Die Finanzierung ist für viele der entscheidende Punkt bei der Entscheidung für eine Ausbildung oder Umschulung zur Erzieher:in. Über den Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit einen wesentlichen Teil der Kosten übernehmen, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Guide erklärt, wie die Förderung funktioniert, was sie umfassen kann und wie du den Bildungsgutschein beantragst.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ermöglicht es der Agentur für Arbeit, die Kosten einer förderfähigen Umschulung oder Weiterbildung zu übernehmen.
- Ob eine Förderung für deine Umschulung zur Erzieher:in bewilligt wird, hängt von mehreren Faktoren ab: deiner bisherigen Berufsausbildung, deiner aktuellen beruflichen …
- Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem deine berufliche Situation besprochen und die Sinnhaftigkeit einer Umschulung zur …
Was der Bildungsgutschein abdeckt
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ermöglicht es der Agentur für Arbeit, die Kosten einer förderfähigen Umschulung oder Weiterbildung zu übernehmen. Bei einer Umschulung zur Erzieher:in betrifft das in der Regel die Lehrgangskosten beim jeweiligen AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Ergänzend können weitere Leistungen bewilligt werden, etwa eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € pro Monat, wenn du für die Umschulung pendeln musst, oder ein Kinderbetreuungs-Zuschuss von 160 € pro Kind, wenn du während der Maßnahme Kinderbetreuung organisieren musst.
Wichtig zu wissen: Die Förderung ist keine automatische Leistung, sondern eine Ermessensleistung. Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit im Einzelfall prüft, ob die Umschulung notwendig ist, gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt bietet und zu deiner bisherigen Berufsbiografie passt.
Falls du bereits Leistungen wie Grundsicherungsgeld erhältst, kann auch die Agentur für Arbeit als Ansprechpartner infrage kommen. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Zuständigkeit für die Bildungsgutschein-Prüfung bei der Agentur für Arbeit gebündelt, auch für Menschen, die von der Agentur für Arbeit betreut werden.
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Grundsätzlich Personen, deren berufliche Situation eine Umschulung sinnvoll erscheinen lässt, etwa bei Arbeitslosigkeit, drohender Arbeitslosigkeit oder fehlendem Berufsabschluss. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.
Voraussetzungen für die Förderung
Ob eine Förderung für deine Umschulung zur Erzieher:in bewilligt wird, hängt von mehreren Faktoren ab: deiner bisherigen Berufsausbildung, deiner aktuellen beruflichen Situation und den Erfolgsaussichten der Umschulung. Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, mit drohender oder bereits eingetretener Arbeitslosigkeit oder mit dem Wunsch nach beruflicher Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen haben häufig gute Chancen auf eine positive Entscheidung.
Zusätzlich muss der gewählte Bildungsträger und Lehrgang AZAV-zertifiziert sein, damit die Kosten überhaupt übernommen werden können. Informiere dich deshalb vorab, ob dein gewünschter Anbieter diese Zertifizierung besitzt, bevor du dich anmeldest oder den Antrag stellst.
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So beantragst du den Bildungsgutschein
Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem deine berufliche Situation besprochen und die Sinnhaftigkeit einer Umschulung zur Erzieher:in geprüft wird. Bringe zu diesem Termin idealerweise bereits Informationen zu passenden Bildungsträgern in deiner Region mit, da der Bildungsgutschein für einen konkreten Lehrgang und Träger ausgestellt wird.
- Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren
- Passenden AZAV-zertifizierten Bildungsträger auswählen
- Antrag auf Bildungsgutschein stellen und Entscheidung abwarten
- Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeit von meist etwa drei Monaten einlösen
- Anmeldung beim Bildungsträger mit dem ausgestellten Gutschein
Da der Bildungsgutschein meist nur etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist, solltest du dich zeitnah nach Erhalt um die Anmeldung beim Bildungsträger kümmern, damit die Förderung nicht verfällt.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.