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Riester-Rente für Selbstständige: Wann sich der Abschluss 2026 lohnt

Die Riester-Rente ist für Selbstständige oft ein Sonderfall. Entscheidend ist, ob du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist oder über den Partner mittelbar gefördert wirst.

10 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Unmittelbar förderberechtigt sind nur pflichtversicherte Selbstständige, etwa in Kammerberufen.
  • Nicht pflichtversicherte Selbstständige können über den Ehepartner mittelbar Zulagen erhalten.
  • Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro, die Kinderzulage bis zu 300 Euro pro Kind.
  • Ab 2027 öffnet das Altersvorsorgedepot die Förderung für alle Selbstständigen.

01 · Grundlagen

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen und Steuervorteile ergänzt wird. Für Selbstständige gelten dabei besondere Zugangsregeln.

Die Riester-Rente funktioniert als staatlich geförderter Sparvertrag, bei dem du während der Ansparphase eigene Beiträge einzahlst und dafür Zulagen vom Staat erhältst. Die Erträge bleiben in dieser Zeit steuerfrei, erst in der Auszahlphase wird die spätere Rente nachgelagert besteuert. Für Selbstständige ist der Zugang zur Förderung an den Status in der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt, nicht an die Selbstständigkeit selbst.

Du kannst zwischen verschiedenen Vertragsformen wählen, etwa einer klassischen Riester-Rentenversicherung, einem Wohn-Riester-Vertrag oder einem Riester-Fonds-Sparplan. Die staatliche Förderung gilt für alle Varianten, die Gebührenstruktur unterscheidet sich jedoch je nach Anbieter und Produkt. Entscheidend ist, ob du unmittelbar förderberechtigt bist oder die Förderung nur mittelbar über deinen Partner erhalten kannst.

Riester-Rente: Eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Du zahlst eigene Beiträge ein, der Staat ergänzt sie durch Zulagen. In der Auszahlphase wird die Rente nachgelagert besteuert. Die Förderung ist an den Status in der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt, nicht an die Selbstständigkeit selbst.

Kurz erklärt

Riester-Rente

Eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Du zahlst eigene Beiträge ein, der Staat ergänzt sie durch Zulagen. In der Auszahlphase wird die Rente nachgelagert besteuert.

Die Förderung ist an den Status in der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt, nicht an die Selbstständigkeit selbst.

02 · Was gilt

Wer ist als Selbstständiger unmittelbar förderberechtigt?

Nur ein Teil der Selbstständigen erhält die Riester-Zulagen direkt. Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der entscheidende Hebel.

Unmittelbar förderberechtigt bist du als Selbstständiger, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist. Das betrifft vor allem Kammerberufe wie Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, sowie selbstständige Hebammen. Auch freie Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse abgabepflichtig sind, gehören zu dieser Gruppe.

Selbstständige Lehrer und Erzieher ohne Angestellte sind ebenfalls pflichtversichert und damit unmittelbar förderberechtigt. Für alle diese Gruppen gelten dieselben Regeln wie für Arbeitnehmer: Du erhältst die jährliche Grundzulage von 175 Euro, wenn du mindestens vier Prozent deines Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlst. Die Zulage wird dabei auf deinen Mindestbeitrag angerechnet.

  • Pflichtversicherte Handwerker in der Handwerksrolle sind unmittelbar förderberechtigt.
  • Selbstständige Hebammen sowie freie Künstler und Publizisten mit Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse erhalten die Zulagen direkt.
  • Selbstständige Lehrer und Erzieher ohne Angestellte profitieren ebenfalls von der unmittelbaren Förderung.

Unmittelbare Förderberechtigung für Selbstständige: Unmittelbar förderberechtigt sind pflichtversicherte Handwerker, selbstständige Hebammen, freie Künstler und Publizisten mit Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse sowie selbstständige Lehrer und Erzieher ohne Angestellte. Nicht unmittelbar förderberechtigt sind Gewerbetreibende ohne Pflichtversicherung, Freiberufler ohne Kammerpflicht und Selbstständige mit privater Altersvorsorge ohne gesetzliche Pflichtbeiträge.

