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Ratgeber · Versicherung

Krankenversicherung für Erstsemester: So bist du zum Stu­dienstart richtig abgesichert

Für die Einschreibung brauchst du einen Nachweis über deine Krankenversicherung. Welche Option für dich passt, hängt von deinem Alter, deinem Einkommen und deiner bisherigen Versicherung ab.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Ohne Krankenversicherungsnachweis erfolgt keine Einschreibung.
  • Bis zum 25. Geburtstag ist die beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern möglich.
  • Die studentische Krankenversicherung gilt längstens bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst.
  • Wer privat versichert ist, muss sich frühzeitig von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen.

01 · Grundlagen

Warum du für die Immatrikulation eine Krankenversicherung brauchst

Die Krankenversicherung ist keine Formsache, sondern Voraussetzung für deinen Studienplatz. Die Hochschule darf dich ohne gültigen Nachweis nicht einschreiben.

Die Hochschule ist gesetzlich verpflichtet, deinen Versicherungsstatus zu prüfen. Dafür arbeitet sie mit den Krankenkassen über ein elektronisches Meldeverfahren zusammen. Deine Kasse meldet der Hochschule, ob du gesetzlich versichert, befreit oder nicht versicherungspflichtig bist.

Ohne diese Meldung ist keine Einschreibung möglich. Das gilt auch für jede Rückmeldung und sogar für eine Beurlaubung. Bleiben Beitragszahlungen aus, meldet die Krankenkasse das der Hochschule und du wirst zwangsexmatrikuliert.

  • Du forderst deine Krankenkasse frühzeitig auf, den Versichertenstatus an deine Hochschule zu senden.
  • Die Hochschule prüft die elektronische Meldung und schaltet dich erst danach für die Einschreibung frei.

Kurz erklärt

Versicherungs­pflicht für Studierende

Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen müssen in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert sein. Der Nachweis erfolgt bei der Immatrikulation, Rückmeldung und Beurlaubung.

Ohne Bestätigung deiner Krankenkasse wirst du nicht eingeschrieben oder rückgemeldet. Bei ausbleibenden Beitragszahlungen droht die Zwangsexmatrikulation.

02 · Vergleich

Gesetzlich oder privat: Welche Krankenversicherung für Erstsemester infrage kommt

Deine Vorgeschichte entscheidet, ob du in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung landest. Beide Wege haben unterschiedliche Folgen für deine spätere Flexibilität.

Deine bisherige Versicherung bestimmt deinen Weg. Warst du vor dem Studium privat versichert, kannst du dich innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Dafür brauchst du eine Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse, die deine Befreiung bestätigt.

Für die meisten Erstsemester ist die gesetzliche Krankenversicherung der Standard. Sie bietet die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung und einen bundesweit einheitlichen Beitrag in der studentischen Krankenversicherung. Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist nur in den ersten drei Monaten nach der Immatrikulation möglich.

  • In der gesetzlichen Krankenversicherung kannst du bis 25 über die Eltern beitragsfrei familienversichert sein.
  • In der privaten Krankenversicherung zahlst du immer einen eigenen Beitrag, der von deinem Tarif und Gesundheitszustand abhängt.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Studierende
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
BeitragBundesweit einheitlicher Beitrag für Studierende in der KVdSIndividueller Beitrag je nach Tarif und Gesundheitszustand
FamilienversicherungBis 25 beitragsfrei über die Eltern möglichNicht möglich, jedes Mitglied zahlt einen eigenen Beitrag
Wechsel zurückWechsel in die PKV nur in den ersten 3 Monaten nach ImmatrikulationRückkehr in die GKV während des Studiums ausgeschlossen
VoraussetzungNachweis über die Krankenkasse per elektronischem MeldeverfahrenBefreiung von der Versicherungspflicht durch eine gesetzliche Krankenkasse

03 · Schritt für Schritt

So läuft der Krankenversicherungs­nachweis bei der Einschreibung ab

Seit 2022 übermitteln die Krankenkassen deinen Versichertenstatus direkt an die Hochschule. Du musst dich darum kümmern, dass deine Kasse die richtige Hochschule kennt.

