Riester-Reform Das ändert sich bei der Altersvorsorge – und was du jetzt wissen solltest
Riester-Reform erklärt: Was das neue Altersvorsorgedepot bedeutet, wer profitiert & was Studierende jetzt wissen müssen. Inkl. Rentencheck-Tool.
- Riester wurde seit Jahren als zu komplex, renditeschwach und bürokratisch kritisiert – Rückkaufwerte hinter Einzahlungen, wenig Rendite.
- Bundesregierung und Bundesfinanzministerium haben ein Reformkonzept erarbeitet, das klassische Riester-Verträge langfristig durch ein vereinfachtes Altersvorsorgedepot (AVD) ablösen soll.
- Auslöser: Millionen ungenutzter oder ruhender Verträge, sinkende Neuabschlüsse, wachsende Rentenlücke junger Generationen.
- Für Studierende und Berufseinsteiger:innen ist die Reform besonders relevant: Sie können als erste Generation komplett auf das neue System setzen.
Riester-Reform 2024/2025: Was sich ändert – und was du jetzt tun solltest
Riester wurde seit Jahren als zu komplex, renditeschwach und bürokratisch kritisiert – Rückkaufwerte hinter Einzahlungen, wenig Rendite.
Die Riester-Rente steht vor ihrer größten Umgestaltung seit ihrer Einführung. Ein neues Altersvorsorgedepot soll das alte, viel kritisierte System ersetzen – mit mehr Renditechancen, weniger Bürokratie und besserer Förderung für junge Menschen. Doch das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Was bedeutet das konkret für dich als Sparer:in oder Berufseinsteiger:in?
AUF EINEN BLICK
- Bundesregierung und Bundesfinanzministerium haben ein Reformkonzept erarbeitet, das klassische Riester-Verträge langfristig durch ein vereinfachtes Altersvorsorgedepot (AVD) ablösen soll.
- Auslöser: Millionen ungenutzter oder ruhender Verträge, sinkende Neuabschlüsse, wachsende Rentenlücke junger Generationen.
- Für Sparer:innen und Berufseinsteiger:innen ist die Reform besonders relevant: Sie können als erste Generation komplett auf das neue System setzen.
| Kennzahl (2026) | Wert |
|---|---|
| Riester-Höchstbetrag | 2.100 € / Jahr (inkl. Zulagen) |
| Rürup-Höchstbetrag | 30.826 € (Ledige) / 61.652 € (Zusammenveranlagte) |
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Der Hintergrund in zwei Minuten: Warum das alte System gescheitert ist
Das neue Altersvorsorgedepot soll staatlich geförderte Anlage in ETFs und Fonds ermöglichen – ohne Beitragsgarantie wie beim alten Riester.
Die Riester-Rente war gut gemeint, aber schlecht konstruiert. Seit ihrer Einführung im Jahr 2002 häuften sich die Kritikpunkte: zu komplexe Zulagenbeantragung, hohe Verwaltungskosten, magere Renditen durch übermäßig konservative Anlagevorschriften und eine 100-prozentige Beitragsgarantie, die in einem Niedrigzinsumfeld praktisch keine echte Kapitalanlage mehr zuließ. In der Praxis bedeutete das für viele Versicherte: Der Rückkaufwert nach Jahren des Sparens lag oft unterhalb der eigenen Einzahlungen.
Das Ergebnis war absehbar: Millionen Verträge liegen ruhend oder wurden beitragsfrei gestellt, Neuabschlüsse sind seit Jahren rückläufig. Gleichzeitig wächst die Rentenlücke – also die Differenz zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der erwarteten gesetzlichen Rente – für jüngere Generationen kontinuierlich. Das Bundesfinanzministerium und die Bundesregierung haben deshalb ein Reformkonzept erarbeitet, das das bisherige System grundlegend modernisieren soll.
Für Sparer:innen und Anleger:innen, die noch am Anfang ihrer Vorsorgeplanung stehen, ist diese Reform besonders relevant: Sie sind die erste Generation, die potenziell komplett auf das neue System setzen kann – ohne den Ballast alter, unflexibler Vertragsstrukturen. Wer heute mit dem Aufbau privater Altersvorsorge beginnt oder gerade ins Berufsleben einsteigt, hat noch Jahrzehnte bis zur Rente vor sich. Diese Zeit ist der größte Vorteil beim Aufbau privater Altersvorsorge – und genau deshalb lohnt es sich, jetzt die Grundlagen zu verstehen.
AUF EINEN BLICK
- Ziel: Höhere Renditechancen durch Aktienmarktbeteiligung, dafür weniger Kapitalgarantie – der Staat übernimmt das Risiko nicht mehr vollständig.
