Ratgeber · Sicherheitsbeauftragter

Wie werde ich Sicherheitsbeauftragter? Weg & Ablauf

Der Weg zum Sicherheitsbeauftragten unterscheidet sich deutlich von klassischen Ausbildungswegen: Es gibt keinen eigenständigen Ausbildungsberuf, sondern eine betriebliche Funktion, die du zusätzlich zu deiner regulären Tätigkeit übernimmst. Trotzdem führt kein Weg an einer strukturierten Qualifizierung vorbei. Dieser Guide erklärt dir Schritt für Schritt, wie du vom Interesse an Arbeitssicherheit zur tatsächlichen Bestellung als Sicherheitsbeauftragte:r kommst.

§ 81 SGB III
Rechtsgrundlage
bis 100 %
Kurskosten möglich
individuell
Gültigkeitsfrist
bis 588 €
Pendelfahrten / Monat

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

  • Am Anfang steht meist entweder dein eigenes Interesse am Thema Arbeitsschutz oder ein konkreter Bedarf im Betrieb, weil eine gesetzliche Mindestzahl an …
  • Im Zentrum des Wegs steht ein Lehrgang, der bei berufsgenossenschaftlich anerkannten Bildungsträgern oder direkt bei den Unfallversicherungsträgern absolviert wird.
  • Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erfolgt die eigentliche Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten durch den Arbeitgeber.

Der erste Schritt: Interesse und betrieblicher Bedarf

Am Anfang steht meist entweder dein eigenes Interesse am Thema Arbeitsschutz oder ein konkreter Bedarf im Betrieb, weil eine gesetzliche Mindestzahl an Sicherheitsbeauftragten erreicht werden muss. In vielen Fällen sprechen Vorgesetzte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit gezielt Mitarbeitende an, die sich durch Zuverlässigkeit, Umsicht und gute Kenntnis der betrieblichen Abläufe auszeichnen. Wenn du proaktiv Interesse zeigst, erhöht das deine Chancen, für die Funktion vorgeschlagen zu werden.

Es lohnt sich, das Gespräch mit deiner Führungskraft oder der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit zu suchen, wenn du selbst Interesse an der Aufgabe hast. Häufig ist der Bedarf im Betrieb größer als die Zahl der Freiwilligen, sodass Eigeninitiative gut ankommt und dir echte Chancen eröffnet, unabhängig von deiner aktuellen Position im Unternehmen.

💡 Brauche ich einen bestimmten Ausbildungsabschluss?

Nein, es gibt keinen vorgeschriebenen Ausbildungsberuf. Wichtiger sind Berufs- und Betriebserfahrung sowie Interesse an Arbeitsschutzthemen.

Die Qualifizierung: Lehrgang und Inhalte

Im Zentrum des Wegs steht ein Lehrgang, der bei berufsgenossenschaftlich anerkannten Bildungsträgern oder direkt bei den Unfallversicherungsträgern absolviert wird. Inhaltlich geht es um die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes, die Rolle und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, praktische Methoden zur Gefährdungsbeurteilung sowie branchenspezifische Risiken, etwa im Umgang mit Maschinen, Gefahrstoffen oder in der Logistik.

Die Schulungen sind meist kompakt organisiert und dauern in der Regel wenige Tage, je nach Anbieter und Schwerpunkt. Anschließend bist du fachlich vorbereitet, die Aufgaben im Betrieb zu übernehmen. Manche Träger bieten zusätzlich vertiefende Module zu speziellen Themen wie Brandschutz, Gefahrstoffe oder psychische Belastung am Arbeitsplatz an, die du je nach betrieblichem Bedarf ergänzend belegen kannst.

Wichtig ist, dass der gewählte Lehrgang von der für deinen Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft anerkannt wird, da sonst die formale Bestellung erschwert werden kann.

Die formale Bestellung im Betrieb

Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erfolgt die eigentliche Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten durch den Arbeitgeber. Diese Bestellung sollte schriftlich dokumentiert werden und legt fest, für welchen Bereich des Betriebs du zuständig bist. Ab diesem Zeitpunkt bist du offizielle Ansprechperson für Sicherheitsfragen in deinem Zuständigkeitsbereich und arbeitest eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie dem Betriebsrat zusammen.

In der Praxis bedeutet das regelmäßige Begehungen, Beobachtung der Arbeitsabläufe und ein offenes Ohr für Kolleg:innen, die auf Gefahrenquellen aufmerksam machen. Die Rolle wird meist nicht formell zeitlich befristet, sollte aber durch regelmäßige Fortbildungen aktuell gehalten werden, damit du auf dem neuesten Stand der Vorschriften bleibst.

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Wenn du noch keinen passenden Betrieb hast

Solltest du dich beruflich neu orientieren wollen und aktuell keinen Betrieb haben, in dem du direkt zum Sicherheitsbeauftragten bestellt werden könntest, ist eine umfassendere Weiterbildung im Bereich Arbeitsschutz oder Sicherheit ein sinnvoller Zwischenschritt. Solche Qualifizierungen vermitteln dir breiteres Grundlagenwissen und machen dich für Arbeitgeber attraktiv, die gezielt sicherheitsbewusstes Personal suchen.

In diesem Fall kann auch eine geförderte Maßnahme über die Agentur für Arbeit sinnvoll sein, insbesondere wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus in ein Berufsfeld mit Schwerpunkt Arbeitssicherheit wechseln möchtest. Mehr dazu erfährst du im Förderungs-Guide dieses Clusters.

Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.

SS
StudySmarter Weiterbildung-Redaktion

Wir prüfen alle Angaben gegen die aktuellen Regelungen im SGB III und Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit. Rechtlicher Stand: 07/2026. Keine Rechtsberatung – die abschließende Förderprüfung führt die Agentur für Arbeit durch.

Häufige Fragen

Brauche ich einen bestimmten Ausbildungsabschluss?
Nein, es gibt keinen vorgeschriebenen Ausbildungsberuf. Wichtiger sind Berufs- und Betriebserfahrung sowie Interesse an Arbeitsschutzthemen.
Wie lange dauert die Qualifizierung?
Die Lehrgänge sind meist kompakt aufgebaut und dauern je nach Anbieter und Schwerpunkt in der Regel nur wenige Tage.
Wer bestellt mich offiziell als Sicherheitsbeauftragte:n?
Die formale Bestellung erfolgt durch deinen Arbeitgeber, üblicherweise nach Abschluss des Lehrgangs und in Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Kann ich die Funktion in mehreren Betrieben ausüben?
In der Regel ist die Bestellung an einen konkreten Betrieb und Zuständigkeitsbereich gebunden, nicht an mehrere Arbeitgeber gleichzeitig.
Was mache ich, wenn mein Betrieb noch keinen Bedarf sieht?
Sprich aktiv dein Interesse an, da der gesetzliche Bedarf an Sicherheitsbeauftragten in vielen Betrieben größer ist als die Zahl der Freiwilligen.

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