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Rürup-Rente mit Vorerkrankungen: So sichern Sie Ihre Altersvorsorge ab

Eine Rürup-Rente ist auch mit Vorerkrankungen möglich. Entscheidend ist, wie Sie den Vertrag gestalten und welche Absicherung Sie kombinieren.

10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Rürup-Rente selbst ist eine private Altersvorsorge mit steuerlicher Förderung und ohne Gesundheitsprüfung.
  • Vorerkrankungen werden relevant, wenn Sie eine Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenabsicherung in den Vertrag aufnehmen.
  • Beiträge zur Basisrente sind als Sonderausgaben absetzbar und das angesparte Kapital ist insolvenzgeschützt.
  • Eine Rürup-Rente kann nicht gekündigt, aber beitragsfrei gestellt werden.

01 · Grundlagen

Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente genannt, ist eine private Leibrente für das Alter. Sie wurde für Selbstständige entwickelt, steht aber auch Angestellten offen.

Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge, die nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert. Du zahlst in der Ansparphase Beiträge ein und erhältst im Alter eine lebenslange monatliche Rente, unabhängig davon, ob du 80, 90 oder 100 Jahre alt wirst. Eine Einmalauszahlung des Kapitals ist gesetzlich ausgeschlossen.

Du kannst zwischen drei Varianten wählen: der klassischen Rürup-Rente mit garantierten Leistungen, der fondsgebundenen Rürup-Rente mit Anlage in Investmentfonds und der Sofortrente für Menschen im rentennahen Alter. Die Beiträge kannst du flexibel an deine finanzielle Situation anpassen, von monatlichen Zahlungen bis hin zu Sonderzahlungen.

Ein wichtiger Unterschied zu anderen Rentenversicherungen: Die Rürup-Rente kann nicht gekündigt werden. Du hast nur die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge, bei der du in der Ansparphase Beiträge einzahlst und im Alter eine lebenslange monatliche Rente erhältst. Das Kapital wird nicht in einer Summe ausgezahlt. Die Rürup-Rente ist steuerlich gefördert und kann nicht gekündigt werden. Sie eignet sich besonders für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Kurz erklärt

Rürup-Rente (Basisrente)

Eine private Altersvorsorge, bei der Sie in der Ansparphase Beiträge einzahlen und im Alter eine lebenslange monatliche Rente erhalten. Das Kapital wird nicht in einer Summe ausgezahlt.

Die Rürup-Rente ist steuerlich gefördert und kann nicht gekündigt werden. Sie eignet sich besonders für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

02 · Was gilt

Welche Rolle spielen Vorerkrankungen beim Abschluss?

Für die reine Altersvorsorge der Rürup-Rente ist Ihr Gesundheitszustand unerheblich. Erst wenn Sie Zusatzbausteine wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließen, werden Gesundheitsfragen gestellt.

Für die reine Altersvorsorge der Rürup-Rente spielt dein Gesundheitszustand keine Rolle. Du kannst eine klassische, fondsgebundene oder Sofortrente abschließen, ohne Gesundheitsfragen zu beantworten. Das gilt auch dann, wenn du chronische Erkrankungen oder eine längere Krankengeschichte hast.

Anders sieht es aus, sobald du Zusatzbausteine wie eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung einschließt. Hier verlangen die Versicherer in der Regel eine Gesundheitsprüfung, bei der du Angaben zu Vorerkrankungen machen musst. Deine Antworten entscheiden darüber, ob du den Zusatzschutz zu normalen Bedingungen, mit Risikozuschlag oder gar nicht bekommst.

Für die Hinterbliebenenrente mit Todesfall-Leistung in der Ansparphase kann ebenfalls eine Gesundheitsprüfung nötig sein. Die reine Rentenphase ohne vorzeitige Todesfall-Leistung ist dagegen meist ohne Gesundheitsfragen abschließbar.

