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FinanzenVersicherung Grobe Fahrlaessigkeit Wann Zahlt Die
FinanzbildungGrobe10 Min.

Grobe Fahrlässigkeit Wann zahlt die Versicherung – und wann nicht?

Grobe Fahrlässigkeit einfach erklärt: Wann zahlt die Versicherung, wann kürzt sie? Beispiele, Regeln & Tipps – verständlich & aktuell 2026.

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Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Abgrenzung: einfache Fahrlässigkeit vs. grobe Fahrlässigkeit vs. Vorsatz
  • Definition grobe Fahrlässigkeit: naheliegende Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß außer Acht gelassen
  • Warum das für die Leistung der Versicherung entscheidend ist
  • Alltagsbeispiele aus dem Studi-Leben (WG, Auto, Laptop

Versicherung und grobe Fahrlässigkeit: Kürzung statt Totalausfall

Abgrenzung: einfache Fahrlässigkeit vs. grobe Fahrlässigkeit vs. Vorsatz

Wer einen Schaden verursacht, der auf grobe Fahrlässigkeit zurückgeht, muss nicht zwingend auf der gesamten Summe sitzenbleiben – aber die Versicherung darf kürzen. Wie viel sie zahlt, hängt vom Einzelfall und den Vertragsbedingungen ab.

Kurz & knapp: Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gilt in Deutschland das Quotelung-Prinzip: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung ihre Leistung anteilig kürzen – je schwerer das Verschulden, desto mehr. Viele moderne Tarife verzichten jedoch per Klausel ganz auf diese Kürzung. Vorsätzliche Schäden sind hingegen grundsätzlich nicht versichert.

AUF EINEN BLICK

  • Definition grobe Fahrlässigkeit: naheliegende Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß außer Acht gelassen
  • Warum das für die Leistung der Versicherung entscheidend ist
  • Alltagsbeispiele aus dem Studi-Leben (WG, Auto, Laptop

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Einfache Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz – wo ist der Unterschied?

Grundprinzip nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Leistungskürzung 'in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis'

Im Versicherungsrecht unterscheidet man drei Verschuldensstufen, die über Leistung oder Leistungskürzung entscheiden. Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt leicht außer Acht lässt – etwa wenn man bei Stress vergisst, eine Rechnung fristgerecht einzureichen. Das passiert im Alltag schnell und ist für die Versicherungsleistung in aller Regel folgenlos. Vorsatz hingegen bedeutet, dass jemand einen Schaden bewusst und gewollt herbeiführt – hier gibt es grundsätzlich keine Versicherungsleistung.

Dazwischen liegt die grobe Fahrlässigkeit: Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dann gegeben, wenn jemand die naheliegende Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß außer Acht lässt und dabei unbeachtet lässt, was im konkreten Fall jedem einleuchten musste. Es geht also nicht um einen kleinen Flüchtigkeitsfehler, sondern um ein Verhalten, das objektiv grob unvernünftig erscheint – und bei dem man auch subjektiv hätte erkennen müssen, dass man ein hohes Risiko eingeht.

Warum ist diese Abgrenzung so entscheidend? Ganz einfach: Die Versicherung prüft bei jedem Schadenfall genau, welche Verschuldensstufe vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit zahlt sie voll. Bei Vorsatz zahlt sie gar nicht. Und bei grober Fahrlässigkeit – dem häufigsten Streitpunkt – entscheidet der Grad des Verschuldens darüber, wie viel sie noch leistet.

Für Verbraucher:innen ist das besonders relevant: Ein brennendes Teelicht, das man beim Verlassen der Wohnung vergisst, ein Laptop, der offen sichtbar auf dem Beifahrersitz liegt, oder ein Herd, der stundenlang unbeaufsichtigt an ist – das sind klassische Situationen aus dem Alltag, bei denen Versicherungen die grobe Fahrlässigkeit prüfen. Wer seine Rechte kennt, ist in diesen Momenten klar im Vorteil.

