Ratgeber · Versicherung
Gesetzliche Krankenversicherung: Was ist das und wie funktioniert sie?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die zentrale Absicherung im Krankheitsfall für rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland. Sie funktioniert nach dem Solidarprinzip: Der Beitrag richtet sich nach deinem Einkommen, die medizinischen Leistungen sind für alle Versicherten gleich.
10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die GKV versichert über 70 Millionen Menschen in Deutschland und bietet einheitliche Grundleistungen.
- Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, hinzu kommt der individuelle Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse.
- Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert.
- Die Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Leistungserbringern organisiert die Gesundheitsversorgung eigenverantwortlich.
01 · Grundlagen
Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?
Die GKV ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Ihre gesetzliche Aufgabe ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
Die Rechtsgrundlage der GKV bildet das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Dort ist festgelegt, dass die Versicherten einen Anspruch auf Leistungen haben, die notwendig, wirtschaftlich und ausreichend sind. Die GKV ist damit keine staatliche Behörde, sondern ein eigenständiges System mit öffentlich-rechtlichen Trägern.
Für dich bedeutet das: Du hast bei deiner Krankenkasse einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf medizinische Versorgung. Die Kasse handelt dabei als Körperschaft des öffentlichen Rechts und nicht als privates Unternehmen.
Die GKV beruht auf drei Prinzipien, die ihr Handeln bestimmen:
- Solidarität bedeutet, dass alle Versicherten unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit Anspruch auf umfassende und einheitliche Leistungen haben.
- Subsidiarität bedeutet, dass der Staat nur eingreift, wo die Selbstverwaltung die Aufgaben nicht selbst erfüllen kann.
- Selbstverwaltung bedeutet, dass Versicherte und Arbeitgeber durch gewählte Vertreter mitbestimmen.
Kurz erklärt
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems mit der Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder zu bessern. Die Rechtsgrundlage bildet das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).
Die GKV basiert auf den Prinzipien Solidarität, Subsidiarität und Selbstverwaltung.
02 · Vergleich
Solidarprinzip: Wer zahlt wie viel ein?
In der GKV zahlen alle Mitglieder einkommensabhängige Beiträge. Die Leistungen sind unabhängig von der Beitragshöhe für alle Versicherten gleich.
Der Solidarausgleich in der GKV funktioniert in mehrere Richtungen gleichzeitig. Er findet statt zwischen Gesunden und Kranken, zwischen gut und weniger gut Verdienenden, zwischen Jungen und Alten sowie zwischen Alleinstehenden und Familien. Dein Beitrag richtet sich nach deiner finanziellen Leistungsfähigkeit, nicht nach deinem Gesundheitszustand oder deinem Alter.
Rund 16 Millionen Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert. Das sind in der Regel Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen. Sie haben denselben Anspruch auf medizinische Leistungen wie beitragszahlende Mitglieder.
Für dich heißt das konkret: Wenn dein Einkommen steigt, zahlst du mehr Beitrag. Deine medizinische Versorgung bleibt aber identisch mit der eines Mitglieds, das weniger verdient. Die Leistungen sind für alle Versicherten gleich, nur der Beitrag ist einkommensabhängig.
| Beitrag | Leistungen | |
|---|---|---|
| Gut verdienendes Mitglied | Höherer Beitrag, orientiert am Einkommen | Gleicher Anspruch wie alle anderen Versicherten |
| Weniger verdienendes Mitglied | Niedrigerer Beitrag, orientiert am Einkommen | Gleicher Anspruch wie alle anderen Versicherten |
| Beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige | Kein eigener Beitrag | Gleicher Anspruch wie beitragszahlende Mitglieder |
03 · Was gilt
Wer ist in der GKV versichert?
Für alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Deutschland besteht eine Versicherungspflicht im Krankheitsfall. Wer zuletzt gesetzlich versichert war oder dem gesetzlichen System zuzuordnen ist, wird in der Regel in der GKV versichert.
Wer keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat, ist in der GKV versicherungspflichtig, wenn er zuletzt gesetzlich krankenversichert war oder dem gesetzlichen System zuzuordnen ist.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind in der GKV pflichtversichert. Auch Auszubildende, Studierende bis zu bestimmten Altersgrenzen, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitslosengeldempfänger gehören in der Regel zur GKV. Beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind ebenfalls abgesichert.
Der Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist dagegen bestimmten Gruppen vorbehalten:
- Personen, die zuletzt privat versichert waren und dem privaten System zuzuordnen sind.
- Selbstständige, die sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben.
- Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Beihilfe.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
In der GKV versichert
Zugang zur PKV
04 · Kosten
Wie hoch ist der Beitrag zur GKV?
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Beide werden je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen, sofern du angestellt bist.