Ohne Gesundheitsprüfung: klassische Rürup-Rente, fondsgebundene Rürup-Rente, Rürup-Rente als Sofortrente, Beitragszahlung in der Ansparphase. Mit Gesundheitsprüfung: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Hinterbliebenenrente mit Todesfall-Leistung in der Ansparphase, nachträgliche Erhöhung der BU-Rente.

Ohne Gesundheitsprüfung

·Klassische Rürup-Rente
·Fondsgebundene Rürup-Rente
·Rürup-Rente als Sofortrente
·Beitragszahlung in der Ansparphase

Mit Gesundheitsprüfung

·Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
·Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
·Hinterbliebenenrente mit Todesfall-Leistung in der Ansparphase
·Nachträgliche Erhöhung der BU-Rente

03 · Vergleich

Rürup-Rente mit Berufsunfähigkeits­versicherung kombinieren

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie als Zusatzbaustein in die Rürup-Rente integrieren. Das ist oft die einzige Möglichkeit für Selbstständige, die Beiträge zur BU steuerlich geltend zu machen.

Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in der Rürup-Rente zahlt dir eine Rente, wenn du wegen Krankheit oder Unfall zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig in deinem zuletzt ausgeübten Beruf bist. Entscheidend ist also dein konkreter Beruf, nicht irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch wer pflegebedürftig ist, gilt je nach Vertrag häufig als berufsunfähig.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente funktioniert anders: Die volle Rente gibt es nur, wenn du weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst, die teilweise Rente bei 3 bis 6 Stunden. Dabei zählt jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht dein bisheriger Beruf. Die gesetzliche Rente hat zudem eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren.

Der große Vorteil der Kombination: Die Beiträge zur BU-Absicherung sind als Teil der Rürup-Rente als Sonderausgaben absetzbar. Das ist besonders für Selbstständige und Besserverdienende interessant, die eine selbstständige BU sonst nicht oder nur begrenzt steuerlich geltend machen können.

BU-Absicherung in der Rürup-Rente im Vergleich: Selbstständige BU leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf, die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erst bei weniger als 3 Stunden Arbeitsfähigkeit täglich für die volle Rente. Der konkrete zuletzt ausgeübte Beruf ist bei der BU entscheidend, bei der gesetzlichen Rente zählt jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die BU in der Rürup-Rente ist als Sonderausgabe absetzbar, die gesetzliche Rente über Pflichtbeiträge. Eine gesetzliche Wartezeit gibt es bei der BU nicht, es gilt die vertragliche Regelung.

BU-Absicherung in der Rürup-Rente im Vergleich
Selbstständige BUGesetzliche Erwerbsminderungs­rente
Leistungs­voraussetzungBerufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf ab 50 ProzentArbeitsfähig weniger als 3 Stunden täglich für volle Rente
Bezug zum BerufDer konkrete zuletzt ausgeübte Beruf ist entscheidendJede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zählt
Steuerliche AbsetzbarkeitAls Teil der Rürup-Rente als Sonderausgabe absetzbarPflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind absetzbar
WartezeitKeine gesetzliche Wartezeit, vertragliche RegelungAllgemeine Wartezeit von 5 Jahren

04 · Schritt für Schritt

So wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung aus

In der Ansparphase sparen Sie Steuern, im Alter zahlen Sie Steuern. Dieses Prinzip heißt nachgelagerte Besteuerung und gilt für die Rürup-Rente genauso wie für die gesetzliche Rente.

In der Ansparphase kannst du deine Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzen. Das reduziert deine Steuerlast im Erwerbsleben. Im Alter dreht sich das Prinzip um: Die ausgezahlte Rente wird besteuert, und zwar nachgelagert.

Wie hoch die Besteuerung ausfällt, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab. Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent. Der steuerfreie Anteil von 16 Prozent wird im Folgejahr nach Rentenbeginn in einen individuellen Freibetrag umgewandelt und bleibt lebenslang gleich hoch. Er wächst also nicht mit Rentenerhöhungen mit.

