Der Weg zur Lehrkraft für Deutsch- und Integrationskurse führt über eine Kombination aus sprachlicher, didaktischer und interkultureller Qualifikation. Ob mit pädagogischem Studium im Rücken oder als Quereinstieg aus einem ganz anderen Beruf – entscheidend ist, dass du die passende Zusatzqualifikation erwirbst und die formalen Anforderungen der Kursträger erfüllst. Dieser Guide zeigt dir konkret, welche Schritte auf dich zukommen und wie eine geförderte Weiterbildung dabei helfen kann.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Am häufigsten führt der Weg über ein abgeschlossenes Studium mit sprachlichem oder pädagogischem Bezug, etwa Germanistik, Deutsch als Fremdsprache oder ein …
- Auch ohne einschlägiges Studium ist der Einstieg über spezialisierte Weiterbildungen möglich.
- Nach einer Beratung bei der Agentur für Arbeit und einer positiven Förderentscheidung erhältst du bei Bewilligung einen Bildungsgutschein, der in der Regel etwa für den …
Der klassische Einstiegsweg
Am häufigsten führt der Weg über ein abgeschlossenes Studium mit sprachlichem oder pädagogischem Bezug, etwa Germanistik, Deutsch als Fremdsprache oder ein Lehramtsstudium, ergänzt durch eine spezialisierte Zusatzqualifikation für Deutsch als Zweitsprache beziehungsweise Fremdsprache (DaZ/DaF). Diese Zusatzqualifikation vermittelt dir die didaktischen Methoden, um Erwachsenen mit unterschiedlichem Bildungshintergrund und unterschiedlichen Muttersprachen effektiv Deutsch zu vermitteln.
Auch wenn du bereits über ein anderes Studium oder eine pädagogische Ausbildung verfügst, kannst du über eine gezielte Zusatzqualifikation in dieses Berufsfeld wechseln. Viele Träger bieten entsprechende Lehrgänge an, die sich sowohl an frisch ausgebildete Lehrkräfte als auch an bereits berufserfahrene Personen richten, die sich neu orientieren möchten.
Wichtig ist außerdem der Nachweis deiner eigenen Sprachkompetenz: Wer selbst nicht muttersprachlich Deutsch spricht, muss in der Regel ein sehr hohes Sprachniveau nachweisen, meist auf oder nahe am Niveau C1/C2, um als Lehrkraft zugelassen zu werden.
Nicht zwingend. Neben dem klassischen Weg über ein sprachliches oder pädagogisches Studium mit DaZ/DaF-Zusatzqualifikation gibt es auch spezialisierte Weiterbildungen für Quereinsteiger:innen.
Wege für Quereinsteiger:innen
Auch ohne einschlägiges Studium ist der Einstieg über spezialisierte Weiterbildungen möglich. Zertifizierte Bildungsträger bieten kompakte, praxisorientierte Lehrgänge an, die dich gezielt auf die Tätigkeit als Lehrkraft in Integrationskursen vorbereiten – inklusive Didaktik, Methodik und rechtlichen Rahmenbedingungen der Kursformate. Solche Weiterbildungen eignen sich besonders für Menschen mit Berufserfahrung in pädagogisch angrenzenden Bereichen, etwa Erwachsenenbildung, Sozialarbeit oder interkultureller Beratung.
Bei der Auswahl einer Weiterbildung solltest du darauf achten, dass der Träger AZAV-zertifiziert ist, denn nur dann kommt eine Förderung durch die Agentur für Arbeit infrage. Achte außerdem darauf, ob der Lehrgang zu einer Zulassung führt, die von den relevanten Kursträgern wie Volkshochschulen oder BAMF-zugelassenen Sprachschulen anerkannt wird.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
„Innerhalb dieser Zeit suchst du dir einen passenden, AZAV-zertifizierten Träger und meldest dich dort zur Weiterbildung an."
Ablauf einer geförderten Weiterbildung
Nach einer Beratung bei der Agentur für Arbeit und einer positiven Förderentscheidung erhältst du bei Bewilligung einen Bildungsgutschein, der in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist. Innerhalb dieser Zeit suchst du dir einen passenden, AZAV-zertifizierten Träger und meldest dich dort zur Weiterbildung an. Der Lehrgang selbst dauert je nach Anbieter und Inhalt unterschiedlich lang und kombiniert meist Theorieeinheiten mit praktischen Übungseinheiten oder Hospitationen im echten Kursbetrieb.
Am Ende der Weiterbildung steht häufig ein Zertifikat oder eine Prüfung, die deine Qualifikation für den Unterricht in Integrationskursen bestätigt. Mit diesem Nachweis kannst du dich anschließend bei Volkshochschulen, privaten Sprachschulen oder anderen zugelassenen Trägern bewerben.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.