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Rentenversicherung Ratgeber: So planst du deine Altersvorsorge richtig

Die gesetzliche Rentenversicherung bildet für die meisten Menschen das Fundament der Altersvorsorge. Dieser Ratgeber erklärt dir die wichtigsten Rentenarten, Anspruchsvoraussetzungen und wie du deine Versorgungs­lücken gezielt schließen kannst.

12 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Die gesetzliche Rentenversicherung sichert nicht nur das Alter ab, sondern zahlt auch bei Erwerbsminderung oder an Hinterbliebene.
  • Für eine solide Altersvorsorge solltest du die gesetzliche Rente mit betrieblicher und privater Vorsorge kombinieren.
  • Die Digitale Rentenübersicht bündelt alle deine Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge an einem Ort.
  • Einen Rentenantrag stellst du am besten etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.

01 · Grundlagen

Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für die meisten Arbeitnehmer und begleitet dich von der ersten Beitragszahlung bis ins Rentenalter. Sie bietet Leistungen bei Alter, verminderter Erwerbsfähigkeit und im Todesfall.

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren. Die Beiträge der aktuell Beschäftigten werden direkt verwendet, um die Renten der heutigen Rentner zu bezahlen. Deine eingezahlten Beiträge begründen gleichzeitig deine eigenen späteren Ansprüche.

Für dich als Studierende oder Berufseinsteigerin bedeutet das: Auch Minijobs, Werkstudententätigkeiten oder Pflichtpraktika können rentenrechtliche Zeiten begründen. Diese Zeiten zählen für die Wartezeiten und können später den Rentenanspruch sichern.

Die Rentenversicherung ist mehr als nur die Altersrente. Sie umfasst auch Leistungen zur Rehabilitation, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten. Die allgemeine Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsminderung beträgt 5 Jahre.

Kurz erklärt

Gesetzliche Rentenversicherung

Ein staatliches Pflichtversicherungssystem, das Versicherte im Alter, bei Erwerbsminderung und deren Hinterbliebene im Todesfall finanziell absichert. Die Leistungen werden überwiegend durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber finanziert.

Die gesetzliche Rente ist eine Pflichtversicherung für die meisten Beschäftigten und sichert nicht nur das Alter, sondern auch Erwerbsminderung und Todesfall ab.

02 · Vergleich

Welche Rentenarten gibt es?

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt verschiedene Rentenarten, die sich nach dem Versicherungsfall richten. Die wichtigsten sind Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet drei große Rentenarten: Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten. Jede Rentenart hat eigene Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen.

Altersrenten setzen das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze und die Erfüllung der jeweiligen Wartezeit voraus. Erwerbsminderungsrenten greifen, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kannst.

Hinterbliebenenrenten sichern deine Angehörigen ab, wenn du stirbst. Dazu zählen Witwen- und Witwerrenten, Erziehungsrenten und Waisenrenten. Die Leistungen werden überwiegend durch Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber finanziert.

Die wichtigsten Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung im Überblick
AltersrentenErwerbsminderungs­rentenHinterbliebenenrenten
ZweckAbsicherung im AlterAbsicherung bei eingeschränkter oder gar keiner Berufstätigkeit aus gesundheitlichen GründenFinanzielle Absicherung von Witwen, Witwern, überlebenden eingetragenen Lebenspartnern und Waisen nach dem Tod eines Angehörigen
VoraussetzungErreichen einer bestimmten Altersgrenze und Erfüllung der jeweiligen Wartezeit

03 · Vergleich

Altersrenten: Wann kannst du in Rente gehen?

Der Beginn deiner Altersrente hängt von der Art der Altersrente, deinem Geburtsjahrgang und deiner Versicherungsdauer ab. Die Regelaltersgrenze wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Für den Jahrgang 1964 gilt erstmals die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Für die Regelaltersrente genügt eine Wartezeit von 5 Jahren. Die Altersrente für langjährig Versicherte kannst du mit 63 Jahren beantragen, wenn du 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten nachweisen kannst. Du musst dann aber Abschläge in Kauf nehmen.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfordert 45 Jahre Wartezeit. Sie kann ohne Abschläge vor der Regelaltersgrenze bezogen werden. Für die Altersrente für langjährig Versicherte beträgt die Wartezeit 35 Jahre.

