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Ratgeber · Versicherung

Rentenversicherung: Wann zahlt sie? Alle Leistungen und Fristen im Überblick

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur im Alter. Sie springt auch bei Reha, Erwerbsminderung oder für Hinterbliebene ein. Entscheidend ist, wann du welche Leistung beantragst und welche Voraussetzungen du erfüllst.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Übergangsgeld fließt, sobald deine Lohnfortzahlung endet, meist nach sechs Wochen.
  • Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn du weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst.
  • Für eine Erwerbsminderungsrente brauchst du eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren.
  • Krankengeld und Arbeitslosengeld können den Anspruch auf Übergangsgeld vorübergehend ruhen lassen.

01 · Schritt für Schritt

Was zahlt die Rentenversicherung während einer medizinischen Rehabilitation?

Während einer medizinischen Reha greift zunächst die Entgeltfortzahlung deines Arbeitgebers. Erst wenn dieser Anspruch endet, übernimmt die Rentenversicherung die finanzielle Absicherung.

Dein Arbeitgeber zahlt dein Gehalt während einer medizinischen Reha zunächst für 6 Wochen weiter, solange du arbeitsunfähig bist. Ist dieser Anspruch durch gleichartige Vorerkrankungen bereits ganz oder teilweise verbraucht, springt der Rentenversicherungsträger ein. Voraussetzung ist, dass du unmittelbar vor Beginn der Reha oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit rentenversicherungspflichtig beschäftigt warst.

Die erste Zahlung des Übergangsgeldes erfolgt in der Regel am 25. des Monats, wenn dein Antrag vollständig und rechtzeitig eingegangen ist. Ohne vollständigen Antrag inklusive Unterschrift kommt es zu Verzögerungen von mehreren Wochen. Die Schlusszahlung folgt etwa einen Monat nach Ende der Maßnahme, sobald der Entlassungsbericht vorliegt.

  • Dein Arbeitgeber zahlt dein Gehalt für 6 Wochen weiter, solange du arbeitsunfähig bist.
  • Ist die Lohnfortzahlung durch Vorerkrankungen erschöpft oder endet sie, zahlt der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Reha.
  • Die erste Zahlung erfolgt meist am 25. des Monats, wenn dein Antrag vollständig und rechtzeitig eingegangen ist.
01

Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

In der Regel zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt für 6 Wochen weiter, solange du arbeitsunfähig bist.

02

Beginn des Übergangsgeldes

Ist die Lohnfortzahlung durch Vorerkrankungen erschöpft oder endet sie, zahlt der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Reha.

03

Auszahlung

Die erste Zahlung erfolgt meist am 25. des Monats, wenn dein Antrag vollständig und rechtzeitig eingegangen ist.

02 · Kosten

Übergangsgeld: Höhe und Berechnung

Die Höhe deines Übergangsgeldes hängt von deinem letzten Nettoeinkommen und deiner familiären Situation ab. Es soll deinen Lebensunterhalt während der Reha sichern.

Für Arbeitnehmer ohne Kind beträgt das Übergangsgeld 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts. Hast du ein Kind mit Kindergeldanspruch, steigt der Satz auf 75 Prozent. Diese Prozentsätze gelten sowohl für die medizinische als auch für die berufliche Rehabilitation.

Bei Selbstständigen und freiwillig Versicherten wird das Übergangsgeld nicht aus dem letzten Nettoarbeitsentgelt berechnet. Stattdessen bilden 80 Prozent des Einkommens die Grundlage, das den Beiträgen des letzten Kalenderjahres vor Beginn der Leistung zugrunde liegt. Erzielst du während des Bezugs von Übergangsgeld Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, wird dieses auf die Leistung angerechnet.

  • Ohne Kind erhältst du 68 Prozent deines letzten Nettoarbeitsentgelts.
  • Mit Kind und Kindergeldanspruch erhältst du 75 Prozent deines letzten Nettoarbeitsentgelts.
  • Bei Selbstständigen wird das Übergangsgeld aus 80 Prozent des Einkommens berechnet, das den Beiträgen des letzten Kalenderjahres zugrunde liegt.

Übergangsgeld als Anteil vom letzten Nettoarbeitsentgelt

Ohne Kind68 %
Mit Kind (Kindergeldanspruch)75 %

03 · Was gilt

Wann zahlt die Rentenversicherung bei beruflicher Reha?

Auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa einer Weiterbildung, sichert die Rentenversicherung dein Einkommen. Die Berechnung folgt ähnlichen Regeln wie bei der medizinischen Reha.

Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, etwa einer Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme, hast du regelmäßig Anspruch auf Übergangsgeld. Die Höhe entspricht den Sätzen der medizinischen Reha: 68 Prozent ohne Kind und 75 Prozent mit Kind mit Kindergeldanspruch. Die Berechnungsgrundlage darf bei beruflicher Reha einen Mindestbetrag nicht unterschreiten, der sich aus 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts entsprechend deiner höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation ergibt.

