Ratgeber · Versicherung
Pflegeversicherung: Was sie ist und welche Leistungen dir zustehen
Die Pflegeversicherung ist die fünfte Säule der Sozialversicherung und sichert dich gegen die finanziellen Folgen von Pflegebedürftigkeit ab. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten und übernimmt einen Teil der Pflegekosten.
12 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im SGB XI geregelt.
- Versicherungspflicht besteht für alle: Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung, privat Versicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.
- Die Leistungen hängen vom Pflegegrad ab, der durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes festgestellt wird.
- Die Pflegeversicherung ist ein Teilleistungssystem: Sie deckt nicht alle Kosten ab, den Rest tragen Pflegebedürftige, Angehörige oder im Bedarfsfall die Sozialhilfe.
01 · Grundlagen
Was ist die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichert. Sie wurde am 1. Januar 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung neben Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung eingeführt.
Die Pflegeversicherung folgt dem Teilleistungsprinzip. Das bedeutet, dass sie bei anerkannter Pflegebedürftigkeit nur einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt. Den restlichen Betrag tragen die Pflegebedürftigen selbst oder ihre Angehörigen.
Die gesetzliche Grundlage ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die organisatorisch den gesetzlichen Krankenkassen zugeordnet sind. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.
Kurz erklärt
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten. Sie übernimmt bei anerkannter Pflegebedürftigkeit einen Teil der Kosten für Pflegeleistungen und folgt dem Teilleistungsprinzip.
Gesetzliche Grundlage ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die organisatorisch den gesetzlichen Krankenkassen zugeordnet sind.
02 · Vergleich
Wer ist in der Pflegeversicherung versichert?
Die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Es gibt zwei getrennte Systeme mit unterschiedlicher Finanzierung, aber gleichen Leistungsansprüchen.
Die Versicherungspflicht folgt der Krankenversicherung. Bist du gesetzlich krankenversichert, bist du automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Als privat Krankenversicherter musst du eine private Pflege-Pflichtversicherung bei deinem Versicherungsunternehmen abschließen.
Die Leistungsansprüche sind in beiden Systemen gleich. Unterschiede gibt es bei der Finanzierung: In der sozialen Pflegeversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag grundsätzlich je zur Hälfte. In der privaten Pflege-Pflichtversicherung trägst du den Beitrag allein, ohne Arbeitgeberzuschuss.
| Soziale Pflegeversicherung | Private Pflege-Pflichtversicherung | |
|---|---|---|
| Wer ist versichert? | Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch versichert | Alle privat Krankenversicherten müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen |
| Träger | Pflegekassen unter dem Dach der gesetzlichen Krankenkassen | Private Versicherungsunternehmen |
| Leistungsansprüche | Gesetzlich festgelegt nach Pflegegrad | Müssen den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen |
03 · Schritt für Schritt
Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor?
Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt. Maßstab ist der Grad der Selbstständigkeit im Alltag.
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn deine Selbstständigkeit oder deine Fähigkeiten in sechs Bereichen beeinträchtigt sind und du deshalb Unterstützung benötigst. Diese Bereiche sind Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens.
Für die Feststellung stellst du einen Antrag bei deiner Pflegekasse. Der Medizinische Dienst begutachtet dich dann in deiner häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung. Aus der Bewertung aller sechs Bereiche ergibt sich ein Punktwert, der über deinen Pflegegrad entscheidet.
Antrag bei der Pflegekasse
Du stellst einen Antrag auf Pflegeleistungen bei deiner Pflegekasse. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Ein Gutachter besucht dich zu Hause oder in der Einrichtung und bewertet deine Selbstständigkeit in sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens.
Punktwertberechnung
Für jeden Bereich wird ein Punktwert ermittelt. Die Bereiche werden unterschiedlich gewichtet, wobei von den Bereichen 2 und 3 nur der höhere Wert eingeht. Insgesamt sind 100 Punkte möglich.
Zuordnung zu einem Pflegegrad
Ab einem Gesamtpunktwert von 12,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit vor. Je nach Punktzahl erfolgt die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden.
Leistungsbescheid
Die Pflegekasse erlässt einen Bescheid über den festgestellten Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen.
04 · Vergleich
Welche Pflegegrade gibt es?
Das System der fünf Pflegegrade hat zum 1. Januar 2017 die früheren drei Pflegestufen abgelöst. Die Einstufung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren drei Pflegestufen abgelöst haben. Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems von 0 bis 100 Punkten. Pflegebedürftigkeit beginnt bei einem Gesamtpunktwert von mindestens 12,5 Punkten.