Unmittelbar förderberechtigt

·Pflichtversicherte Handwerker in der Handwerksrolle
·Selbstständige Hebammen
·Freie Künstler und Publizisten mit Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse
·Selbstständige Lehrer und Erzieher ohne Angestellte
·Selbstständige mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung

Nicht unmittelbar förderberechtigt

·Gewerbetreibende ohne Pflichtversicherung
·Freiberufler im Sinne des Einkommensteuergesetzes ohne Kammerpflicht
·Selbstständige mit privater Altersvorsorge ohne gesetzliche Pflichtbeiträge
·Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Rentenversicherungspflicht

03 · Schritt für Schritt

So funktioniert die mittelbare Förderung über den Partner

Bist du nicht selbst pflichtversichert, kannst du über einen förderberechtigten Ehe- oder Lebenspartner in den Genuss der Zulagen kommen. Der Ablauf ist klar geregelt.

Der förderberechtigte Partner schließt zunächst einen eigenen Riester-Vertrag ab und zahlt mindestens vier Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens ein. Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kannst du als Selbstständiger einen separaten Vertrag abschließen.

Für deinen eigenen Vertrag genügt ein jährlicher Sockelbetrag von 60 Euro, um die volle Grundzulage von 175 Euro zu erhalten. Das Paar kann zusätzlich festlegen, dass die Kinderzulage auf deinem Vertrag verbucht wird. Diese liegt bei 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder und bei 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder.

  • Der unmittelbar förderberechtigte Partner zahlt mindestens 4 Prozent seines Bruttoeinkommens in einen eigenen Riester-Vertrag ein.
  • Du als nicht pflichtversicherter Selbstständiger schließt einen separaten Riester-Vertrag ab und zahlst mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr ein.
  • Auf deinen Vertrag wird die jährliche Grundzulage von 175 Euro gutgeschrieben, sofern der Partner seine Mindestbeiträge erfüllt.

Mittelbare Förderung über den Partner: Der förderberechtigte Partner schließt einen Riester-Vertrag ab und zahlt mindestens 4 Prozent seines Bruttoeinkommens ein. Du als Selbstständiger schließt einen eigenen Vertrag ab und zahlst mindestens 60 Euro jährlich. Die Grundzulage von 175 Euro wird auf deinen Vertrag gutgeschrieben, die Kinderzulage kann das Paar frei zuordnen.

01

Partner schließt Vertrag ab

Der unmittelbar förderberechtigte Partner zahlt mindestens 4 Prozent seines Bruttoeinkommens in einen eigenen Riester-Vertrag ein.

02

Selbstständiger schließt eigenen Vertrag ab

Du als nicht pflichtversicherter Selbstständiger schließt einen separaten Riester-Vertrag ab und zahlst mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr ein.

03

Grundzulage wird gutgeschrieben

Auf deinen Vertrag wird die jährliche Grundzulage von 175 Euro gutgeschrieben, sofern der Partner seine Mindestbeiträge erfüllt.

04

Kinderzulage zuordnen

Das Paar kann festlegen, dass die Kinderzulage auf deinem Vertrag als Selbstständigem verbucht wird. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn du weniger eigene Beiträge zahlst.

04 · Vergleich

Riester-Rente oder Rürup-Rente: Der Vergleich für Selbstständige

Für viele Selbstständige ist die Rürup-Rente die passendere Alternative. Der direkte Vergleich zeigt, worin sich beide Modelle bei Förderung und Flexibilität unterscheiden.

Die Rürup-Rente steht allen Selbstständigen und Freiberuflern offen, unabhängig vom Status in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie bietet keine staatlichen Zulagen, dafür kannst du deine Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzen. Ab 2026 liegt der absetzbare Höchstbetrag bei 26.500 Euro pro Jahr.

Die Riester-Rente bietet dir dagegen eine Beitragsgarantie von 100 Prozent der eingezahlten Beiträge, während die Rürup-Rente keine gesetzliche Garantie vorsieht. Dafür ist die Riester-Rente in der Ansparphase weniger flexibel: Es gelten Mindestbeiträge und die Förderung ist an deinen Status gekoppelt. Die Rürup-Rente eignet sich besonders für Selbstständige mit höherem Einkommen, die vor allem Steuervorteile nutzen wollen.

Riester-Rente und Rürup-Rente für Selbstständige im Vergleich: Die Riester-Rente ist nur bei Pflichtversicherung oder mittelbar über den Partner zugänglich, bietet dafür Zulagen von 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Kinderzulage. Die Rürup-Rente steht allen Selbstständigen offen, hat keine Zulagen, dafür sind Beiträge zu 100 Prozent absetzbar. Die Riester-Rente garantiert 100 Prozent der Beiträge, die Rürup-Rente hat keine gesetzliche Garantie.

