Ratgeber · Versicherung
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung 2026?
Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung hängen von deinem Einkommen, deinem Status und dem Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse ab. Für das Jahr 2026 gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen und ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.
11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 bei 2,9 Prozent.
- Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro bzw. jährlich 69.750 Euro.
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge jeweils zur Hälfte.
- Selbstständige zahlen den vollen Beitrag, mindestens aber auf Basis eines fiktiven Einkommens von 1.318,33 Euro.
01 · Grundlagen
Wie setzen sich die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen?
Dein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf deinem beitragspflichtigen Einkommen und einem prozentualen Beitragssatz. Dieser Satz setzt sich aus einem gesetzlich festen Teil und einem kassenindividuellen Teil zusammen.
Dein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht immer aus zwei Bausteinen. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent ist gesetzlich festgeschrieben und für alle Kassen gleich. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt und der 2026 im Durchschnitt 2,9 Prozent beträgt.
Für dich bedeutet das: Der durchschnittliche Gesamtbeitrag liegt bei 17,5 Prozent deines beitragspflichtigen Einkommens. Je nachdem, welche Kasse du gewählt hast, kann dein tatsächlicher Beitrag durch einen niedrigeren oder höheren Zusatzbeitrag von diesem Durchschnitt abweichen.
Der Zusatzbeitrag ist der einzige Bereich, in dem sich die Krankenkassen bei den Kosten unterscheiden. Er wird als Prozentsatz deiner beitragspflichtigen Einnahmen berechnet und direkt von deinem Konto oder Gehalt eingezogen.
- Der allgemeine Beitragssatz ist für alle gesetzlichen Krankenkassen identisch.
- Der Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse selbst festgelegt und kann sich jährlich ändern.
- Für das Jahr 2026 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 Prozent.
Kurz erklärt
Beitragssatz der GKV
Der Beitragssatz setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Für 2026 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, was einem durchschnittlichen Gesamtbeitrag von 17,5 Prozent entspricht.
Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgeschrieben. Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse selbst fest.
02 · Kosten
Welche Beitragsbemessungsgrenze gilt 2026?
Nur Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe wird für die Berechnung deiner Beiträge herangezogen. Alles, was darüber liegt, ist beitragsfrei.
Für die Berechnung deiner Krankenversicherungsbeiträge wird nur dein Einkommen bis zu einer festgelegten Obergrenze berücksichtigt. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr.
Verdienst du mehr, bleibt der darüber liegende Teil deines Einkommens beitragsfrei. Das gilt für Arbeitnehmer, Rentner und freiwillig Versicherte gleichermaßen. Dein Beitrag steigt also nur bis zu dieser Grenze mit deinem Einkommen.
Für freiwillig versicherte Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, gilt eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 69.750 Euro jährlich. Diese Grenze ist relevant, wenn du in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln möchtest.
- Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze beträgt 5.812,50 Euro.
- Die jährliche Beitragsbemessungsgrenze beträgt 69.750 Euro.
- Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt für die Beitragsberechnung unberücksichtigt.
Beitragsbemessungsgrenze 2026
03 · Vergleich
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Arbeitnehmer?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer teilst du dir die Kosten mit deinem Arbeitgeber. Dein Anteil wird direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen.
Vom allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent trägst du 7,3 Prozent, dein Arbeitgeber übernimmt die anderen 7,3 Prozent.
Seit dem 1. Januar 2019 beteiligt sich dein Arbeitgeber auch zur Hälfte am kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent zahlst du also 1,45 Prozent und dein Arbeitgeber ebenfalls 1,45 Prozent.
Deine Gesamtbelastung liegt damit bei einem durchschnittlichen Gesamtbeitrag von 17,5 Prozent bei 8,75 Prozent deines Bruttogehalts. Der Abzug erfolgt direkt über deine Gehaltsabrechnung, du musst dich um nichts weiter kümmern.
- Der Arbeitnehmeranteil am allgemeinen Beitragssatz beträgt 7,3 Prozent.
- Der Arbeitgeberanteil am allgemeinen Beitragssatz beträgt ebenfalls 7,3 Prozent.
- Am Zusatzbeitrag beteiligen sich beide Seiten jeweils zur Hälfte.
| Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil | |
|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz (14,6 %) | 7,3 % | 7,3 % |
| Kassenindividueller Zusatzbeitrag (z. B. 2,9 %) | 1,45 % | 1,45 % |
| Gesamtbelastung bei 17,5 % Gesamtbeitrag | 8,75 % | 8,75 % |
04 · Was gilt
Welche Kosten tragen Selbstständige in der GKV?
Selbstständige müssen den gesamten Beitrag allein tragen. Die Beitragsberechnung erfolgt auf Basis deiner Einkünfte, mindestens jedoch auf Grundlage eines fiktiven Mindesteinkommens.
Als Selbstständige oder Selbstständiger trägst du den gesamten Krankenversicherungsbeitrag allein. Es gibt keinen Arbeitgeber, der sich an den Kosten beteiligt. Für die Berechnung werden deine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit herangezogen.
Zusätzlich zählen auch weitere Einkünfte wie Kapitalerträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich zum beitragspflichtigen Einkommen. Liegt dein tatsächliches Einkommen unter dem gesetzlichen Mindesteinkommen, wird für die Beitragsberechnung ein fiktives Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro monatlich angesetzt.
Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt auch bei Selbstständigen beitragsfrei. Du zahlst also nie mehr als den Höchstbeitrag, unabhängig davon, wie hoch deine tatsächlichen Einkünfte sind.
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zählen zur Beitragsberechnung.
- Kapitalerträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
- Das fiktive Mindesteinkommen beträgt 1.318,33 Euro monatlich.