- Förderung soll vereinfacht werden: Statt komplexer Zulagenbeantragung automatisierte Steuerförderung über die Einkommensteuererklärung (geplant).
- Wichtig: Das AVD ist noch nicht in Kraft – der genaue Starttermin und die finale Ausgestaltung hängen vom Gesetzgebungsverfahren ab. Offizielle Quelle: Bundesfinanzministerium.
Das Altersvorsorgedepot (AVD): Flexibler, renditeorientierter, moderner
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und genießen Bestandsschutz – Kündigung ist selten sinnvoll (Rückzahlungspflicht von Zulagen!).
Das zentrale Element der Riester-Reform ist das sogenannte Altersvorsorgedepot, kurz AVD. Statt wie bisher hauptsächlich in festverzinsliche Produkte mit Kapitalgarantie zu investieren, soll das AVD eine staatlich geförderte Anlage in ETFs und breit gestreute Investmentfonds ermöglichen. Das klingt nach einer kleinen technischen Anpassung – ist aber in Wirklichkeit ein Paradigmenwechsel: Der Staat zieht sich aus der vollständigen Absicherung gegen Verluste zurück und gibt Anleger:innen dafür die Chance auf echte Kapitalmarktrenditen.
Die geplante Abkehr von der 100-prozentigen Beitragsgarantie ist der Schlüssel zum Verständnis dieser Reform. Beim alten Riester mussten Anbieter sicherstellen, dass zu Rentenbeginn mindestens alle eingezahlten Beiträge plus Zulagen nominal vorhanden sind. Das zwang sie zu extrem konservativen Anlagestrategien – mit entsprechend niedrigen Renditen. Das AVD soll hingegen langfristig orientierte Aktienmarktbeteiligung ermöglichen, was historisch betrachtet deutlich höhere Erträge verspricht, aber kurzfristig Schwankungen bedeutet.
Ebenfalls geplant ist eine deutliche Vereinfachung der Förderstruktur: Statt der aufwendigen jährlichen Zulagenbeantragung über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) soll die Förderung automatisiert über die Einkommensteuererklärung abgewickelt werden. Das würde einen der größten Kritikpunkte am alten System beseitigen, denn viele Förderberechtigte ließen Zulagen liegen, weil der bürokratische Aufwand zu hoch war. Wichtig: Das AVD ist noch nicht in Kraft getreten. Der genaue Starttermin und die finale Ausgestaltung hängen vom laufenden Gesetzgebungsverfahren ab.
AUF EINEN BLICK
- Eine Überführung (Portierung) alter Verträge in das neue System ist im Reformentwurf diskutiert, aber noch nicht final geregelt.
- Wer bereits Riester spart, sollte keinen überstürzten Schritt unternehmen – erst die finale Gesetzeslage abwarten.
- Für alle, die noch keinen Vertrag haben: Es spricht aktuell wenig dafür, jetzt noch einen klassischen Riester-Vertrag abzuschließen.
Bestandsschutz, Portierung und warum du nichts überstürzen solltest
Derzeit gibt es eine Grundzulage pro Jahr sowie eine Kinderzulage
Eine häufige Reaktion auf Reformmeldungen ist der Impuls, den alten Riester-Vertrag sofort zu kündigen. Das wäre in den meisten Fällen ein teurer Fehler. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Wer kündigt, muss nicht nur erhaltene Zulagen und Steuervorteile vollständig zurückzahlen, sondern verliert auch die bisher aufgebauten Sparguthaben oft zu ungünstigen Rückkaufwerten – ein doppelter Verlust.
Die Frage, ob und wie bestehende Verträge in das neue System überführt werden können, ist im Reformentwurf zwar diskutiert, aber noch nicht abschließend geregelt. Es ist denkbar, dass eine sogenannte Portierung ermöglicht wird, bei der angespartes Kapital aus alten Riester-Verträgen ohne steuerliche Nachteile in ein AVD überführt werden kann. Bis das gesetzlich festgeschrieben ist, sollten Bestandskund:innen jedoch abwarten und keinen überstürzten Schritt unternehmen.
Für Sparer:innen ohne laufenden Riester-Vertrag gilt eine klare Empfehlung: Es spricht aktuell wenig dafür, jetzt noch einen klassischen Riester-Vertrag abzuschließen. Einerseits fehlt für viele Verbraucher:innen ohnehin die Fördervoraussetzung (eigene Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung), andererseits wäre es wenig sinnvoll, in ein System einzusteigen, das absehbar reformiert wird. Die klügere Strategie ist, flexible Alternativen zu nutzen und das Inkrafttreten des AVD abzuwarten.
