Ratgeber · Deutsch als Zweitsprache (DaZ/DaF) Lehrkraft

Bildungsgutschein für DaZ/DaF-Lehrkraft nutzen

Eine Weiterbildung oder Umschulung zur DaZ/DaF-Lehrkraft kostet je nach Träger und Umfang eine spürbare Summe – für viele der entscheidende Punkt bei der Entscheidung, ob der Berufswechsel überhaupt machbar ist. Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit kann genau hier ansetzen und die Lehrgangskosten sowie weitere Leistungen übernehmen. Dieser Guide erklärt, wie die Förderung funktioniert, wer sie beantragen kann und worauf du achten solltest.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

§ 81 SGB III
Rechtsgrundlage
bis 100 %
Kurskosten möglich
individuell
Gültigkeitsfrist
bis 588 €
Pendelfahrten / Monat

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bildungsgutschein wird auf Grundlage von § 81 SGB III ausgestellt und deckt bei Bewilligung in der Regel die Kosten der Weiterbildung oder Umschulung bei einem …
  • Zuständig für die Prüfung und Ausstellung des Bildungsgutscheins ist die Agentur für Arbeit.
  • Nach dem Erstgespräch bei der Agentur für Arbeit folgt in der Regel eine ausführlichere Beratung, in der deine berufliche Perspektive, deine bisherigen Qualifikationen …

Was der Bildungsgutschein abdeckt

Der Bildungsgutschein wird auf Grundlage von § 81 SGB III ausgestellt und deckt bei Bewilligung in der Regel die Kosten der Weiterbildung oder Umschulung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger ab. Das schließt die eigentlichen Lehrgangskosten ein, kann je nach individueller Situation aber auch weitere Leistungen umfassen. Dazu zählen etwa eine Fahrkostenpauschale von bis zu 588 € im Monat für den Weg zum Bildungsträger sowie ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind, falls du während der Weiterbildung Betreuung organisieren musst.

Wichtig zu wissen: Die Förderung ist keine automatische Leistung, sondern eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit. Es gibt also keinen pauschalen Anspruch, sondern eine individuelle Prüfung, bei der unter anderem deine bisherige berufliche Situation, die Arbeitsmarktchancen nach der Weiterbildung und die Qualität des gewählten Trägers eine Rolle spielen.

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💡 Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein?

Nein, die Förderung ist eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III, die individuell geprüft wird, kein automatischer Anspruch.

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Wer den Antrag stellen kann

Zuständig für die Prüfung und Ausstellung des Bildungsgutscheins ist die Agentur für Arbeit. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das auch für Menschen, die zuvor über die Agentur für Arbeit betreut wurden – der Erstkontakt kann also je nach deiner persönlichen Situation über die Agentur für Arbeit erfolgen. In beiden Fällen lohnt es sich, frühzeitig ein Beratungsgespräch zu vereinbaren und dein Anliegen konkret zu schildern: den Wunsch, dich zur DaZ/DaF-Lehrkraft weiterzubilden oder umschulen zu lassen.

Bring zu diesem Gespräch am besten bereits Informationen zu deinem gewünschten Bildungsträger mit, etwa den genauen Kursnamen, die Dauer und die AZAV-Zertifizierung. Das erleichtert der zuständigen Ansprechperson die Einschätzung, ob die gewählte Maßnahme förderfähig ist.

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„In diesem Zeitraum musst du dich bei einem passenden, AZAV-zertifizierten Träger anmelden, damit die Förderung greift."

Ablauf von Beratung bis Bewilligung

Nach dem Erstgespräch bei der Agentur für Arbeit folgt in der Regel eine ausführlichere Beratung, in der deine berufliche Perspektive, deine bisherigen Qualifikationen und die Sinnhaftigkeit der geplanten Weiterbildung besprochen werden. Wird die Maßnahme als förderfähig eingeschätzt, erhältst du den Bildungsgutschein, der in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist. In diesem Zeitraum musst du dich bei einem passenden, AZAV-zertifizierten Träger anmelden, damit die Förderung greift.

  • Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder die Agentur für Arbeit
  • Prüfung der Förderfähigkeit als Ermessensentscheidung
  • Ausstellung des Bildungsgutscheins bei positiver Prüfung
  • Anmeldung bei einem AZAV-zertifizierten Träger innerhalb der Gültigkeit
  • Beginn der Weiterbildung oder Umschulung mit laufender Kostenübernahme

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Worauf du bei der Trägerwahl achten solltest

Nicht jeder Anbieter einer DaZ/DaF-Weiterbildung ist automatisch AZAV-zertifiziert – und nur zertifizierte Träger sind für den Bildungsgutschein förderfähig. Prüfe deshalb vor der Anmeldung, ob der gewünschte Anbieter diese Zertifizierung besitzt, und frage im Zweifel direkt nach, ob die Maßnahme für eine Förderung über die Agentur für Arbeit geeignet ist.

Vergleiche außerdem verschiedene Träger hinsichtlich Inhalten, Praxisanteil und Anerkennung bei den Kursträgern, bei denen du später arbeiten möchtest. Eine gute Passung zwischen Weiterbildung und angestrebtem Einsatzbereich erhöht deine Chancen auf einen erfolgreichen Berufseinstieg nach Abschluss der Förderung deutlich.

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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.

SS
StudySmarter Weiterbildung-Redaktion

Wir prüfen alle Angaben gegen die aktuellen Regelungen im SGB III und Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit. Rechtlicher Stand: 07/2026. Keine Rechtsberatung – die abschließende Förderprüfung führt die Agentur für Arbeit durch.

Häufige Fragen

Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein?
Nein, die Förderung ist eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III, die individuell geprüft wird, kein automatischer Anspruch.
Wie lange ist der Bildungsgutschein gültig?
In der Regel etwa drei Monate. In diesem Zeitraum musst du dich bei einem passenden, AZAV-zertifizierten Träger anmelden.
Werden auch Fahrkosten übernommen?
Bei Förderfähigkeit kann eine Fahrkostenpauschale von bis zu 588 € im Monat zusätzlich zu den Lehrgangskosten übernommen werden.
Gibt es einen Zuschuss für Kinderbetreuung während der Weiterbildung?
Ja, bei entsprechendem Bedarf kann ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind gewährt werden.
Kann ich den Antrag auch über die Agentur für Arbeit stellen?
Ja, seit dem 1. Januar 2025 kann der Erstkontakt sowohl über die Agentur für Arbeit als auch über die Agentur für Arbeit erfolgen, zuständig für die Förderprüfung ist die Agentur für Arbeit.

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