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent deines beitragspflichtigen Einkommens. Zusätzlich erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag, der sich nach ihrer finanziellen Lage richtet. Für das Jahr 2026 hat der Gesetzgeber den durchschnittlichen Zusatzbeitrag auf 2,9 Prozent festgelegt.
Der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Krankenkassen liegt jedoch bei 3,12 Prozent und damit oberhalb des vom Gesetzgeber festgelegten Orientierungswertes. Jede Kasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest, daher gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Kassen.
Wenn du angestellt bist, trägst du den allgemeinen Beitragssatz und den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte. Dein Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent ist gesetzlich festgelegt, der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse.
Beitragssätze zur GKV im Jahr 2026
05 · Was gilt
Welche Leistungen übernimmt die GKV?
Die Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich. Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, welche Leistungen von der GKV übernommen werden.
Er berücksichtigt dabei den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und prüft den diagnostischen und therapeutischen Nutzen.
Zu den gesetzlich festgelegten Grundleistungen gehören die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, die Krankenhausbehandlung sowie Arzneimittel, Verband- und Heilmittel. Auch Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sind Teil des Leistungskatalogs. Diese Leistungen stehen dir bei jeder gesetzlichen Krankenkasse zu.
Unterschiede zwischen den Kassen bestehen bei den freiwilligen Zusatzleistungen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Professionelle Zahnreinigung als Zuschuss oder volle Kostenübernahme.
- Reiseimpfungen vor Auslandsaufenthalten.
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über den gesetzlichen Standard hinaus.
- Erweiterte Hilfsmittel wie spezielle Einlagen oder hochwertigere Hörgeräte.
Gesetzlich festgelegte Grundleistungen
Freiwillige Zusatzleistungen der Kassen
06 · Schritt für Schritt
Selbstverwaltung: Wer organisiert die GKV?
Der Staat gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, die Träger des Gesundheitswesens organisieren sich jedoch selbst. Zu den Einrichtungen der Selbstverwaltung gehören die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Die Gesundheitsversorgung in Deutschland wird nicht ausschließlich durch den Staat gewährleistet. Der Staat gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, insbesondere im SGB V. Die Träger des Gesundheitswesens organisieren sich jedoch selbst und übernehmen in eigener Verantwortung die Gesundheitsversorgung.
Die gesetzlichen Krankenkassen schließen Verträge mit Leistungserbringern wie Ärzten und Krankenhäusern, ziehen die Beiträge von Mitgliedern und Arbeitgebern ein und regeln die Bezahlung der erbrachten Leistungen. Ihr Selbstverwaltungsorgan ist der Verwaltungsrat, der alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen von den Mitgliedern und Arbeitgebern gewählt wird.
Die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind für die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung verantwortlich. Sie vertreten die zugelassenen Ärztinnen und Ärzte in den jeweiligen Bundesländern. Das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA entscheidet verbindlich, welche Leistungen die GKV übernimmt.
Gesetzliche Krankenkassen
Sie schließen Verträge mit Leistungserbringern, ziehen Beiträge ein und regeln die Bezahlung der erbrachten Leistungen. Ihr Selbstverwaltungsorgan ist der Verwaltungsrat, der alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen gewählt wird.
Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen
Sie sind für die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung verantwortlich und vertreten die zugelassenen Ärztinnen und Ärzte in den jeweiligen Bundesländern.
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung entscheidet, welche Leistungen von der GKV übernommen werden. Es berücksichtigt den anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und prüft Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit.
07 · Checkliste
Welche Krankenkassenarten gibt es?
In Deutschland existieren verschiedene Arten von gesetzlichen Krankenkassen. Sie unterscheiden sich in ihrer Geschichte und Organisation, die Grundleistungen sind jedoch zu rund 95 Prozent gesetzlich festgelegt.
Die grundlegenden Leistungen sind jedoch bei allen Kassen zu rund 95 Prozent gesetzlich festgelegt. Für dich bedeutet das: Die Wahl der Kassenart hat keinen Einfluss auf die medizinische Grundversorgung.
Die Unterschiede liegen vor allem im Zusatzbeitrag und in den freiwilligen Zusatzleistungen. Einige Kassen haben eine starke regionale Präsenz, andere sind bundesweit tätig. Die Öffnung der Kassen für alle Versicherungsberechtigten hat dazu geführt, dass du unabhängig von deinem Beruf oder Wohnort bei den meisten Kassen Mitglied werden kannst.
- Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) sind regional organisiert mit starker lokaler Präsenz.
- Ersatzkassen wurden ursprünglich für Angestellte gegründet und sind heute für alle Versicherungsberechtigten offen.
- Betriebskrankenkassen (BKK) waren traditionell an Unternehmen gebunden und sind inzwischen meist für alle geöffnet.