AUF EINEN BLICK

  • Alte vs. neue Rechtslage: früher 'Alles-oder-nichts', heute anteilige Kürzung (Quotelung
  • Unterschied zwischen Vorsatz (in der Regel keine Leistung) und grober Fahrlässigkeit (Kürzung möglich

Quotelung statt Alles-oder-nichts: Das moderne Versicherungsvertragsgesetz

Anteilige Zahlung je nach Grad des Verschuldens (Quote

Vor der großen VVG-Reform im Jahr 2008 galt in Deutschland das sogenannte Alles-oder-nichts-Prinzip: Wer grob fahrlässig handelte, ging leer aus – egal, ob das Verschulden minimal oder massiv war. Dieses Prinzip wurde vielfach als ungerecht empfunden, weil selbst ein leichteres grobes Verschulden zum vollständigen Leistungsausfall führte.

Seit dem 1. Januar 2008 gilt § 81 Abs. 2 VVG: Der Versicherer ist berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Das bedeutet: Es gibt jetzt eine Quotelung. Wer nur leicht grob fahrlässig handelt – beispielsweise kurz abgelenkt war –, bekommt noch einen Großteil der Versicherungsleistung. Wer hingegen extrem leichtfertig agiert hat, muss mit einer erheblichen Kürzung rechnen. Diese Verhältnismäßigkeit ist ein echter Fortschritt für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wichtig zu verstehen ist der Unterschied zwischen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz auch auf rechtlicher Ebene: Beim Vorsatz – also der bewussten Herbeiführung des Versicherungsfalls – greift § 81 Abs. 1 VVG: Die Versicherung ist vollständig von der Leistungspflicht befreit. Hier gibt es keine Quotelung, keinen Ermessensspielraum. Bei grober Fahrlässigkeit hingegen bleibt es bei der anteiligen Kürzung nach Abs. 2 – und der Versicherer muss die grobe Fahrlässigkeit im Streitfall auch nachweisen. Die Beweislast liegt also nicht beim Versicherungsnehmer.

AUF EINEN BLICK

  • Verzicht-Klauseln: viele Tarife verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit (oft 'grobe Fahrlässigkeit mitversichert'
  • Bedeutung der Formulierung im Versicherungsschein/den Bedingungen
  • Beweislast: Versicherer muss grobe Fahrlässigkeit nachweisen

Verzichtsklauseln, Quotelung und die Beweislast – so schützt du dich

Kürzung nach Verschuldensquote möglich

Viele moderne Versicherungstarife – insbesondere in der Hausrat- und Kfz-Kaskoversicherung – enthalten heute sogenannte Verzichtsklauseln: Der Versicherer erklärt darin ausdrücklich, dass er auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Im Klartext: Selbst wenn du grob fahrlässig gehandelt hast, zahlt die Versicherung in diesen Tarifen die volle Summe. Diese Formulierung findet sich oft als „grobe Fahrlässigkeit mitversichert" oder „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Es lohnt sich also, beim Abschluss einer Versicherung oder beim nächsten Tarifvergleich gezielt nach dieser Klausel zu suchen. Wer einen Tarif ohne diese Klausel hat, fällt automatisch in die gesetzliche Regelung nach § 81 Abs. 2 VVG zurück – die Quotelung. Das bedeutet: Die Versicherung zahlt noch etwas, aber nicht alles. Wie viel genau, ist immer eine Einzelfallentscheidung, die von der konkreten Situation, dem Schadenshergang und der Schwere des Verschuldens abhängt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beweislast: Möchte die Versicherung kürzen, muss sie nachweisen, dass du grob fahrlässig gehandelt hast. Du musst also nicht selbst beweisen, dass du sorgfältig warst – der Versicherer muss das Gegenteil belegen. Das ist ein starkes Argument, wenn es zum Streit kommt. Wer den Schadenshergang sachlich und vollständig dokumentiert – Fotos, Zeugen, Meldung ohne Verzögerung –, verbessert seine eigene Position erheblich.

