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Rürup-Rente: Diese Ausschlüsse solltest du kennen

Die Rürup-Rente bringt Steuervorteile und eine lebenslange Rente, ist aber mit strikten Ausschlüssen verbunden. Bevor du abschließt, solltest du wissen, welche Verfügungen, Vererbungen und Auszahlungs­wege bei der Basisrente ausgeschlossen sind.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Eine Kapitalauszahlung ist bei der Rürup-Rente gesetzlich ausgeschlossen, du erhältst ausschließlich eine lebenslange monatliche Rente.
  • Der Vertrag kann nicht gekündigt, beliehen oder verkauft werden, nur eine Beitragsfreistellung ist möglich.
  • Ohne Zusatzbaustein erhalten Hinterbliebene im Todesfall keine Leistung aus dem angesparten Kapital.
  • Die Auszahlung ist frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres möglich, viele Verträge sehen ein Mindestalter von 62 Jahren vor.

01 · Grundlagen

Was ist die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente genannt, ist eine private Altersvorsorge, die nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert. Sie wurde speziell für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Die Rürup-Rente ist rechtlich eine Basisrente und gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Sie funktioniert nach dem Prinzip der Kapitaldeckung, bei dem deine Beiträge angespart und später verrentet werden. Du kannst sie als klassische Rentenversicherung mit Garantiezins oder als fondsgebundene Variante abschließen.

Im Alter erhältst du eine lebenslange monatliche Leibrente. Die Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, die Auszahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Ein entscheidendes Merkmal ist, dass der Vertrag nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht übertragbar ist.

  • Die Rürup-Rente ist eine private Leibrente, die steuerlich wie die gesetzliche Rentenversicherung behandelt wird.
  • Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, die Auszahlung erfolgt als lebenslange monatliche Rente.
  • Der Vertrag ist nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht übertragbar, eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen.

Kurz erklärt

Basisrente (Rürup-Rente)

Eine private Leibrente, die steuerlich wie die gesetzliche Rentenversicherung behandelt wird. Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, die Auszahlung erfolgt als lebenslange monatliche Rente.

Der Vertrag ist nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht übertragbar. Eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen.

02 · Was gilt

Welche Auszahlungs­wege sind bei der Rürup-Rente ausgeschlossen?

Die Rürup-Rente ist eine strikte Rentenversicherung. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das angesparte Kapital nicht vor Rentenbeginn ausgezahlt werden darf.

Der Gesetzgeber hat die Rürup-Rente als reine Rentenversicherung konzipiert. Das bedeutet, dass du während der gesamten Ansparphase nicht an das angesparte Kapital herankommst. Eine einmalige Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn ist ebenfalls ausgeschlossen.

Du kannst die Beiträge flexibel gestalten, also monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich einzahlen. Zusätzliche Einmalzahlungen sind möglich, um den Steuerrahmen auszuschöpfen. Wenn du die Beiträge nicht mehr zahlen kannst, bleibt dir nur die Beitragsfreistellung.

  • Erlaubt ist die lebenslange monatliche Rente ab dem vertraglich festgelegten Rentenbeginn.
  • Erlaubt ist die Beitragsfreistellung während der Ansparphase sowie flexible Beitragszahlungen.
  • Ausgeschlossen sind eine einmalige Kapitalauszahlung, die Kündigung mit Rückkaufswert, die Beleihung, die Veräußerung und die Übertragung auf eine andere Person.

Erlaubt

·Lebenslange monatliche Rente ab dem vertraglich festgelegten Rentenbeginn
·Beitragsfreistellung während der Ansparphase
·Flexible Beitragszahlungen (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich)
·Zusätzliche Einmalzahlungen zur Ausschöpfung des Steuerrahmens

Ausgeschlossen

·Einmalige Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn
·Kündigung des Vertrags mit Auszahlung des Rückkaufswerts
·Beleihung oder Veräußerung des Vertrags
·Übertragung auf eine andere Person

03 · Im Vertrag

Warum ist eine Kündigung der Rürup-Rente ausgeschlossen?

