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Ratgeber · Versicherung

Pflegeversicherung für Studenten: Beiträge, Zuschüsse und Befreiung

Als Studentin oder Student brauchst du eine Pflegeversicherung. Ob du dafür zahlen musst, hängt von deinem Alter, deinem Status und der Versicherung deiner Eltern ab.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung meist über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.
  • Privat krankenversicherte Studierende zahlen bis zum 25. Geburtstag oft keinen Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung.
  • Wer BAföG bekommt, kann einen Zuschuss zum Pflegeversicherungsbeitrag beantragen.
  • Der Sonderbeitrag für privat versicherte Studierende liegt 2026 bei 31,92 Euro im Monat.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Versicherungs­pflicht in der Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist an deine Krankenversicherung gekoppelt, egal ob du gesetzlich oder privat versichert bist.

Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung für jede Person mit Wohnsitz. Für dich als Studierende oder Studierenden bedeutet das: Du kannst dich dieser Pflicht nicht entziehen, solange du in Deutschland gemeldet bist. Die Versicherung ist untrennbar an deine Krankenversicherung gekoppelt.

Du erfüllst die Versicherungspflicht automatisch über deine gesetzliche oder private Krankenversicherung. Eine eigene Befreiung nur von der Pflegeversicherung ist für Studierende nicht möglich. Wer krankenversichert ist, ist damit auch pflegeversichert.

Die Pflegeversicherung folgt immer deiner Krankenversicherung. Du musst dich also nicht separat um eine Absicherung kümmern, sondern nur deine Krankenversicherung klären.

Kurz erklärt

Versicherungs­pflicht in der Pflegeversicherung

Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss eine Pflegeversicherung haben. Studierende erfüllen diese Pflicht über ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Eine eigene Befreiung von der Versicherungspflicht ist für Studierende nicht möglich.

02 · Was gilt

Gesetzlich versicherte Studenten: Familienversicherung und Beiträge

Viele Studierende sind bis zum 25. Geburtstag über ihre Eltern beitragsfrei familienversichert. Danach greift die studentische Krankenversicherung mit eigenem Beitrag.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bist du als Studierende oder Studierender bis zu deinem 25. Geburtstag in der Regel beitragsfrei über deine Eltern familienversichert. Das gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung gemeinsam. Voraussetzung ist, dass dein regelmäßiges Einkommen unter 565 Euro pro Monat liegt (Wert für 2026).

Bei einer geringfügigen Beschäftigung darf dein Einkommen unter 603 Euro pro Monat bleiben (Wert für 2026). Überschreitest du diese Grenzen, endet die Familienversicherung. Danach greift die studentische Krankenversicherung mit einem eigenen Beitrag, der auch den Pflegeversicherungsbeitrag enthält.

  • Bis zum 25. Geburtstag bist du über deine Eltern beitragsfrei familienversichert, wenn dein Einkommen unter 565 Euro pro Monat liegt.
  • Bei einem Minijob darf dein Einkommen unter 603 Euro pro Monat bleiben.
  • Nach dem 25. Geburtstag zahlst du den studentischen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst.

Beitragsfrei oder günstig

·Familienversicherung über die Eltern bis zum 25. Geburtstag
·Einkommen unter 565 Euro pro Monat (2026) bei Familienversicherung
·Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung unter 603 Euro (2026)

Eigener Beitrag fällig

·Studentische Krankenversicherung nach dem 25. Geburtstag
·Einkommen über der Grenze für die Familienversicherung
·Werkstudententätigkeit mit regelmäßigem Einkommen über der Minijob-Grenze

03 · Was gilt

Private Krankenversicherung: Wann ist die Pflegeversicherung beitragsfrei?

In der privaten Pflegepflichtversicherung gibt es für Studierende eine beitragsfreie Mitversicherung. Diese gilt unter bestimmten Voraussetzungen.

Bist du privat krankenversichert, gelten für die Pflegeversicherung besondere Regeln. Anders als in der privaten Krankenversicherung gibt es in der privaten Pflegepflichtversicherung eine beitragsfreie Mitversicherung. Diese Möglichkeit besteht für dich bis zum Alter von 25 Jahren.

Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil privat krankenversichert ist. Dann musst du während deines Studiums in der Regel keinen eigenen Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlen. Die beitragsfreie Mitversicherung gilt unabhängig von deinem Einkommen.