Die wichtigsten Altersrenten im Vergleich
RegelaltersrenteAltersrente für langjährig VersicherteAltersrente für besonders langjährig Versicherte
Mindestalter (vorzeitige Rente mit Abschlag)65 bis 67 Jahre (vorzeitige Rente nicht möglich)63 Jahre63 Jahre (ab Jahrgang 1953 schrittweise steigend, vorzeitige Rente nicht möglich)
Normale Altersgrenze65 bis 67 Jahre (ab Jahrgang 1947 schrittweise steigend)65 bis 67 Jahre (ab Jahrgang 1949 schrittweise steigend)63 bis 65 Jahre (ab Jahrgang 1953 schrittweise steigend)
Wartezeit5 Jahre35 Jahre45 Jahre

04 · Was gilt

Erwerbsminderungs­rente: Das Netz für alle Fälle

Wenn dein Gesundheitszustand dir nur noch eine eingeschränkte oder gar keine Berufstätigkeit mehr erlaubt, kann eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit helfen. Die Voraussetzungen sind streng und an deine tägliche Arbeitsfähigkeit gekoppelt.

Die Erwerbsminderungsrente ist eine wichtige Absicherung, wenn du aus gesundheitlichen Gründen vor der Regelaltersgrenze nicht mehr arbeiten kannst. Die volle Erwerbsminderungsrente erhältst du, wenn du weniger als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbsfähig bist.

Für die teilweise Erwerbsminderungsrente gilt eine Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden täglich. Zusätzlich musst du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung musst du mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Die Rentenversicherung prüft deinen Anspruch anhand ärztlicher Gutachten. Die allgemeine Wartezeit für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt 5 Jahre.

Du bist aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbsfähig.

Du bist aus gesundheitlichen Gründen 3 bis unter 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbsfähig.

05 · Was gilt

Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten

Der Tod eines Angehörigen ist ein massiver Einschnitt. Die Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung federt die finanzielle Belastung ab und sichert die wirtschaftliche Existenz der Hinterbliebenen.

Die Hinterbliebenenrente sichert deine Angehörigen finanziell ab, wenn du stirbst. Witwen und Witwer haben Anspruch, wenn du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hast oder bereits eine Rente bezogen hast. Gleiches gilt für überlebende eingetragene Lebenspartner.

Waisen erhalten eine Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr, unter bestimmten Voraussetzungen auch länger, etwa während einer Ausbildung oder eines Studiums. Geschiedene Ehepartner können Anspruch haben, wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde.

Partner einer nicht eingetragenen Lebensgemeinschaft haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Die allgemeine Wartezeit für die Hinterbliebenenrente beträgt 5 Jahre.

Anspruchsberechtigt

·Witwen und Witwer
·Überlebende eingetragene Lebenspartner
·Waisen, die eine Waisenrente erhalten

06 · Was gilt

Hinzuver­dienst: Was ist erlaubt?

Viele Rentner möchten im Ruhestand weiterarbeiten. Die Regeln zum Hinzuverdienst unterscheiden sich je nach Rentenart erheblich.

Zu deiner Altersrente darfst du unbegrenzt hinzuverdienen. Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze, die deine Rente kürzt. Du kannst also nach Rentenbeginn weiterarbeiten, ohne dass deine Altersrente gekürzt wird.

Bei Erwerbsminderungsrenten gelten dagegen jährliche Hinzuverdienstgrenzen. Überschreitest du diese Grenzen, wird deine Rente gekürzt. Die genauen Grenzen hängen von deiner individuellen Situation ab.

Bei Witwen- und Witwerrenten wird eigenes Einkommen in gewissem Umfang angerechnet. Zu deiner Altersrente darfst du unbegrenzt hinzuverdienen.