Anders als bei einer privaten Rentenversicherung kannst du eine Rürup-Rente nicht kündigen. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass das geförderte Kapital ausschließlich für die Altersvorsorge verwendet wird.

Anders als bei einer privaten Rentenversicherung gibt es keinen Rückkaufswert, den du dir auszahlen lassen könntest.

Wenn du die Beitragszahlung einstellen möchtest, ist die Beitragsfreistellung die einzige Option. Der Vertrag bleibt dann bestehen, das angesparte Kapital wird weiterhin verwaltet und die Rente fällt später entsprechend niedriger aus. Auch als Sicherheit für einen Kredit kannst du den Vertrag nicht verwenden, da er nicht beleihbar ist.

  • Eine Kündigung des Rürup-Vertrags ist gesetzlich ausgeschlossen, du kannst die Beitragszahlung nur einstellen.
  • Das angesparte Kapital kann nicht als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden, der Vertrag ist nicht beleihbar.
  • Der Vertrag kann nicht verkauft oder auf eine andere Person übertragen werden, er ist nicht veräußerbar und nicht übertragbar.

Kündigungs- und Verfügungsausschluss

KündigungsausschlussGesetzlichEine Kündigung des Rürup-Vertrags ist gesetzlich ausgeschlossen. Du kannst die Beitragszahlung nur einstellen, also den Vertrag beitragsfrei stellen.
BeleihungsausschlussGesetzlichDas angesparte Kapital kann nicht als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden. Der Vertrag ist nicht beleihbar.
VeräußerungsausschlussGesetzlichDer Vertrag kann nicht verkauft oder auf eine andere Person übertragen werden. Er ist nicht veräußerbar und nicht übertragbar.
BeitragsfreistellungEinzige OptionWenn du die Beiträge nicht mehr zahlen kannst oder willst, bleibt nur die Beitragsfreistellung. Das angesparte Kapital bleibt dann bis zum Rentenbeginn stehen.

04 · Was gilt

Was passiert mit dem Kapital im Todesfall?

Ohne zusätzlichen Hinterbliebenenschutz ist die Rürup-Rente eine reine Leibrente auf das Leben der versicherten Person. Stirbst du, verfällt das angesparte Kapital zugunsten der Versichertengemeinschaft.

Deine Erben erhalten in diesem Fall keine Auszahlung aus dem Vertrag.

Du kannst jedoch einen Hinterbliebenenbaustein einschließen. Dieser sichert deinem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner eine lebenslange Rente zu. Kinder erhalten eine Waisenrente grundsätzlich bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Die Hinterbliebenenrente kann bis zu 100 Prozent der Garantierente für deine Altersvorsorge betragen.

  • Mit Hinterbliebenenbaustein erhält dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner eine lebenslange Rente.
  • Kinder erhalten eine Waisenrente bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • Ohne Zusatzbaustein gibt es keine Leistung an Ehepartner, Kinder oder Erben, das Kapital verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft.

Mit Hinterbliebenenbaustein

·Lebenslange Rente für den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner
·Waisenrente für Kinder bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres
·Hinterbliebenenrente bis zu 100 Prozent der Garantierente
·Leistung auch bei Tod während der Ansparphase, wenn vertraglich vereinbart

Ohne Zusatzbaustein

·Keine Leistung an Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
·Keine Waisenrente für Kinder
·Keine Auszahlung des angesparten Kapitals an Erben
·Das Kapital verfällt zugunsten der Versichertengemeinschaft

05 · Vergleich

Welche Personen können von der Rürup-Rente ausgeschlossen sein?

Grundsätzlich kann jeder eine Rürup-Rente abschließen. Die steuerliche Förderung ist jedoch an Bedingungen geknüpft, die bestimmte Gruppen faktisch ausschließen oder benachteiligen.

Für Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist der volle Höchstbetrag absetzbar. Im Jahr 2026 liegt dieser bei 30.826 Euro für Alleinstehende.

