Eine Schweißerqualifikation über den Bildungsgutschein zu finanzieren, ist für viele der entscheidende Faktor, um den Berufswechsel überhaupt anzugehen. Dieser Guide erklärt, wie der Bildungsgutschein funktioniert, welche Kosten er abdeckt und wie du ihn konkret bei der Agentur für Arbeit beantragst.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist die zentrale Förderung für berufliche Weiterbildungen und Umschulungen, auch im Bereich Schweißen.
- Grundsätzlich richtet sich der Bildungsgutschein an Menschen, die arbeitslos, arbeitsuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
- Der erste Schritt ist ein Beratungstermin bei deiner Agentur für Arbeit, in dem du deine berufliche Situation und dein Ziel schilderst.
Was der Bildungsgutschein abdeckt
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist die zentrale Förderung für berufliche Weiterbildungen und Umschulungen, auch im Bereich Schweißen. Bei positiver Förderentscheidung übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger vollständig. Das umfasst in der Regel die Kursgebühren sowie notwendige Prüfungsgebühren für das angestrebte DVS- oder IIW-Zertifikat.
Zusätzlich zu den reinen Lehrgangskosten können weitere Leistungen hinzukommen, etwa ein Zuschuss zu Fahrkosten zwischen Wohnort und Bildungsträger von bis zu 588 € monatlich sowie ein Kinderbetreuungszuschuss von 160 € pro Kind, wenn du während der Maßnahme Betreuung organisieren musst. Ob und in welcher Höhe diese Leistungen greifen, wird individuell im Beratungsgespräch geklärt.
Wichtig ist, dass die Förderung eine Ermessensleistung ist – es gibt keinen automatischen Anspruch, sondern eine individuelle Prüfung, ob die Maßnahme notwendig und arbeitsmarktlich sinnvoll ist. Eine gut vorbereitete Begründung, warum eine Schweißerqualifikation deine Beschäftigungschancen verbessert, erhöht die Erfolgsaussichten deutlich.
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Nein, die Förderung ist eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob die Maßnahme notwendig und sinnvoll ist.
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Wer die Förderung beantragen kann
Grundsätzlich richtet sich der Bildungsgutschein an Menschen, die arbeitslos, arbeitsuchend gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, etwa wenn ihr aktueller Arbeitsplatz durch Strukturwandel gefährdet ist. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Agentur für Arbeit auch für die Förderprüfung von Kund:innen zuständig, der Erstkontakt kann aber weiterhin über die Agentur für Arbeit erfolgen.
- Arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldete Personen
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte
- Personen ohne verwertbaren Berufsabschluss
- Individuelle Prüfung durch Agentur für Arbeit oder die Agentur für Arbeit
Im Beratungsgespräch wird geprüft, ob eine Umschulung oder Weiterbildung zum Schweißer für deine berufliche Situation sinnvoll ist und welcher AZAV-zertifizierte Bildungsträger in Frage kommt.
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„Wird die Förderung bewilligt, erhältst du den Bildungsgutschein, der in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist."
So beantragst du den Bildungsgutschein
Der erste Schritt ist ein Beratungstermin bei deiner Agentur für Arbeit, in dem du deine berufliche Situation und dein Ziel schilderst. Bereite dich darauf vor, zu erklären, warum eine Schweißerqualifikation für dich sinnvoll ist und welchen Bildungsträger du dir vorstellst – konkrete Informationen zu Trägern und Kursinhalten beschleunigen den Prozess erheblich.
Wird die Förderung bewilligt, erhältst du den Bildungsgutschein, der in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist. In diesem Zeitraum musst du dich bei einem passenden AZAV-zertifizierten Träger anmelden, damit die Förderung greift. Kläre deshalb möglichst vor der Antragstellung, welcher Träger und welcher Kursstart für dich realistisch sind, damit der Gutschein nicht ungenutzt verfällt.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.