Die Pflegegrade unterscheiden sich nach dem Grad der Beeinträchtigung:
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte, geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte, erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte, schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte, schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte, schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Pflegebedürftige Kinder bis 18 Monate werden pauschal einen Pflegegrad höher eingestuft.
| Pflegegrad | Punktwert | |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 12,5 bis unter 27 Punkte |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 27 bis unter 47,5 Punkte |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5 bis unter 70 Punkte |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70 bis unter 90 Punkte |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 bis 100 Punkte |
05 · Was gilt
Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen, die sich nach dem Pflegegrad und der Art der Pflege richten. Du kannst zwischen Geldleistungen, Sachleistungen und einer Kombination aus beiden wählen.
Die Pflegeversicherung bietet Leistungen für die häusliche Pflege, die teilstationäre Pflege und die vollstationäre Pflege. Du kannst zwischen Geldleistungen, Sachleistungen und einer Kombination aus beiden wählen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach deinem Pflegegrad.
Zu den wichtigsten Leistungen gehören Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, Pflegesachleistungen durch ambulante Pflegedienste, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege. Zusätzlich gibt es einen Entlastungsbetrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Diese Leistungen gibt es
Diese Kosten übernimmt sie nicht vollständig
06 · Vergleich
Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Was passt zu dir?
Die Pflegeversicherung gibt dir die Wahl, wie du gepflegt werden möchtest. Du kannst Geld für selbst organisierte Pflege beziehen oder professionelle Hilfe als Sachleistung in Anspruch nehmen.
Pflegegeld erhältst du, wenn du deine Pflege selbst organisierst, zum Beispiel durch Angehörige oder Freunde. Du kannst über das Geld frei verfügen. Die Höhe ist niedriger als bei der Pflegesachleistung, weil keine professionellen Kosten anfallen.
Pflegesachleistung bedeutet, dass ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Diese Leistung ist höher als das Pflegegeld. Du kannst beide Leistungen auch kombinieren: Dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, je nachdem wie viel Sachleistung du in Anspruch nimmst.
| Pflegegeld | Pflegesachleistung | |
|---|---|---|
| Was ist das? | Geldleistung, die du frei verwenden kannst, zum Beispiel als Anerkennung für pflegende Angehörige | Professionelle Pflege durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet |
| Höhe der Leistung | Niedriger als die Pflegesachleistung, da keine professionellen Kosten anfallen | Höher als das Pflegegeld, da professionelle Pflegekräfte bezahlt werden |
| Flexibilität | Hohe Flexibilität, du entscheidest selbst, wer die Pflege übernimmt | Gebunden an zugelassene Pflegedienste, dafür fachliche Qualität |
| Kombination möglich | Kann mit der Pflegesachleistung als Kombinationsleistung verbunden werden | Kann mit dem Pflegegeld als Kombinationsleistung verbunden werden |
07 · Checkliste
Welche weiteren Leistungen gibt es für die häusliche Pflege?
Neben Pflegegeld und Pflegesachleistung unterstützt die Pflegeversicherung die Pflege zu Hause mit zusätzlichen Angeboten. Diese sollen pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit fördern.
Für die Pflege zu Hause gibt es zusätzliche Angebote, die pflegende Angehörige entlasten sollen. Die Verhinderungspflege übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine stationäre Pflege für einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
Weitere Leistungen sind:
- Tages- und Nachtpflege als teilstationäre Betreuung, wenn die Pflege zu Hause nicht vollständig sichergestellt werden kann.
- Ein monatlicher Entlastungsbetrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, unabhängig vom Pflegegrad.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die du monatlich als Pauschale abrufen kannst.
Zusätzliche Leistungen für die Pflege zu Hause
Verhinderungspflege: Übernahme der Kosten für eine Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit
Kurzzeitpflege: Stationäre Pflege in einer Einrichtung für einen begrenzten Zeitraum, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt
Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Betreuung, wenn die Pflege zu Hause nicht vollständig sichergestellt werden kann
Entlastungsbetrag: Monatlicher Betrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, unabhängig vom Pflegegrad
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Monatliche Pauschale für Produkte wie Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel
Technische Pflegehilfsmittel: Leihweise Überlassung oder Bezuschussung von Hilfsmitteln wie Pflegebett, Rollstuhl oder Hausnotruf
Wohnraumanpassung: Zuschuss für bauliche Maßnahmen, die die Pflege zu Hause erleichtern, wie ein barrierefreies Bad
Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulungen, die pflegenden Angehörigen praktisches Wissen vermitteln
08 · Kosten
Wie ist die Pflegeversicherung finanziert?
Die soziale Pflegeversicherung wird durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber größtenteils paritätisch tragen. Für Kinderlose gilt ein zusätzlicher Beitragszuschlag.