Warst du unmittelbar vor der Reha arbeitslos, erhältst du unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes. Beamte auf Lebenszeit haben keinen Anspruch, da sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Ohne einen rechtzeitig gestellten Antrag zahlt die Rentenversicherung ebenfalls nicht.

  • Während einer anerkannten Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld.
  • Bei Arbeitslosigkeit vor der Reha wird es in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes gezahlt.
  • Bei Beamten auf Lebenszeit ohne Versicherungspflicht oder ohne rechtzeitig gestellten Antrag zahlt die Rentenversicherung nicht.

Da zahlt sie

·Während einer anerkannten Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme
·Wenn du unmittelbar vorher rentenversicherungspflichtig beschäftigt warst
·Bei Arbeitslosigkeit in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes

Da nicht

·Wenn du parallel Arbeitslosengeld beziehst und voll erwerbsfähig bist
·Bei Beamten auf Lebenszeit ohne Versicherungspflicht
·Ohne einen rechtzeitig gestellten Antrag

04 · Vergleich

Erwerbsminderungs­rente: Wann zahlt die Rentenversicherung?

Kannst du aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten, ist die Erwerbsminderungsrente die zentrale Leistung. Die Arbeitsfähigkeit in Stunden pro Tag ist das entscheidende Kriterium.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhältst du, wenn du aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kannst. Bei einer täglichen Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden besteht Anspruch auf die teilweise Erwerbsminderungsrente. Für beide Rentenarten musst du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen.

Der Rentenfaktor beträgt bei voller Erwerbsminderungsrente 1,0 und bei teilweiser Erwerbsminderungsrente 0,5. Die teilweise Erwerbsminderungsrente kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgestockt werden, wenn keine passende Teilzeitstelle gefunden wird. Seit Juli 2024 erhalten Bestandsrentner einen Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente, dessen Berechnungsverfahren sich ab 1. Dezember 2025 ändert.

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden pro Tag, Rentenfaktor 1,0.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden pro Tag, Rentenfaktor 0,5.
  • Die allgemeine Wartezeit beträgt für beide Rentenarten 5 Jahre.
Volle und teilweise Erwerbsminderungsrente im Vergleich
Volle Erwerbsminderungs­renteTeilweise Erwerbsminderungs­rente
Rentenfaktor1,00,5

05 · Schritt für Schritt

Übergangsgeld bei stufenweiser Wiedereingliederung

Nach einer Reha kann eine stufenweise Wiedereingliederung helfen, dich an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen. In dieser Zeit giltst du weiterhin als arbeitsunfähig.

Nach dem Ende deiner Rehabilitationsleistung besteht dein Anspruch auf Übergangsgeld fort, wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist. Für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung wird das Übergangsgeld in der bisherigen Höhe weitergezahlt. Hast du bereits während der Reha Übergangsgeld bezogen, läuft es nahtlos weiter.

Nach Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung musst du die Beginnmitteilung von Arzt und Arbeitgeber ausfüllen lassen und beim Rentenversicherungsträger einreichen. Die Zahlung erfolgt rückwirkend nach Eingang der Bescheinigung. Der Anspruch endet mit der Aufnahme der vollen Erwerbstätigkeit oder dem Abbruch der Wiedereingliederung.

  • Dein Anspruch auf Übergangsgeld besteht nach dem Ende der Rehabilitationsleistung fort, wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist.
  • Für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung wird das Übergangsgeld in der bisherigen Höhe weitergezahlt.
  • Du musst die Beginnmitteilung von Arzt und Arbeitgeber ausfüllen lassen und beim Rentenversicherungsträger einreichen. Die Zahlung erfolgt rückwirkend.
01

Ende der Reha

Dein Anspruch auf Übergangsgeld besteht nach dem Ende der Rehabilitationsleistung fort, wenn du weiterhin arbeitsunfähig bist.

02

Beginn der Wiedereingliederung

Für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung wird das Übergangsgeld in der bisherigen Höhe weitergezahlt.

03

Nachweis

Du musst die Beginnmitteilung von Arzt und Arbeitgeber ausfüllen lassen und beim Rentenversicherungsträger einreichen. Die Zahlung erfolgt rückwirkend.

04

Ende des Anspruchs

Der Anspruch endet mit der Aufnahme der vollen Erwerbstätigkeit oder dem Abbruch der Wiedereingliederung.

06 · Im Vertrag

Krankengeld, Arbeitslosengeld und Übergangsgeld: Was gilt?

