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Private Krankenversicherung fürs duale Studium: Deine Optionen im Überblick

Im dualen Studium bist du als Arbeitnehmerin sozialversicherungs­pflichtig und damit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Eine private Krankenversicherung ist währenddessen nicht deine Hauptversicherung, aber über eine Anwartschaft kannst du dir den Weg zurück offenhalten.

9 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Dual Studierende sind seit 2012 in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert.
  • Eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht zugunsten einer privaten Krankenversicherung ist im dualen Studium nicht möglich.
  • Warst du vorher privat versichert, sichert eine Anwartschaft deinen Gesundheitszustand und den Wiedereintritt in die PKV.
  • Die beitragsfreie Familienversicherung endet in der Regel, weil dein Gehalt über der Einkommensgrenze liegt.

01 · Grundlagen

Warum du im dualen Studium gesetzlich versichert bist

Das duale Studium stellt dich sozialversicherungsrechtlich einem Arbeitnehmer oder Auszubildenden gleich. Diese Einordnung hat direkte Folgen für deine Krankenversicherung.

Seit 2012 regelt das Fünfte Sozialgesetzbuch deine Situation eindeutig. In Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 4a SGB V steht, dass dual Studierende voll sozialversicherungspflichtig sind. Diese Pflicht gilt in deinen Theoriephasen an der Hochschule genauso wie in den Praxisphasen im Unternehmen.

Für dich bedeutet das: Dein Arbeitgeber meldet dich bei einer gesetzlichen Krankenkasse an und führt die Beiträge automatisch von deinem Bruttogehalt ab. Du musst dich um die Abführung nicht selbst kümmern, sondern nur um die Wahl der Kasse.

Die Sozialversicherungspflicht umfasst neben der Krankenversicherung auch die Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dadurch sammelst du bereits während des Studiums Ansprüche, zum Beispiel auf Rente und Arbeitslosengeld.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht, wie sie reguläre Studierende beantragen können, gibt es für dich nicht. Auch wer vorher privat versichert war, wird während des dualen Studiums Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für dich als dual Studierende Pflicht, keine Option.

Kurz erklärt

Sozialversicherungs­pflicht im dualen Studium

Als dual Studierende giltst du in Theorie- und Praxisphasen als Beschäftigte. Dein Arbeitgeber führt automatisch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.

Geregelt ist das in § 5 Absatz 2 Nr. 4a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).

02 · Vergleich

Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Was geht im dualen Studium?

Anders als reguläre Studierende hast du keine Wahlfreiheit zwischen den Systemen. Entscheidend ist, ob du vorher gesetzlich oder privat versichert warst.

Deine Ausgangslage vor dem dualen Studium bestimmt, welche Schritte du gehen musst. Warst du bisher über deine Eltern gesetzlich familienversichert, endet diese beitragsfreie Mitversicherung in der Regel mit dem Studienstart. Der Grund ist dein Gehalt: Die Familienversicherung ist nur möglich, wenn du monatlich weniger als 603 Euro verdienst. Die meisten dual Studierenden liegen deutlich darüber.

Warst du vorher privat krankenversichert, kannst du dich nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Du wirst also auch dann gesetzlich versichert, wenn du eigentlich lieber in deinem privaten Tarif bleiben würdest. Deine private Versicherung ruht währenddessen, sofern du eine Anwartschaft abschließt.

Für beide Gruppen gilt: Du hast die freie Wahl unter den gesetzlichen Krankenkassen. Die Beiträge werden direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen, dein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes.

Eine private Krankenversicherung als Hauptversicherung ist im dualen Studium ausgeschlossen. Sie kommt nur als Anwartschaft infrage, um dir den späteren Wiedereintritt zu sichern.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist während des dualen Studiums deine einzige aktive Krankenversicherung.

Deine Versicherungsoptionen im dualen Studium
Vorher gesetzlich versichertVorher privat versichert
Versicherung während des StudiumsPflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse deiner WahlEbenfalls Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, keine Befreiung möglich
BeitragszahlungAbzug direkt vom Bruttogehalt, Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des allgemeinen BeitragssatzesIdentischer Abzug vom Bruttogehalt in die gesetzliche Kasse
Private Absicherung parallelAnwartschaft bei der PKV möglich, um Rückkehrrecht zu sichern
FamilienversicherungEndet meist, da das duale Gehalt über der Einkommensgrenze liegt

03 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung

Eine Anwartschaft hält deinen Gesundheitszustand bei der privaten Krankenversicherung fest. Sie ist die Brücke, falls du nach dem Studium wieder in die PKV wechseln möchtest.

