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Gesetzliche Krankenversicherung: So hoch sind Beiträge und Kosten 2026

Die Höhe deiner gesetzlichen Krankenversicherung hängt von deinem Einkommen, deinem Status und dem Zusatzbeitrag deiner Kasse ab. Hier erfährst du, welche Beitragssätze 2026 gelten und wie sich dein monatlicher Beitrag zusammensetzt.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der allgemeine Beitragssatz liegt 2026 bei 14,6 Prozent, der ermäßigte bei 14,0 Prozent.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt 2026 genau 2,9 Prozent, kassenindividuelle Sätze weichen ab.
  • Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich an.
  • Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger übernehmen die Hälfte deines Beitrags inklusive Zusatzbeitrag.

01 · Vergleich

Welche Beitragssätze gelten 2026 in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich über einkommensabhängige Beiträge. Für das Jahr 2026 gelten feste Prozentsätze, die auf deine beitragspflichtigen Einnahmen angewendet werden.

Für deine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gelten 2026 zwei gesetzlich festgeschriebene Beitragssätze. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent deiner beitragspflichtigen Einnahmen und gilt, wenn du Anspruch auf Krankengeld hast. Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,0 Prozent und wird angewendet, wenn kein Anspruch auf Krankengeld besteht, was häufig bei bestimmten Selbstständigen der Fall ist.

Zu diesen Sätzen kommt immer der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse hinzu. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Deine tatsächliche Beitragslast hängt also von deinem Status und der Wahl deiner Kasse ab.

  • Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent gilt für Angestellte und andere Mitglieder mit Krankengeldanspruch.
  • Der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent gilt für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
  • Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird auf beide Beitragssätze aufgeschlagen.
Beitragssätze in der GKV 2026
Allgemeiner BeitragssatzErmäßigter Beitragssatz
Höhe14,6 Prozent14,0 Prozent
Anspruch auf KrankengeldJa, ab dem 43. TagNein
Typische PersonengruppeAngestellte mit KrankengeldanspruchSelbstständige ohne Krankengeldwahl

02 · Grundlagen

Wie hoch ist die Beitragsbemessungs­grenze 2026?

Nicht dein gesamtes Einkommen wird für die Krankenversicherung herangezogen. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleiben Einnahmen beitragsfrei.

Für die Berechnung deiner Krankenversicherungsbeiträge wird nur ein Teil deines Einkommens herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, bleibt für die Beitragsberechnung vollständig unberücksichtigt.

Für Gutverdienende bedeutet das eine Deckelung der Beiträge. Der monatliche Höchstbeitrag ist erreicht, sobald dein beitragspflichtiges Einkommen die Grenze von 5.812,50 Euro erreicht. Auch wenn dein tatsächliches Gehalt höher liegt, steigt dein Krankenkassenbeitrag nicht weiter an.

Kurz erklärt

Beitragsbemessungs­grenze 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird für die Berechnung deines GKV-Beitrags nicht berücksichtigt.

Für Gutverdienende bedeutet das: Der monatliche Höchstbeitrag ist gedeckelt, auch wenn dein tatsächliches Gehalt höher liegt.

03 · Schritt für Schritt

So berechnet sich dein monatlicher Beitrag

Dein Beitrag ergibt sich aus deinem beitragspflichtigen Einkommen, dem Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Die Rechnung ist für Angestellte und Selbstständige unterschiedlich.

Dein monatlicher Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung folgt einer klaren Rechenlogik. Zuerst werden deine beitragspflichtigen Einnahmen ermittelt und auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Auf diesen Betrag wird dann der für dich geltende Beitragssatz angewendet.

Anschließend addierst du den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Für Angestellte teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Gesamtbeitrag inklusive Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. Selbstständige tragen den Beitrag in der Regel allein.

  • Ermittle dein beitragspflichtiges Einkommen bis zur monatlichen Grenze von 5.812,50 Euro.
  • Multipliziere diesen Betrag mit 14,6 Prozent (allgemeiner Satz) oder 14,0 Prozent (ermäßigter Satz).
  • Addiere den prozentualen Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse auf den errechneten Betrag.
01

Beitragspflichtige Einnahmen ermitteln

Bei Angestellten zählt das Arbeitsentgelt, bei Rentnern die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge. Freiwillig Versicherte müssen auch Kapitalerträge sowie Miet- und Pachteinnahmen angeben.

02

Beitragsbemessungsgrenze prüfen

Einnahmen über 5.812,50 Euro monatlich bleiben beitragsfrei. Für die Beitragsberechnung wird nur der Betrag bis zu dieser Grenze herangezogen.

03

Beitragssatz anwenden

Multipliziere deine beitragspflichtigen Einnahmen mit 14,6 Prozent (allgemeiner Satz) oder 14,0 Prozent (ermäßigter Satz).

04

Zusatzbeitrag addieren

Addiere den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Deine Krankenkasse kann einen höheren oder niedrigeren Satz erheben.

