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Ratgeber · Versicherung

Pflegeversicherungs­rechner: So ermittelst du deinen Beitrag für 2026

Mit einem Pflegeversicherungs­rechner verschaffst du dir Klarheit über deinen monatlichen Beitrag zur Pflegepflichtversicherung. Die Höhe hängt von deinem Einkommen, deinem Familienstand und deinem Wohnort ab.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Beitragssatz liegt 2026 bei 3,6 Prozent für Eltern, Kinderlose zahlen 4,2 Prozent.
  • Arbeitgeber übernehmen in den meisten Bundesländern 1,8 Prozent, in Sachsen nur 1,3 Prozent.
  • Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten, der Rest ist dein Eigenanteil.
  • Private Pflegezusatzversicherungen können die finanzielle Lücke im Pflegefall verringern.

01 · Grundlagen

Was berechnet der Pflegeversicherungs­rechner?

Der Rechner ermittelt deinen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung. Grundlage ist dein beitragspflichtiges Einkommen aus Gehalt oder Rente.

Der Rechner arbeitet mit deinem beitragspflichtigen Einkommen, nicht mit deinem gesamten Brutto. Bei Angestellten ist das dein Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, bei Rentnern die gesetzliche Rente. Der ermittelte Beitrag wird direkt an deine Krankenkasse abgeführt und ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen identisch.

Für dich als Studierende oder Studierender zählt der Rechner den Beitrag für versicherungspflichtige Studenten. Dabei gilt eine Altersgrenze von 30 Jahren, die über deinen Status entscheidet. Der Beitragssatz selbst hängt von deiner Kinderzahl ab, nicht von deiner Hochschule oder deinem Studienfach.

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt den Beitrag automatisch an seine Krankenkasse. Der Beitragssatz liegt 2026 zwischen 2,60 und 4,20 Prozent, abhängig davon, ob du Kinder hast und wie alt diese sind.

Kurz erklärt

Pflegeversicherungs­rechner

Ein digitales Werkzeug zur Berechnung des monatlichen Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung auf Basis von Einkommen, Kinderzahl und Bundesland.

Der Beitrag wird direkt an deine Krankenkasse abgeführt und ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch.

02 · Vergleich

Beitragssätze 2026: Wer zahlt wie viel?

Dein Beitragssatz richtet sich danach, ob du Kinder hast und wie alt diese sind. Der Arbeitgeberanteil bleibt dabei konstant.

Dein Beitragssatz richtet sich nach deiner Elterneigenschaft. Kinderlose über 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten auf den Basisbeitrag. Eltern mit einem Kind zahlen lebenslang den Basisbeitrag von 3,6 Prozent.

Für jedes weitere Kind unter 25 Jahren sinkt dein Beitragssatz um 0,25 Prozentpunkte. Ab dem sechsten Kind gibt es keinen weiteren Abschlag. Der Arbeitgeberanteil bleibt in allen Fällen konstant bei 1,8 Prozent.

  • Kinderlose zahlen 4,2 Prozent, davon tragen sie selbst 2,4 Prozent.
  • Eltern mit einem Kind zahlen 3,6 Prozent, davon tragen sie selbst 1,8 Prozent.
  • Eltern mit zwei Kindern unter 25 Jahren zahlen 3,35 Prozent, davon tragen sie selbst 1,55 Prozent.
  • Eltern mit drei Kindern unter 25 Jahren zahlen 3,10 Prozent, davon tragen sie selbst 1,30 Prozent.
  • Eltern mit vier Kindern unter 25 Jahren zahlen 2,85 Prozent, davon tragen sie selbst 1,05 Prozent.
  • Eltern mit fünf und mehr Kindern unter 25 Jahren zahlen 2,60 Prozent, davon tragen sie selbst 0,80 Prozent.

Der Beitragszuschlag für Kinderlose entfällt vor Vollendung des 23. Lebensjahres. Das bedeutet: Als kinderlose Studentin oder kinderloser Student unter 23 Jahren zahlst du den Basisbeitrag von 3,6 Prozent, nicht den erhöhten Satz von 4,2 Prozent.

Beitragssätze zur Pflegeversicherung 2026 im Überblick
ArbeitnehmeranteilArbeitgeberanteil
Kinderlos2,40 %1,80 %
Eltern mit 1 Kind1,80 %1,80 %
Eltern mit 2 Kindern (unter 25)1,55 %1,80 %
Eltern mit 3 Kindern (unter 25)1,30 %1,80 %
Eltern mit 4 Kindern (unter 25)1,05 %1,80 %
Eltern mit 5 und mehr Kindern (unter 25)0,80 %1,80 %

03 · Vergleich

Sonderregelung Sachsen: Höherer Arbeitnehmeranteil

In Sachsen gilt ein anderer Verteilungsschlüssel. Beschäftigte tragen dort einen größeren Teil des Beitrags, weil der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten blieb.