Der Besteuerungsanteil steigt in Schritten von 0,5 Prozentpunkten pro Jahr, bis im Jahr 2058 die gesamte Rürup-Rente versteuert werden muss. Wer früher in Rente geht, hat also einen niedrigeren Besteuerungsanteil als jemand, der später beginnt.

Beiträge einzahlen: Du zahlst während der Ansparphase Beiträge in deine Rürup-Rente ein. Diese Beiträge kannst du als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzen. Steuervorteil nutzen: Im Jahr 2026 sind Altersvorsorgebeiträge bis zu 27.566 Euro bei Ledigen und 55.132 Euro bei Verheirateten zu 100 Prozent absetzbar. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen. Rente beziehen: Ab dem vertraglich festgelegten Rentenbeginn erhältst du eine lebenslange monatliche Rente. Eine Einmalauszahlung ist nicht möglich.

01

Beiträge einzahlen

Du zahlst während der Ansparphase Beiträge in deine Rürup-Rente ein. Diese Beiträge kannst du als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzen.

02

Steuervorteil nutzen

Im Jahr 2025 sind Altersvorsorgebeiträge bis zu 27.565 Euro bei Ledigen und 55.130 Euro bei Verheirateten zu 100 Prozent absetzbar. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen.

03

Rente beziehen

Ab dem vertraglich festgelegten Rentenbeginn erhältst du eine lebenslange monatliche Rente. Eine Einmalauszahlung ist nicht möglich.

04

Rente versteuern

Die Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Bei Rentenbeginn im Jahr 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent. Der steuerfreie Anteil wird als fester Freibetrag festgeschrieben.

05 · Kosten

Steuerliche Förderung: Das können Sie absetzen

Die steuerliche Förderung ist der zentrale Vorteil der Rürup-Rente. Sie gilt für alle Beitragszahlungen, auch für Sonderzahlungen, bis zum jeweiligen Höchstbetrag.

Im Jahr 2026 kannst du Altersvorsorgebeiträge bis zu 27.566 Euro als Lediger und 55.132 Euro als Verheirateter zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Diese Höchstbeträge gelten für alle Altersvorsorgeaufwendungen zusammen, also für die Rürup-Rente und die gesetzliche Rentenversicherung.

Bist du rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, musst du den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung von deinem absetzbaren Betrag abziehen. Als Beamter gilt: Der Höchstbetrag wird um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt, der bei deinem Gehalt zu zahlen wäre.

Flexible Sonderzahlungen helfen dir, den Förderrahmen voll auszuschöpfen. Wenn du zum Beispiel Sondereinkünfte wie eine Abfindung oder einen Bonus erhältst, kannst du damit gezielt deine Rürup-Rente aufstocken und Steuern sparen.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten 2026: Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen liegen bei 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Verheiratete. Beamte müssen den Höchstbetrag um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung kürzen. Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer ziehen den steuerfreien Arbeitgeberanteil ab.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten 2026

Ledige30.826 EUR
Verheiratete61.652 EUR

06 · Im Vertrag

Hinterbliebenenrente: So sichern Sie Angehörige ab

Ohne Zusatzvereinbarung verfällt das angesparte Kapital bei Ihrem Tod. Mit einer Hinterbliebenenrente schützen Sie Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Kinder.

Ohne Zusatzvereinbarung verfällt das angesparte Kapital bei deinem Tod. Mit einer Hinterbliebenenrente schützt du deine Angehörigen: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder bis maximal 25 Jahre können eine lebenslange Rente erhalten.

Die Hinterbliebenenrente kann bis zu 100 Prozent der garantierten Altersrente betragen. Du kannst vereinbaren, dass die Leistung bei Tod während der Rentenphase fällig wird. Es ist aber auch möglich, den Schutz auf die Ansparphase auszudehnen, sodass deine Hinterbliebenen bereits abgesichert sind, wenn du vor Rentenbeginn stirbst.

Der Hinterbliebenenbaustein kann auch nachträglich ergänzt werden, zum Beispiel bei Heirat oder der Geburt von Kindern. Voraussetzung für die Leistung an den Partner ist, dass die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bis zum Todeszeitpunkt noch bestand. Stirbt der hinterbliebene Partner, enden die Leistungen.