Wenn du vor dem dualen Studium privat krankenversichert warst, kannst du bei deiner bisherigen Gesellschaft eine Anwartschaft beantragen. Diese hält deinen aktuellen Gesundheitszustand fest und sichert dir das Recht, nach dem Studium ohne erneute Gesundheitsprüfung in deinen alten Tarif zurückzukehren.

Du hast die Wahl zwischen zwei Varianten. Die kleine Anwartschaft sichert ausschließlich das Wiedereintrittsrecht. Die große Anwartschaft beinhaltet zusätzlich den Aufbau von Alterungsrückstellungen, sodass dein späterer Beitrag nicht allein an deinem dann höheren Lebensalter gemessen wird.

Für die Anwartschaft zahlst du einen monatlichen Beitrag, der deutlich niedriger ausfällt als ein voller PKV-Tarif. Während des dualen Studiums bist du parallel in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, die Anwartschaft erbringt keine Leistungen.

Ob sich die Anwartschaft für dich lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören die Beitragshöhe, die voraussichtliche Dauer bis zum Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze und deine berufliche Richtung, etwa ob du Beamtin oder Angestellte wirst.

Die Anwartschaft sichert dein Rückkehrrecht in die PKV, nicht deinen Versicherungsschutz während des Studiums.

01

Antrag bei deiner PKV stellen

Du beantragst vor Beginn des dualen Studiums oder währenddessen eine Anwartschaft bei deiner bisherigen privaten Krankenversicherung.

02

Kleine oder große Anwartschaft wählen

Die kleine Anwartschaft sichert nur das Recht auf Wiedereintritt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft beinhaltet zusätzlich eine Alterungsrückstellung.

03

Beitrag zahlen

Für die Anwartschaft zahlst du einen monatlichen Beitrag, der deutlich niedriger ist als ein voller PKV-Tarif.

04

Gesetzlich versichern lassen

Während des dualen Studiums bist du parallel in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Anwartschaft erbringt keine Leistungen.

05

Nach dem Studium zurückwechseln

Überschreitet dein Gehalt die Versicherungspflichtgrenze oder machst du dich selbstständig, kannst du ohne erneute Gesundheitsprüfung in deinen alten PKV-Tarif zurückkehren.

04 · Was gilt

Was die Anwartschaft abdeckt und was nicht

Die Anwartschaft ist kein aktiver Versicherungsschutz. Sie sichert dir ein Recht, aber sie übernimmt keine Arztkosten während des dualen Studiums.

Die Anwartschaft ist ein reines Optionsrecht. Sie sorgt dafür, dass dein Gesundheitszustand aus der Zeit vor dem dualen Studium eingefroren wird. Später auftretende Erkrankungen können dir beim Wiedereintritt in die private Krankenversicherung nicht als Ausschlussgrund oder Risikozuschlag entgegengehalten werden.

Bei der großen Anwartschaft kommt ein finanzieller Vorteil hinzu: Du baust bereits Alterungsrückstellungen auf. Das kann deinen späteren Beitrag spürbar senken, weil du nicht erst mit dem Wiedereintritt beginnst, für das Alter anzusparen.

Was die Anwartschaft nicht leistet, ist ebenso wichtig: Sie übernimmt keine Arzt- oder Zahnarztkosten, zahlt kein Krankengeld und erstattet keine Medikamente oder Hilfsmittel. Auch Leistungen bei Schwangerschaft oder Psychotherapie sind ausgeschlossen. Für all das bist du während des dualen Studiums über deine gesetzliche Krankenkasse abgesichert.

Die Anwartschaft ist ein Recht für später, kein Schutz für heute.

Das leistet sie

·Sicherung des aktuellen Gesundheitszustands für einen späteren PKV-Eintritt
·Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung beim Wiedereintritt
·Bei großer Anwartschaft: Aufbau von Alterungsrückstellungen

Das leistet sie nicht

·Übernahme von Arzt- oder Zahnarztkosten
·Zahlung von Krankengeld
·Erstattung von Medikamenten oder Hilfsmitteln
·Leistungen bei Schwangerschaft oder Psychotherapie

05 · Kosten

Was dich die Krankenversicherung im dualen Studium kostet

Dein Beitrag hängt von deinem Bruttogehalt und dem Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse ab. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt.

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent deines Bruttolohns. Davon übernimmt dein Arbeitgeber die Hälfte, also 7,3 Prozent. Die anderen 7,3 Prozent werden von deinem Gehalt abgezogen.

Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag. Auch dieser wird zwischen dir und deinem Arbeitgeber aufgeteilt. Die Spanne zwischen den Kassen ist erheblich, ein Vergleich lohnt sich deshalb.