Beziehst du bereits andere Sozialleistungen, kann das Auswirkungen auf dein Übergangsgeld haben. Die Rentenversicherung zahlt erst, wenn vorrangige Leistungen enden oder du nicht mehr erwerbsfähig bist.

Beziehst du Krankengeld und bist du voll erwerbsfähig, ruht dein Anspruch auf Übergangsgeld. Die Rentenversicherung zahlt erst, wenn das Krankengeld endet oder du nicht mehr erwerbsfähig bist. Auch bei Bezug von Arbeitslosengeld ruht das Übergangsgeld, solange du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehst.

Warst du unmittelbar vor der Reha arbeitslos, erhältst du unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsgeld in Höhe des zuvor gezahlten Arbeitslosengeldes. Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten in der Regel die Leistungen vom Träger der Grundsicherung weitergezahlt. In diesen Fällen übernimmt die Rentenversicherung kein Übergangsgeld.

  • Beziehst du Krankengeld und bist du voll erwerbsfähig, ruht der Anspruch auf Übergangsgeld.
  • Auch bei Bezug von Arbeitslosengeld ruht das Übergangsgeld, solange du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehst.
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten in der Regel die Leistungen vom Träger der Grundsicherung weitergezahlt.

Vorrangige Leistungen und ihre Folgen

KrankengeldRuhenBeziehst du Krankengeld und bist du voll erwerbsfähig, ruht der Anspruch auf Übergangsgeld. Es wird erst gezahlt, wenn das Krankengeld endet oder du nicht mehr erwerbsfähig bist.
ArbeitslosengeldRuhenAuch bei Bezug von Arbeitslosengeld ruht das Übergangsgeld, solange du dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehst. Bei Arbeitslosigkeit vor der Reha kann es in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt werden.
Arbeitslosengeld IIWeiterzahlungEmpfänger von Arbeitslosengeld II erhalten in der Regel die Leistungen vom Träger der Grundsicherung weitergezahlt, nicht von der Rentenversicherung.

07 · Was gilt

Renten wegen Alters und für Hinterbliebene: Wann zahlt die Rentenversicherung?

Neben Reha und Erwerbsminderung zahlt die Rentenversicherung auch die klassischen Rentenarten. Die Auszahlung beginnt nach Antragstellung und Erfüllung der jeweiligen Wartezeiten.

Die reguläre Altersrente zahlt die Rentenversicherung nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Erfüllung der jeweiligen Wartezeit. Erwerbsminderungsrenten werden bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung gezahlt, wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist. Hinterbliebenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen sichern Angehörige nach dem Tod eines Versicherten ab.

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist Aufgabe des Arbeitgebers und keine Leistung der Rentenversicherung. Beamte auf Lebenszeit ohne Rentenversicherungspflicht erhalten keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ohne einen gestellten Antrag zahlt die Rentenversicherung grundsätzlich nicht, unabhängig von der Rentenart.

  • Reguläre Altersrente wird nach Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.
  • Erwerbsminderungsrente wird bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung gezahlt.
  • Hinterbliebenenrente wird für Witwen, Witwer und Waisen gezahlt.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist Aufgabe des Arbeitgebers und keine Leistung der Rentenversicherung.

Wird gezahlt

·Reguläre Altersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze
·Erwerbsminderungsrente bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung
·Hinterbliebenenrente für Witwen, Witwer und Waisen
·Übergangsgeld während medizinischer oder beruflicher Reha

Wird nicht gezahlt

·Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Aufgabe des Arbeitgebers)
·Leistungen für Beamte auf Lebenszeit ohne Rentenversicherungspflicht
·Zahlungen ohne einen gestellten Antrag

08 · Checkliste

Antrag und Fristen: So kommst du an dein Geld

Ohne Antrag zahlt die Rentenversicherung nicht. Je früher du die Unterlagen einreichst, desto schneller fließt das Geld.

Den Antrag auf Übergangsgeld stellst du am besten vor Beginn der Reha, damit die erste Zahlung pünktlich am 25. des Monats erfolgen kann. Je früher alle Unterlagen vollständig vorliegen, desto schneller fließt das Geld.

Bei stufenweiser Wiedereingliederung musst du die Beginnmitteilung von Arzt und Arbeitgeber ausfüllen lassen und einreichen. Wirst du während der Reha krank, legst du ein ärztliches Attest vor, da diese Tage nicht als Reha-Zeit zählen. Bei parallelen Leistungen wie Krankengeld fügst du die entsprechenden Bescheide bei.

  • Stelle den Antrag auf Übergangsgeld vor Beginn der Reha.
  • Fülle alle Formulare vollständig aus und unterschreibe sie.
  • Reiche bei stufenweiser Wiedereingliederung die Beginnmitteilung ein.
  • Lege bei Krankheit während der Reha ein ärztliches Attest vor.
  • Füge bei parallelen Leistungen wie Krankengeld die Bescheide bei.