Die soziale Pflegeversicherung wird durch Beiträge finanziert, die sich nach deinem Bruttoeinkommen richten. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 3,4 Prozent. Für Kinderlose gilt ein zusätzlicher Beitragszuschlag von 0,6 Prozent, sodass der Gesamtbeitrag bei 4,0 Prozent liegt.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den allgemeinen Beitragssatz grundsätzlich je zur Hälfte, also jeweils 1,7 Prozent. Den Zuschlag für Kinderlose zahlen Arbeitnehmer allein. In Sachsen gilt eine abweichende Verteilung: Dort tragen Beschäftigte 2,2 Prozent und Arbeitgeber 1,2 Prozent.
Beitragssätze zur sozialen Pflegeversicherung
09 · Im Vertrag
Was regelt das SGB XI?
Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist die gesetzliche Grundlage der Pflegeversicherung. Es enthält alle wichtigen Regelungen zu Versicherungspflicht, Leistungen und Organisation.
Es regelt die Versicherungspflicht, den Pflegebedürftigkeitsbegriff, die Pflegegrade und die Leistungen. Alle wichtigen Regelungen findest du dort gebündelt.
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff ist in § 14 SGB XI definiert. Die Einstufung in fünf Pflegegrade regelt § 15 SGB XI. Die einzelnen Leistungen sind ab § 36 SGB XI festgelegt. Das Gesetz gilt für die soziale Pflegeversicherung und setzt den Rahmen für die private Pflege-Pflichtversicherung.
Wichtige Regelungen im SGB XI
10 · Hintergrund
Welche Rolle spielt die Pflegeberatung?
Die Pflegeberatung ist eine kostenlose Leistung der Pflegeversicherung. Sie hilft dir, den Überblick über Leistungen zu behalten und die passende Versorgung zu organisieren.
Du erhältst Informationen zu Leistungen, Hilfsmitteln und zur Organisation der Pflege.
Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit hast du Anspruch auf einen individuellen Beratungseinsatz in deiner häuslichen Umgebung. Beziehst du Pflegegeld, ist dieser Beratungseinsatz verpflichtend. Die Beratung kann bei der Pflegekasse, bei Pflegestützpunkten oder durch zugelassene Beratungsstellen erfolgen.
Die Pflegeberatung unterstützt dich bei allen Fragen rund um die Pflege. Du erhältst Informationen zu Leistungen, Hilfsmitteln und zur Organisation der Pflege. Die Beratung kann bei der Pflegekasse, bei Pflegestützpunkten oder durch zugelassene Beratungsstellen erfolgen.
Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit hast du Anspruch auf einen individuellen Beratungseinsatz in deiner häuslichen Umgebung. Dieser ist verpflichtend, wenn du Pflegegeld beziehst. Die Beratung dient der Qualitätssicherung und soll pflegende Angehörige entlasten.
Die Pflegeberatung ist unabhängig und kostenlos. Sie kann dir helfen, einen Pflegeantrag zu stellen, den Pflegegrad zu verstehen und die richtigen Leistungen zu beantragen. Auch bei Fragen zur Finanzierung oder zu ergänzenden Hilfen der Sozialhilfe ist die Pflegeberatung eine Anlaufstelle.
11 · Was gilt
Was gilt für Selbstständige in der Pflegeversicherung?
Auch Selbstständige unterliegen der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Die konkrete Ausgestaltung hängt davon ab, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Selbstständige unterliegen unabhängig vom Beschäftigungsstatus der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung. Bist du gesetzlich krankenversichert, bist du automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Als privat Krankenversicherter musst du eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.
Den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung trägst du als Selbstständiger allein. Es gibt keinen Arbeitgeberanteil. Der Beitragssatz beträgt 3,4 Prozent deines Einkommens, für Kinderlose 4,0 Prozent.
Das gilt für Selbstständige
Das gilt nicht
12 · Fehler vermeiden
Häufige Fehler im Umgang mit der Pflegeversicherung
Viele Pflegebedürftige und Angehörige verschenken Leistungen, weil sie Anträge zu spät stellen oder Leistungen nicht kennen. Diese Fehler solltest du vermeiden.
Leistungen werden erst ab Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Stelle den Antrag daher so früh wie möglich.
Weitere häufige Fehler sind:
- Den Pflegegrad nicht überprüfen zu lassen, obwohl sich der Zustand verschlechtert hat.
- Den Entlastungsbetrag nicht zu nutzen, der innerhalb des Kalenderjahres verfällt.
- Die Verhinderungspflege nicht zu beantragen, wenn die Pflegeperson ausfällt.
- Die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel nicht abzurufen.
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