Unbegrenzt erlaubt

·Zu deiner Altersrente darfst du unbegrenzt hinzuverdienen.
·Zu einer Rente wegen voller Erwerbsminderung darfst du bis zu einer bestimmten jährlichen Hinzuverdienstgrenze hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
·Zu einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung darfst du bis zu einer bestimmten jährlichen Hinzuverdienstgrenze hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Begrenzt erlaubt

·Zu einer Witwen- oder Witwerrente wird eigenes Einkommen in gewissem Umfang angerechnet.
·Zu einer Waisenrente wird eigenes Einkommen in gewissem Umfang angerechnet.
·Zu einer Erziehungsrente wird eigenes Einkommen in gewissem Umfang angerechnet.

07 · Schritt für Schritt

Digitale Rentenübersicht: Alle Ansprüche an einem Ort

Die Digitale Rentenübersicht bündelt deine Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge. So erhältst du einen vollständigen Überblick über deine Altersvorsorge.

Du registrierst dich einmalig mit deiner Steueridentifikationsnummer und einem elektronischen Identitätsnachweis auf dem Portal der Digitalen Rentenübersicht.

Nach der Registrierung wählst du aus, welche Anbieter von Altersvorsorgeprodukten deine Daten an die Digitale Rentenübersicht übermitteln sollen. Du erhältst dann eine standardisierte Übersicht über die voraussichtlichen Leistungen aus allen angebundenen Vorsorgeprodukten.

So kannst du deine Versorgungslücke im Alter besser einschätzen. Die Digitale Rentenübersicht bündelt alle deine Altersvorsorgeansprüche an einem Ort.

01

Registrierung

Du registrierst dich einmalig mit deiner Steueridentifikationsnummer und einem elektronischen Identitätsnachweis auf dem Portal der Digitalen Rentenübersicht.

02

Anbindung der Vorsorgeprodukte

Du wählst aus, welche Anbieter von Altersvorsorgeprodukten deine Daten an die Digitale Rentenübersicht übermitteln sollen.

03

Abruf der Übersicht

Du erhältst eine standardisierte Übersicht über die voraussichtlichen Leistungen aus allen angebundenen Vorsorgeprodukten.

04

Analyse der Versorgungslücke

Du vergleichst die Summe deiner Ansprüche mit deinem voraussichtlichen Bedarf im Alter und erkennst so eine mögliche Versorgungslücke.

08 · Was gilt

Rehabilitation: Leistungen der Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Renten, sondern auch Leistungen zur Rehabilitation. Diese sollen deine Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen, bevor eine Rente gezahlt wird.

Der Grundsatz lautet: Reha vor Rente.

Die Rentenversicherung übernimmt medizinische Rehabilitation in einer Reha-Klinik, wenn deine Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist. Dazu zählen Reha bei onkologischen, orthopädischen, kardiologischen und psychosomatischen Erkrankungen.

Reine Kuren, die der allgemeinen Gesundheitsvorsorge dienen, übernimmt die Rentenversicherung nicht. Die Rentenversicherung zahlt Reha-Leistungen, um deine Erwerbsfähigkeit zu erhalten.

Übernimmt die Rentenversicherung

·Medizinische Rehabilitation in einer Reha-Klinik, wenn deine Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist.
·Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zum Beispiel Umschulungen oder Zuschüsse an den Arbeitgeber.
·Nachsorgeleistungen nach einer medizinischen Rehabilitation.
·Reha bei onkologischen, orthopädischen, kardiologischen und psychosomatischen Erkrankungen.

Übernimmt die Rentenversicherung nicht

·Reine Kuren, die der allgemeinen Gesundheitsvorsorge dienen.
·Behandlungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse fallen.
·Reha-Maßnahmen, die ausschließlich der Pflege dienen.

09 · Im Vertrag

Riester-Rente: Staatlich geförderte Altersvorsorge

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Sie eignet sich besonders für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung mit geringem oder mittlerem Einkommen.