AUF EINEN BLICK

  • Vorsatz: keine Leistung
  • Verletzung von Obliegenheiten (z. B. Meldepflichten) kann Leistung mindern
  • Beispiel: unverschlossene Wohnungstür, offen stehendes Fenster (Hausrat

Verschuldensquoten, Obliegenheitsverletzungen und absolute Ausschlüsse

Hausrat: Kerze unbeaufsichtigt, Herdplatte an gelassen, Fenster gekippt bei Abwesenheit

Die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit erfolgt nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Je gravierender das Fehlverhalten, desto höher der Kürzungsprozentsatz. In der Praxis bedeutet das, dass Gerichte und Versicherungen einzelne Situationen auf einer gedachten Skala verorten. Ein kurz unbeaufsichtigtes Teelicht wird anders bewertet als das stundenlange Verlassen der Wohnung mit offenem Feuer auf dem Herd. Standardisierte Quoten gibt es nicht – jeder Fall wird individuell bewertet.

Neben der eigentlichen grob fahrlässigen Handlung können auch sogenannte Obliegenheitsverletzungen zu einer Leistungskürzung führen. Obliegenheiten sind Pflichten, die du als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer gegenüber deiner Versicherung hast – zum Beispiel den Schaden unverzüglich zu melden, keine nachträglichen Veränderungen am Schadensort vorzunehmen oder bei der Aufklärung mitzuwirken. Verletzt du diese Pflichten grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich, kann die Versicherung ebenfalls kürzen oder sogar ganz leistungsfrei werden – auch wenn der ursprüngliche Schaden vielleicht gar nicht durch dein Verschulden entstand.

Ein klassisches Beispiel aus dem Hausrat-Bereich, das in der Rechtsprechung immer wieder auftaucht: die unverschlossene Wohnungstür oder das dauerhaft gekippte Fenster im Erdgeschoss während einer mehrtägigen Abwesenheit. Hier streiten Versicherungsnehmer und Versicherer regelmäßig darum, ob das als grob fahrlässig einzustufen ist – und wenn ja, in welchem Ausmaß. Gerichte haben hier unterschiedlich entschieden, je nach konkreter Situation und Lage der Wohnung. Das zeigt: Es gibt keine starren Regeln, sondern immer eine Abwägung im Einzelfall.

Klar ist hingegen die Lage beim Vorsatz: Wer absichtlich einen Schaden verursacht – sei es Selbstbeschädigung oder absichtliche Sachbeschädigung –, hat keinen Versicherungsschutz. Das gilt absolut und ohne Einschränkung. Auch schwere Trunkenheit am Steuer (ab einem bestimmten Blutalkoholwert) wird von der Rechtsprechung vielfach als so grob fahrlässig eingestuft, dass die Quotelung nahezu einer Totalkürzung gleichkommt.

AUF EINEN BLICK

  • Kfz: Handy am Steuer, überhöhte Geschwindigkeit, rote Ampel, Alkohol
  • Handy/Laptop: teure Geräte offen sichtbar liegen gelassen
  • Haftpflicht: Sonderfall – deckt oft auch grob fahrlässig verursachte Schäden ab

Kerze, Kfz und Laptop: Wenn alltägliche Fehler teuer werden

Hausratversicherung (häufigster Streitpunkt für Verbraucher:innen

Im Bereich Hausratversicherung sind Verbraucher:innen besonders häufig betroffen, weil der Alltag viele kleine Unachtsamkeiten mit sich bringt. Eine Kerze, die brennt, während niemand zu Hause ist – das ist ein klassischer Fall, bei dem die Versicherung grobe Fahrlässigkeit prüft. Dasselbe gilt für eine Herdplatte, die versehentlich anlässt und in der Abwesenheit zu einem Brand führt. Auch ein dauerhaft gekipptes Fenster im Erdgeschoss, durch das nach einem Einbruch Gegenstände entwendet werden, kann als grob fahrlässig bewertet werden. In all diesen Fällen: Sofern der Tarif keine Verzichtsklausel enthält, droht eine anteilige Kürzung.