Bei einem Bruttogehalt von 500 Euro im Monat zahlst du etwa 41 Euro für die Krankenversicherung. Bei 700 Euro sind es rund 58 Euro, bei 850 Euro etwa 70 Euro und bei 1000 Euro ungefähr 83 Euro. Diese Werte basieren auf einem Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent.

Dein Arbeitgeber führt die Beiträge direkt an die Krankenkasse ab. In deiner Lohnabrechnung findest du eine genaue Aufstellung der abgeführten Beträge.

Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent ist gesetzlich festgelegt, der Zusatzbeitrag variiert je nach Kasse.

Monatliche Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung im dualen Studium

500 Euro bruttoca. 41,50 Euro
700 Euro bruttoca. 58,10 Euro
1000 Euro bruttoca. 83,00 Euro

06 · Im Vertrag

Diese Fachbegriffe solltest du kennen

Im Zusammenhang mit der Krankenversicherung im dualen Studium tauchen einige Begriffe immer wieder auf. Hier ist ihre Bedeutung.

Sozialversicherungspflicht bedeutet für dich, dass du in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert bist. Dein Arbeitgeber meldet dich an und führt die Beiträge automatisch ab. Du kannst dich dieser Pflicht nicht entziehen.

Der Beitragssatz beschreibt den Prozentsatz deines Bruttolohns, der für die Krankenversicherung fällig wird. Der allgemeine Satz beträgt 14,6 Prozent, davon zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin jeweils 7,3 Prozent.

Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Aufschlag auf den allgemeinen Beitragssatz. Er wird ebenfalls zwischen dir und deinem Arbeitgeber geteilt und kann je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch ausfallen.

Die Familienversicherung erlaubt die beitragsfreie Mitversicherung über die Eltern. Sie setzt voraus, dass du unter 25 Jahre alt bist und monatlich weniger als 603 Euro verdienst. Im dualen Studium scheitert sie meist am Gehalt.

Die Anwartschaft ist ein Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung, der dein Rückkehrrecht sichert. Sie ruht während des dualen Studiums und erbringt keine Leistungen.

Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet nach dem Studium, ob du überhaupt in die PKV wechseln darfst.

Wichtige Begriffe zur Krankenversicherung im dualen Studium

SozialversicherungspflichtStatusAls dual Studierende bist du in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Dein Arbeitgeber meldet dich an und führt die Beiträge ab.
BeitragssatzKostenDer allgemeine Satz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent deines Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin zahlen jeweils 7,3 Prozent.
ZusatzbeitragKostenJede Krankenkasse erhebt einen individuellen Zusatzbeitrag. Er wird ebenfalls zwischen dir und deinem Arbeitgeber aufgeteilt.
AnwartschaftPKVEine Option für vorher privat Versicherte. Sie sichert das Recht, nach dem dualen Studium ohne neue Gesundheitsprüfung in die PKV zurückzukehren.
FamilienversicherungGKVDie beitragsfreie Mitversicherung über die Eltern endet in der Regel, weil dein duales Gehalt die Einkommensgrenze überschreitet.

07 · Checkliste

Checkliste: Das solltest du zum Stu­dienstart klären

Mit diesen Punkten stellst du sicher, dass deine Krankenversicherung vom ersten Tag an sauber geregelt ist.

Deine Krankenversicherung ist einer der ersten Punkte, die du nach der Zusage für dein duales Studium regeln solltest. Je früher du deine Situation klärst, desto weniger Risiko für Nachzahlungen oder Lücken im Versicherungsschutz.

Beginne mit deiner Ausgangslage: Warst du bisher gesetzlich oder privat versichert? Davon hängt ab, ob du nur eine Kasse wählen musst oder zusätzlich eine Anwartschaft beantragen solltest.

Die folgenden Punkte helfen dir, nichts zu vergessen:

  • Kläre, ob du vorher gesetzlich oder privat versichert warst.
  • Wähle eine gesetzliche Krankenkasse und teile sie deinem Arbeitgeber mit.
  • Prüfe, ob eine Familienversicherung über die Eltern noch möglich ist.
  • Beantrage bei Bedarf eine Anwartschaft bei deiner privaten Krankenversicherung.
  • Vergleiche die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Kontrolliere deine erste Lohnabrechnung auf die abgeführten Beiträge.

Kläre deine Krankenversicherung vor dem ersten Arbeitstag, nicht erst nach der ersten Lohnabrechnung.