05

Arbeitgeberanteil abziehen

Als Angestellter trägst du nur die Hälfte des Gesamtbeitrags. Dein Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte inklusive des hälftigen Zusatzbeitrags.

04 · Was gilt

Was zählt zu den beitragspflichtigen Einnahmen?

Welche Einkünfte in die Beitragsberechnung einfließen, hängt von deinem Versichertenstatus ab. Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte werden unterschiedlich behandelt.

Bei Pflichtversicherten zählen Arbeitsentgelt, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten dazu. Auch Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist beitragspflichtig, wenn du es neben einer Rente oder Versorgungsbezügen erzielst.

Freiwillig versicherte Mitglieder müssen zusätzlich weitere Einnahmen angeben. Dazu gehören Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Diese Einnahmen werden bei Pflichtversicherten nicht für den Krankenkassenbeitrag herangezogen.

  • Pflichtversicherte zahlen Beiträge auf Arbeitsentgelt, gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge.
  • Freiwillig Versicherte verbeitragen zusätzlich Kapitalerträge und Mieteinnahmen.
  • Alle Einkünfte werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich berücksichtigt.

Pflichtversicherte

·Arbeitsentgelt aus nichtselbstständiger Arbeit
·Gesetzliche Rente (außer beitragsfreie Waisenrente)
·Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten
·Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit neben Rente

Freiwillig Versicherte zusätzlich

·Einkünfte aus Kapitalvermögen
·Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
·Sonstige Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze

05 · Kosten

Höchst- und Mindestbeiträge für freiwillig Versicherte

Freiwillig versicherte Selbstständige und Gutverdienende zahlen ihren Beitrag allein. Für sie gelten 2026 feste Mindest- und Höchstbeiträge, die sich am durchschnittlichen Zusatzbeitrag orientieren.

Für freiwillig versicherte Selbstständige und Gutverdienende gelten 2026 feste Mindest- und Höchstbeiträge. Diese Werte basieren auf dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent. Der Mindestbeitrag ohne Krankengeldanspruch liegt bei 222,80 Euro im Monat, mit Krankengeldanspruch bei 230,71 Euro.

Am oberen Ende der Skala liegt der Höchstbeitrag ohne Krankengeld bei 982,31 Euro. Mit Krankengeldanspruch beträgt der monatliche Höchstbeitrag 1.017,19 Euro. Weicht der Zusatzbeitrag deiner Kasse vom Durchschnitt ab, ändern sich auch diese Beträge entsprechend.

  • Der Mindestbeitrag für Selbstständige ohne Krankengeld beträgt 222,80 Euro monatlich.
  • Der Mindestbeitrag mit Krankengeldanspruch liegt bei 230,71 Euro monatlich.
  • Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte mit Krankengeld beträgt 1.017,19 Euro monatlich.

Monatliche Beiträge für freiwillig Versicherte 2026

Mindestbeitrag ohne Krankengeld222,80 Euro
Mindestbeitrag mit Krankengeld230,71 Euro
Höchstbeitrag ohne Krankengeld982,31 Euro
Höchstbeitrag mit Krankengeld1.017,19 Euro

06 · Im Vertrag

Welche Rolle spielt der Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag ist der variable Teil deines Krankenkassenbeitrags. Jede Kasse legt ihren eigenen Satz fest, der über dem allgemeinen Beitragssatz liegt.

Er wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt und deckt den Finanzbedarf, der über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds hinausgeht. Für 2026 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2,9 Prozent.

Für dich bedeutet das: Ein Kassenvergleich lohnt sich, denn der Zusatzbeitrag kann über oder unter dem Durchschnitt liegen. Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitragssatz, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst die Kasse wechseln. Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger beteiligen sich jeweils zur Hälfte am kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2026 beträgt 2,9 Prozent.
  • Jede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitragssatz fest.
  • Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Zusatzbeitrag verstehen

Durchschnittlicher ZusatzbeitragssatzOrientierungFür 2026 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2,9 Prozent. Er wird vom Bundesministerium für Gesundheit bekannt gegeben.
Kassenindividueller ZusatzbeitragKassenwahlJede Krankenkasse legt ihren eigenen Zusatzbeitragssatz fest. Er kann über oder unter dem Durchschnitt liegen.
SonderkündigungsrechtWechselErhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitragssatz, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst die Kasse wechseln.
Tragung des ZusatzbeitragsAufteilungArbeitgeber und Rentenversicherungsträger beteiligen sich jeweils zur Hälfte am kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

07 · Hintergrund

Beiträge für Rentnerinnen und Rentner

Auch im Ruhestand zahlst du Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Berechnung umfasst deine gesetzliche Rente und weitere Versorgungsbezüge.

Versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner zahlen Beiträge aus ihrer gesetzlichen Rente. Der Rentenversicherungsträger übernimmt die Hälfte des Beitrags inklusive Zusatzbeitrag. Zusätzlich fallen Beiträge auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten an, die du als Rentnerin oder Rentner allein trägst.