AUF EINEN BLICK
- Geplant ist, die Förderung einkommensabhängig attraktiver zu machen, damit Geringverdiener:innen und Berufseinsteiger:innen stärker profitieren.
- Der Sonderausgabenabzug soll beibehalten, aber vereinfacht werden.
- Verbraucher:innen ohne eigenes Einkommen können aktuell oft nicht riestern (fehlende Fördervoraussetzung: eigene Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung) – auch das soll reformiert werden.
Vom Zulagenantragsmarathon zur vereinfachten Steuerförderung
Wer erst spät im Berufsleben ankommt, hat weniger Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung – das vergrößert die Rentenlücke.
Das bisherige Riester-Fördersystem basiert auf einer Kombination aus Grundzulage und Kinderzulage sowie dem Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung. Das klingt unkompliziert, ist in der Praxis aber für viele kaum zu durchschauen. Günstigerprüfung, Eigenanteilsberechnung, Zulagenrückforderungen bei Einkommensveränderungen – das System ist notorisch fehleranfällig und schreckt insbesondere einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen ab, die eigentlich am stärksten von der Förderung profitieren sollten.
Die Reformpläne sehen vor, die Förderung einkommensabhängig attraktiver zu gestalten, damit gerade Geringverdiener:innen und Berufseinsteiger:innen stärker profitieren. Der Sonderausgabenabzug soll beibehalten, aber deutlich vereinfacht werden. Die konkreten Fördersätze und Zulagebeträge für das reformierte System stehen zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht abschließend fest – das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald verbindliche Zahlen vorliegen.
Ein besonders relevantes Detail: Wer nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist – also weder Arbeitnehmer:in noch Pflichtversicherter aus anderen Gründen – hat aktuell keinen Anspruch auf die volle Riester-Förderung. Viele Selbstständige oder Menschen in nicht versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen fallen damit durchs Raster. Auch das soll im Rahmen der Reform überarbeitet werden, um den Kreis der Förderberechtigten zu erweitern und Altersvorsorge von Beginn des Erwachsenenlebens an zu ermöglichen.
Im Zusammenhang mit der Steuerförderung ist der Sparerpauschbetrag relevant: Kapitalerträge aus einem nicht-geförderten ETF-Sparplan bleiben bis zu 1.000 Euro jährlich (für Ledige) steuerfrei – geregelt in § 20 Abs. 9 EStG. Auf darüber hinausgehende Erträge fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag an. Das neue AVD soll demgegenüber eine nachgelagerte Besteuerung bieten – ein potenzieller Steuervorteil für langfristig orientierte Sparer:innen.
AUF EINEN BLICK
- Die gesetzliche Rente allein wird für die meisten Menschen nicht ausreichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten.
- Frühzeitige private Vorsorge – egal ob via AVD, ETF-Sparplan oder betriebliche Altersvorsorge – ist umso wertvoller, je früher man anfängt (Zinseszinseffekt).
- Nutze den Rentenlücken-Rechner, um zu sehen, wie groß deine persönliche Vorsorgelücke heute schon ist.
Rentenlücke und Altersvorsorge: Warum der frühe Start für alle entscheidend ist
ETF-Sparplan (ohne staatliche Förderung): Flexibel, günstig, transparent – ideal als Einstieg mit kleinen monatlichen Beträgen.
Die gesetzliche Rente folgt dem Prinzip der Beitragsjahre: Wer lange und viel einzahlt, bekommt später mehr. Für viele Erwerbstätige bedeutet das eine strukturelle Benachteiligung: Der späte Einstieg ins Berufsleben – häufig mit 25, 26 oder 27 Jahren nach langer Ausbildung oder Weiterbildung – bedeutet schlicht weniger Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hinzu kommen oft Jahre mit niedrigerem Einkommen direkt nach dem Berufsstart, die ebenfalls geringere Rentenpunkte generieren.
Die sogenannte Rentenlücke – also die Differenz zwischen dem gewohnten Nettoeinkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente – ist für junge Menschen heute oft erheblich größer als für frühere Generationen. Gründe dafür sind das sinkende Rentenniveau, die demografische Entwicklung (immer weniger Beitragszahler:innen für immer mehr Rentner:innen) und eben die kürzeren Erwerbsbiografien durch längere Ausbildungszeiten. Wer das ignoriert, riskiert im Alter eine empfindliche Versorgungslücke.