Bei Angestellten kürzt das Finanzamt den absetzbaren Betrag um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Steuervorteil fällt dadurch geringer aus. Für sie ist die Rürup-Rente eher eine zusätzliche Vorsorge zur Schließung der Versorgungslücke, während sie für Selbstständige oft die Basisversorgung darstellt.

  • Selbstständige und Freiberufler können den Höchstbetrag von 30.826 Euro für Alleinstehende im Jahr 2026 voll ausschöpfen.
  • Angestellte müssen den Höchstbetrag um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung kürzen.
  • Die Hauptmotivation für Selbstständige ist der Aufbau einer eigenen Altersvorsorge als Ersatz für die gesetzliche Rente.
Eignung der Rürup-Rente nach Personengruppe
Selbstständige und FreiberuflerAngestellte
Steuerlicher Höchstbetrag 202630.826 € für Alleinstehende, voll ausschöpfbar30.826 € abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Gesetzliche RentenversicherungMeist nicht pflichtversichert, daher volle steuerliche AbzugsfähigkeitPflichtversichert, der Arbeitgeberanteil kürzt den absetzbaren Betrag
HauptmotivationAufbau einer eigenen Altersvorsorge als Ersatz für die gesetzliche RenteZusätzliche Vorsorge zur Schließung der Versorgungslücke
SteuervorteilHöchstbetrag kann vollständig als Sonderausgabe abgesetzt werdenAbzug wird um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente gekürzt

06 · Checkliste

Welche Zusatzbausteine sind in der Rürup-Rente möglich?

Die Basisrente kann mit Zusatzbausteinen kombiniert werden, die Lebensrisiken absichern. Diese Bausteine sind nicht automatisch enthalten, sondern müssen aktiv eingeschlossen werden.

Sie erhöhen den Beitrag, bieten aber Schutz bei Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall.

Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zahlt eine Rente, wenn du zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig im zuletzt ausgeübten Beruf bist. Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung greift, wenn du gar keiner Tätigkeit mehr regelmäßig und dauerhaft nachgehen kannst. Bei einer fondsgebundenen Basisrente kannst du eine Garantieleistung vereinbaren, die sicherstellt, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

  • Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zahlt eine Rente bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf.
  • Die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung zahlt, wenn du gar keiner Tätigkeit mehr regelmäßig und dauerhaft nachgehen kannst.
  • Die Hinterbliebenenrente sichert Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder ab.

Optionale Zusatzbausteine für die Rürup-Rente

01

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zahlt eine Rente bei mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf

02

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zahlt, wenn du gar keiner Tätigkeit mehr regelmäßig und dauerhaft nachgehen kannst

03

Hinterbliebenenrente: Sichert Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder ab

04

Garantieleistung bei fondsgebundener Basisrente: Sichert zu, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen

07 · Vergleich

Wie unterscheidet sich die Rürup-Rente von der Riester-Rente?

Beide Vorsorgeformen werden staatlich gefördert, unterscheiden sich aber in Flexibilität und Zielgruppe deutlich. Die Ausschlüsse bei der Rürup-Rente sind strenger als bei der Riester-Rente.

Eine Kündigung ist bei der Rürup-Rente ausgeschlossen, bei der Riester-Rente möglich, allerdings musst du dann Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Bei der Riester-Rente kannst du dir zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des Kapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen. Bei der Rürup-Rente ist eine Kapitalauszahlung ausgeschlossen, du erhältst ausschließlich eine lebenslange monatliche Rente. Die Riester-Rente richtet sich vor allem an rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die Rürup-Rente an Selbstständige und Freiberufler.

