Ratgeber · Versicherung
Krankenversicherung im dualen Studium: Was für dich gilt
Im dualen Studium bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt und damit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die beitragsfreie Familienversicherung endet in der Regel, sobald dein Gehalt über der dafür geltenden Grenze liegt.
10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Dual Studierende sind seit 2012 in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert.
- Eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ist im dualen Studium nicht möglich.
- Die Familienversicherung über die Eltern endet meist, weil dein Gehalt die Einkommensgrenze überschreitet.
- Mit einer Anwartschaft kannst du dir den Weg zurück in die private Krankenversicherung offenhalten.
01 · Grundlagen
Warum die Krankenversicherung für dein duales Studium Pflicht ist
Als dual Studierender wirst du sozialversicherungsrechtlich wie ein Arbeitnehmer oder Auszubildender behandelt. Das hat direkte Folgen für deinen Versicherungsstatus.
Seit 2012 regelt das Fünfte Sozialgesetzbuch die Versicherungspflicht für dual Studierende eindeutig. In Paragraf 5 Absatz 2 Nummer 4a SGB V steht, dass du während deines gesamten dualen Studiums in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig bist. Das gilt für deine Praxisphasen im Unternehmen genauso wie für die Theoriesemester an der Hochschule.
Anders als normale Vollzeitstudierende hast du keine Möglichkeit, dich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Auch wenn du vorher privat krankenversichert warst oder über deine Eltern mitversichert bist, führt an der eigenen gesetzlichen Mitgliedschaft kein Weg vorbei.
Die Versicherungspflicht gilt unabhängig davon, ob dein Studiengang ausbildungsintegrierend oder praxisintegrierend aufgebaut ist. Schlupflöcher gibt es in dieser Konstruktion nicht, denn du wirst sozialversicherungsrechtlich wie ein Arbeitnehmer oder Auszubildender behandelt.
Kurz erklärt
Versicherungspflicht im dualen Studium
Dual Studierende sind laut § 5 Absatz 2 Nr. 4a SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Das gilt für Theorie- und Praxisphasen gleichermaßen und unabhängig davon, ob du vorher privat oder über die Eltern versichert warst.
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht, wie sie für normale Vollzeitstudierende möglich ist, gibt es im dualen Studium nicht.
02 · Was gilt
Familienversicherung oder eigene Mitgliedschaft: Was für dich zählt
Viele Studierende sind bis zum Studienstart beitragsfrei über die Eltern mitversichert. Im dualen Studium ändert sich das fast immer.
Diese Grenze liegt bei 450 Euro im Monat, und die Ausbildungsvergütung im dualen Studium liegt in den allermeisten Fällen deutlich darüber.
Damit entfällt für dich die Möglichkeit, weiterhin kostenlos bei deinen Eltern mitversichert zu bleiben. Stattdessen wirst du selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl. Dein Arbeitgeber führt die Beiträge direkt von deiner monatlichen Ausbildungsvergütung ab und übernimmt jeweils die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes sowie des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
Für dich bedeutet das: Du zahlst deinen Anteil nicht selbst an die Krankenkasse, sondern der Abzug erfolgt automatisch über die Gehaltsabrechnung. Zusammen mit der Krankenversicherung wird auch die Pflegeversicherung abgeführt.
Das gilt für dich
Das entfällt in der Regel
03 · Schritt für Schritt
So läuft der Wechsel in deine eigene Krankenversicherung ab
Der Übergang von der Familienversicherung oder privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft folgt einem klaren Ablauf.
Der Wechsel in die eigene gesetzliche Mitgliedschaft folgt einem klaren Ablauf, den du am besten vor dem ersten Arbeitstag anstößt. Zuerst entscheidest du dich für eine gesetzliche Krankenkasse. Kriterien können der Zusatzbeitrag, bestimmte Leistungen wie Zahnvorsorge oder die Möglichkeit sein, alles online zu erledigen.
