Ratgeber · Versicherung
Welche Versicherungen du als Werkstudent wirklich brauchst
Als Werkstudentin oder Werkstudent stehst du zwischen Studium und Job.
11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Krankenversicherung ist Pflicht, aber als Werkstudentin oder Werkstudent bist du in der Regel versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Eine private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste freiwillige Absicherung, oft besteht aber noch Schutz über die Eltern.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Studierende besonders günstig und sichert dein späteres Einkommen ab.
- Hausrat und Unfallversicherung sind meist verzichtbar, wenn du noch bei den Eltern wohnst oder wenig eigenen Besitz hast.
01 · Was gilt
Krankenversicherung für Werkstudenten: Was gilt?
Als Werkstudentin oder Werkstudent bist du nicht über den Arbeitgeber krankenversichert. Es gelten die Regeln für Studierende, nicht für Arbeitnehmer.
Dein Werkstudentenjob ändert nichts an deiner Krankenversicherungspflicht als Studierende oder Studierender. Du bist nicht über den Arbeitgeber versichert, sondern es gelten die Regeln für Studierende. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kannst du in der Regel kostenlos über die Familienversicherung deiner Eltern mitversichert bleiben.
Voraussetzung dafür ist, dass dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen 565 Euro nicht übersteigt. Ein Minijob mit einem Verdienst bis 603 Euro ist dabei möglich, ohne dass die Familienversicherung automatisch endet. Entscheidend ist das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen, nicht der Stundenlohn.
Ab dem 25. Lebensjahr oder bei einem höheren Einkommen wirst du in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) versicherungspflichtig. Diese Mitgliedschaft ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres möglich. Der Beitrag setzt sich aus einem einheitlichen Sockelbetrag und einem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen.
- Bis 25 Jahre bleibst du bei einem Gesamteinkommen bis 565 Euro monatlich beitragsfrei familienversichert.
- Ab 25 Jahren oder bei höherem Einkommen greift die studentische Krankenversicherung bis zum 30. Lebensjahr.
- Als privat versicherte Studentin oder Student bleibst du privat versichert, wenn du dich zu Studienbeginn dafür entschieden hast.
So bist du versichert
So nicht
02 · Kosten
Familienversicherung: Einkommensgrenze im Blick behalten
Viele Werkstudentinnen und Werkstudenten sind noch über die Eltern mitversichert. Entscheidend ist dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen.
Die Familienversicherung ist für dich als Werkstudentin oder Werkstudent die günstigste Lösung, weil sie keine eigenen Beiträge kostet. Sie endet jedoch, sobald dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen 565 Euro übersteigt. Dabei zählen alle Einnahmen zusammen, also auch Zinsen oder Mieteinnahmen, nicht nur dein Lohn aus dem Werkstudentenjob.
Ein Minijob mit einem Verdienst bis 603 Euro ist im Jahr 2026 möglich, ohne dass die Familienversicherung automatisch endet. Die entscheidende Grenze liegt bei 565 Euro regelmäßigem monatlichem Gesamteinkommen. Liegst du darüber, musst du dich selbst versichern, in der Regel in der studentischen Krankenversicherung.
Prüfe dein Einkommen regelmäßig, besonders wenn du in den Semesterferien mehr arbeitest. Ein einmaliges Überschreiten in einem Monat führt nicht sofort zum Ende der Familienversicherung, aber ein dauerhaft höheres Einkommen schon.
- Bis 565 Euro monatliches Gesamteinkommen bleibt die Familienversicherung bestehen.
- Über 565 Euro endet die Familienversicherung und du musst dich selbst versichern.
- Ein Minijob bis 603 Euro ist möglich, ohne dass die Familienversicherung automatisch endet.
Einkommensgrenzen für die Familienversicherung 2026
03 · Was gilt
Private Haftpflichtversicherung: Der wichtigste Schutz
Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn du fahrlässig einen Schaden bei einer anderen Person verursachst. Sie ist die wichtigste freiwillige Versicherung für Studierende.
Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste freiwillige Versicherung für dich als Studierende oder Studierenden. Sie zahlt, wenn du fahrlässig einen Schaden bei einer anderen Person verursachst, sei es ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftest du für selbst verursachte Schäden mit deinem gesamten Vermögen, unbegrenzt und lebenslang.