  • Bei der Rürup-Rente ist eine Kündigung ausgeschlossen, bei der Riester-Rente möglich, aber mit Rückzahlung der Förderung verbunden.
  • Bei der Riester-Rente ist eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Rentenbeginn möglich, bei der Rürup-Rente nicht.
  • Die Riester-Rente bietet Zulagen und Steuerersparnis, die Rürup-Rente nur die steuerliche Absetzbarkeit als Sonderausgabe.
Rürup-Rente und Riester-Rente im Vergleich
Rürup-RenteRiester-Rente
KündigungAusgeschlossen, nur Beitragsfreistellung möglichMöglich, aber Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden
KapitalauszahlungAusgeschlossen, nur lebenslange monatliche Rente
Staatliche FörderungSteuerliche Absetzbarkeit als Sonderausgabe, keine ZulagenZulagen und zusätzliche Steuerersparnis
ZielgruppeVor allem Selbstständige und Freiberufler ohne gesetzliche Rente
Pfändungs­schutzIn der Ansparphase vor Pfändung und Hartz IV geschützt

08 · Kosten

Welche steuerlichen Ausschlüsse gelten bei der Rürup-Rente?

Die steuerliche Förderung der Rürup-Rente ist an klare Grenzen gebunden. Nicht jeder eingezahlte Beitrag ist automatisch in voller Höhe absetzbar.

Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug liegt im Jahr 2026 bei 30.826 Euro für Alleinstehende und bei 61.652 Euro für zusammen veranlagte Ehe- und Lebenspartner.

Bei Angestellten kürzt das Finanzamt den absetzbaren Betrag um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstständige ohne solche Beiträge können den Höchstbetrag voll ausschöpfen. Eine staatliche Zulage wie bei der Riester-Rente gibt es bei der Rürup-Rente nicht.

  • Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug liegt 2026 bei 30.826 Euro für Alleinstehende.
  • Für zusammen veranlagte Ehe- und Lebenspartner liegt der Höchstbetrag bei 61.652 Euro.
  • Bei Angestellten kürzt das Finanzamt den absetzbaren Betrag um die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Steuerliche Abzugsfähigkeit 2026

Alleinstehende30.826 €
Zusammen veranlagte Ehe- und Lebenspartner61.652 €

09 · Schritt für Schritt

Ab welchem Alter ist die Auszahlung der Rürup-Rente möglich?

Die Rürup-Rente ist eine Altersvorsorge, daher ist der Zugriff auf das Kapital vor dem Rentenalter ausgeschlossen. Das gesetzliche Mindestalter liegt bei 60 Jahren, viele Verträge sehen 62 Jahre vor.

Das gesetzliche Mindestalter für den Beginn der Auszahlung liegt bei der Vollendung des 60. Lebensjahres. Viele Anbieter setzen in ihren Verträgen ein Mindestalter von 62 Jahren fest.

Während der Ansparphase zahlst du flexibel Beiträge ein, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Zusätzliche Einmalzahlungen sind möglich, um den Steuerrahmen auszuschöpfen. In der Rentenphase erhältst du eine lebenslange monatliche Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen.

  • Du zahlst flexibel Beiträge ein, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
  • Die Auszahlung ist frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres gesetzlich möglich, viele Anbieter setzen 62 Jahre fest.
  • Du erhältst eine lebenslange monatliche Rente, eine einmalige Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen.
01

Ansparphase

Du zahlst flexibel Beiträge ein, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Zusätzliche Einmalzahlungen sind möglich, um den Steuerrahmen auszuschöpfen.

02

Frühester Rentenbeginn

Die Auszahlung ist frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres gesetzlich möglich. Viele Anbieter setzen ein Mindestalter von 62 Jahren fest.

03

Rentenphase

Du erhältst eine lebenslange monatliche Rente. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen, die Rente wird unabhängig vom erreichten Lebensalter gezahlt.

04

Besteuerung

Die Rentenzahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Wer nach 2040 in Rente geht, muss die Auszahlungen zu 100 Prozent versteuern.

10 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei der Rürup-Rente vermeiden?

Die Rürup-Rente ist ein langfristig bindender Vertrag. Fehlentscheidungen lassen sich wegen der Ausschlüsse kaum korrigieren.