Du erhältst eine jährliche Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage.

Deine Beiträge und Zulagen sind bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen. Um die volle Zulage zu erhalten, musst du einen Mindesteigenbeitrag einzahlen.

Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen. Die Riester-Rente wird mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert.

Wichtige Merkmale der Riester-Rente

ZulagenFörderungDu erhältst eine jährliche Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Kinderzulage. Die Zulagen werden direkt in deinen Vertrag eingezahlt.
SteuervorteilFörderungDeine Beiträge und Zulagen sind bis zu einem Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen.
AuszahlungRentenphaseIn der Auszahlungsphase erhältst du eine lebenslange Rente oder einen Auszahlungsplan mit anschließender Restverrentung.

10 · Im Vertrag

Rürup-Rente: Basisrente für Selbstständige

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine private Altersvorsorge, die besonders für Selbstständige und Freiberufler interessant ist, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Sie ist nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und können so für das Alter vorsorgen.

Deine Beiträge zur Rürup-Rente sind im Jahr 2026 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Der Höchstbetrag liegt bei 26.500 Euro für Alleinstehende und 53.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.

Eine Rürup-Rente kann ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Die Rürup-Rente ist im Jahr 2026 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar.

Wichtige Merkmale der Rürup-Rente

Keine KapitalauszahlungEinschränkungEine Rürup-Rente kann ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
Nicht vererbbarEinschränkungDas angesparte Kapital einer Rürup-Rente ist nicht vererbbar. Eine Hinterbliebenenabsicherung ist nur über eine zusätzliche Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente möglich.
Hartz-IV-sicherVorteilDas angesparte Kapital einer Rürup-Rente ist in der Ansparphase vor einer Verwertung im Rahmen der Grundsicherung geschützt.

11 · Vergleich

Betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge

Neben der gesetzlichen Rente und den staatlich geförderten Produkten gibt es die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge. Beide dienen dazu, deine Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Die betriebliche Altersvorsorge ist an deinen Arbeitgeber gebunden. Dein Arbeitgeber zahlt ein, du kannst zusätzlich eigene Beiträge einzahlen. Beiträge sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei.

Die private Altersvorsorge ist unabhängig vom Arbeitgeber. Du zahlst die Beiträge selbst und entscheidest über Vertrag und Anbieter. Je nach Produkt ist sie steuerlich gefördert oder in der Auszahlungsphase begünstigt.

Beide Formen dienen dazu, deine Versorgungslücke im Alter zu schließen. Die betriebliche Altersvorsorge ist an deinen Arbeitgeber gebunden, die private Altersvorsorge nicht.

12 · Schritt für Schritt

Rentenantrag: So gehst du vor

Den Rentenantrag stellst du am besten etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Du kannst den Antrag online, schriftlich oder persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle stellen.

Sammle alle relevanten Unterlagen wie Personalausweis, Versicherungsnummer, Nachweise über Ausbildungs- und Arbeitszeiten sowie gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis. Fülle den Rentenantrag vollständig aus und reiche ihn bei der Deutschen Rentenversicherung ein.

Die zuständige Stelle prüft deine Versicherungszeiten und berechnet deine Rente. Du erhältst einen schriftlichen Rentenbescheid. Stelle deinen Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn.

01

Unterlagen zusammenstellen

Sammle alle relevanten Unterlagen wie Personalausweis, Versicherungsnummer, Nachweise über Ausbildungs- und Arbeitszeiten sowie gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis.

02

Antrag ausfüllen

Fülle den Rentenantrag vollständig aus. Du kannst ihn online über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung stellen oder in Papierform einreichen.

03

Antrag einreichen

Reiche den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Die zuständige Stelle prüft deine Versicherungszeiten und berechnet deine Rente.

04

Rentenbescheid erhalten

Du erhältst einen schriftlichen Rentenbescheid mit der Höhe deiner Rente und dem Rentenbeginn. Bei Fragen kannst du Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026