Wer eine Umschulung im Bereich Friseur & Kosmetik plant, kann unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit erhalten. Dieser Guide erklärt, was der Bildungsgutschein genau abdeckt, wie der Antrag abläuft und worauf du bei der Beantragung achten solltest.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument nach § 81 SGB III, mit dem die Agentur für Arbeit die Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung übernehmen …
- Neben den reinen Lehrgangskosten für die Umschulung kann der Bildungsgutschein auch weitere Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen.
- Der erste Schritt ist ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem deine berufliche Situation, deine Ziele und die Eignung für eine Umschulung …
Was ist der Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument nach § 81 SGB III, mit dem die Agentur für Arbeit die Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung übernehmen kann. Für den Bereich Friseur & Kosmetik bedeutet das konkret: Wenn deine Umschulung als förderfähig eingestuft wird, übernimmt der Bildungsgutschein die Lehrgangskosten bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger.
Wichtig zu wissen ist, dass es sich dabei um eine Ermessensleistung handelt, nicht um einen automatischen Anspruch. Die Agentur für Arbeit prüft individuell, ob eine Umschulung in diesem Berufsfeld für dich sinnvoll ist, etwa mit Blick auf deine bisherige Berufserfahrung, deine gesundheitliche Eignung und die Aussichten auf dem regionalen Arbeitsmarkt.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Agentur für Arbeit auch für Menschen zuständig, die zuvor über die Agentur für Arbeit betreut wurden – der Erstkontakt kann also je nach deiner Situation über beide Stellen erfolgen.
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Grundsätzlich Personen, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind und für die eine Umschulung als sinnvoll und förderfähig eingeschätzt wird.
Was der Bildungsgutschein abdeckt
Neben den reinen Lehrgangskosten für die Umschulung kann der Bildungsgutschein auch weitere Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen. Dazu zählen insbesondere Fahrkosten zum Bildungsträger, die pauschal bis zu 588 € monatlich übernommen werden können, sowie ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind, falls du während der Umschulungszeit auf eine externe Betreuung angewiesen bist.
- Lehrgangskosten bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern
- Fahrkosten-Pauschale bis 588 € monatlich
- Kinderbetreuungszuschuss von 160 € pro Kind
- Ggf. weitere Nebenkosten je nach individueller Prüfung
Welche Kostenarten in deinem konkreten Fall übernommen werden, klärst du am besten im persönlichen Beratungsgespräch mit deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit.
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So läuft der Antrag ab
Der erste Schritt ist ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem deine berufliche Situation, deine Ziele und die Eignung für eine Umschulung im Bereich Friseur & Kosmetik besprochen werden. Wird die Förderung grundsätzlich befürwortet, erhältst du einen Bildungsgutschein, der festlegt, für welche Art von Maßnahme und in welchem Zeitraum die Förderung gilt.
Mit dem Bildungsgutschein suchst du dir anschließend einen passenden, AZAV-zertifizierten Bildungsträger und meldest dich dort für die Umschulung an. Der Bildungsgutschein ist in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig, du solltest also zeitnah nach der Bewilligung einen passenden Träger finden und dich anmelden.
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Tipps für eine erfolgreiche Beantragung
Bereite dich auf das Beratungsgespräch vor, indem du deine bisherige Berufserfahrung, deine Motivation für den Wechsel in den Friseur- oder Kosmetikbereich und mögliche gesundheitliche Aspekte klar darlegen kannst. Informiere dich zudem im Vorfeld über passende Bildungsträger in deiner Region, um im Gespräch bereits konkrete Vorschläge einbringen zu können.
Ein Praktikum oder eine Hospitation vor der Antragstellung kann zusätzlich helfen, deine Entscheidung zu untermauern und der Agentur für Arbeit deine ernsthafte Motivation für den Berufswechsel zu zeigen.
Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.