Deine To-dos für die Krankenversicherung im dualen Studium

01

Kläre, ob du vorher gesetzlich oder privat versichert warst

02

Wähle eine gesetzliche Krankenkasse und teile sie deinem Arbeitgeber mit

03

Prüfe, ob eine Familienversicherung über die Eltern noch möglich ist

04

Beantrage bei Bedarf eine Anwartschaft bei deiner privaten Krankenversicherung

05

Vergleiche die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen

06

Kontrolliere deine erste Lohnabrechnung auf die abgeführten Beiträge

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Krankenversicherung im dualen Studium

Diese Fehler führen zu Nachzahlungen oder unnötigen Kosten. Du vermeidest sie, wenn du deine Situation früh klärst.

Der häufigste Irrtum ist die Annahme, du könntest dich als dual Studierende von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Das ist nicht möglich, auch nicht mit einem Antrag auf Befreiung wie bei regulären Studierenden.

Ein weiterer Fehler ist, die Familienversicherung über die Eltern einfach weiterlaufen zu lassen. Wenn dein Gehalt die Grenze von 603 Euro überschreitet, erlischt der Anspruch. Die Krankenkasse kann dann Beiträge nachfordern.

Wer vorher privat versichert war und auf eine Anwartschaft verzichtet, verliert den festgehaltenen Gesundheitszustand. Ein späterer Wiedereintritt in die PKV wäre dann nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich, was teuer werden oder ganz scheitern kann.

Auch die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse solltest du nicht dem Zufall überlassen. Die Zusatzbeiträge unterscheiden sich deutlich, ebenso wie einzelne Zusatzleistungen. Ein Vergleich vor der Entscheidung kostet wenig Zeit und spart über die Studienjahre hinweg Geld.

Und schließlich: Erwarte von einer Anwartschaft keine Leistungen. Sie übernimmt während des dualen Studiums keine Arztkosten, das ist Aufgabe deiner gesetzlichen Krankenkasse.

Der teuerste Fehler ist, sich nicht rechtzeitig um die Krankenversicherung zu kümmern.

Fehler, die du vermeiden solltest

·Sich als dual Studierende von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen zu wollen, ist nicht möglich
·Die Familienversicherung über die Eltern weiterlaufen zu lassen, obwohl das Gehalt die Grenze überschreitet
·Auf eine Anwartschaft zu verzichten, wenn du vorher privat versichert warst und später zurück möchtest
·Die Wahl der gesetzlichen Krankenkasse dem Zufall zu überlassen, statt Zusatzbeiträge und Leistungen zu vergleichen
·Zu glauben, eine Anwartschaft übernehme während des dualen Studiums Arztkosten

09 · Hintergrund

Weitere Versicherungen, die du im dualen Studium prüfen solltest

Neben der Krankenversicherung gibt es private Absicherungen, die für dich als dual Studierende sinnvoll sein können.

Die wichtigste ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine Rente, wenn du aus gesundheitlichen Gründen mindestens 50 Prozent deiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen kannst.

Der Abschluss in jungen Jahren ist oft günstiger, weil dein Gesundheitszustand in der Regel besser ist als später. Vorerkrankungen wie Rückenprobleme können zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen, deshalb lohnt sich der frühe Einstieg.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift erst, wenn du weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst. Für die teilweise Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei 3 bis unter 6 Stunden. Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre, das heißt, du musst vorher mindestens so lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Eine private Haftpflichtversicherung schützt dich vor finanziellen Forderungen, wenn du unbeabsichtigt das Eigentum anderer beschädigst. Ob du über deine Eltern mitversichert bist, erfragst du am besten direkt bei deren Versicherung. Der Beitrag für eine eigene Police ist gering.

Eine Hausratversicherung deckt Schäden an deinen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen ab, etwa durch Feuer, Wasser, Sturm, Einbruch oder Vandalismus. Ob sie sich für dich lohnt, hängt vom Gesamtwert deines Hausrats ab. Auch hier gilt: Prüfe zuerst, ob die Versicherung deiner Eltern deine Wohnung oder dein WG-Zimmer einschließt.

Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflicht und Krankenversicherung sind der Dreierpack, den du zuerst prüfen solltest.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Der Abschluss in jungen Jahren ist oft günstiger, weil dein Gesundheitszustand in der Regel besser ist als später.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift erst, wenn du weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst. Für die teilweise Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei 3 bis unter 6 Stunden.

Eine private Haftpflichtversicherung schützt dich vor finanziellen Forderungen, wenn du versehentlich das Eigentum anderer beschädigst. Prüfe, ob du über deine Eltern mitversichert bist.

Die Pflegeversicherung ist als Teil der Sozialversicherung automatisch in deiner gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Dein Beitrag wird zusammen mit dem Krankenkassenbeitrag abgeführt.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026