In Sachsen gilt ein anderer Verteilungsschlüssel zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Der Arbeitgeberanteil beträgt dort abweichend 1,3 Prozent statt 1,8 Prozent. Den restlichen Beitragsanteil tragen die Beschäftigten in Sachsen selbst.

Maßgeblich für die Anwendung dieser Sonderregelung ist der Beschäftigungsort, nicht dein Wohnort. Wenn du also in Sachsen arbeitest, aber in einem anderen Bundesland wohnst, gilt für dich der sächsische Verteilungsschlüssel.

  • Kinderlose zahlen in Sachsen einen Arbeitnehmeranteil von 2,90 Prozent statt 2,40 Prozent.
  • Eltern mit einem Kind zahlen in Sachsen 2,30 Prozent statt 1,80 Prozent.
  • Eltern mit zwei Kindern unter 25 Jahren zahlen in Sachsen 2,05 Prozent statt 1,55 Prozent.
  • Eltern mit drei Kindern unter 25 Jahren zahlen in Sachsen 1,80 Prozent statt 1,30 Prozent.
  • Eltern mit vier Kindern unter 25 Jahren zahlen in Sachsen 1,55 Prozent statt 1,05 Prozent.
  • Eltern mit fünf und mehr Kindern unter 25 Jahren zahlen in Sachsen 1,30 Prozent statt 0,80 Prozent.

Der Hintergrund: Mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 wurde ein gesetzlicher Feiertag abgeschafft, um die Arbeitgeberbelastung auszugleichen. Sachsen behielt den Buß- und Bettag als Feiertag bei. Deshalb zahlen Beschäftigte in Sachsen einen höheren Anteil zur Pflegeversicherung.

Arbeitnehmeranteil in Sachsen im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet
SachsenÜbrige Bundesländer
Kinderlos2,90 %2,40 %
Eltern mit 1 Kind2,30 %1,80 %
Eltern mit 2 Kindern (unter 25)2,05 %1,55 %
Eltern mit 3 Kindern (unter 25)1,80 %1,30 %
Eltern mit 4 Kindern (unter 25)1,55 %1,05 %
Eltern mit 5 und mehr Kindern (unter 25)1,30 %0,80 %

04 · Schritt für Schritt

So läuft die Beitragsberechnung ab

Die Berechnung folgt einem klaren Schema. Entscheidend sind deine Einkommensart und dein Versichertenstatus.

Zuerst werden deine beitragspflichtigen Einnahmen festgestellt. Als Arbeitnehmer zählt dein Bruttogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze, als Rentner deine gesetzliche Rente.

Danach wird dein individueller Beitragssatz bestimmt. Je nach Kinderzahl und Alter deiner Kinder ergibt sich ein persönlicher Satz zwischen 2,60 und 4,20 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird anschließend abgezogen, der Rest direkt von deinem Gehalt einbehalten.

Für Rentner gilt ein anderes Berechnungsverfahren als für Arbeitnehmer. Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge werden dabei nicht nach demselben Schema berücksichtigt wie die gesetzliche Rente.

01

Beitragspflichtige Einnahmen feststellen

Als Arbeitnehmer zählt dein Bruttogehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Als Rentner wird deine gesetzliche Rente zugrunde gelegt.

02

Individuellen Beitragssatz bestimmen

Je nach Kinderzahl und Alter deiner Kinder ergibt sich dein persönlicher Beitragssatz zwischen 2,60 und 4,20 Prozent.

03

Arbeitgeberanteil abziehen

Dein Arbeitgeber übernimmt einen festen Anteil. Der Rest wird direkt von deinem Gehalt einbehalten.

04

Monatlichen Beitrag abführen

Den Gesamtbeitrag führt deine Krankenkasse an die Pflegekasse ab. Du musst dich um nichts weiter kümmern.

05 · Was gilt

Beiträge für Rentner: Das gilt 2026

Auch als Rentner zahlst du Beiträge zur Pflegeversicherung. Der Beitrag wird direkt von deiner Rente einbehalten.

Die Beitragshöhe wird nach dem Verfahren für die gesetzliche Rente berechnet.

Für andere Einkünfte wie Betriebsrenten gelten andere Berechnungsverfahren. Diese werden bei der Beitragsberechnung für die gesetzliche Rente nicht berücksichtigt. Das führt dazu, dass dein tatsächlicher Gesamtbeitrag höher ausfallen kann, wenn du mehrere Einkommensquellen hast.