Seit dem 1. Januar 2022 übermitteln die Krankenkassen deinen Versichertenstatus maschinell an die Hochschule. Du erhältst in der Regel keine Papierbescheinigung mehr. Deine Aufgabe ist es, deiner Krankenkasse frühzeitig mitzuteilen, an welcher Hochschule du dich einschreiben willst.

Die Krankenkasse benötigt dafür die Absendernummer der Hochschule. Diese Nummer findest du bei deiner Hochschule oder im Immatrikulationsportal. Erst wenn die elektronische Meldung bei der Hochschule eingegangen ist, kann die Einschreibung abgeschlossen werden.

  • Du informierst deine Krankenkasse über die gewünschte Hochschule und die Absendernummer.
  • Deine Krankenkasse sendet die Meldung zum Versichertenstatus direkt an die Hochschule.
  • Die Hochschule prüft deinen Status und gibt dich für die Einschreibung frei.
01

Krankenkasse informieren

Teile deiner Krankenkasse frühzeitig mit, an welcher Hochschule du dich einschreiben willst. Die Kasse benötigt die Absendernummer der Hochschule.

02

Elektronische Meldung auslösen

Deine Krankenkasse sendet eine Meldung zum Versichertenstatus an die Hochschule. Das passiert maschinell, eine Papierbescheinigung bekommst du in der Regel nicht mehr.

03

Status prüfen lassen

Die Hochschule prüft, ob du gesetzlich versichert, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig bist. Erst dann ist die Einschreibung möglich.

04

Rückmeldung sicherstellen

Auch bei jeder Rückmeldung und Beurlaubung muss der Versicherungsstatus gültig sein. Melde Änderungen wie einen Kassenwechsel sofort deiner Hochschule.

04 · Was gilt

Wann du über die Familienversicherung abgesichert bist

Die Familienversicherung ist der günstigste Weg, weil sie dich ohne eigenen Beitrag absichert. Sie ist an klare Alters- und Einkommensgrenzen gebunden.

Sie setzt voraus, dass ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist und du unter 25 Jahre alt bist. Ein freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst verlängert diese Altersgrenze um maximal zwölf Monate.

Dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen darf 565 Euro nicht übersteigen. BAföG-Einnahmen, Werbungskosten und Abschreibungen bleiben bei dieser Grenze unberücksichtigt. Arbeitest du länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage, gilt die Beschäftigung als regelmäßig und du fällst aus der Familienversicherung.

  • Du bist unter 25 Jahre alt und ein Elternteil ist gesetzlich versichert.
  • Dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen liegt bei höchstens 565 Euro.
  • Kurzfristige Jobs bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen sind unschädlich, auch wenn du mehr verdienst.

Familienversicherung möglich

·Du bist unter 25 Jahre alt
·Ein Elternteil ist gesetzlich krankenversichert
·Dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen liegt bei höchstens 565 Euro
·BAföG-Einnahmen bleiben bei der Einkommensgrenze unberücksichtigt
·Ein freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst verlängert die Altersgrenze um maximal 12 Monate

Familienversicherung nicht möglich

·Du bist 25 Jahre oder älter
·Dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen übersteigt 565 Euro
·Du arbeitest länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage mit einem Einkommen über 565 Euro
·Deine Eltern sind privat krankenversichert
·Du bist verheiratet und dein Ehepartner ist nicht gesetzlich versichert

05 · Kosten

Was die studentische Krankenversicherung kostet

Wenn die Familienversicherung wegfällt, greift die Krankenversicherung der Studierenden. Der Beitrag ist bundesweit einheitlich, hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag.

Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung ist bundesweit einheitlich. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse, der regional unterschiedlich ausfällt. Insgesamt liegt der monatliche Beitrag für die Krankenversicherung meist zwischen 85 und 95 Euro.

Für die Pflegeversicherung kommen etwa 25 bis 30 Euro hinzu. Erhältst du BAföG, bekommst du einen festen Zuschlag von 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung. Der BAföG-Zuschuss wird unabhängig von der Höhe deines BAföG-Satzes gezahlt und deckt einen großen Teil der Beiträge ab.

  • Der Krankenversicherungsbeitrag setzt sich aus dem gesetzlichen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen.
  • Der Pflegeversicherungsbeitrag wird zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag eingezogen.