Bis zum 25. Geburtstag bist du beitragsfrei mitversichert, wenn mindestens ein Elternteil privat versichert ist. Danach oder wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird ein eigener Beitrag fällig.

Kein eigener Beitrag

·Bis zum 25. Geburtstag, wenn mindestens ein Elternteil privat krankenversichert ist
·Während des Studiums bei bestehender privater Krankenversicherung der Eltern

Beitrag nötig

·Ab dem 25. Geburtstag ohne beitragsfreie Mitversicherung
·Wenn keine beitragsfreie Versicherung über die Eltern möglich ist

04 · Kosten

Was kostet die private Pflegeversicherung für Studenten?

Wenn du nicht beitragsfrei versichert bist, zahlst du in der privaten Pflegepflichtversicherung einen festen Sonderbeitrag. Dieser gilt bis zum 39. Geburtstag.

Dieser beträgt 31,92 Euro pro Monat im Jahr 2026. Der Beitrag ist unabhängig von deinem Einkommen und deinem Gesundheitszustand.

Der Sonderbeitrag gilt für Studierende bis zum Alter von 39 Jahren. Er ist deutlich günstiger als reguläre Beiträge in der privaten Pflegeversicherung, weil für Studierende keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Du zahlst also nur den reinen Risikobeitrag.

Der Sonderbeitrag für Studierende beträgt 31,92 Euro pro Monat (2026). Er gilt bis zum 39. Geburtstag und ist unabhängig von deinem Einkommen.

Kurz erklärt

Sonderbeitrag Studierende bis 39 Jahre

Monatlicher Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung 2026

31,92 EUR

05 · Vergleich

BAföG-Zuschuss: So bekommst du Geld für die Pflegeversicherung

BAföG-Empfänger können einen Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen beantragen. Die Höhe hängt vom Alter ab.

Dafür lässt du von deiner Versicherung ein Formblatt ausfüllen und reichst es beim Amt ein. Der Zuschuss wird monatlich gezahlt.

Die Höhe hängt von deinem Alter ab. Unter 30 Jahren erhältst du bis zu 35 Euro für die Pflegeversicherung und bis zu 102 Euro für die Krankenversicherung. Ab 30 Jahren steigt der Zuschuss auf bis zu 48 Euro für die Pflegeversicherung und bis zu 185 Euro für die Krankenversicherung.

  • Unter 30 Jahre: bis zu 35 Euro Zuschuss für die Pflegeversicherung pro Monat.
  • Ab 30 Jahre: bis zu 48 Euro Zuschuss für die Pflegeversicherung pro Monat.
  • Die Werte gelten seit dem Wintersemester 2024/25.
BAföG-Zuschuss zur Pflegeversicherung
Unter 30 JahreAb 30 Jahre
Monatlicher Zuschuss Pflegeversicherung35 EUR48 EUR
Monatlicher Zuschuss Krankenversicherung102 EUR185 EUR

06 · Was gilt

Arbeitgeberzuschuss für privat versicherte Studenten

Arbeitest du als Werkstudent oder in einem Minijob, kann dein Arbeitgeber einen Zuschuss zu deiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Voraussetzung ist, dass du bei gesetzlicher Krankenversicherung familienversichert wärst. Das bedeutet: Dein Einkommen muss unter 565 Euro pro Monat liegen, bei geringfügiger Beschäftigung unter 603 Euro (Werte für 2026).

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt die Hälfte deines tatsächlichen Versicherungsbeitrags. Er ist begrenzt durch den maximalen Arbeitgeberzuschuss von 508,59 Euro für die Krankenversicherung plus 104,63 Euro für die Pflegeversicherung (2026). Erhält dein Arbeitgeber bereits diesen Höchstbetrag für andere Familienangehörige, entfällt der Zuschuss für dich.

Der Arbeitgeberzuschuss ist möglich, wenn dein Einkommen unter 565 Euro pro Monat liegt (bei Minijob unter 603 Euro). Er beträgt die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags, begrenzt auf den maximalen Arbeitgeberzuschuss.