Riester-Rente und Rürup-Rente für Selbstständige im Vergleich
Riester-RenteRürup-Rente
Zugang für SelbstständigeNur bei Pflichtversicherung oder mittelbar über PartnerFür alle Selbstständigen und Freiberufler offen
Staatliche ZulagenGrundzulage 175 Euro, Kinderzulage bis 300 Euro
Steuerliche AbsetzbarkeitBeiträge als Sonderausgaben absetzbar, Günstigerprüfung
Flexibilität in der AnsparphaseBeitragsgarantie, Mindestbeitrag, wenig Flexibilität

05 · Kosten

Welche Zulagen und Steuervorteile sind möglich?

Die staatliche Förderung der Riester-Rente setzt sich aus Zulagen und Steuervorteilen zusammen. Die konkreten Beträge hängen von deinem Beitrag und deiner familiären Situation ab.

Die jährliche Grundzulage für Erwachsene beträgt 175 Euro. Für vor 2008 geborene kindergeldberechtigte Kinder erhältst du 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro pro Jahr.

Zusätzlich zu den Zulagen kannst du deine Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, ob für dich die Zulagen oder der Steuervorteil vorteilhafter ist. Bei mittelbar geförderten Selbstständigen genügt ein Sockelbetrag von 60 Euro jährlich, um die volle Grundzulage zu erhalten.

Staatliche Förderung der Riester-Rente 2026: Die Grundzulage beträgt 175 Euro jährlich, die Kinderzulage 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Der Mindestbeitrag für mittelbar geförderte Selbstständige liegt bei 60 Euro. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob Zulagen oder Steuervorteile günstiger sind.

Staatliche Förderung der Riester-Rente 2026

Grundzulage für Erwachsene175 EUR
Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder185 EUR
Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder300 EUR
Mindestbeitrag für mittelbar geförderte Selbstständige60 EUR

06 · Hintergrund

Das Altersvorsorgedepot ab 2027: Was sich für Selbstständige ändert

Die Reform der privaten Altersvorsorge bringt ab Januar 2027 einen Systemwechsel. Für Selbstständige öffnet sich erstmals eine breite staatlich geförderte Vorsorge ohne Pflichtversicherung.

Ab Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die klassische Riester-Rente ab und erlaubt Anlagen in Fonds und ETFs ohne vollständige Beitragsgarantie. Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende entfällt die bisherige Hürde der Pflichtversicherung: Sie werden künftig direkt förderberechtigt. Das ist ein Systemwechsel, der erstmals breiten Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge schafft.

Die neue Förderung ist degressiv gestaltet. Für die ersten 360 Euro Jahresbeitrag erhältst du 50 Prozent Zuschuss, also 180 Euro. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr gibt es 25 Prozent. Die maximale Grundzulage steigt damit auf 540 Euro jährlich. Die Kinderzulage greift bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro und beträgt bis zu 300 Euro pro Kind.

Das Altersvorsorgedepot löst die klassische Riester-Rente ab und erlaubt Anlagen in Fonds und ETFs ohne vollständige Beitragsgarantie. Selbstständige werden künftig direkt förderberechtigt. Die Förderung beträgt 50 Prozent für die ersten 360 Euro, 25 Prozent für weitere Beiträge bis 1.800 Euro, maximal 540 Euro Grundzulage jährlich. Die Kinderzulage greift ab 25 Euro Monatsbeitrag.

Das Altersvorsorgedepot löst die klassische Riester-Rente ab und erlaubt Anlagen in Fonds und ETFs ohne vollständige Beitragsgarantie. Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende entfällt die bisherige Hürde der Pflichtversicherung: Sie werden künftig direkt förderberechtigt.

Die neue Förderung ist degressiv gestaltet. Für die ersten 360 Euro Jahresbeitrag erhältst du 50 Prozent Zuschuss, also 180 Euro. Für weitere Beiträge bis 1.800 Euro pro Jahr gibt es 25 Prozent. Die maximale Grundzulage steigt damit auf 540 Euro jährlich.

Die Kinderzulage greift bereits bei einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro und beträgt bis zu 300 Euro pro Kind. Die Effektivkosten für das Standarddepot sind auf 1 Prozent gedeckelt, was die alte Riester-Rente deutlich unterbietet.

07 · Checkliste

Wann lohnt sich die Riester-Rente für Selbstständige?

Die Riester-Rente ist für Selbstständige kein Selbstläufer. Ob sie sich lohnt, hängt von deinem Status, deinem Einkommen und deiner familiären Situation ab.