Auch Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit neben der Rente ist beitragspflichtig. Bei freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern werden alle Einnahmen berücksichtigt: Rente, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und sonstige Einnahmen. Der Rentenversicherungsträger beteiligt sich nur an dem Teil der Beiträge, der auf die Rentenzahlung entfällt.

  • Der Rentenversicherungsträger übernimmt die Hälfte des Beitrags aus der gesetzlichen Rente.
  • Beiträge auf Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen trägst du allein.
  • Freiwillig versicherte Rentner verbeitragen auch Kapitalerträge und Mieteinnahmen.

Versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner zahlen Beiträge aus ihrer gesetzlichen Rente. Der Rentenversicherungsträger übernimmt die Hälfte des Beitrags inklusive Zusatzbeitrag.

Zusätzlich fallen Beiträge auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten an. Diese trägst du als Rentnerin oder Rentner allein.

Auch Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit neben der Rente ist beitragspflichtig. Die Beiträge dafür zahlst du ebenfalls allein.

Bei freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern werden alle Einnahmen berücksichtigt: Rente, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und sonstige Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

08 · Grundlagen

Beitragspflicht bei Kapitalleistungen aus Betriebsrenten

Wird deine Betriebsrente als Einmalzahlung ausgezahlt, gilt eine Sonderregel. Die Beiträge werden über einen langen Zeitraum verteilt.

Die Kapitalleistung ist beitragspflichtig, aber die Beiträge werden nicht in einer Summe fällig. Stattdessen wird die Beitragspflicht auf 120 Monate gestreckt, also auf zehn Jahre verteilt.

So wird eine Einmalzahlung beitragsrechtlich wie eine laufende Rente behandelt. Der jeweilige Jahresbeitrag wird auf die Monate verteilt, wodurch die Belastung planbar bleibt und nicht zu einem einmaligen Spitzenbeitrag führt.

Kurz erklärt

Kapitalleistungen aus Versorgungs­bezügen

Einmalige Kapitalauszahlungen aus Betriebsrenten oder Versorgungswerken sind beitragspflichtig. Die Beitragspflicht wird auf 120 Monate gestreckt, also auf zehn Jahre verteilt.

So wird eine Einmalzahlung beitragsrechtlich wie eine laufende Rente behandelt.

09 · Grundlagen

Freibetrag für Betriebsrenten

Seit 2020 gibt es für pflichtversicherte Betriebsrentner eine Entlastung. Ein Teil der Betriebsrente bleibt bei der Beitragsberechnung außen vor.

Für pflichtversicherte Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner gilt seit 2020 ein Freibetrag bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge. Dieser Freibetrag reduziert die beitragspflichtige Betriebsrente und senkt damit die monatliche Beitragslast.

Der Freibetrag entlastet viele Betriebsrentner spürbar, weil ein Teil der Betriebsrente bei der Beitragsberechnung außen vor bleibt. Die genaue Höhe des Freibetrags hängt von der jeweiligen Betriebsrente ab und wird bei der Beitragsberechnung automatisch berücksichtigt.

Kurz erklärt

Freibetrag für Betriebsrenten

Für pflichtversicherte Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner gilt seit 2020 ein Freibetrag bei der Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge. Er reduziert die beitragspflichtige Betriebsrente.

Der Freibetrag senkt die Beitragslast für viele Betriebsrentner spürbar.

10 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Beitragsberechnung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung schleichen sich schnell Missverständnisse ein. Diese Punkte solltest du kennen, um deine Beitragshöhe richtig einzuschätzen.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, das gesamte Einkommen sei beitragspflichtig. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich fallen keine Beiträge an.

Ein weiterer Fehler ist der Vergleich nur des allgemeinen Beitragssatzes. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag entscheidet oft über die tatsächliche Beitragshöhe. Auch der Krankengeldanspruch wird häufig übersehen: Der ermäßigte Satz von 14,0 Prozent gilt nur ohne Krankengeldanspruch.

  • Das gesamte Einkommen ist nicht beitragspflichtig, sondern nur der Teil bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
  • Der Zusatzbeitrag der Kasse ist für die tatsächliche Beitragshöhe oft entscheidender als der allgemeine Satz.
  • Der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent gilt nur für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.

Häufige Irrtümer zur GKV-Beitragshöhe

·Annahme, das gesamte Einkommen sei beitragspflichtig: Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich fallen keine Beiträge an.
·Vergleich nur des allgemeinen Beitragssatzes: Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag entscheidet oft über die tatsächliche Beitragshöhe.
·Krankengeldanspruch übersehen: Der ermäßigte Satz von 14,0 Prozent gilt nur ohne Krankengeldanspruch.
·Freiwillige Versicherung unterschätzt: Kapitalerträge und Mieteinnahmen sind für freiwillig Versicherte beitragspflichtig.
·Arbeitgeberanteil vergessen: Als Angestellter zahlst du nur die Hälfte des Gesamtbeitrags inklusive Zusatzbeitrag.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026