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Riester-Rente für Beamte: Zulagen und Steuervorteile richtig nutzen

Auch als Beamtin oder Beamter kannst du staatlich gefördert für das Alter vorsorgen. Die Riester-Rente für Beamte kombiniert Zulagen und Sonderausgabenabzug, verlangt aber eine besondere Einwilligungs­erklärung.

11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Beamte sind unmittelbar förderberechtigt, wenn sie der Datenübermittlung an die ZfA schriftlich zustimmen.
  • Die volle Förderung setzt einen Eigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts voraus, maximal 2.100 Euro pro Jahr inklusive Zulagen.
  • Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr, für jedes Kind kommen 185 Euro oder 300 Euro hinzu.
  • Ohne Sozialversicherungsnummer benötigst du eine eigene Zulagennummer von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.

01 · Grundlagen

Was ist die Riester-Rente für Beamte?

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Für Beamte gelten besondere Regeln, weil sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Die Riester-Rente ist eine private Rentenversicherung, die der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen fördert. Auch Beamtinnen und Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis können diese Förderung erhalten, obwohl sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Vertrag dient dazu, die Lücke zwischen der späteren Pension und deinem letzten Nettogehalt zu schließen.

Für dich als Beamten gilt eine Besonderheit: Du musst eine schriftliche Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung bei deiner Besoldungsstelle einreichen. Ohne diese Erklärung erhältst du weder Zulagen noch den Sonderausgabenabzug.

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Rentenversicherung, die auch Beamtinnen und Beamten offensteht. Sie schließt die Versorgungslücke zwischen der späteren Pension und dem letzten Nettogehalt. Beamte müssen eine schriftliche Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung bei ihrer Besoldungsstelle einreichen, um Zulagen und Sonderausgabenabzug zu erhalten.

Kurz erklärt

Riester-Rente für Beamte

Eine staatlich geförderte private Rentenversicherung, die auch Beamtinnen und Beamten offensteht. Sie schließt die Versorgungslücke zwischen der späteren Pension und dem letzten Nettogehalt.

Beamte müssen eine schriftliche Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung bei ihrer Besoldungsstelle einreichen, um Zulagen und Sonderausgabenabzug zu erhalten.

02 · Kosten

Warum entsteht bei Beamten eine Versorgungs­lücke?

Die Pension ersetzt im Alter nicht das volle letzte Gehalt. Abhängig von Dienstjahren und Besoldungsstufe bleibt eine Lücke, die du mit privater Altersvorsorge schließen kannst.

Die Höchstgrenze liegt bei 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts, und diese Grenze erreichst du erst nach 40 Dienstjahren. Beurlaubung, Frühpensionierung oder ein später Start in die Beamtenlaufbahn senken deinen Anspruch deutlich.

Gehst du ab 63 vorzeitig in den Ruhestand, wird deine Pension für jeden Monat um 0,3 Prozent gekürzt. Daraus kann ein maximaler Abschlag von 14,4 Prozent entstehen. Bei Dienstunfähigkeit vor dem 63. Lebensjahr verlierst du pro Jahr 3,6 Prozent, begrenzt auf 10,8 Prozent.

  • Die Höchstgrenze der Pension liegt bei 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts.
  • Der maximale Abschlag bei vorzeitigem Ruhestand ab 63 beträgt 14,4 Prozent.
  • Der maximale Abschlag bei Dienstunfähigkeit vor 63 beträgt 10,8 Prozent.

Die Höchstgrenze der Pension liegt bei 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts. Diese Werte zeigen, wie Abschläge wirken: Maximaler Abschlag bei vorzeitigem Ruhestand ab 63 sind 14,4 Prozent, bei Dienstunfähigkeit vor 63 sind es 10,8 Prozent. Die Kürzung pro Monat vorzeitigem Ruhestand ab 63 beträgt 0,3 Prozent, pro Jahr Dienstunfähigkeit vor 63 sind es 3,6 Prozent. Nach 40 Dienstjahren ist die Höchstgrenze erreicht. Beurlaubung, Frühpensionierung oder ein später Start in die Beamtenlaufbahn senken den Anspruch.

Faktoren, die deine Pensionshöhe mindern können

Maximaler Abschlag bei vorzeitigem Ruhestand ab 6314,4 %
Maximaler Abschlag bei Dienstunfähigkeit vor 6310,8 %
Kürzung pro Monat vorzeitigem Ruhestand ab 630,3 %
Kürzung pro Jahr Dienstunfähigkeit vor 633,6 %

03 · Was gilt

Wer ist für die Riester-Förderung berechtigt?