Die Riester-Rente lohnt sich für dich als Selbstständiger vor allem dann, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist. Als Handwerker, Künstler oder selbstständiger Lehrer erhältst du die vollen Zulagen und profitierst von denselben Regeln wie Arbeitnehmer. Auch wenn dein Ehe- oder Lebenspartner unmittelbar förderberechtigt ist, kann sich der Abschluss über die mittelbare Förderung lohnen.

Mit Kindern wird die Riester-Rente attraktiver, weil du die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind nutzen kannst. Dein zu versteuerndes Einkommen sollte hoch genug sein, damit sich die Steuervorteile gegenüber den Zulagen lohnen. Die Beitragsgarantie von 100 Prozent ist ein weiteres Argument, wenn du Wert auf Sicherheit legst und dafür geringere Renditechancen akzeptierst.

  • Du bist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, etwa als Handwerker oder Künstler.
  • Dein Ehe- oder Lebenspartner ist unmittelbar förderberechtigt und zahlt mindestens 4 Prozent seines Bruttoeinkommens ein.
  • Du hast Kinder und kannst die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind nutzen.
  • Dein zu versteuerndes Einkommen ist hoch genug, damit sich die Steuervorteile gegenüber den Zulagen lohnen.

Kriterien für einen sinnvollen Riester-Abschluss als Selbstständiger: Du bist pflichtversichert oder dein Partner ist unmittelbar förderberechtigt. Du hast Kinder und kannst die Kinderzulage nutzen. Dein Einkommen ist hoch genug für Steuervorteile. Du legst Wert auf eine Beitragsgarantie und akzeptierst geringere Renditechancen.

Kriterien für einen sinnvollen Riester-Abschluss als Selbstständiger

01

Du bist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, etwa als Handwerker, Hebamme, Künstler, Journalist oder Lehrkraft.

02

Dein Ehe- oder Lebenspartner ist unmittelbar förderberechtigt und zahlt mindestens 4 Prozent seines Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag ein.

03

Du hast Kinder und kannst die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind nutzen.

04

Dein zu versteuerndes Einkommen ist hoch genug, damit sich die Steuervorteile gegenüber den Zulagen lohnen.

05

Du legst Wert auf eine Beitragsgarantie und akzeptierst dafür geringere Renditechancen.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Riestern als Selbstständiger

Viele Selbstständige schließen einen Riester-Vertrag ab, ohne ihre Förderberechtigung zu prüfen. Das führt zu entgangenen Zulagen oder unnötigen Kosten.

Der häufigste Fehler ist der Abschluss eines Riester-Vertrags, obwohl du weder unmittelbar noch mittelbar förderberechtigt bist. Dann erhältst du keine Zulagen und zahlst trotzdem die Vertragsgebühren. Bei mittelbarer Förderung unterschreiten viele Selbstständige den Sockelbetrag von 60 Euro jährlich, wodurch die Zulage komplett entfällt.

Ein weiterer Fehler ist die falsche Zuordnung der Kinderzulage. Sie sollte auf den Vertrag des Partners mit dem geringeren Eigenbeitrag gebucht werden, damit die Förderung optimal genutzt wird. Viele Selbstständige kündigen bestehende Verträge vorschnell, statt sie ruhen zu lassen oder in das neue System zu wechseln. Dabei gehen Zulagen und Steuervorteile verloren.

  • Schließe keinen Vertrag ab, wenn du nicht unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt bist.
  • Unterschreite den Sockelbetrag von 60 Euro bei mittelbarer Förderung nicht, sonst entfällt die Zulage.
  • Ordne die Kinderzulage dem Partner mit dem geringeren Eigenbeitrag zu.
  • Kündige einen bestehenden Vertrag nicht vorschnell, sondern prüfe Ruhendstellung oder Wechsel.

Fehler, die du vermeiden solltest: Vertrag ohne Förderberechtigung abschließen, den Sockelbetrag von 60 Euro unterschreiten, die Kinderzulage falsch zuordnen, vorschnell kündigen, Gebühren nicht gegen Steuervorteile aufrechnen und die Rürup-Rente als Alternative ignorieren.

Fehler, die du vermeiden solltest

·Vertrag abschließen, obwohl du nicht unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt bist.
·Den Sockelbetrag von 60 Euro bei mittelbarer Förderung unterschreiten, wodurch die Zulage entfällt.
·Einen bestehenden Riester-Vertrag vorschnell kündigen, statt ihn ruhen zu lassen oder zu wechseln.
·Die Gebühren des Vertrags nicht gegen die Steuervorteile aufrechnen.
·Die Rürup-Rente als Alternative für nicht pflichtversicherte Selbstständige ignorieren.