Dann beantragst du die Mitgliedschaft bei der gewählten Kasse und erhältst eine Mitgliedsbescheinigung. Diese Bescheinigung reichst du bei deinem Arbeitgeber und deiner Hochschule ein. Dein Arbeitgeber meldet dich daraufhin zur Sozialversicherung an und führt ab der ersten Gehaltszahlung deine Beiträge ab.
- Du wählst eine gesetzliche Krankenkasse und beantragst die Mitgliedschaft.
- Du erhältst eine Mitgliedsbescheinigung und gibst sie an Arbeitgeber und Hochschule weiter.
- Dein Arbeitgeber meldet dich zur Sozialversicherung an und zieht deine Beiträge direkt vom Gehalt ab.
Krankenkasse wählen
Du entscheidest dich für eine gesetzliche Krankenkasse. Kriterien können der Zusatzbeitrag, Leistungen wie Zahnvorsorge oder digitale Services sein.
Mitgliedschaft beantragen
Du beantragst die Mitgliedschaft bei der gewählten Kasse und erhältst eine Mitgliedsbescheinigung.
Bescheinigung weitergeben
Die Bescheinigung reichst du bei deinem Arbeitgeber und deiner Hochschule ein. Der Arbeitgeber meldet dich zur Sozialversicherung an.
Beiträge werden abgeführt
Dein Arbeitgeber zieht deinen Anteil am Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag direkt von deiner monatlichen Vergütung ab und führt ihn zusammen mit seinem Anteil ab.
04 · Kosten
Was dich die gesetzliche Krankenversicherung im dualen Studium kostet
Dein Beitrag hängt von deinem Bruttogehalt und dem Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse ab. Der Arbeitgeber übernimmt jeweils die Hälfte.
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent deines Bruttolohns. Davon übernimmt dein Arbeitgeber die Hälfte, also 7,3 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt und der im Durchschnitt bei 1,1 Prozent liegt. Auch diesen teilst du dir mit deinem Arbeitgeber, dein Anteil beträgt also 0,55 Prozent.
Bei einem Bruttogehalt von 850 Euro im Monat kostet dich die Krankenversicherung etwas unter 70 Euro. Hinzu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung, der zusammen mit der Krankenversicherung abgeführt wird und von deiner familiären Situation abhängt.
Dein Gesamtanteil an der Krankenversicherung liegt damit bei 7,85 Prozent deines Bruttogehalts. Je nach Zusatzbeitrag deiner Kasse kann dieser Wert leicht nach oben oder unten abweichen.
Monatliche Beitragsbestandteile in der gesetzlichen Krankenversicherung
05 · Im Vertrag
Private Krankenversicherung im dualen Studium: Anwartschaft als Option
Warst du vor dem dualen Studium privat krankenversichert, kannst du diesen Status nicht behalten. Eine Anwartschaft sichert dir aber die Rückkehr.
Du bist gesetzlich pflichtversichert und erhältst aus deinem privaten Vertrag keine Leistungen. Mit einer Anwartschaftsversicherung kannst du dir aber die Rückkehr in die private Krankenversicherung offenhalten.
Die Anwartschaft hält deinen Gesundheitszustand und dein Eintrittsalter fest. So kannst du nach dem dualen Studium ohne erneute Gesundheitsprüfung in deinen alten oder einen gleichwertigen Tarif zurückkehren. Während der Anwartschaft ruht dein privater Versicherungsschutz, du zahlst nur einen kleinen Beitrag, um dir das Rückkehrrecht zu sichern.
Die Rückkehr in die private Krankenversicherung ist nur möglich, wenn dein Gehalt nach dem Studium über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt oder du dich selbstständig machst. Liegt dein Einkommen darunter, bleibst du gesetzlich versichert und die Anwartschaft verfällt.
Anwartschaft in der privaten Krankenversicherung
06 · Checkliste
Sozialversicherung im dualen Studium: Diese Abzüge kommen auf dich zu
Neben der Krankenversicherung fallen im dualen Studium Beiträge zu weiteren Zweigen der Sozialversicherung an. Dein Arbeitgeber führt alle Beiträge zusammen ab.