Personenschäden können schnell in die Hunderttausende gehen. Die Mindestversicherungssumme sollte zehn Millionen Euro nicht unterschreiten, empfehlenswert sind 50 Millionen Euro oder mehr. Achte auch auf eine Forderungsausfalldeckung, die einspringt, wenn der Verursacher eines Schadens an dir nicht zahlen kann.
Im Studium bist du in der Regel noch über die Familien-Haftpflicht deiner Eltern mitversichert, sofern diese eine private Haftpflichtversicherung haben. Der Schutz besteht für volljährige unverheiratete Kinder, die sich in einer Schul- oder direkt anschließenden Berufsausbildung befinden.
- Sie zahlt bei Personenschäden, die du fahrlässig verursachst.
- Sie zahlt bei Sachschäden, zum Beispiel wenn du beim Umzug ein teures Gerät fallen lässt.
- Sie zahlt nicht bei Schäden, die du vorsätzlich verursachst.
- Sie zahlt nicht bei Schäden an deinem eigenen Eigentum.
Sie zahlt
Sie zahlt nicht
04 · Checkliste
Bist du noch über die Eltern haftpflichtversichert?
Viele Studierende sind über die Familien-Haftpflicht der Eltern mitversichert. Das gilt aber nicht unbegrenzt.
Der Schutz über die Familien-Haftpflicht deiner Eltern ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Du musst unverheiratet sein und dich in einer Schul- oder direkt anschließenden Berufsausbildung befinden. Das Studium zählt als solche Berufsausbildung, wenn es direkt nach der Schule beginnt.
Viele Versicherer legen eine Altersgrenze fest, meist bei 25 Jahren. Bei einer Pause zwischen Schulabschluss und Studienbeginn von mehreren Monaten kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Melde deinen Studierendenstatus dem Versicherungsunternehmen und frage nach, unter welchen Voraussetzungen der Schutz besteht.
Nach Ende der ersten Berufsausbildung oder mit Erreichen der vertraglich festgelegten Altersgrenze benötigst du eine eigene Haftpflichtversicherung. Prüfe rechtzeitig, ob du noch mitversichert bist, um keine Lücke im Schutz zu haben.
- Du bist unverheiratet und befindest dich in einer Schul- oder direkt anschließenden Berufsausbildung.
- Du hast die vertraglich festgelegte Altersgrenze nicht überschritten, meist 25 Jahre.
- Zwischen Schulabschluss und Studienbeginn liegt keine mehrmonatige Pause.
- Deine Eltern haben eine private Haftpflichtversicherung.
Voraussetzungen für den Schutz über die Eltern
Du bist unverheiratet
Du befindest dich in einer Schul- oder direkt anschließenden Berufsausbildung
Du hast die vertraglich festgelegte Altersgrenze nicht überschritten (meist 25 Jahre)
Zwischen Schulabschluss und Studienbeginn liegt keine mehrmonatige Pause
Deine Eltern haben eine private Haftpflichtversicherung
05 · Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung: Warum sie sich für Studierende lohnt
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dein zukünftiges Einkommen ab. Je jünger du einsteigst, desto günstiger sind die Beiträge.
Studierende und junge Arbeitnehmer erhalten meist noch nicht einmal eine kleine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil sie oft noch keine fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Je jünger du in die Berufsunfähigkeitsversicherung einsteigst, desto günstiger sind die Beiträge. Das Studium ist daher ein guter Zeitpunkt für den Abschluss. Achte auf eine Nachversicherungsgarantie, mit der du die Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen kannst, zum Beispiel bei Heirat oder einem Einkommenssprung im Beruf.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf. Die gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente gibt es dagegen erst, wenn du weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kannst. Die teilweise Erwerbsminderungsrente greift bei drei bis sechs Stunden pro Tag.
- Private BU leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf.
- Gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente gibt es erst bei weniger als drei Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag.
- Die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt fünf Jahre.
- Studierende haben oft noch keinen Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
| Private BU | Gesetzliche EM-Rente | |
|---|---|---|
| Wartezeit | 5 Jahre allgemeine Wartezeit | |
| Höhe | Richtet sich nach dem individuellen Rentenanspruch |
06 · Was gilt
Hausratversicherung: Wann sie als Werkstudentin sinnvoll ist
Die Hausratversicherung schützt dein Hab und Gut in der Wohnung. Ob du sie brauchst, hängt von deiner Wohnsituation ab.