09 · Im Vertrag

Bestehende Riester-Verträge richtig behandeln

Hast du bereits einen Riester-Vertrag, stellt sich mit Blick auf die Reform ab 2027 die Frage: kündigen, ruhen lassen oder wechseln? Die falsche Entscheidung kostet Förderung.

Hast du bereits einen Riester-Vertrag, solltest du mit Blick auf die Reform ab 2027 genau prüfen, welche Option für dich sinnvoll ist. Eine Kündigung ist in den meisten Fällen verlustreich: Du musst alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, zusätzlich können Gebühren anfallen. Das angesparte Kapital schrumpft oft deutlich.

Die bessere Alternative ist in vielen Fällen das Ruhendstellen des Vertrags. Du stoppst die Einzahlungen, der Vertrag bleibt bestehen und bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten. Ab 2027 wird ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot möglich sein, ohne die bisherige Förderung zu verlieren. Das angesparte Kapital kann übertragen werden, Zulagen bleiben erhalten.

Optionen für bestehende Riester-Verträge: Bei Kündigung musst du alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, das Kapital schrumpft deutlich. Beim Ruhendstellen stoppst du Einzahlungen, die Förderung bleibt erhalten. Der Wechsel in das neue System ist ab 2027 möglich, das Kapital kann ohne Förderungsverlust übertragen werden.

Optionen für bestehende Riester-Verträge

KündigungVerlustreichBei einer Kündigung musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Zusätzlich können Gebühren anfallen. Das angesparte Kapital schrumpft oft deutlich.
Ruhend stellenFörderung bleibtDu stoppst die Einzahlungen, der Vertrag bleibt bestehen. Bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, der Vertrag wird weiterhin verwaltet.
Wechsel in neues SystemAb 2027 möglichDas angesparte Kapital kann in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden, ohne die bisherige Förderung zu verlieren. Anbieter können gedeckelte Wechselkosten verlangen.

10 · Vergleich

Private Altersvorsorge für Selbstständige: Die Alternativen

Die Riester-Rente ist nur eine von mehreren Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Je nach Status und Einkommen sind andere Wege oft passender.

Die Rürup-Rente steht allen Selbstständigen offen und bietet hohe Steuervorteile, dafür keine Zulagen. Das Altersvorsorgedepot wird ab 2027 für alle Selbstständigen zugänglich sein und kombiniert staatliche Zulagen mit flexiblen Anlagemöglichkeiten.

Die Riester-Rente bietet eine Beitragsgarantie von 100 Prozent der eingezahlten Beiträge, die Rürup-Rente hat keine gesetzliche Garantie. Beim Altersvorsorgedepot kannst du künftig zwischen 100, 80 oder 0 Prozent Garantie wählen. Die staatliche Förderung unterscheidet sich deutlich: Die Riester-Rente bietet Zulagen bis 475 Euro mit Kindern, das Altersvorsorgedepot bis zu 540 Euro plus Kinderzulage, die Rürup-Rente nur Steuervorteile.

Vorsorgeoptionen für Selbstständige im Überblick: Die Riester-Rente ist nur bei Pflichtversicherung oder mittelbar zugänglich, bietet Zulagen bis 475 Euro mit Kindern und 100 Prozent Beitragsgarantie. Die Rürup-Rente steht allen offen, hat keine Zulagen, dafür volle Steuerabsetzbarkeit. Das Altersvorsorgedepot ist ab 2027 für alle Selbstständigen verfügbar, mit Zulagen bis 540 Euro und wählbarer Garantie.

Vorsorgeoptionen für Selbstständige im Überblick
Riester-RenteRürup-RenteAltersvorsorgedepot
FörderberechtigungNur bei Pflichtversicherung oder mittelbar über den PartnerAlle SelbstständigenAlle Selbstständigen ab 2027
Staatliche FörderungGrundzulage 175 Euro, Kinderzulage bis 300 EuroNur SteuervorteileGrundzulage bis 540 Euro, Kinderzulage bis 300 Euro
AnlageformVersicherung, Bausparvertrag, Fonds mit GarantieVersicherung oder FondspoliceFonds, ETFs, breit gestreute Anlagen
Beitragsgarantie100 Prozent der eingezahlten BeiträgeKeine gesetzliche GarantieWahlweise 100, 80 oder 0 Prozent

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026