Ein Abschluss ohne ausreichendes, planbares Einkommen ist riskant, da die Beiträge über Jahrzehnte gezahlt werden müssen und eine Kündigung ausgeschlossen ist.

Der Verzicht auf den Hinterbliebenenbaustein kann schwerwiegende Folgen haben. Stirbst du ohne Zusatzschutz, erhalten deine Angehörigen keine Leistung aus dem angesparten Kapital. Auch die Steuerlast im Alter wird oft unterschätzt: Wer nach 2040 in Rente geht, muss die Rürup-Rente zu 100 Prozent versteuern.

  • Schließe den Vertrag nur ab, wenn dein Einkommen über Jahrzehnte planbar ist, da eine Kündigung ausgeschlossen ist.
  • Verzichte nicht auf den Hinterbliebenenbaustein, wenn du Angehörige absichern möchtest.
  • Unterschätze nicht die Steuerlast im Alter, wer nach 2040 in Rente geht, muss die Rürup-Rente zu 100 Prozent versteuern.

Typische Fehler vor und nach dem Abschluss

·Abschluss ohne ausreichendes, planbares Einkommen: Die Beiträge müssen über Jahrzehnte gezahlt werden, eine Kündigung ist ausgeschlossen.
·Verzicht auf den Hinterbliebenenbaustein: Stirbst du ohne Zusatzschutz, erhalten deine Angehörigen keine Leistung aus dem angesparten Kapital.
·Unterschätzung der Steuerlast im Alter: Wer nach 2040 in Rente geht, muss die Rürup-Rente zu 100 Prozent versteuern.
·Annahme, das Kapital sei vor Rentenbeginn verfügbar: Eine Auszahlung, Beleihung oder Veräußerung ist gesetzlich ausgeschlossen.
·Keine Prüfung der fondsgebundenen Variante: Ohne Garantieleistung hängt die Rentenhöhe allein von der Wertentwicklung der Fonds ab.

11 · Hintergrund

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente trotz der Ausschlüsse?

Die strikten Ausschlüsse sind der Preis für die steuerliche Förderung. Für bestimmte Gruppen kann sich dieser Tausch lohnen.

Die Rürup-Rente wurde speziell für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für sie ist die Basisrente oft die einzige Möglichkeit, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen.

Der volle Höchstbetrag von 30.826 Euro für Alleinstehende im Jahr 2026 kann als Sonderausgabe abgesetzt werden. Auch für gut verdienende Angestellte kann die Rürup-Rente sinnvoll sein, wenn sie ihre Versorgungslücke im Alter schließen wollen. Der Steuervorteil fällt jedoch geringer aus, weil die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung den absetzbaren Betrag kürzen.

  • Für Selbstständige und Freiberufler ist die Rürup-Rente oft die einzige steuerlich geförderte Altersvorsorge.
  • Der volle Höchstbetrag von 30.826 Euro für Alleinstehende im Jahr 2026 kann als Sonderausgabe abgesetzt werden.
  • Für gut verdienende Angestellte ist die Rürup-Rente eine sinnvolle Ergänzung zur Schließung der Versorgungslücke.

Die Rürup-Rente wurde speziell für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für sie ist die Basisrente oft die einzige Möglichkeit, eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Der volle Höchstbetrag von 30.826 Euro für Alleinstehende im Jahr 2026 kann als Sonderausgabe abgesetzt werden.

Auch für gut verdienende Angestellte kann die Rürup-Rente sinnvoll sein, wenn sie ihre Versorgungslücke im Alter schließen wollen. Der Steuervorteil fällt jedoch geringer aus, weil die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung den absetzbaren Betrag kürzen.

Wer Wert auf Flexibilität legt oder das Kapital möglicherweise vor Rentenbeginn benötigt, für den ist die Rürup-Rente wegen der Ausschlüsse nicht geeignet. Eine private Rentenversicherung oder ein Aktien-Auszahlplan bieten mehr Verfügungsmöglichkeiten, dafür aber weniger Steuervorteile.

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026