Der Gegenentwurf heißt: frühzeitig anfangen. Der Zinseszinseffekt – also die Tatsache, dass Erträge selbst wieder Erträge erwirtschaften – entfaltet seine volle Kraft nur über lange Zeiträume. Wer mit 22 Jahren beginnt, monatlich auch kleine Beträge in einen breit gestreuten ETF-Sparplan oder später in ein AVD zu investieren, baut über Jahrzehnte ein erhebliches Polster auf. Wer bis 35 wartet, muss für dasselbe Endergebnis wesentlich mehr einzahlen. Die Mathematik ist unerbittlich – und spricht eindeutig für den frühen Start.
Wie groß deine persönliche Rentenlücke heute schon ist, lässt sich konkret berechnen. Nutze dafür den Rentenlücken-Rechner von StudySmarter – er zeigt dir, wie viel private Vorsorge du brauchst, um deinen gewünschten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten.
AUF EINEN BLICK
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Ab dem ersten Job über den Arbeitgeber möglich – Arbeitgeberzuschuss sollte immer mitgenommen werden.
- Rürup-Rente (Basisrente): Steuerlich attraktiv für Selbstständige und Freiberufler:innen.
- Zukunftsplan / Altersvorsorgedepot (AVD): Sobald das Reformgesetz verabschiedet ist, könnte das der beste Einstieg für junge Menschen werden.
- Keine Empfehlung für einzelne Produkte oder Anbieter – bitte individuelle Beratung (z.B. Verbraucherzentrale) einholen.
Alternativen zur Riester-Rente für Sparer:innen und Berufseinsteiger:innen
Das Reformkonzept wurde vom Bundesfinanzministerium vorgelegt; das Gesetzgebungsverfahren (Referentenentwurf → Kabinett → Bundestag) ist noch nicht abgeschlossen.
Während das Altersvorsorgedepot noch auf seine gesetzliche Grundlage wartet, gibt es bereits heute sinnvolle Instrumente für den Vorsorgeaufbau. Der klassische ETF-Sparplan ohne staatliche Förderung ist für die meisten Anleger:innen der einfachste Einstieg: geringe Kosten, hohe Flexibilität, volle Transparenz. Mit einem weltweit gestreuten Indexfonds kann man bereits mit kleinen monatlichen Beträgen an der Wertentwicklung der globalen Wirtschaft teilhaben – ohne Vertragsbindung und ohne komplizierte Förderanträge. Kapitalerträge sind bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro jährlich (Ledige) steuerfrei.
Ab dem ersten Job wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) interessant. Arbeitgeber sind seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss zu leisten, wenn Arbeitnehmer:innen Entgelt in eine bAV umwandeln. Dieser Arbeitgeberzuschuss – mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags – sollte immer vollständig mitgenommen werden; er ist quasi garantierter Extraertrag. Die bAV lohnt sich besonders dann, wenn der Arbeitgeber freiwillig mehr zuschießt.
Für Selbstständige und Freiberufler:innen kann die Rürup-Rente (Basisrente) steuerlich attraktiv sein: Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar und reduzieren die Steuerlast unmittelbar. Allerdings ist das Kapital bis zur Rente gebunden und nicht vererbbar – die Rürup-Rente ist kein flexibles Instrument, sondern eine langfristige Ergänzung zur fehlenden gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige.
Und dann ist da noch das zukünftige Altersvorsorgedepot: Sobald das Reformgesetz verabschiedet ist, könnte das AVD die beste Einstiegsoption für junge Menschen werden – staatlich gefördert, kapitalmarktorientiert und bürokratisch deutlich schlanker als der alte Riester. Es lohnt sich, diese Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und flexibel aufgestellt zu sein, um schnell umsteigen zu können.
AUF EINEN BLICK
- Offizielle Informationen zum aktuellen Stand findest du auf bundesfinanzministerium.de – wir aktualisieren diese Seite sobald das Gesetz verabschiedet ist.
- Wichtig: Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Riester-Regeln unverändert.
- Wer jetzt anfangen möchte zu sparen, sollte auf flexible Instrumente setzen, die beim Inkrafttreten der Reform problemlos angepasst werden können.
Zeitplan der Reform: Was bisher bekannt ist und was noch aussteht
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Das Reformkonzept für die Altersvorsorge wurde vom Bundesfinanzministerium erarbeitet und öffentlich diskutiert. Das formale Gesetzgebungsverfahren – Referentenentwurf, Kabinettsbeschluss, parlamentarische Beratung im Bundestag und Bundesrat – ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen. Das bedeutet: Alle bislang bekannten Details zur Ausgestaltung des AVD können sich noch ändern. Förderbeträge, genaue Anlageregeln, Übergangsregelungen für Bestandsverträge – all das steht erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes verbindlich fest.