Hinterbliebenenschutz in der Rürup-Rente: Leistungsempfänger sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder bis maximal 25 Jahre. Die Leistungshöhe kann bis zu 100 Prozent der garantierten Altersrente betragen. Als Leistungszeitpunkt kannst du die Anspar- oder Rentenphase wählen. Der Hinterbliebenenbaustein kann auch später ergänzt werden, zum Beispiel bei Heirat oder Geburt von Kindern.

Hinterbliebenenschutz in der Rürup-Rente

LeistungsempfängerPersonenkreisEhepartner, eingetragene Lebenspartner sowie minderjährige oder in Ausbildung befindliche Kinder bis maximal 25 Jahre.
LeistungshöheRenteDie Hinterbliebenenrente kann bis zu 100 Prozent der garantierten Altersrente betragen.
LeistungszeitpunktAnspar- oder RentenphaseSie können vereinbaren, dass die Leistung bei Tod während der Rentenphase oder bereits während der Ansparphase fällig wird.
Nachträgliche ErgänzungFlexibilitätDer Hinterbliebenenbaustein kann auch später ergänzt werden, zum Beispiel bei Heirat oder Geburt eines Kindes.

07 · Checkliste

Beitragszahlung: Flexibel und planbar

Die Beiträge zur Rürup-Rente passen Sie an Ihre finanzielle Situation an. Monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen sind möglich.

Die Beiträge zur Rürup-Rente kannst du an deine finanzielle Situation anpassen. Monatliche Beiträge sind je nach Anbieter bereits ab etwa 10 Euro pro Zahlungsperiode möglich. Du kannst aber auch vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen.

Flexible Sonderzahlungen erlauben es dir, den steuerlichen Förderrahmen voll auszuschöpfen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn du Sondereinkünfte wie eine Abfindung oder einen Jahresbonus erhältst. Für eine Sofortrente ist ein Einmalbeitrag nötig, der je nach Anbieter oft bei mindestens 3.000 Euro liegt.

Wenn du vorübergehend nicht zahlen kannst, hast du die Möglichkeit der Beitragsfreistellung. Der Vertrag bleibt bestehen, du zahlst nur keine Beiträge mehr. Eine Kündigung ist dagegen gesetzlich ausgeschlossen.

Optionen für die Beitragszahlung: Monatliche Beiträge ab etwa 10 Euro pro Zahlungsperiode, je nach Anbieter. Vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise. Flexible Sonderzahlungen, um den steuerlichen Förderrahmen voll auszuschöpfen. Einmalbeitrag für eine Sofortrente, oft ab 3.000 Euro. Beitragsfreistellung, wenn du vorübergehend nicht zahlen kannst.

Optionen für die Beitragszahlung

01

Monatliche Beiträge ab etwa 10 Euro pro Zahlungsperiode, je nach Anbieter

02

Vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise

03

Flexible Sonderzahlungen, um den steuerlichen Förderrahmen voll auszuschöpfen

04

Einmalbeitrag für eine Sofortrente, oft ab 3.000 Euro

05

Beitragsfreistellung, wenn Sie vorübergehend nicht zahlen können

08 · Was gilt

Insolvenzschutz und Pfändungs­schutz

Das angesparte Kapital in der Rürup-Rente ist besonders geschützt. Es wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet und ist vor Gläubigern sicher.

Das angesparte Kapital in der Rürup-Rente ist besonders geschützt. Es wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet, wenn du arbeitslos wirst. Weder die Agentur für Arbeit noch das Sozialamt haben Zugriff auf dein angespartes Kapital.

Auch vor Gläubigern ist dein Rürup-Kapital sicher. Es ist pfändungs- und insolvenzgeschützt, was für Selbstständige ein wichtiger Vorteil sein kann. Wenn dein Unternehmen in Schieflage gerät, bleibt deine Altersvorsorge unangetastet.