Die Hausratversicherung schützt dein Hab und Gut in der Wohnung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm. Ob du sie brauchst, hängt von deiner Wohnsituation und dem Wert deines Besitzes ab. Wohnst du noch bei deinen Eltern, bist du in der Regel über deren Hausratversicherung mitversichert.
In einem möblierten Studentenzimmer mit wenig eigenem Besitz ist eine eigene Hausratversicherung meist verzichtbar. Erst wenn du in eine eigene Wohnung ziehst und teure Möbel, Elektronik oder andere Wertgegenstände besitzt, wird sie sinnvoll. Der Schutz umfasst dann deinen gesamten Hausrat, also Möbel, Kleidung und elektronische Geräte.
Prüfe vor dem Abschluss, ob deine Eltern eine Hausratversicherung haben und ob du darüber mitversichert bist. Das ist oft der Fall, solange du noch bei ihnen gemeldet bist oder dein Zimmer im Elternhaus dein Lebensmittelpunkt ist.
- Sinnvoll ist sie bei einer eigenen Wohnung mit eigenem Hausrat und teuren Wertgegenständen.
- Meist verzichtbar ist sie bei Wohnen im Elternhaus oder in einem möblierten Studentenzimmer mit wenig eigenem Besitz.
- Eine eigene Haftpflichtversicherung ersetzt keine Hausratversicherung, beide decken unterschiedliche Risiken ab.
Sinnvoll
Meist verzichtbar
07 · Was gilt
Auslandskrankenversicherung: Schutz bei Studium im Ausland
Planst du ein Semester oder ein Praktikum im Ausland, ist eine Auslandskrankenversicherung wichtig. Die gesetzliche Krankenkasse leistet nicht überall.
Innerhalb Europas gelten meist Sozialabkommen, sodass du als gesetzlich Versicherte oder Versicherter die gleichen Leistungen wie Studierende vor Ort erhältst. Diese können aber geringer ausfallen als in Deutschland.
Für Aufenthalte außerhalb Europas, zum Beispiel in den USA, leistet die gesetzliche Krankenkasse gar nicht. In diesem Fall ist eine private Auslandskrankenversicherung unbedingt empfehlenswert. Eine Versicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr kostet zwischen 500 und 1.500 Euro.
Achte bei der Wahl auf den Geltungsbereich, denn manche Tarife schließen bestimmte Länder wie die USA aus. Auch der Krankenrücktransport sollte abgedeckt sein, da die gesetzliche Krankenkasse diese Kosten nicht übernimmt. Vorerkrankungen und chronische Erkrankungen sind in der Regel nicht versichert.
- Sie ist wichtig bei Studium oder Praktikum außerhalb Europas, zum Beispiel in den USA.
- Sie ist wichtig bei Aufenthalten in Europa, wenn du privatärztliche Behandlung oder Rücktransport wünschst.
- Sie ist nicht nötig bei reinem Inlandsstudium ohne Auslandsaufenthalt.
Sie ist wichtig
Sie ist nicht nötig
08 · Im Vertrag
Private Krankenversicherung im Studium: Was du wissen musst
Wer zu Studienbeginn privat krankenversichert ist, muss sich einmalig entscheiden. Diese Entscheidung gilt für das gesamte Studium.
Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen. Wer sich einmal für die private Krankenversicherung im Studium entschieden hat, kann während der gesamten Studienzeit nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Privat versicherte Studierende können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Der Beitrag richtet sich nach dem individuellen Leistungsumfang des gewählten Tarifs, nicht nach dem Einkommen. Das kann je nach Tarif teurer oder günstiger sein als die studentische Krankenversicherung.
Überlege dir diese Entscheidung gut, denn sie bindet dich für das gesamte Studium. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist erst wieder möglich, wenn du versicherungspflichtig wirst, zum Beispiel als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze.
- Die Entscheidung für die private Krankenversicherung gilt für die gesamte Studienzeit.
- Privat versicherte Studierende können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
- Der Beitrag richtet sich nach dem individuellen Leistungsumfang, nicht nach dem Einkommen.
Wichtige Regeln zur privaten Krankenversicherung im Studium
09 · Was gilt
Versicherungspflicht und Pflegeversicherung: Was gilt für dich?
Als Werkstudentin oder Werkstudent bist du in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Für die Pflegeversicherung gelten besondere Regeln.