Bis dahin gelten die bisherigen Riester-Regeln unverändert weiter. Wer bereits einen Vertrag bespart, sollte das ruhig fortsetzen und keinen voreiligen Schritt unternehmen. Offizielle und aktuelle Informationen zum Gesetzgebungsstand findest du direkt beim Bundesfinanzministerium unter bundesfinanzministerium.de. Auch die Verbraucherzentralen begleiten das Verfahren kritisch und bieten unabhängige Einschätzungen.
Für alle, die jetzt neu mit dem Vorsorgeaufbau beginnen möchten, gilt eine einfache Faustregel: Setze zunächst auf flexible Instrumente wie ETF-Sparpläne, die sich problemlos anpassen lassen, wenn das AVD startet. So verpasst du keine wertvolle Ansparzeit und kannst trotzdem flexibel auf das neue Förderangebot umschwenken, sobald es rechtswirksam ist.
AUF EINEN BLICK
- Anschließend: Überblick über deine gesamte Versicherungs- und Vorsorgessituation mit dem Versicherungs-Check verschaffen.
- Kompetente, unabhängige Beratung bieten Verbraucherzentralen bundesweit – kostenlos oder kostengünstig.
- Frühzeitig informieren lohnt sich: Wer heute die Grundlagen versteht, trifft morgen bessere Entscheidungen.
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Die Riester-Reform zeigt: Das Thema Altersvorsorge ist in Bewegung. Wer heute die Grundlagen versteht, ist morgen in einer deutlich besseren Position – egal ob das AVD wie geplant kommt oder sich noch einmal verzögert. Die wichtigste Erkenntnis ist simpel: Je früher du anfängst, desto kleiner muss dein monatlicher Beitrag sein, um eine komfortable Altersvorsorge aufzubauen.
Verbraucherzentralen bieten bundesweit kostenlose oder kostengünstige Beratung zur Altersvorsorge an – ein empfehlenswerter erster Schritt für alle, die eine unabhängige Einschätzung ihrer Situation wünschen. Bis dahin lohnt es sich, zumindest die eigene Ausgangslage zu kennen.
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Häufige Fragen
Eine formelle Abschaffung bestehender Riester-Verträge ist nicht geplant, aber das System wird grundlegend reformiert. Für Neuverträge wird die Riester-Förderung schrittweise durch das neue Altersvorsorgedepot ersetzt, während bestehende Verträge weiterlaufen können.
Ja, auch Arbeitnehmer und Selbstständige können grundsätzlich riestern, sofern sie rentenversicherungspflichtig sind, etwa durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Allerdings müssen Sie die Zulagenvoraussetzungen erfüllen, also mindestens den Sockelbetrag aus eigenen Beiträgen einzahlen.
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, flexibles Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das ab 2026 eingeführt wird. Im Gegensatz zu Riester gibt es keine Garantien auf Beitragserhalt, dafür aber höhere Renditechancen und eine einfachere, transparente Förderung ohne Zulagenbürokratie.
Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag kündigen, müssen Sie die erhaltenen Zulagen und die Steuervorteile an die Zulagenstelle zurückzahlen. Zudem werden die Erträge aus dem Vertrag nachträglich besteuert, was oft zu einer deutlichen finanziellen Einbuße führt.
Die Riester-Reform tritt schrittweise ab dem Jahr 2026 in Kraft, wobei das neue Altersvorsorgedepot als Nachfolgemodell eingeführt wird. Bestehende Riester-Verträge bleiben unverändert bestehen, und die Übergangsregelungen gelten für mehrere Jahre.
Für die meisten Neukunden lohnt sich ein neuer Riester-Vertrag nicht mehr, da die Förderung durch das neue Altersvorsorgedepot attraktiver und flexibler ist. Eine Ausnahme können Sie sein, wenn Sie viele Kinder haben und die Zulagen optimal nutzen, aber auch hier sollten Sie die Konditionen genau vergleichen.
Die Rentenlücke für Berufseinsteiger ist individuell sehr unterschiedlich und hängt stark von späteren Erwerbsjahren und Einkommen ab. In der Regel ist sie geringer als bei Berufstätigen ohne vorherige Ausbildungsphasen, weil diese Phasen selbst keine Rentenbeiträge generieren, aber das spätere Einkommen meist höher ausfällt.
Ja, das neue Altersvorsorgedepot bietet steuerliche Vorteile, insbesondere eine nachgelagerte Besteuerung der Auszahlungen. Während der Ansparphase sind Einzahlungen und Erträge steuerfrei, und die staatliche Förderung wird als Zuschlag auf die Einzahlungen gewährt, ohne dass Sie sich um komplizierte Steuererklärungen kümmern müssen.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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