Bei der Kfz-Kaskoversicherung ist die Lage besonders heikel. Wer mit dem Handy in der Hand fährt und dabei einen Unfall verursacht, handelt nach übereinstimmender Rechtsprechung grob fahrlässig. Ähnliches gilt für deutlich überhöhte Geschwindigkeit, das Überfahren einer roten Ampel oder das Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss. Die Kaskoversicherung kann hier stark kürzen – bis hin zur vollständigen Leistungsverweigerung bei besonders schwerem Verschulden. Für alle, die ein erstes Auto fahren und Kaskoversicherung oft als teuer empfinden, lohnt sich der genaue Blick in die AVB: Gibt es eine Verzichtsklausel für grobe Fahrlässigkeit, und wenn ja, gilt sie auch für diese Fälle, oder sind sie ausdrücklich ausgenommen?

Teure elektronische Geräte wie Laptops oder Tablets offen sichtbar auf dem Rücksitz oder im unverschlossenen Fahrrad-Korb liegen zu lassen, kann bei Diebstahl als grob fahrlässig eingestuft werden. Die Hausrat- oder eine separate Elektronikversicherung würde dann kürzen oder nicht zahlen. Eine Privathaftpflichtversicherung hingegen ist in diesem Kontext ein Sonderfall: Sie deckt Schäden ab, die du anderen Personen gegenüber verursachst – auch grob fahrlässig. Wenn du also aus Unachtsamkeit das teure Gerät einer anderen Person zerstörst oder beim Einparken das Fahrzeug anderer beschädigst, springt die Haftpflicht in der Regel ein, weil es sich um Drittschäden handelt.

AspektWorauf es ankommt
Hausratversicherung (häufigster Streitpunkt für Verbraucher:innen,
Kfz-Kaskoversicherung,
Berufsunfähigkeitsversicherung: Verschulden meist kein Ausschlussgrund,
Privathaftpflicht: schützt bei fahrlässig verursachten Schäden Dritter,

Hausrat, Kasko, Haftpflicht und BU: Wo grobe Fahrlässigkeit wirklich wichtig ist

Ablehnungsschreiben genau prüfen, Begründung und Quote anfordern

Die Hausratversicherung ist für Verbraucher:innen der häufigste Streitpunkt rund um grobe Fahrlässigkeit. Wer in einem eigenen Haushalt lebt, hat oft eine eigene Police oder ist über den Partner oder die Familie mitversichert. Im Alltag entstehen schnell Situationen, die als grob fahrlässig eingestuft werden könnten – von der vergessenen Kerze über den ungesicherten Balkon bis zum unverschlossenen Keller. Wer hier auf einen Tarif mit Verzichtsklausel setzt, ist klar bessergestellt.

Die Kfz-Kaskoversicherung – sowohl Teil- als auch Vollkasko – enthält in den AVB häufig genaue Regelungen zur groben Fahrlässigkeit. Gerade Fahranfänger:innen und Personen mit wenig Fahrpraxis sollten wissen: Eine Vollkaskoversicherung zahlt bei eigenem Verschulden, aber eben nur, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt – oder diese durch eine Klausel mitversichert ist. Bei Alkohol am Steuer gilt das so gut wie nie; dort sind Ausschlüsse üblich.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) funktioniert grundlegend anders: Hier ist das eigene Verschulden an der Berufsunfähigkeit in der Regel kein Ausschlussgrund. Wer sich durch einen selbst verschuldeten Unfall dauerhaft in seiner Arbeitsfähigkeit einschränkt, erhält trotzdem die BU-Rente – das Verschulden spielt hier keine Rolle. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Schaden- und Unfallversicherungen.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt dich, wenn du anderen Menschen oder deren Eigentum Schäden zufügst – und das gilt auch bei grober Fahrlässigkeit. Sie gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wenn du aus Unachtsamkeit einen Wasserschaden in deiner Mietwohnung verursachst, eine Freundin beim Sport verletzt oder das Fahrrad eines anderen beschädigst, greift die Haftpflicht. Lediglich bei Vorsatz gibt es keinen Schutz.