Das gilt unabhängig davon, wie viele Stunden du arbeitest oder wie viel du verdienst. Dein Werkstudentenjob begründet keine eigene Versicherungspflicht in der Krankenversicherung.
In der Pflegeversicherung bist du als gesetzlich krankenversicherte Studentin oder Student pflichtversichert. Die Beiträge werden zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag erhoben. In der Arbeitslosenversicherung bist du als Werkstudentin oder Werkstudent versicherungsfrei.
In der Rentenversicherung bist du dagegen versicherungspflichtig, auch als Werkstudentin oder Werkstudent. Bei einem Minijob kannst du dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, bei einem Werkstudentenjob nicht.
- In der Krankenversicherung bist du als Werkstudentin oder Werkstudent versicherungsfrei.
- In der Pflegeversicherung bist du als gesetzlich krankenversicherte Studentin oder Student pflichtversichert.
- In der Arbeitslosenversicherung bist du als Werkstudentin oder Werkstudent versicherungsfrei.
- In der Rentenversicherung bist du versicherungspflichtig.
Versicherungspflichtig
Versicherungsfrei
10 · Vergleich
Minijob und Werkstudentenjob: Unterschiede bei der Versicherung
Ein Minijob und ein Werkstudentenjob unterscheiden sich bei der Sozialversicherung. Das wirkt sich auch auf deine Versicherungen aus.
Im Minijob bist du rentenversicherungspflichtig, kannst dich aber auf Antrag befreien lassen. Im Werkstudentenjob bist du rentenversicherungspflichtig ohne Befreiungsmöglichkeit. In beiden Fällen bist du in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.
Für die Krankenversicherung gilt in beiden Fällen: Der Job selbst begründet keine eigene Absicherung. Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt 2026 bei 565 Euro monatlichem Gesamteinkommen. Ein Minijob bis 603 Euro ist möglich, ohne dass die Familienversicherung automatisch endet.
In der Pflegeversicherung zahlst du als gesetzlich krankenversicherte Studentin oder Student Beiträge über die studentische Krankenversicherung. Über den Minijob oder Werkstudentenjob selbst fallen keine gesonderten Pflegeversicherungsbeiträge an.
- Im Minijob bist du rentenversicherungspflichtig, kannst dich aber befreien lassen.
- Im Werkstudentenjob bist du rentenversicherungspflichtig ohne Befreiungsmöglichkeit.
- In beiden Fällen bist du in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.
- Die Familienversicherung bleibt bei einem Gesamteinkommen bis 565 Euro monatlich bestehen.
| Minijob | Werkstudentenjob | |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Keine eigene Absicherung über den Job, Familienversicherung möglich bis 565 Euro Gesamteinkommen | Keine eigene Absicherung über den Job, studentische Krankenversicherung oder Familienversicherung |
| Pflegeversicherung | Keine Beiträge über den Job | Beiträge über die studentische Krankenversicherung |
| Arbeitslosenversicherung | Versicherungsfrei | Versicherungsfrei |
| Rentenversicherung | Versicherungspflichtig, Befreiung möglich | Versicherungspflichtig |
11 · Fehler vermeiden
Unfallversicherung: Brauchst du sie als Werkstudentin?
Die private Unfallversicherung ist für die meisten Studierenden verzichtbar. Sie ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sie zahlt nur bei dauerhafter Invalidität durch einen Unfall, nicht bei Krankheit. Psychische Erkrankungen, die eine häufige Ursache für Berufsunfähigkeit sind, sind nicht abgedeckt.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bereits bei Unfällen auf dem Weg zur Uni oder zur Arbeit sowie bei Unfällen am Arbeitsplatz. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet umfassenderen Schutz, weil sie auch bei Krankheit leistet. Die Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn du eine private Unfallversicherung abschließen möchtest, achte auf die Bedingungen. Sie zahlt nur bei Unfällen, nicht bei Krankheiten oder psychischen Erkrankungen. Für die meisten Studierenden ist das Geld in einer Berufsunfähigkeitsversicherung besser angelegt.
- Sie zahlt nur bei dauerhafter Invalidität durch Unfall, nicht bei Krankheit.
- Psychische Erkrankungen sind nicht abgedeckt.
- Die gesetzliche Unfallversicherung greift bereits bei Unfällen auf dem Weg zur Uni oder zur Arbeit.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet umfassenderen Schutz.
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