Nicht geschützt ist dagegen die ausgezahlte Rente im Alter. Sie unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Auch eine Kündigung und Kapitalauszahlung vor Rentenbeginn ist gesetzlich ausgeschlossen, du kommst also nicht vorzeitig an dein Geld.

Schutz des Rürup-Kapitals: Geschützt sind Pfändung durch Gläubiger, Anrechnung auf das Bürgergeld, Zugriff durch die Agentur für Arbeit und Zugriff durch das Sozialamt. Nicht geschützt sind die Besteuerung der Rente im Alter und die Kündigung und Kapitalauszahlung vor Rentenbeginn.

Geschützt

·Pfändung durch Gläubiger
·Anrechnung auf das Bürgergeld
·Zugriff durch die Agentur für Arbeit
·Zugriff durch das Sozialamt

Nicht geschützt

·Besteuerung der Rente im Alter
·Kündigung und Kapitalauszahlung vor Rentenbeginn

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Rürup-Rente mit Vorerkrankungen

Wer Vorerkrankungen hat, sollte besonders auf die Formulierung der Gesundheitsfragen achten. Fehler können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Der häufigste Fehler bei Vorerkrankungen ist, die Gesundheitsfragen unvollständig oder falsch zu beantworten. Der Versicherer kann im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten, wenn du Angaben verschweigst oder beschönigst. Das gilt besonders für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, bei der deine Krankengeschichte genau geprüft wird.

Ein weiterer Fehler ist, auf eine BU-Absicherung zu verzichten, weil du eine Ablehnung befürchtest. Es gibt Anbieter mit vereinfachter Gesundheitsprüfung, die auch bei bestimmten Vorerkrankungen noch eine Absicherung ermöglichen. Ein unabhängiger Vergleich lohnt sich hier besonders.

Viele unterschätzen auch die nachgelagerte Besteuerung. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig. Wer das nicht einplant, hat im Alter weniger Netto vom Brutto als gedacht. Auch der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung wird oft nicht vom absetzbaren Betrag abgezogen, was zu Fehlern in der Steuererklärung führt.

Fehler, die du vermeiden solltest: Gesundheitsfragen unvollständig oder falsch beantworten, der Versicherer kann im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten. Auf eine BU-Absicherung verzichten, weil du eine Ablehnung befürchtest, es gibt Anbieter mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Die Rürup-Rente kündigen wollen, das ist gesetzlich ausgeschlossen, nur eine Beitragsfreistellung ist möglich. Den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht vom absetzbaren Betrag abziehen. Die nachgelagerte Besteuerung unterschätzen, bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig.

Fehler, die Sie vermeiden sollten

·Gesundheitsfragen unvollständig oder falsch beantworten: Der Versicherer kann im Leistungsfall vom Vertrag zurücktreten.
·Auf eine BU-Absicherung verzichten, weil Sie eine Ablehnung befürchten: Es gibt Anbieter mit vereinfachter Gesundheitsprüfung.
·Die Rürup-Rente kündigen wollen: Das ist gesetzlich ausgeschlossen, nur eine Beitragsfreistellung ist möglich.
·Den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht vom absetzbaren Betrag abziehen.
·Die nachgelagerte Besteuerung unterschätzen: Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig.

10 · Hintergrund

Überschussbeteiligung: So kann Ihre Rente wachsen

Versicherer erwirtschaften Überschüsse, die Ihre Rente erhöhen können. Die Höhe ist nicht garantiert und hängt vom Anlageerfolg des Anbieters ab.

Bei der klassischen Rürup-Rente ist die Verzinsung bei Vertragsabschluss garantiert. Zusätzlich können Überschussbeteiligungen die spätere Rente erhöhen.

Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente hängt die Rentenhöhe von der Wertentwicklung der Fonds ab. Sie können eine Garantieleistung vereinbaren, die sicherstellt, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

Der Versicherer garantiert bei Vertragsabschluss einen Rentenfaktor. Dieser gibt an, wie viel Rente Sie pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026