Eine Umschulung oder Weiterbildung zur Steuerfachkraft kann finanziell spürbar entlastet werden, wenn die Agentur für Arbeit die Maßnahme über einen Bildungsgutschein fördert. Wie die Förderung funktioniert, welche Leistungen dazugehören und wie der Antrag konkret abläuft, erklärt dieser Guide Schritt für Schritt.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist die zentrale Förderleistung für Umschulungen und viele Weiterbildungen im Steuerwesen.
- Grundsätzlich richtet sich der Bildungsgutschein an Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie an Personen, die bereits Grundsicherungsgeld …
- Der Antrag beginnt mit einem Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit, in dem deine berufliche Situation, deine Ziele und mögliche Umschulungs- oder …
Was der Bildungsgutschein abdeckt
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist die zentrale Förderleistung für Umschulungen und viele Weiterbildungen im Steuerwesen. Bei Bewilligung übernimmt er die Kosten für die Maßnahme beim jeweiligen AZAV-zertifizierten Bildungsträger, sodass du die Umschulung nicht selbst finanzieren musst. Voraussetzung ist, dass die Agentur für Arbeit die Maßnahme im Einzelfall als arbeitsmarktlich sinnvoll einschätzt – ein automatischer Anspruch besteht nicht, da es sich um eine Ermessensleistung handelt.
Neben den reinen Lehrgangskosten können bei Bedarf weitere Leistungen bewilligt werden, etwa eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € pro Monat, wenn du zum Bildungsträger pendeln musst, oder ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind, wenn du während der Maßnahme Betreuung organisieren musst. Diese Zusatzleistungen werden individuell geprüft und richten sich nach deiner persönlichen Situation.
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Die Agentur für Arbeit ist seit Anfang 2025 durchgängig für die Prüfung und Ausstellung des Bildungsgutscheins zuständig, auch für Personen, die von der Agentur für Arbeit betreut werden.
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Wer die Förderung beantragen kann
Grundsätzlich richtet sich der Bildungsgutschein an Personen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie an Personen, die bereits Grundsicherungsgeld beziehen. Seit Anfang 2025 ist für die Prüfung und Ausstellung des Bildungsgutscheins durchgängig die Agentur für Arbeit zuständig, auch wenn du bisher über die Agentur für Arbeit betreut wurdest. Der Erstkontakt kann dabei sowohl über die Agentur für Arbeit als auch über die Agentur für Arbeit erfolgen, je nachdem, wo du aktuell gemeldet bist.
Auch Beschäftigte, die von einem drohenden Arbeitsplatzverlust betroffen sind, können unter bestimmten Umständen eine Förderung erhalten, etwa im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen. Die genaue Einschätzung erfolgt immer individuell im Beratungsgespräch, da persönliche Umstände wie bisherige Qualifikation und Arbeitsmarktlage vor Ort eine Rolle spielen.
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„Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird, ist die begrenzte Gültigkeit des Bildungsgutscheins von etwa drei Monaten."
So läuft der Antrag ab
Der Antrag beginnt mit einem Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit, in dem deine berufliche Situation, deine Ziele und mögliche Umschulungs- oder Weiterbildungsangebote besprochen werden. Bring zu diesem Termin am besten schon Informationen zu einem konkreten Bildungsträger und der gewünschten Maßnahme mit, damit deine Berater:in gezielt einschätzen kann, ob eine Förderung sinnvoll und möglich ist.
- Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit
- Prüfung der individuellen Förderfähigkeit
- Auswahl eines AZAV-zertifizierten Bildungsträgers
- Ausstellung des Bildungsgutscheins bei Bewilligung
- Anmeldung bei der Maßnahme innerhalb der Gültigkeitsdauer
Der Bildungsgutschein ist in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig. Plane den Start deiner Umschulung oder Weiterbildung daher zeitnah nach der Bewilligung, damit die Förderung nicht verfällt.
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Typische Stolperstellen bei der Förderung
Ein häufiger Fehler ist, sich zunächst für einen Bildungsträger zu entscheiden und erst danach die Förderfähigkeit zu klären. Sinnvoller ist es, die Reihenfolge umzudrehen: erst das Beratungsgespräch führen, dann gezielt nach einem passenden, AZAV-zertifizierten Träger suchen, der zur bewilligten Förderung passt. So vermeidest du, dass du dich für ein Angebot entscheidest, das am Ende gar nicht förderfähig ist.
Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird, ist die begrenzte Gültigkeit des Bildungsgutscheins von etwa drei Monaten. Wer den Gutschein zu früh beantragt, ohne bereits einen konkreten Starttermin im Blick zu haben, läuft Gefahr, dass die Gültigkeit verstreicht, bevor die Maßnahme tatsächlich beginnt. Kläre daher frühzeitig mit deinem Wunschträger, wann die nächste Umschulung startet.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.