Zuschuss möglich

·Du bist privat krankenversichert und arbeitest als Werkstudent
·Du wärst bei gesetzlicher Versicherung familienversichert
·Dein Einkommen liegt unter 565 EUR pro Monat (2026)
·Bei geringfügiger Beschäftigung unter 603 EUR (2026)

Kein Zuschuss

·Dein Arbeitgeber zahlt bereits den maximalen Zuschuss von 508,59 EUR Kranken- plus 104,63 EUR Pflegeversicherung (2026)
·Du bist gesetzlich krankenversichert
·Dein Einkommen liegt über den genannten Grenzen

07 · Im Vertrag

Befreiung von der Versicherungs­pflicht: Geht das als Student?

Eine Befreiung von der Pflegeversicherungspflicht ist für Studierende grundsätzlich nicht vorgesehen. Es gibt nur die beitragsfreie Mitversicherung.

Die Pflegeversicherung ist zwingend an die Krankenversicherung gekoppelt. Wer in Deutschland krankenversichert ist, muss auch pflegeversichert sein.

Es gibt jedoch zwei Wege, um keinen eigenen Beitrag zahlen zu müssen. Privat versicherte Studierende sind bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei mitversichert, wenn ein Elternteil privat versichert ist. Ohne diese beitragsfreie Mitversicherung zahlen Studierende bis 39 Jahre den Sonderbeitrag von 31,92 Euro pro Monat (2026).

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist für Studierende nicht vorgesehen. Du kannst nur zwischen beitragsfreier Mitversicherung und Sonderbeitrag wählen.

Befreiung und Sonderregeln

Befreiung von der VersicherungspflichtNicht möglichStudierende können sich nicht von der Pflegeversicherungspflicht befreien lassen. Die Pflegeversicherung ist zwingend an die Krankenversicherung gekoppelt.
Beitragsfreie MitversicherungBis 25 JahrePrivat versicherte Studierende sind bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei mitversichert, wenn ein Elternteil privat versichert ist.
SonderbeitragBis 39 JahreOhne beitragsfreie Mitversicherung zahlen Studierende bis 39 Jahre den Sonderbeitrag von 31,92 EUR pro Monat (2026).

08 · Vergleich

Krankenversicherung der Studenten: Welche Optionen gibt es?

Deine Pflegeversicherung hängt direkt von deiner Krankenversicherung ab. Studierende haben mehrere Möglichkeiten, sich krankenzuversichern.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlst du einen einkommensabhängigen studentischen Beitragssatz. In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist der Beitrag risikoabhängig, wobei Ausbildungstarife ohne Alterungsrückstellungen günstiger sind.

Die Pflegeversicherung folgt jeweils dem System deiner Krankenversicherung. In der GKV bist du über die Familienversicherung bis 25 Jahre beitragsfrei, in der PKV ebenfalls bis 25 Jahre bei privat versicherten Eltern. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nur bei erstmaligem Abschluss einer privaten Krankenversicherung.

  • Gesetzliche Krankenversicherung: einkommensabhängiger Beitrag, keine Gesundheitsprüfung.
  • Private Krankenversicherung: risikoabhängiger Beitrag, Gesundheitsprüfung bei erstmaligem Abschluss.
  • Die Wahl der Krankenversicherung bestimmt auch deine Pflegeversicherung.
Krankenversicherungsoptionen für Studierende
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
BeitragEinkommensabhängig, studentischer BeitragssatzRisikoabhängig, Ausbildungstarife ohne Alterungsrückstellungen
PflegeversicherungIn der Regel über Familienversicherung beitragsfrei bis 25 JahreBeitragsfrei bis 25 Jahre bei privat versicherten Eltern
Gesundheits­prüfungKeine GesundheitsprüfungGesundheitsprüfung bei erstmaligem Abschluss

09 · Was gilt

Werkstudent und Minijob: So wirkt sich dein Einkommen aus

Dein Einkommen aus Werkstudententätigkeit oder Minijob beeinflusst deine Versicherungspflicht und mögliche Zuschüsse.

Für die Familienversicherung in der GKV gilt eine Grenze von 565 Euro pro Monat (2026). Bei geringfügiger Beschäftigung liegt die Grenze bei 603 Euro pro Monat (2026).

Überschreitest du diese Grenzen, endet die beitragsfreie Familienversicherung. Du musst dich dann selbst versichern und zahlst den studentischen Beitrag. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet, wenn sie zusammen über 603 Euro pro Monat liegen.

Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt bei 565 Euro pro Monat, bei Minijobs bei 603 Euro (2026). Überschreitest du diese Grenzen, wirst du selbst beitragspflichtig.

Zählt als geringes Einkommen

·Einkommen unter 565 EUR pro Monat bei Familienversicherung
·Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung unter 603 EUR pro Monat
·Minijob mit pauschaler Abgabenlast

Überschreitet die Grenze

·Werkstudententätigkeit mit regelmäßigem Einkommen über 565 EUR
·Einkommen über 603 EUR bei geringfügiger Beschäftigung
·Mehrere Minijobs mit zusammen über 603 EUR

10 · Hintergrund

Private Pflegepflichtversicherung: Das sind die Besonderheiten

Die private Pflegepflichtversicherung funktioniert anders als die gesetzliche. Für Studierende gelten spezielle Beitragsregeln.

Die private Pflegepflichtversicherung funktioniert anders als die private Krankenversicherung. Anders als in der PKV gibt es in der privaten Pflegeversicherung eine beitragsfreie Mitversicherung. Minderjährige Kinder von Privatversicherten sind grundsätzlich kostenlos pflegeversichert.

Für dich als Studierende oder Studierenden gilt diese beitragsfreie Mitversicherung bis zum 25. Geburtstag, sofern mindestens ein Elternteil privat krankenversichert ist. Danach oder wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, zahlst du den Sonderbeitrag für Studierende von 31,92 Euro pro Monat (2026). Dieser gilt bis zum 39. Geburtstag.

Die beitragsfreie Mitversicherung in der privaten Pflegeversicherung gilt bis zum 25. Geburtstag. Danach wird der Sonderbeitrag von 31,92 Euro pro Monat fällig.

Anders als in der privaten Krankenversicherung gibt es in der privaten Pflegeversicherung eine beitragsfreie Mitversicherung. Minderjährige Kinder von Privatversicherten sind grundsätzlich kostenlos pflegeversichert.

Auch während deines Studiums musst du bis zum Alter von 25 Jahren in der Regel keinen Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung zahlen, sofern mindestens ein Elternteil privatversichert ist.

Sollte eine beitragsfreie Versicherung ausnahmsweise nicht möglich sein oder du die Altersgrenze von 25 Jahren bereits überschritten haben, zahlst du den Sonderbeitrag für Studierende von 31,92 Euro pro Monat (2026). Dieser Sonderbeitrag gilt bei Studierenden bis zum Alter von 39 Jahren.

11 · Im Vertrag

Gesundheits­prüfung: Wann sie für die private Versicherung nötig ist

Bei der privaten Krankenversicherung spielt deine Gesundheit eine Rolle. Für die Pflegeversicherung gelten andere Regeln.

Bei erstmaligem Abschluss einer privaten Krankenversicherung musst du Gesundheitsfragen beantworten. Ergibt die Prüfung ein erhöhtes Krankheitsrisiko, kann das Versicherungsunternehmen einen Risikozuschlag verlangen, Leistungen ausschließen oder den Antrag ablehnen. Für die private Pflegepflichtversicherung gibt es keine separate Gesundheitsprüfung.

Hattest du bereits vor dem Studium über deine Eltern eine private Krankenversicherung beim selben Unternehmen, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung. Das gilt auch bei einem Tarifwechsel mit Studienbeginn. Nur wenn der neue Tarif besseren Versicherungsschutz bietet, erfolgt für diese Mehrleistungen eine erneute Prüfung.

Eine Gesundheitsprüfung ist nur bei erstmaligem Abschluss einer privaten Krankenversicherung nötig. Bei Wechsel innerhalb desselben Unternehmens entfällt sie, außer bei Mehrleistungen im neuen Tarif.

Gesundheitsprüfung in der PKV

Erstmaliger AbschlussPrüfung nötigBei erstmaligem Abschluss einer privaten Krankenversicherung musst du Gesundheitsfragen beantworten. Ein erhöhtes Risiko kann zu Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung führen.
Wechsel innerhalb desselben UnternehmensKeine PrüfungHattest du bereits vor dem Studium über deine Eltern eine private Krankenversicherung beim selben Unternehmen, gibt es keine neue Gesundheitsprüfung.
Tarifwechsel mit MehrleistungenTeilprüfungBietet der neue Tarif besseren Versicherungsschutz, erfolgt nur für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026