Angabe

Das Ergebnis ist keine Rechts- oder Förderberatung. Die Agentur für Arbeit prüft Voraussetzungen und Notwendigkeit im Einzelfall.

Förder-Check · kostenlos

Noch unsicher bei der Weiterbildung?

Wir helfen dir, die passende geförderte Weiterbildung zu finden – vom Bildungsgutschein-Antrag über die Kurswahl bis zum Start beim Träger. Kostenlos und unverbindlich.

Förder-CheckWhatsApp-BeratungKurs-Empfehlung