Monatliche Kosten für die studentische Krankenversicherung

BAföG-Zuschuss Krankenversicherung102 EUR
BAföG-Zuschuss Pflegeversicherung35 EUR

06 · Im Vertrag

Private Krankenversicherung für Erstsemester: Befreiung und Fristen

Wer vor dem Studium privat versichert war, kann es bleiben. Dafür brauchst du eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht, und die hat enge Fristen.

Warst du vor dem Studium privat versichert, kannst du diesen Schutz fortsetzen. Dafür musst du bei der Immatrikulation eine Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen, die deine Befreiung von der Versicherungspflicht bestätigt. Ohne diese Bescheinigung ist keine Einschreibung möglich.

Die Befreiung muss innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation beantragt werden. Wer sich zu Beginn des Studiums für die private Krankenversicherung entscheidet, kann während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln.

  • Du beantragst die Befreiung bei deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse.
  • Die gesetzliche Kasse bestätigt, dass deine private Krankenversicherung den erforderlichen Schutz bietet.
  • Nach Ablauf der Drei-Monats-Frist ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung ausgeschlossen.

Regeln für privat versicherte Erstsemester

Befreiung von der VersicherungspflichtPflichtDu musst bei der Immatrikulation eine Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen, die deine Befreiung bestätigt. Ohne diese Bescheinigung ist keine Einschreibung möglich.
Drei-Monats-FristFristEin Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist nur innerhalb der ersten drei Monate nach der Immatrikulation möglich. Danach bleibt es bei der gesetzlichen Versicherung.
Kein RückwegKonsequenzWer sich zu Beginn des Studiums für die private Krankenversicherung entscheidet, kann während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln.
Äquivalenter SchutzNachweisDie gesetzliche Krankenkasse bestätigt, dass deine private Krankenversicherung einen zur gesetzlichen Versicherung gleichwertigen Schutz bietet.

07 · Checkliste

Altersgrenzen und Ausnahmen in der studentischen Krankenversicherung

Die studentische Krankenversicherung endet nicht mit dem 30. Geburtstag, sondern erst mit dem Ende des laufenden Semesters. In bestimmten Fällen verlängert sie sich darüber hinaus.

Die studentische Krankenversicherung endet nicht mit dem 30. Geburtstag, sondern erst mit dem Ende des Semesters, in dem du 30 wirst. Danach musst du dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. In bestimmten Fällen verlängert sich die studentische Krankenversicherung über diese Grenze hinaus.

Eine Verlängerung kommt infrage, wenn während des Studiums besondere Umstände vorliegen. Dazu zählen die Geburt eines Kindes, eine Behinderung, eine längere Erkrankung von mindestens drei Monaten oder der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg. Die Verlängerung wird nur auf Antrag und mit Nachweis geprüft.

  • Die Betreuung behinderter oder pflegebedürftiger Familienangehöriger kann die Frist verlängern.
  • Ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr vor dem Studium zählt ebenfalls zu den Ausnahmen.
  • Ein studienvorbereitender Sprachkurs mit DSH-Abschluss oder der Besuch eines Studienkollegs mit Feststellungsprüfung kann die Altersgrenze verschieben.

Gründe für eine Verlängerung über das 30. Lebensjahr hinaus

01

Geburt eines Kindes und anschließende Betreuung

02

Behinderung der oder des Studierenden

03

Längere Erkrankung von mindestens drei Monaten

04

Betreuung behinderter oder pflegebedürftiger Familienangehöriger

05

Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung über den zweiten Bildungsweg

06

Mitarbeit in Hochschulgremien

07

Ablehnung im Auswahlverfahren zum gewählten Studium

08

Freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst

09

Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr

10

Studienvorbereitender Sprachkurs mit DSH-Abschluss

11

Besuch eines Studienkollegs mit Feststellungsprüfung

08 · Was gilt

Einkommensgrenzen für die Familienversicherung und die studentische Krankenversicherung

Dein Einkommen entscheidet, ob du beitragsfrei familienversichert bleibst oder in die studentische Krankenversicherung wechselst. Auch kurzfristige Jobs haben eigene Regeln.

Für die Familienversicherung gilt eine Einkommensgrenze von 565 Euro im Monat. Entscheidend ist das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen. Einkommen aus Beschäftigungen, die länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern, zählt voll mit.