Als dual Studierender bist du voll sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass von deinem Bruttogehalt nicht nur Beiträge zur Krankenversicherung abgehen, sondern auch zur Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber führt alle Beiträge zusammen mit seinem Anteil ab.
Die Rentenversicherungsbeiträge fließen in deine Rentenanwartschaft und zählen für spätere Ansprüche. Die Arbeitslosenversicherung sichert dir nach dem Studium Ansprüche auf Arbeitslosengeld, falls du nicht direkt übernommen wirst oder eine Pause einlegst.
- Krankenversicherung: allgemeiner Beitragssatz plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
- Pflegeversicherung: wird zusammen mit der Krankenversicherung abgeführt, der Beitragssatz hängt von deiner familiären Situation ab.
- Rentenversicherung: Beitrag fließt in deine Rentenanwartschaft und zählt für spätere Ansprüche.
- Arbeitslosenversicherung: Beitrag sichert dir Ansprüche auf Arbeitslosengeld nach dem Studium.
Zweige der Sozialversicherung im dualen Studium
Krankenversicherung: allgemeiner Beitragssatz plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen
Pflegeversicherung: wird zusammen mit der Krankenversicherung abgeführt, der Beitragssatz hängt von deiner familiären Situation ab
Rentenversicherung: Beitrag fließt in deine Rentenanwartschaft und zählt für spätere Ansprüche
Arbeitslosenversicherung: Beitrag sichert dir Ansprüche auf Arbeitslosengeld nach dem Studium
07 · Hintergrund
Berufsunfähigkeitsversicherung: Warum der Start im dualen Studium günstig ist
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wenigen privaten Versicherungen, die fast alle Experten für sinnvoll halten. Der Abschluss im jungen Alter hat einen klaren Vorteil.
Vorerkrankungen wie Rückenprobleme musst du bei der Antragstellung angeben. Die Versicherer erheben dann Risikozuschläge, schließen bestimmte Erkrankungen aus oder lehnen den Antrag sogar ab. Deshalb lohnt es sich, früh über den Abschluss nachzudenken, auch wenn das Budget als dual Studierender begrenzt ist.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn du zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig im zuletzt ausgeübten Beruf bist. Das ist ein deutlich strengeres Kriterium als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Dort giltst du erst als voll erwerbsgemindert, wenn du weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst. Für die teilweise Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze bei 3 bis 6 Stunden täglich, und du brauchst eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren.
Je gesünder du bei Versicherungsbeginn bist, desto günstiger fällt der monatliche Beitrag aus. Vorerkrankungen wie Rückenprobleme musst du bei Antragstellung angeben. Die Versicherer erheben dann Risikozuschläge, schließen bestimmte Erkrankungen aus oder lehnen den Antrag ab.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn du aufgrund einer Krankheit langfristig nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst. Die Versicherung deckt neben Unfällen auch Krankheiten ab, die die Ausübung deines Berufs beeinträchtigen.
Schließe die Berufsunfähigkeitsversicherung nur ab, wenn du dir den Beitrag dauerhaft leisten kannst. Ein Vertrag, den du nach wenigen Monaten kündigst, bringt dir keinen Nutzen.
08 · Was gilt
Auslandskrankenversicherung: Wann du sie im dualen Studium brauchst
Deine gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht in allen Ländern. Für Auslandsaufenthalte während des dualen Studiums kann eine zusätzliche Absicherung nötig sein.
Innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz bist du über die Europäische Krankenversicherungskarte abgesichert. Sie gilt für medizinisch notwendige Leistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts und ist auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte aufgedruckt.
Außerhalb dieser Länder greift dein deutscher Krankenversicherungsschutz in der Regel nicht. Für Auslandsaufenthalte während des dualen Studiums, etwa ein Praxissemester bei einer Zweigstelle deines Unternehmens im Ausland, kann eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung nötig sein. Sie übernimmt Behandlungen in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen und auch Rücktransporte nach Deutschland bei schwerer Erkrankung oder Unfall.