Nicht nur Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung können riestern. Auch Beamte, Berufssoldaten und beurlaubte Beamte ohne Dienstbezüge gehören zum förderberechtigten Personenkreis.

Förderberechtigt sind nicht nur Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, Berufssoldaten und Beamte ohne Dienstbezüge während einer Beurlaubung können riestern. Selbst wenn du beurlaubt bist und keine Dienstbezüge erhältst, bleibt der Anspruch auf die Riester-Förderung bestehen.

Dein Ehepartner kann ebenfalls gefördert werden, auch wenn er selbst nicht gesetzlich rentenversichert ist. Das gilt zum Beispiel für Hausfrauen, Hausmänner oder Selbstständige. Voraussetzung ist, dass du selbst zum begünstigten Personenkreis gehörst und dein Partner einen eigenen Vertrag abschließt.

Förderberechtigt sind Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, Berufssoldaten und beurlaubte Beamte ohne Dienstbezüge. Nicht förderberechtigt sind Beamte, die keine schriftliche Einwilligungserklärung abgegeben haben, deren Einwilligung widerrufen wurde oder die ihre Einwilligung nicht fristgemäß nachgeholt haben. Ehepartner von Beamten, die selbst nicht gesetzlich rentenversichert sind, können mittelbar begünstigt sein.

Förderberechtigt

·Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
·Berufssoldaten
·Beamte ohne Dienstbezüge während einer Beurlaubung
·Ehepartner von Beamten, die selbst nicht gesetzlich rentenversichert sind (mittelbar)

Nicht förderberechtigt

·Beamte, die keine schriftliche Einwilligungserklärung abgegeben haben
·Beamte, deren Einwilligung widerrufen wurde
·Beamte, die ihre Einwilligung nicht fristgemäß nachgeholt haben

04 · Kosten

Wie hoch ist der Mindestbeitrag für die volle Förderung?

Für die volle Zulage musst du 4 Prozent deines Vorjahresbruttogehalts einzahlen. Die Zulagen werden auf diesen Betrag angerechnet, sodass dein tatsächlicher Eigenanteil niedriger ausfällt.

Der maximal geförderte Beitrag inklusive Zulagen liegt bei 2.100 Euro pro Jahr.

Verdienst du zum Beispiel 40.000 Euro brutto im Jahr, beträgt dein Mindestbeitrag 1.600 Euro. Ohne Kinder ziehst du davon die Grundzulage von 175 Euro ab und zahlst selbst 1.425 Euro. Mit zwei nach 2008 geborenen Kindern reduziert sich dein Eigenanteil auf 825 Euro, weil die Zulagen dann 775 Euro betragen.

  • Der Mindestbeitrag ohne Kinder beträgt 1.425 Euro pro Jahr.
  • Der Mindestbeitrag mit zwei nach 2008 geborenen Kindern beträgt 825 Euro pro Jahr.
  • Der Mindesteigenbeitrag pro Jahr für den Erhalt der Förderung liegt bei 60 Euro.

Der Mindestbeitrag beträgt 1.600 Euro pro Jahr bei einem Bruttogehalt von 40.000 Euro. Die staatlichen Zulagen reduzieren deinen Eigenanteil: Ohne Kinder zahlst du 1.425 Euro, mit zwei nach 2008 geborenen Kindern 825 Euro. Der maximal geförderte Beitrag inklusive Zulagen liegt bei 2.100 Euro. Der Sockelbetrag von 60 Euro gilt für alle Riester-Sparer; ohne diesen Mindestbeitrag entfällt die Förderung.

Beitragsberechnung für ein Bruttogehalt von 40.000 Euro im Jahr

Mindestbeitrag ohne Kinder (1.600 Euro minus 175 Euro Grundzulage)1.425 EUR
Mindestbeitrag mit zwei nach 2008 geborenen Kindern (1.600 Euro minus 775 Euro Zulagen)825 EUR
Maximal geförderter Beitrag inklusive Zulagen2.100 EUR
Mindesteigenbeitrag pro Jahr für den Erhalt der Förderung60 EUR

05 · Vergleich

Welche Zulagen gibt es bei der Riester-Rente?

Der Staat fördert deinen Vertrag mit festen Jahresbeträgen. Die Höhe hängt von deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder ab.

Die Grundzulage für Alleinstehende beträgt 175 Euro pro Jahr. Für Kinder gibt es zusätzliche Zulagen, deren Höhe vom Geburtsjahr abhängt.

Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhältst du 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die 2008 oder später geboren wurden, sind es 300 Euro pro Jahr. Schließt du deinen Vertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahrs ab, bekommst du einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

  • Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr.
  • Die Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder beträgt 185 Euro pro Jahr.
  • Die Kinderzulage für 2008 oder später geborene Kinder beträgt 300 Euro pro Jahr.

Die Grundzulage für Alleinstehende beträgt 175 Euro pro Jahr. Die Kinderzulage liegt bei 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder und bei 300 Euro für 2008 oder später geborene Kinder. Der einmalige Berufseinsteigerbonus beträgt 200 Euro bei Vertragsabschluss vor dem 25. Lebensjahr. Die Zulagen werden jährlich von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) direkt deinem Vertrag gutgeschrieben.

Staatliche Zulagen im Überblick
ZulageBetrag pro Jahr
Grundzulage für AlleinstehendeGrundzulage175 EUR
Kinderzulage für vor 2008 geborene KinderKinderzulage (vor 2008)185 EUR
Kinderzulage für 2008 oder später geborene KinderKinderzulage (ab 2008)300 EUR
Einmaliger Berufseinsteigerbonus bei Vertragsabschluss vor dem 25. LebensjahrBerufseinsteigerbonus200 EUR einmalig

06 · Vergleich

Sonderausgabenabzug oder Zulagen: Was rechnet sich für Beamte?

Du kannst deine Riester-Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dir die Zulagen oder der Steuervorteil mehr bringen.

Du musst dich also nicht selbst entscheiden.

Für Beamte mit niedriger Besoldungsgruppe und Kindern ist meist die Zulagenförderung vorteilhaft. Gutverdienende Beamte ohne Kinder profitieren dagegen häufiger vom Sonderausgabenabzug, weil sie keine Kinderzulage erhalten und hohe Eigenbeiträge leisten. Die Zulage wird beim Sonderausgabenabzug immer gegengerechnet, auch wenn du sie nicht beantragt hast.

Der maximal geförderte Betrag liegt bei 2.100 Euro inklusive Zulagen. Beim Sonderausgabenabzug werden 2.100 Euro abzüglich Zulagen angesetzt. Die Zulagenförderung lohnt sich für Beamte mit niedriger Besoldungsgruppe und Kindern, der Sonderausgabenabzug für gutverdienende Beamte ohne Kinder. Die Entscheidung trifft die Günstigerprüfung durch das Finanzamt.

Zwei Wege der staatlichen Förderung
ZulagenförderungSonderausgabenabzug
Vorteilhaft fürBeamte mit niedriger Besoldungsgruppe und KindernGutverdienende Beamte ohne Kinder
WirkungFeste Jahresbeträge werden dem Vertrag gutgeschriebenBeiträge mindern das zu versteuernde Einkommen
Maximaler geförderter Betrag2.100 EUR inklusive Zulagen2.100 EUR abzüglich Zulagen
EntscheidungGünstigerprüfung durch das FinanzamtGünstigerprüfung durch das Finanzamt

07 · Schritt für Schritt

Warum brauchen Beamte eine Zulagennummer?

Beamte haben oft keine Sozialversicherungsnummer aus einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit. Für den Riester-Antrag benötigst du dann eine eigene Zulagennummer.

Diese leitet den Antrag an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.

Hast du aus einer früheren Beschäftigung eine Rentenversicherungsnummer, kannst du den Zulagenantrag direkt über deinen Anbieter stellen. Zusammen mit dem Antrag auf die Zulagennummer gibst du eine schriftliche Einverständniserklärung ab. Sie ermächtigt deine Dienststelle, die erforderlichen Daten an die ZfA zu übermitteln.

Ohne Sozialversicherungsnummer beantragst du die Zulagennummer bei deiner Besoldungsstelle oder der zuständigen Dienststelle. Hast du aus einer früheren Beschäftigung eine Rentenversicherungsnummer, kannst du den Zulagenantrag direkt über deinen Anbieter stellen. Zusammen mit dem Antrag gibst du eine schriftliche Einverständniserklärung ab, die deine Dienststelle zur Datenübermittlung an die ZfA ermächtigt.

01

Prüfen, ob eine Sozialversicherungsnummer vorliegt

Hast du aus einer früheren Beschäftigung eine Rentenversicherungsnummer, kannst du den Zulagenantrag direkt über deinen Anbieter stellen.

02

Zulagennummer beantragen

Ohne Sozialversicherungsnummer beantragst du die Zulagennummer bei deiner Besoldungsstelle oder der zuständigen Dienststelle. Diese leitet den Antrag an die ZfA weiter.