BAföG-Einnahmen, Werbungskosten und Abschreibungen bleiben bei der Berechnung außen vor. Kurzfristige Jobs bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen sind unschädlich, auch wenn du in dieser Zeit mehr als 565 Euro verdienst.

  • Regelmäßiges Einkommen über 565 Euro führt zum Ende der Familienversicherung.
  • Selbstständige Einkünfte zählen ebenfalls zum Gesamteinkommen.
  • Die studentische Krankenversicherung hat keine Einkommensgrenze, solange du ordentlich studierst.

Zählt mit

·Regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen über 565 Euro
·Einkommen aus Beschäftigungen, die länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern
·Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Zählt nicht mit

·BAföG-Einnahmen
·Werbungskosten
·Abschreibungen
·Einkommen aus kurzfristigen Jobs bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen

09 · Fehler vermeiden

Krankenkassenwechsel im Studium: Das musst du beachten

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist auch während des Studiums möglich. Die Bindungsfrist und dein Versicherungsstatus bestimmen, wann und wie du wechseln kannst.

Voraussetzung ist, dass du die zwölfmonatige Bindungsfrist nach Eintritt in deine aktuelle Krankenkasse eingehalten hast. Hast du einen Wahltarif abgeschlossen, können längere Kündigungsfristen gelten.

Bist du über einen Elternteil familienversichert, kannst du nicht allein wechseln. Ein Wechsel ist nur möglich, wenn der stammversicherte Elternteil ebenfalls die Kasse wechselt. Kündige deine alte Kasse erst, wenn die neue Kasse deinen Versichertenstatus an die Hochschule gemeldet hat.

  • Prüfe vor dem Wechsel, ob deine Bindungsfrist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
  • Kündige nicht, bevor die neue Kasse die elektronische Meldung an die Hochschule gesendet hat.
  • Bei Familienversicherung wechselst du nur zusammen mit dem stammversicherten Elternteil.

Typische Fehler beim Kassenwechsel als Erstsemester

·Wechsel ohne Einhaltung der zwölfmonatigen Bindungsfrist nach Eintritt in die Krankenversicherung
·Kündigung der alten Kasse, bevor die neue Kasse den Versichertenstatus an die Hochschule gemeldet hat
·Wechsel während der Familienversicherung über die Eltern, ohne dass der stammversicherte Elternteil ebenfalls wechselt
·Abschluss eines Wahltarifs mit längeren Kündigungsfristen und anschließender Wechselversuch
·Fehlende Meldung des Kassenwechsels an die Hochschule, wodurch die Rückmeldung blockiert wird

10 · Hintergrund

Pflegeversicherung für Erstsemester: Was du wissen musst

Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Wer krankenversichert ist, ist automatisch auch pflegeversichert, die Beiträge werden gemeinsam erhoben.

Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Wer krankenversichert ist, ist automatisch auch pflegeversichert. Du musst dich nicht separat anmelden, die Pflegeversicherung läuft über deine Krankenkasse mit.

In der Familienversicherung bist du auch in der Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. In der studentischen Krankenversicherung zahlst du einen eigenen Beitrag zur Pflegeversicherung, der zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag eingezogen wird. Der BAföG-Zuschuss umfasst auch einen festen Anteil für die Pflegeversicherung.

  • Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung folgt für Studierende aus dem Sozialgesetzbuch.
  • Der Pflegeversicherungsbeitrag wird gemeinsam mit dem Krankenversicherungsbeitrag erhoben.

Die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung folgt für Studierende aus dem Sozialgesetzbuch. Du musst dich nicht separat anmelden, die Pflegeversicherung läuft über deine Krankenkasse mit.

In der Familienversicherung bist du auch in der Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. In der studentischen Krankenversicherung zahlst du einen eigenen Beitrag zur Pflegeversicherung, der zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag eingezogen wird.

Der BAföG-Zuschuss umfasst auch einen Anteil für die Pflegeversicherung. Beantragst du den Zuschuss, bekommst du einen festen Betrag für die Pflegeversicherung zusätzlich zum Krankenversicherungszuschuss.

Häufige Fragen

Fragen zu Krankenversicherung für Erstsemester

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026