Checkliste für den Antrag auf Übergangsgeld oder Rente

01

Antrag auf Übergangsgeld vor Beginn der Reha stellen

02

Alle Formulare vollständig ausfüllen und unterschreiben

03

Bei stufenweiser Wiedereingliederung die Beginnmitteilung einreichen

04

Bei Krankheit während der Reha ein ärztliches Attest vorlegen

05

Bei parallelen Leistungen wie Krankengeld die Bescheide beifügen

09 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler beim Antrag auf Leistungen der Rentenversicherung

Verzögerungen bei der Auszahlung lassen sich oft vermeiden. Diese Fehler führen in der Praxis regelmäßig zu Problemen.

Ein zu spät eingereichter Antrag verzögert die Zahlung um mehrere Wochen. Formulare, die unvollständig oder ohne Unterschrift abgeschickt werden, stoppen die Bearbeitung komplett. Die Rentenversicherung kann erst tätig werden, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Fehlt der Entlassungsbericht nach Ende der Reha, bleibt die Schlusszahlung aus. Meldest du parallele Leistungen wie Krankengeld nicht, kann es zu Rückforderungen kommen. Wirst du während der Reha krank und reichst kein ärztliches Attest ein, entfällt das Übergangsgeld für diese Tage.

  • Antrag zu spät eingereicht: Die Zahlung verzögert sich um mehrere Wochen.
  • Formulare unvollständig oder ohne Unterschrift abgeschickt: Die Bearbeitung stoppt.
  • Entlassungsbericht nicht nachgereicht: Die Schlusszahlung bleibt aus.
  • Parallele Leistungen nicht gemeldet: Es kann zu Rückforderungen kommen.
  • Bei Krankheit während der Reha kein Attest eingereicht: Für diese Tage entfällt das Übergangsgeld.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

·Antrag zu spät eingereicht: Die Zahlung verzögert sich um mehrere Wochen.
·Formulare unvollständig oder ohne Unterschrift abgeschickt: Die Bearbeitung stoppt.
·Entlassungsbericht nicht nachgereicht: Die Schlusszahlung bleibt aus.
·Parallele Leistungen nicht gemeldet: Es kann zu Rückforderungen kommen.
·Bei Krankheit während der Reha kein Attest eingereicht: Für diese Tage entfällt das Übergangsgeld.

10 · Hintergrund

So viel Rente bekommst du: Die Rentenformel

Die Höhe deiner Rente hängt von deinem Einkommen, der Beitragszeit und dem aktuellen Rentenwert ab. Die Formel macht die Berechnung transparent.

Deine Bruttorente berechnet sich aus vier Faktoren: Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, aktueller Rentenwert und Rentenfaktor. Entgeltpunkte ergeben sich aus deinem individuellen Jahreseinkommen geteilt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten. Das Durchschnittsentgelt liegt aktuell bei 51.944 Euro brutto im Jahr.

Wer genau im Durchschnitt verdient, erzielt pro Jahr einen Entgeltpunkt. Der aktuelle Rentenwert beträgt 42,52 Euro für West- und Ostdeutschland. Der Zugangsfaktor berücksichtigt Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn und Zuschläge bei späterem Rentenbeginn. Der Rentenfaktor ist bei Altersrenten und voller Erwerbsminderungsrente 1,0, bei teilweiser Erwerbsminderungsrente 0,5.

  • Entgeltpunkte ergeben sich aus deinem individuellen Jahreseinkommen geteilt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten.
  • Das Durchschnittsentgelt liegt aktuell bei 51.944 Euro brutto im Jahr. Wer genau im Schnitt liegt, erzielt pro Jahr einen Entgeltpunkt.
  • Der aktuelle Rentenwert beträgt 42,52 Euro für West- und Ostdeutschland.
  • Der Rentenfaktor ist bei Altersrenten und voller Erwerbsminderungsrente 1,0, bei teilweiser Erwerbsminderungsrente 0,5.

Die Bruttorente berechnet sich aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, aktuellem Rentenwert und Rentenfaktor. Entgeltpunkte ergeben sich aus deinem individuellen Jahreseinkommen geteilt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten.

Das Durchschnittsentgelt liegt aktuell bei 51.944 Euro brutto im Jahr. Wer genau im Schnitt liegt, erzielt pro Jahr einen Entgeltpunkt. Der aktuelle Rentenwert beträgt 42,52 Euro für West- und Ostdeutschland.

Der Zugangsfaktor berücksichtigt Zu- und Abschläge bei vorzeitigem oder späterem Rentenbeginn. Der Rentenfaktor ist bei Altersrenten und voller Erwerbsminderungsrente 1,0, bei teilweiser Erwerbsminderungsrente 0,5.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026