03

Einwilligungserklärung abgeben

Zusammen mit dem Antrag gibst du eine schriftliche Einverständniserklärung ab. Sie ermächtigt deine Dienststelle, die erforderlichen Daten an die ZfA zu übermitteln.

04

Zulagennummer erhalten

Die ZfA vergibt die Zulagennummer und teilt sie deiner Dienststelle mit. Anschließend erhältst du die Nummer für deinen Riester-Antrag.

08 · Im Vertrag

Welche Fristen gelten für die Einwilligungs­erklärung?

Die Einwilligungserklärung ist die materielle Voraussetzung für deine Förderung. Ohne fristgerechte Abgabe verlierst du den Anspruch auf Zulage und Sonderausgabenabzug.

Sie muss spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres bei der zuständigen Stelle eingehen. Für das Beitragsjahr 2026 ist das der 31. Dezember 2026.

Hast du die Frist versäumt, kannst du die Einwilligung bis zum bestandskräftigen Abschluss des Festsetzungs- oder Einspruchsverfahrens nachholen. Du wirst dann so gestellt, als hättest du die Frist eingehalten. Die Einwilligung gilt bis zu ihrem Widerruf; nach einem Widerruf entfällt der unmittelbare Anspruch auf Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug.

Die Einwilligung muss spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres bei der zuständigen Stelle eingehen. Für das Beitragsjahr 2026 ist das der 31. Dezember 2026. Eine nicht fristgemäße Einwilligung kannst du bis zum bestandskräftigen Abschluss des Festsetzungs- oder Einspruchsverfahrens nachholen. Die Einwilligung gilt bis zu ihrem Widerruf; nach einem Widerruf entfällt der Anspruch auf Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug.

Fristen und Folgen der Einwilligung

RegelfristBeitragsjahrDie Einwilligung muss spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres bei der zuständigen Stelle eingehen. Für das Beitragsjahr 2026 ist das der 31. Dezember 2026.
NachholungFestsetzungsverfahrenEine nicht fristgemäße Einwilligung kannst du bis zum bestandskräftigen Abschluss des Festsetzungs- oder Einspruchsverfahrens nachholen. Du wirst dann so gestellt, als hättest du die Frist eingehalten.
WiderrufDauerhaftDie Einwilligung gilt bis zu ihrem Widerruf. Nach einem Widerruf entfällt der unmittelbare Anspruch auf Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug.
DienststellenwechselNeue EinwilligungBei einem Wechsel der Dienststelle oder des Arbeitgebers musst du eine neue Einwilligung gegenüber der neuen zuständigen Stelle abgeben.

09 · Was gilt

Welche Daten übermittelt die Besoldungs­stelle an die ZfA?

Die zuständige Stelle meldet jährlich deine Bezüge und deine Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis. Diese Daten braucht die ZfA für die Berechnung deiner Zulage.

Außerdem teilt sie mit, dass du im Beitragsjahr zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehörst. Diese Daten benötigt die ZfA, um deine Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Altersvorsorgezulage zu prüfen.

Zu den übermittelten Bezügen gehören das Grundgehalt, der Familienzuschlag, Zulagen, Anwärterbezüge, vermögenswirksame Leistungen und der Altersteilzeitzuschlag. Auslandsdienstbezüge werden nicht übermittelt. Auch Einnahmen aus privaten Nebentätigkeiten oder Daten ohne schriftliche Einwilligung werden nicht weitergegeben.

Übermittelt werden die Bezüge des Jahres vor dem Beitragsjahr und die Zugehörigkeit zum unmittelbar begünstigten Personenkreis im Beitragsjahr. Dazu zählen Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen, Anwärterbezüge, vermögenswirksame Leistungen und der Altersteilzeitzuschlag. Nicht übermittelt werden Auslandsdienstbezüge, Einnahmen aus privaten Nebentätigkeiten und Daten ohne schriftliche Einwilligung.

Wird übermittelt

·Bezüge des Jahres vor dem Beitragsjahr
·Zugehörigkeit zum unmittelbar begünstigten Personenkreis im Beitragsjahr
·Grundgehalt, Familienzuschlag und Zulagen
·Anwärterbezüge und vermögenswirksame Leistungen
·Altersteilzeitzuschlag

Wird nicht übermittelt

·Auslandsdienstbezüge
·Einnahmen aus privaten Nebentätigkeiten
·Daten ohne schriftliche Einwilligung

10 · Schritt für Schritt

Wie beantragst du die Altersvorsorgezulage?

Den Zulagenantrag reichst du nicht bei deiner Dienststelle ein, sondern bei deinem Riester-Anbieter. Der Anbieter leitet die Angaben an die ZfA weiter.