  • Gesetzliche Rente zählt zur Beitragsberechnung dazu.
  • Arbeitseinkommen als Rentner zählt zur Beitragsberechnung dazu.
  • Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten werden nach anderen Verfahren berechnet.
  • Private Kapitalerträge zählen nicht zur Beitragsberechnung.
  • Mieteinnahmen zählen nicht zur Beitragsberechnung.
  • Einnahmen aus privaten Verkäufen zählen nicht zur Beitragsberechnung.

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt auch bei Rentnern die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt für die Pflegeversicherung unberücksichtigt.

Zählt dazu

·Gesetzliche Rente
·Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten)
·Arbeitseinkommen als Rentner

Zählt nicht dazu

·Private Kapitalerträge
·Mieteinnahmen
·Einnahmen aus privaten Verkäufen

06 · Was gilt

Beiträge für Studenten: Altersgrenze beachten

Für versicherungspflichtige Studenten gelten besondere Regeln. Die Altersgrenze von 30 Jahren ist dabei ein zentrales Kriterium.

Die Altersgrenze von 30 Jahren ist dabei das zentrale Kriterium. Bis zu diesem Alter bist du in der Regel versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch in der sozialen Pflegeversicherung.

Nach Vollendung des 30. Lebensjahres ändert sich dein Status. Du kannst dann nicht mehr als versicherungspflichtiger Student in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor. In der privaten Krankenversicherung unterliegst du der Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung.

  • Studenten bis 30 Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung sind versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung.
  • Studenten mit Werkstudentenjob bleiben versicherungspflichtig, solange sie immatrikuliert sind.
  • Studenten über 30 Jahre in der privaten Krankenversicherung unterliegen der privaten Pflegeversicherungspflicht.
  • Studenten mit Befreiung von der Versicherungspflicht wechseln in die private Pflegeversicherung.
  • Promotionsstudenten ohne Immatrikulation sind nicht versicherungspflichtig als Studenten.

Die Altersgrenze von 30 Jahren entscheidet über deine Versicherungspflicht als Student. Danach gelten für dich die allgemeinen Regeln für Arbeitnehmer oder Selbstständige, je nach deiner Einkommenssituation.

Versicherungspflichtig

·Studenten bis 30 Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung
·Studenten über 30 Jahre mit Versicherungspflicht in der Krankenversicherung
·Studenten mit Werkstudentenjob

Nicht versicherungspflichtig

·Studenten über 30 Jahre in der privaten Krankenversicherung
·Studenten mit Befreiung von der Versicherungspflicht
·Promotionsstudenten ohne Immatrikulation

07 · Kosten

Eigenanteil: Diese Lücke bleibt trotz Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung. Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten, den Rest zahlst du selbst.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung. Sie übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten, den Rest zahlst du aus eigener Tasche. Diese Lücke wird oft unterschätzt, weil viele Menschen annehmen, die Pflegeversicherung decke alle Kosten ab.

Im Pflegeheim kommt zu den Pflegekosten noch der Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten hinzu. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur einen festen Zuschuss, der je nach Pflegegrad unterschiedlich hoch ist. Die tatsächlichen Kosten hängen von der Einrichtung und der Region ab.

  • Pflegegrad 2: durchschnittliche Eigenbeteiligung von etwa 1.500 bis 2.000 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 3: durchschnittliche Eigenbeteiligung von etwa 2.000 bis 2.500 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 4: durchschnittliche Eigenbeteiligung von etwa 2.500 bis 3.000 Euro monatlich.
  • Pflegegrad 5: durchschnittliche Eigenbeteiligung von etwa 3.000 bis 3.500 Euro monatlich.

Die Eigenbeteiligung im Pflegeheim liegt 2026 je nach Pflegegrad zwischen etwa 1.500 und 3.500 Euro monatlich. Diese Summe musst du zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung selbst aufbringen.

Monatlicher Eigenanteil im Pflegeheim

Pflegegrad 2ca. 1.500 bis 2.000 EUR
Pflegegrad 3ca. 2.000 bis 2.500 EUR
Pflegegrad 4ca. 2.500 bis 3.000 EUR
Pflegegrad 5ca. 3.000 bis 3.500 EUR

08 · Checkliste

Private Pflegezusatzversicherung: Sinnvolle Ergänzung?

Eine private Pflegezusatzversicherung kann die Lücke zwischen gesetzlicher Leistung und tatsächlichen Kosten schließen. Sie ist vor allem für Menschen mit geringem Einkommen oder hohem Pflegerisiko relevant.

Sie ist vor allem für Menschen relevant, die im Pflegefall nicht auf ausreichende eigene Rücklagen zurückgreifen können. Die Beiträge sind niedriger, wenn du jung und gesund in den Vertrag einsteigst.

Die private Pflegeversicherung ist keine Pflicht, sondern eine freiwillige Ergänzung. Sie zahlt zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung, entweder als Pflegetagegeld oder als Pflegekostenversicherung. Die Höhe der Leistung bestimmst du bei Vertragsabschluss selbst.