Prüfe vor jedem Auslandsaufenthalt, ob dein Zielland von der Europäischen Krankenversicherungskarte abgedeckt ist. Wenn nicht, schließe für die Dauer des Aufenthalts eine private Auslandskrankenversicherung ab.
Abgedeckt über gesetzliche Krankenkasse
Zusätzliche Absicherung nötig
09 · Checkliste
Haftpflicht und Hausrat: Was du im dualen Studium wirklich brauchst
Nicht jede private Versicherung ist im dualen Studium notwendig. Bei Haftpflicht und Hausrat lohnt sich zuerst ein Blick in die Verträge deiner Eltern.
Das gilt besonders, solange du noch bei deinen Eltern gemeldet bist oder deine Wohnung als Zweitwohnsitz gilt.
Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste private Absicherung überhaupt. Sie springt ein, wenn du ungewollt das Eigentum anderer beschädigst, etwa das Smartphone eines Kollegen fallen lässt oder einem Freund eine Cola über den Laptop schüttest. Falls du nicht über deine Eltern mitversichert bist, schließe eine eigene Police ab, denn der monatliche Beitrag ist sehr gering.
- Private Haftpflichtversicherung: Prüfe, ob du über deine Eltern mitversichert bist. Falls nicht, schließe eine eigene Police ab, denn Schäden an fremdem Eigentum können teuer werden.
- Hausratversicherung: Frage bei der Versicherung deiner Eltern nach, ob deine Wohnung oder dein WG-Zimmer mitversichert ist. Eine eigene Police lohnt sich nur bei höherem Wert deines Hausrats.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Denke früh über den Abschluss nach, aber nur wenn der Beitrag in dein Budget passt.
- Auslandskrankenversicherung: Sinnvoll, wenn du während des dualen Studiums Zeit im außereuropäischen Ausland verbringst.
Private Versicherungen im dualen Studium prüfen
Private Haftpflichtversicherung: Prüfe, ob du über deine Eltern mitversichert bist. Falls nicht, schließe eine eigene Police ab, denn Schäden an fremdem Eigentum können teuer werden.
Hausratversicherung: Frage bei der Versicherung deiner Eltern nach, ob deine Wohnung oder dein WG-Zimmer mitversichert ist. Eine eigene Police lohnt sich nur bei höherem Wert deines Hausrats.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Denke früh über den Abschluss nach, aber nur wenn der Beitrag in dein Budget passt.
Auslandskrankenversicherung: Sinnvoll, wenn du während des dualen Studiums ins außereuropäische Ausland reist oder dort arbeitest.
10 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der Krankenversicherung im dualen Studium
Einige Annahmen aus dem normalen Studium übertragen sich nicht auf das duale Studium. Diese Fehler solltest du vermeiden.
Der häufigste Fehler ist, sich auf die beitragsfreie Familienversicherung zu verlassen, obwohl das Gehalt im dualen Studium über der Einkommensgrenze von 450 Euro liegt. Das fällt spätestens bei der ersten Gehaltsabrechnung auf und kann zu Nachzahlungen führen.
Ein weiterer Fehler ist der Versuch, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen, weil man vorher privat versichert war. Diese Möglichkeit gibt es für dual Studierende nicht. Auch den Wechsel in die eigene Mitgliedschaft erst nach Studienbeginn zu klären, riskiert Lücken im Versicherungsschutz.
Kümmere dich vor dem ersten Arbeitstag um deine Krankenkassenwahl und die Mitgliedsbescheinigung. So stellst du sicher, dass dein Versicherungsschutz lückenlos bleibt und dein Arbeitgeber die Anmeldung rechtzeitig vornehmen kann. Verzichte außerdem nicht leichtfertig auf eine Anwartschaft, wenn du nach dem Studium zurück in die private Krankenversicherung möchtest.
Fehler, die du vermeiden solltest
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