AUF EINEN BLICK

  • Widerspruch fristgerecht einlegen
  • Kostenlose Hilfe: Ombudsmann für Versicherungen, Verbraucherzentrale
  • Rechtsschutzversicherung kann relevant sein

Widerspruch, Ombudsmann, Verbraucherzentrale: Deine Möglichkeiten

Auf Bedingungsklausel 'grobe Fahrlässigkeit mitversichert' bzw. 'Verzicht auf Einrede' achten

Wenn die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit kürzt oder gar nicht zahlt, solltest du als erstes das Ablehnungs- oder Kürzungsschreiben genau lesen. Die Versicherung muss ihre Entscheidung begründen – und zwar nicht nur pauschal mit dem Begriff „grobe Fahrlässigkeit", sondern konkret mit dem zugrundeliegenden Sachverhalt. Du hast das Recht, die genaue Verschuldensquote und die Begründung dafür schriftlich anzufordern. Reagiert die Versicherung nicht oder unzureichend, ist das bereits ein erstes Argument für den Widerspruch.

Lege den Widerspruch fristgerecht ein – die Fristen sind im Schreiben oder in den AVB angegeben. Formuliere sachlich, warum du die Einschätzung der Versicherung für falsch oder unverhältnismäßig hältst. Schildere den Hergang so genau wie möglich und füge Beweise bei: Fotos, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten. Je besser du dokumentiert bist, desto stärker deine Position.

Kostenlose Hilfe bekommst du beim Versicherungsombudsmann – einem unabhängigen Schlichter, der zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vermittelt. Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei. Auch die Verbraucherzentrale bietet Beratung zu Versicherungsstreitigkeiten an, oft zu sehr günstigen Konditionen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, prüfe, ob der Streit mit der Versicherung davon abgedeckt ist – das ist nicht immer der Fall, aber bei vielen umfassenden Tarifen durchaus möglich.

AUF EINEN BLICK

  • Deckungssummen und Ausschlüsse vergleichen
  • Privatpersonen: günstige Einsteigertarife, oft über den Partner oder die Familie mitversichert
  • Vergleich & Beratung über die neutrale Schiene statt Einzelanbieter-Empfehlung

Auf diese Klauseln und Bedingungen solltest du beim Versicherungsvergleich achten

Der wichtigste Suchbegriff beim Vergleich von Hausrat-, Kasko- und Haftpflichtversicherungen lautet: „grobe Fahrlässigkeit mitversichert" bzw. „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit". Diese Formulierung in den AVB bedeutet, dass du im Schadenfall die volle Versicherungsleistung erhältst – unabhängig davon, ob ein grob fahrlässiges Verhalten vorlag. Tarife ohne diese Klausel fallen automatisch in die gesetzliche Quotelung zurück.

Neben dieser zentralen Klausel solltest du auch auf die Deckungssummen und Ausschlüsse achten. Manche Tarife schließen bestimmte Fälle grober Fahrlässigkeit ausdrücklich aus – etwa schwere Trunkenheit am Steuer oder das Herauslassen von offenem Feuer. Andere bieten umfassenden Schutz. Ein sorgfältiger Vergleich der Bedingungen ist gerade bei günstigeren Einsteigertarifen wichtig, die sich an preisbewusste Verbraucher:innen richten.

Für Verbraucher:innen lohnt sich außerdem ein Blick in den bestehenden Familienvertrag: Viele Eltern haben ihre Kinder bis zu einem bestimmten Alter über ihre eigene Hausrat- oder Haftpflichtversicherung mitversichert, solange diese im selben Haushalt gemeldet sind. Das kann eine kostengünstige Lösung sein, aber die Bedingungen variieren stark. Wer in einen eigenen Haushalt zieht oder sich ummelden muss, verliert oft den Schutz über die Eltern und braucht eine eigene Police.

