Eine Weiterbildung oder Umschulung im Tourismusmanagement kann unter bestimmten Voraussetzungen über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanziert werden. Dieser Guide erklärt dir, wie die Förderung nach § 81 SGB III funktioniert, welche Kosten übernommen werden können und wie du den Antrag konkret angehst.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein ist das zentrale Instrument, mit dem die Agentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen und Umschulungen nach § 81 SGB III fördert.
- Ob deine Umschulung oder Weiterbildung im Tourismusmanagement gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
- Wenn du für deine Umschulung im Tourismusmanagement pendeln musst, kann die Agentur für Arbeit eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € monatlich übernehmen.
Was der Bildungsgutschein leistet
Der Bildungsgutschein ist das zentrale Instrument, mit dem die Agentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen und Umschulungen nach § 81 SGB III fördert. Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger – eine wichtige Voraussetzung, denn nur zertifizierte Träger und Maßnahmen sind über den Gutschein förderfähig. Für eine Umschulung oder Weiterbildung im Tourismusmanagement bedeutet das: Du solltest bei der Auswahl deines Trägers gezielt auf diese Zertifizierung achten.
Neben den reinen Kursgebühren können je nach individueller Situation weitere Kosten übernommen werden, etwa für Fahrten zum Bildungsträger oder für die Kinderbetreuung während der Teilnahme. Diese Zusatzleistungen sind besonders relevant, wenn du berufsbegleitend oder mit Familienverpflichtungen an einer Umschulung teilnimmst.
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Nein, die Förderung nach § 81 SGB III ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit prüft jeden Antrag individuell.
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Voraussetzungen für die Förderung
Ob deine Umschulung oder Weiterbildung im Tourismusmanagement gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, keinen automatischen Rechtsanspruch – berücksichtigt werden unter anderem deine bisherige berufliche Situation, ob du beispielsweise arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, und wie die Agentur die Arbeitsmarktchancen nach Abschluss der Maßnahme einschätzt.
Seit dem 1. Januar 2025 kannst du dich für die Förderprüfung sowohl bei der Agentur für Arbeit als auch beim die Agentur für Arbeit melden, wenn du bislang dort betreut wurdest. Zuständig für die eigentliche Bewilligung des Bildungsgutscheins bleibt in jedem Fall die Agentur für Arbeit.
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„Bring dabei am besten schon Informationen zu passenden AZAV-zertifizierten Trägern mit, damit die Beratung möglichst zielgerichtet ablaufen kann."
Fahrkosten und Kinderbetreuung
Wenn du für deine Umschulung im Tourismusmanagement pendeln musst, kann die Agentur für Arbeit eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € monatlich übernehmen. Diese Pauschale soll die zusätzlichen Ausgaben abfedern, die durch den Weg zum Bildungsträger entstehen, insbesondere wenn dieser nicht in unmittelbarer Nähe zu deinem Wohnort liegt.
Hast du Kinder, die während der Umschulung betreut werden müssen, kann zusätzlich ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind gewährt werden. Beide Leistungen sind keine Selbstläufer, sondern müssen im Rahmen deines Förderantrags gesondert berücksichtigt und beantragt werden – sprich das am besten direkt im Beratungsgespräch an.
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So beantragst du den Bildungsgutschein
Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem du dein Vorhaben – die Umschulung oder Weiterbildung im Tourismusmanagement – konkret vorstellst. Bring dabei am besten schon Informationen zu passenden AZAV-zertifizierten Trägern mit, damit die Beratung möglichst zielgerichtet ablaufen kann.
Wird dein Antrag bewilligt, erhältst du den Bildungsgutschein, der in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist. Innerhalb dieses Zeitraums musst du dich bei einem passenden Träger anmelden, damit die Förderung tatsächlich greift. Plane deshalb genügend Zeit für die Auswahl des Trägers ein, bevor die Gültigkeit des Gutscheins abläuft.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.