- Innungskrankenkassen (IKK) waren ursprünglich für Handwerksberufe konzipiert und stehen heute allen offen.
- Die Landwirtschaftliche Krankenkasse ist speziell für Personen aus dem landwirtschaftlichen Sektor zuständig.
Arten der gesetzlichen Krankenkassen
Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK): regional organisiert mit starker lokaler Präsenz
Ersatzkassen: ursprünglich für Angestellte gegründet, heute für alle Versicherungsberechtigten offen
Betriebskrankenkassen (BKK): traditionell an Unternehmen gebunden, inzwischen meist für alle geöffnet
Innungskrankenkassen (IKK): ursprünglich für Handwerksberufe konzipiert, heute für alle offen
Landwirtschaftliche Krankenkasse: speziell für Personen aus dem landwirtschaftlichen Sektor
08 · Fehler vermeiden
Krankenkasse wechseln: Wann lohnt es sich?
Gesetzlich Versicherte können in der Regel alle 12 Monate ihre Krankenkasse wechseln. Bei Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Ende des Kalendermonats. Bei einer Beitragserhöhung deiner Kasse hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst vorzeitig wechseln.
Ein Kassenwechsel lohnt sich vor allem dann, wenn deine aktuelle Kasse einen hohen Zusatzbeitrag erhebt oder wenn du bestimmte Zusatzleistungen regelmäßig nutzt. Die Grundleistungen sind bei allen Kassen gleich, daher entscheidet der Zusatzbeitrag über deine monatlichen Kosten. Arbeitnehmer können durch einen Wechsel der Krankenkasse bis zu 851 Euro jährlich sparen.
Bevor du wechselst, solltest du folgende Punkte prüfen:
- Vergleiche nicht nur den Zusatzbeitrag, sondern auch die freiwilligen Zusatzleistungen der Kassen.
- Prüfe, ob deine gewünschten Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Reiseimpfungen übernommen werden.
- Beachte die Kündigungsfrist und die 12-monatige Bindungsfrist an deine aktuelle Kasse.
- Nutze das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen, um vorzeitig zu wechseln.
- Informiere deinen Arbeitgeber rechtzeitig über den Kassenwechsel, damit die Beiträge korrekt abgeführt werden.
Das solltest du beim Kassenwechsel beachten
09 · Hintergrund
Geschichte der GKV: Seit wann gibt es sie?
Die gesetzliche Krankenversicherung blickt auf eine lange Geschichte zurück. Ihre tragenden Grundsätze haben sich seit dem Kaiserreich im Kern erhalten.
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit dem Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung im Jahr 1883 eingeführt. Es blickt damit auf eine rund 140-jährige Geschichte zurück. Die GKV gehört zu den ältesten Sozialversicherungssystemen der Welt.
Die gesetzlichen Grundlagen des heutigen GKV-Systems sind im Sozialgesetzbuch geregelt, insbesondere im Fünften Buch (SGB V). Die tragenden Grundsätze der GKV haben sich seit dem Wilhelminischen Kaiserreich im Kern erhalten. Dazu gehören das Solidarprinzip, die einkommensabhängigen Beiträge und die Selbstverwaltung.
Für dich bedeutet diese Kontinuität: Die GKV ist keine kurzfristige politische Entscheidung, sondern ein über Jahrzehnte gewachsenes System. Seit 1883 sichert die GKV die Gesundheit der Versicherten ab, ihre Grundprinzipien gelten bis heute.
Das System der GKV wurde mit dem Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung im Jahr 1883 eingeführt. Es blickt damit auf eine rund 140-jährige Geschichte zurück.
Die gesetzlichen Grundlagen des heutigen GKV-Systems sind im Sozialgesetzbuch geregelt, insbesondere im Fünften Buch (SGB V). Die GKV ist eine der wenigen Institutionen in Deutschland, die ihre tragenden Grundsätze seit dem Wilhelminischen Kaiserreich im Kern bis heute erhalten konnte.
10 · Grundlagen
GKV und Pflegeversicherung: Was gehört zusammen?
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen auch der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. Die Pflegekassen sind unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt.
Die soziale Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung, der das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichert. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen automatisch auch der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. Du musst dich also nicht separat versichern.
Seit 1995 befinden sich unter dem Dach der Krankenkassen auch die Pflegekassen und damit die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das bedeutet: Deine Krankenkasse ist zugleich deine Pflegekasse. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag eingezogen.
Für dich heißt das: Wenn du in der GKV versichert bist, bist du automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert. Die Pflegekassen sind seit 1995 unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt.
Kurz erklärt
Soziale Pflegeversicherung
Ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung, der das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichert. Mitglieder der GKV sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.
Seit 1995 befinden sich unter dem Dach der Krankenkassen auch die Pflegekassen und damit die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung.
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