Das amtlich vorgeschriebene Formular erhältst du bei dem Anbieter, an den du deine Altersvorsorgebeiträge leistest. Die Frist endet spätestens mit Ablauf des übernächsten Jahres nach dem Beitragsjahr.

Der Anbieter übermittelt deine Angaben an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die ZfA entscheidet über die Zulage und zahlt sie an den Anbieter aus, der sie deinem Vertrag gutschreibt.

Das amtlich vorgeschriebene Formular für den Zulagenantrag erhältst du bei deinem Riester-Anbieter. Du füllst den Antrag aus und reichst ihn beim Anbieter ein; die Frist endet spätestens mit Ablauf des übernächsten Jahres nach dem Beitragsjahr. Der Anbieter übermittelt deine Angaben an die ZfA, die über die Zulage entscheidet und sie an den Anbieter auszahlt.

01

Formular beim Anbieter anfordern

Das amtlich vorgeschriebene Formular für den Zulagenantrag erhältst du bei dem Anbieter, an den du deine Altersvorsorgebeiträge leistest.

02

Antrag ausfüllen und einreichen

Du füllst den Antrag aus und reichst ihn beim Anbieter ein. Die Frist endet spätestens mit Ablauf des übernächsten Jahres nach dem Beitragsjahr.

03

Anbieter übermittelt an die ZfA

Der Anbieter übermittelt deine Angaben an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

04

ZfA prüft und zahlt aus

Die ZfA entscheidet über die Zulage und zahlt sie bei Vorliegen der Voraussetzungen an den Anbieter. Dieser schreibt den Betrag deinem Vertrag gut.

11 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei der Riester-Rente als Beamter vermeiden?

Typische Fehler kosten dich die Förderung für ein ganzes Beitragsjahr. Achte besonders auf die Einwilligungserklärung und den Mindestbeitrag.

Der häufigste Fehler ist, die Einwilligungserklärung nicht fristgerecht bis zum 31. Dezember des Beitragsjahres abzugeben. Auch ein Widerruf der Einwilligung führt dazu, dass der Anspruch auf Zulage und Sonderausgabenabzug entfällt.

Wechselst du die Dienststelle, musst du gegenüber der neuen Stelle eine neue Einwilligung abgeben. Zahlst du weniger als 60 Euro pro Jahr in deinen Vertrag ein, verlierst du die gesamte Förderung. Beantragst du die Zulage nicht bis zum Ablauf des übernächsten Jahres nach dem Beitragsjahr, verfällt dein Anspruch ebenfalls.

  • Du gibst die Einwilligungserklärung nicht fristgerecht bis zum 31. Dezember des Beitragsjahres ab.
  • Du widerrufst die Einwilligung und vergisst, dass damit der Anspruch auf Zulage und Sonderausgabenabzug entfällt.
  • Du wechselst die Dienststelle und gibst keine neue Einwilligung gegenüber der neuen Stelle ab.
  • Du zahlst weniger als 60 Euro pro Jahr in deinen Vertrag ein und verlierst dadurch die gesamte Förderung.
  • Du beantragst die Zulage nicht bis zum Ablauf des übernächsten Jahres nach dem Beitragsjahr.

Der häufigste Fehler ist die nicht fristgerechte Abgabe der Einwilligungserklärung bis zum 31. Dezember des Beitragsjahres. Weitere Fehler sind der Widerruf der Einwilligung, das Versäumnis einer neuen Einwilligung nach Dienststellenwechsel, ein Beitrag unter 60 Euro pro Jahr und ein zu später Zulagenantrag. In all diesen Fällen entfällt die Förderung für das betroffene Beitragsjahr.

Häufige Fehler bei der Riester-Rente für Beamte

·Du gibst die Einwilligungserklärung nicht fristgerecht bis zum 31. Dezember des Beitragsjahres ab.
·Du widerrufst die Einwilligung und vergisst, dass damit der Anspruch auf Zulage und Sonderausgabenabzug entfällt.
·Du wechselst die Dienststelle und gibst keine neue Einwilligung gegenüber der neuen Stelle ab.
·Du zahlst weniger als 60 Euro pro Jahr in deinen Vertrag ein und verlierst dadurch die gesamte Förderung.
·Du beantragst die Zulage nicht bis zum Ablauf des übernächsten Jahres nach dem Beitragsjahr.
·Du hast keine Sozialversicherungsnummer und beantragst keine Zulagennummer, sodass dein Antrag unbearbeitet bleibt.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026