Statt blind auf Einzelanbieter zu vertrauen, empfiehlt es sich, Tarife systematisch zu vergleichen und dabei nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die Bedingungen zu schauen. Der richtige Tarif ist derjenige, der im Schadenfall tatsächlich zahlt – nicht derjenige, der im Monat am wenigsten kostet, aber bei grober Fahrlässigkeit die Leistung stark kürzt.

Grobe Fahrlässigkeit ist kein Versicherungsende – aber Vorsicht lohnt sich

Die gute Nachricht: Das alte Alles-oder-nichts-Prinzip gehört der Vergangenheit an. Wer grob fahrlässig handelt, verliert nicht automatisch den gesamten Versicherungsschutz. Das Quotelung-Prinzip des VVG sorgt für mehr Fairness – und viele moderne Tarife verzichten ganz auf Kürzungen bei grober Fahrlässigkeit. Der entscheidende Schritt ist, die eigenen Versicherungsbedingungen zu kennen und gezielt auf die richtige Klausel zu achten.

Gerade für Verbraucher:innen, die oft mit knappem Budget haushalten, kann die Wahl des richtigen Tarifs im Ernstfall einen großen Unterschied machen. Ein Vergleich der Bedingungen – nicht nur des Preises – ist deshalb unverzichtbar.

Nächster Schritt: Prüfe jetzt, ob deine bestehenden Versicherungen eine Verzichtsklausel für grobe Fahrlässigkeit enthalten – und ob du wirklich optimal abgesichert bist. Zum kostenlosen Versicherungs-Check von StudySmarter →

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Häufige Fragen

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass du die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dabei die naheliegendsten Überlegungen nicht anstellst, die jedem hätten einleuchten müssen. Es handelt sich um eine Steigerung der einfachen Fahrlässigkeit, bei der du also nicht nur einen Fehler machst, sondern bewusst oder leichtfertig gegen grundlegende Vorsichtsregeln verstößt.

Ja, die Versicherung zahlt grundsätzlich auch bei grober Fahrlässigkeit, allerdings kann sie ihre Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen. In der Privathaftpflicht- und in der Kfz-Kaskoversicherung ist die Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit gesetzlich vorgesehen, während viele andere Versicherer vertraglich ebenfalls eine Kürzung vorsehen.

Das Gesetz erlaubt der Versicherung, die Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht. In der Praxis bedeutet das, dass die Kürzung zwischen null und hundert Prozent liegen kann, wobei eine vollständige Leistungsverweigerung nur in besonders schweren Fällen zulässig ist.

Ein gekipptes Fenster ist nicht automatisch grob fahrlässig, sondern hängt von den Umständen ab, etwa ob du über einen längeren Zeitraum abwesend warst oder ob das Fenster für Einbrecher leicht erreichbar war. Bei kurzer Abwesenheit und einem schwer einsehbaren Fenster wird in der Regel nur einfache Fahrlässigkeit angenommen, während bei längerer Abwesenheit und offensichtlich einsehbarem Fenster durchaus grobe Fahrlässigkeit vorliegen kann.

Wenn du mit dem Handy am Steuer einen Unfall verursachst, liegt in der Regel grobe Fahrlässigkeit vor, da du gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen hast. Die Kfz-Kaskoversicherung darf in diesem Fall ihre Leistung kürzen, während die Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten weiterhin in voller Höhe eintreten muss, aber unter Umständen Regress bei dir nehmen kann.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich auch Schäden ab, die du grob fahrlässig verursacht hast, da das Gesetz eine Kürzung nur bei Vorsatz vorsieht. Allerdings kann der Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen, wenn dies vertraglich vereinbart ist, was in vielen aktuellen Tarifen der Fall ist.

Wenn deine Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit nicht voll zahlt, solltest du zunächst die Kürzungsentscheidung schriftlich anfordern und prüfen lassen, ob die Begründung rechtlich haltbar ist. Du kannst Widerspruch einlegen, eine unabhängige Schlichtungsstelle einschalten oder im Zweifel einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht konsultieren, um deine Ansprüche durchzusetzen.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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