  • Du hast keine ausreichenden Rücklagen für den Pflegefall, dann ist eine private Vorsorge sinnvoll.
  • Du möchtest deine Angehörigen finanziell entlasten, dann kann eine Pflegezusatzversicherung helfen.
  • Du wünschst dir im Pflegefall mehr Wahlfreiheit bei der Unterbringung, dann bietet eine private Versicherung zusätzliche Mittel.
  • Du bist jung und gesund, dann sind die Beiträge niedrig und der Abschluss günstig.
  • Du hast eine Vorerkrankung, dann kann der Abschluss schwierig oder teuer werden.

Je früher du eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, desto niedriger sind die Beiträge. Mit zunehmendem Alter und steigendem Pflegerisiko werden die Tarife teurer oder der Abschluss wird ganz abgelehnt.

Wann sich eine private Pflegezusatzversicherung lohnt

01

Du hast keine ausreichenden Rücklagen für den Pflegefall.

02

Du möchtest deine Angehörigen finanziell entlasten.

03

Du wünschst dir im Pflegefall mehr Wahlfreiheit bei der Unterbringung.

04

Du bist jung und gesund, dann sind die Beiträge niedrig.

05

Du hast eine Vorerkrankung, dann kann der Abschluss schwierig werden.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Beitragsberechnung

Viele Versicherte zahlen zu viel oder zu wenig, weil sie falsche Annahmen treffen. Diese Punkte solltest du prüfen.

Die häufigsten Fehler lassen sich vermeiden, wenn du deine persönlichen Daten genau prüfst. Besonders die Kinderzahl und das Alter deiner Kinder werden oft nicht korrekt an die beitragsabführende Stelle gemeldet.

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein verpflichtendes digitales Nachweisverfahren für Kinder in der Pflegeversicherung. Arbeitgeber erhalten dadurch automatisch Informationen, sobald sich bei ihren Beschäftigten die Elterneigenschaft oder die Zahl der Kinder ändert. Vorher war es möglich, dass veraltete Daten zu falschen Beiträgen führten.

  • Kinderzahl nicht korrekt gemeldet, dadurch falscher Beitragssatz.
  • Sonderregelung Sachsen übersehen, wenn der Beschäftigungsort dort liegt.
  • Beitragsbemessungsgrenze nicht beachtet, dadurch zu hohe Beitragserwartung.
  • Altersgrenze bei Studenten ignoriert, dadurch falsche Versicherungspflicht.
  • Eigenanteil im Pflegefall unterschätzt, dadurch keine private Vorsorge getroffen.

Prüfe mindestens einmal jährlich, ob deine Kinderzahl und das Alter deiner Kinder korrekt gemeldet sind. Nur so stellst du sicher, dass du nicht dauerhaft einen zu hohen Beitrag zahlst.

Häufige Fehler beim Pflegeversicherungsbeitrag

·Kinderzahl nicht korrekt gemeldet, dadurch falscher Beitragssatz.
·Sonderregelung Sachsen übersehen, wenn der Beschäftigungsort dort liegt.
·Beitragsbemessungsgrenze nicht beachtet, dadurch zu hohe Beitragserwartung.
·Altersgrenze bei Studenten ignoriert, dadurch falsche Versicherungspflicht.
·Eigenanteil im Pflegefall unterschätzt, dadurch keine private Vorsorge getroffen.

10 · Hintergrund

Pflegegrad: Grundlage für spätere Leistungen

Der Pflegegrad bestimmt, wie viel Unterstützung du von der Pflegeversicherung erhältst. Er wird auf Antrag vom Medizinischen Dienst festgestellt.

Die Pflegeversicherung kennt fünf Pflegegrade, die von geringen Beeinträchtigungen bis zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung reichen.

Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen der Pflegekasse. Diese reichen von Pflegegeld für Angehörige bis zu vollstationärer Pflege im Heim. Für die Einstufung zählen körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen, aber auch die Selbstständigkeit im Alltag und die Fähigkeit zur Gestaltung sozialer Kontakte.

Der Pflegegrad hat keinen direkten Einfluss auf deinen Beitrag zur Pflegeversicherung. Er wird erst relevant, wenn du Leistungen beantragst. Die Beitragshöhe hängt ausschließlich von deinem Einkommen, deiner Kinderzahl und deinem Bundesland ab.

Die Pflegeversicherung kennt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 bedeutet geringe Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen der Pflegekasse. Diese reichen von Pflegegeld für Angehörige bis zu vollstationärer Pflege im Heim.

Für die Einstufung zählen körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen. Auch die Selbstständigkeit im Alltag und die Fähigkeit zur Gestaltung sozialer Kontakte fließen ein.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026