Eine kaufmännische Umschulung oder Weiterbildung ist finanziell oft nur durch eine Förderung realistisch umsetzbar. Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit ist dabei das zentrale Instrument, mit dem Lehrgangskosten und weitere Leistungen übernommen werden können. Dieser Guide erklärt dir, wie der Bildungsgutschein funktioniert, wer ihn beantragen kann und welche zusätzlichen Unterstützungen möglich sind.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein ist ein Instrument nach § 81 SGB III, mit dem die Agentur für Arbeit die Kosten für eine geförderte Umschulung oder Weiterbildung übernehmen kann, …
- Der Antrag beginnt mit einem Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit, je nachdem, welche Stelle aktuell für dich zuständig ist.
- Neben der Übernahme der reinen Lehrgangskosten kann die Agentur für Arbeit je nach individueller Situation weitere Leistungen gewähren, die dir die Teilnahme an der …
Was ist der Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein ist ein Instrument nach § 81 SGB III, mit dem die Agentur für Arbeit die Kosten für eine geförderte Umschulung oder Weiterbildung übernehmen kann, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Er berechtigt dich dazu, eine Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger zu besuchen, ohne die Lehrgangskosten selbst tragen zu müssen. Zuständig für die Ausstellung ist die Agentur für Arbeit, seit dem 1. Januar 2025 auch für Personen, die zuvor über die Agentur für Arbeit betreut wurden.
Wichtig zu wissen: Die Bewilligung des Bildungsgutscheins ist keine automatische Leistung, sondern eine Ermessensentscheidung. Die Agentur für Arbeit prüft dabei unter anderem, ob die angestrebte kaufmännische Qualifizierung zu deiner beruflichen Situation passt und ob dadurch deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt realistisch verbessert werden.
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Grundsätzlich alle, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind und für die eine berufliche Qualifizierung sinnvoll erscheint, vorbehaltlich der individuellen Prüfung.
Wie beantrage ich den Bildungsgutschein?
Der Antrag beginnt mit einem Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit, je nachdem, welche Stelle aktuell für dich zuständig ist. Dort besprichst du deine berufliche Situation, dein Qualifizierungsziel und lässt prüfen, ob eine Förderung für dich infrage kommt. Bringe zu diesem Termin idealerweise bereits Informationen zu passenden kaufmännischen Umschulungen oder Weiterbildungen sowie deinen bisherigen beruflichen Werdegang mit.
- Beratungstermin bei Agentur für Arbeit oder die Agentur für Arbeit vereinbaren
- Berufliche Situation und Qualifizierungsziel besprechen
- Bei positiver Prüfung: Bildungsgutschein erhalten
- Passenden AZAV-zertifizierten Träger auswählen
- Anmeldung innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins
Der ausgestellte Bildungsgutschein ist in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig. Du solltest dich also zeitnah nach der Bewilligung für einen passenden Kurs anmelden, damit die Förderung nicht verfällt.
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Welche Leistungen sind zusätzlich möglich?
Neben der Übernahme der reinen Lehrgangskosten kann die Agentur für Arbeit je nach individueller Situation weitere Leistungen gewähren, die dir die Teilnahme an der Qualifizierung erleichtern. Dazu zählt eine Fahrkosten-Pauschale von 588 € monatlich, mit der Fahrten zum Bildungsträger unterstützt werden, sowie ein Kinderbetreuungs-Zuschuss von 160 € pro Kind, falls du während der Qualifizierung eine Betreuung organisieren musst.
Auch während der Qualifizierung kannst du unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Grundsicherungsgeld oder Arbeitslosengeld erhalten, sofern die entsprechenden Bezugsvoraussetzungen erfüllt sind. Welche zusätzlichen Leistungen konkret für dich infrage kommen, klärst du am besten direkt im Beratungsgespräch mit deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.