Zählt zur Beitragsberechnung
Bleibt unberücksichtigt
05 · Kosten
Wie hoch ist der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte?
Für freiwillig versicherte Selbstständige und sonstige Mitglieder ohne Arbeitgeberzuschuss gelten Mindestbeiträge. Diese basieren auf einer gesetzlich festgelegten Mindestbemessungsgrundlage.
Diese basieren auf der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro monatlich, auch wenn dein tatsächliches Einkommen niedriger ist oder du gar keine Einkünfte hast.
Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent. Zusammen mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt sich ein monatlicher Mindestbeitrag von 222,80 Euro.
Mit Anspruch auf Krankengeld wird der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent angewendet. Der Mindestbeitrag liegt dann bei 230,71 Euro monatlich. Der tatsächliche Betrag kann je nach kassenindividuellem Zusatzbeitrag abweichen.
- Der Mindestbeitrag ohne Krankengeldanspruch beträgt 222,80 Euro monatlich.
- Der Mindestbeitrag mit Krankengeldanspruch beträgt 230,71 Euro monatlich.
- Die Mindestbemessungsgrundlage liegt bei 1.318,33 Euro monatlich.
Monatliche Mindestbeiträge für freiwillig Versicherte 2026
06 · Was gilt
Was kostet die Krankenversicherung der Rentner?
Auch als Rentnerin oder Rentner zahlst du Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten werden zwischen dir und dem Rentenversicherungsträger aufgeteilt.
Diese Kosten teilst du dir mit dem Rentenversicherungsträger, der die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und des Zusatzbeitrags übernimmt.
Für Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten musst du den vollen Beitragssatz allein tragen. Auch Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, das du neben deiner Rente erzielst, ist beitragspflichtig und wird von dir allein verbeitragt.
Miet- und Kapitaleinkünfte sind bei versicherungspflichtigen Rentnern beitragsfrei. Anders sieht es bei freiwillig versicherten Rentnern aus, die auf solche Einnahmen Beiträge zahlen müssen.
- Die gesetzliche Rente ist beitragspflichtig, die Kosten werden geteilt.
- Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten verbeitragst du allein.
- Miet- und Kapitaleinkünfte sind bei Pflichtversicherten beitragsfrei.
Beitragspflichtig
Beitragsfrei
07 · Checkliste
Wann greift die kostenlose Familienversicherung?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden.
Die Familienversicherung ermöglicht es dir, Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitzuversichern. Voraussetzung ist, dass dein Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert ist und du selbst kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hast.
Für Kinder gelten bestimmte Altersgrenzen, bis zu denen sie über die Familienversicherung abgesichert sind. Auch als hauptberuflich selbstständige Person ist eine Familienversicherung in der Regel nicht möglich.
Wenn die Familienversicherung nicht greift, etwa weil dein Partner privat versichert ist, musst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Dann wird für die Beitragsberechnung ein fiktives Mindesteinkommen von 1.318,33 Euro monatlich zugrunde gelegt.
- Du hast kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen.
- Dein Ehe- oder Lebenspartner ist gesetzlich versichert.
- Für Kinder gelten bestimmte Altersgrenzen.
- Du bist nicht hauptberuflich selbstständig.
Voraussetzungen für die Familienversicherung
Du hast kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen.
Dein Ehe- oder Lebenspartner ist gesetzlich versichert.
Für Kinder gelten bestimmte Altersgrenzen.
Du bist nicht hauptberuflich selbstständig.
08 · Was gilt
Welche Kosten übernimmt der Staat bei Arbeitslosigkeit?
Beziehst du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld, musst du dich um deine Krankenversicherungsbeiträge keine Sorgen machen. Die zuständige Stelle übernimmt die Kosten.
Beziehst du Arbeitslosengeld I, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit deine Krankenversicherungsbeiträge. Du bleibst während des Leistungsbezugs gesetzlich versichert, ohne dass du dich um die Zahlungen kümmern musst.
Für Empfänger von Bürgergeld zahlt das Jobcenter die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Sozialhilfeempfänger und Bezieher einer Grundsicherung werden von den zuständigen Ämtern abgesichert.
Bist du arbeitslos, aber ohne Leistungsbezug, musst du dich freiwillig versichern und die Beiträge selbst tragen. In diesem Fall gelten die Mindestbeiträge für freiwillig Versicherte auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage.
- Bei Arbeitslosengeld I übernimmt die Arbeitsagentur die Beiträge.
- Bei Bürgergeld zahlt das Jobcenter die Krankenversicherung.
- Ohne Leistungsbezug musst du dich freiwillig versichern und selbst zahlen.
Beiträge werden übernommen
Personen ohne Leistungsbezug, die freiwillig versichert sind
09 · Vergleich
Wie unterscheiden sich allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz?
Nicht jeder zahlt den gleichen Beitragssatz. Ob du Anspruch auf Krankengeld hast, entscheidet über die Höhe deines Beitrags.
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent gilt für Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld. Diesen Anspruch hast du als Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Auch versicherungspflichtige Rentner und Selbstständige mit Krankengeldanspruch zahlen diesen Satz.
Der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent gilt für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch. Das betrifft vor allem Selbstständige, die auf die Zahlung von Krankengeld verzichten, sowie bestimmte freiwillig Versicherte.
Für gesetzliche Renten und Versorgungsbezüge gilt immer der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Du kannst also nicht durch einen Verzicht auf Krankengeld bei diesen Einkünften Beiträge sparen.
- Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent und beinhaltet Krankengeldanspruch.
- Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,0 Prozent und gilt ohne Krankengeldanspruch.
- Für Renten und Versorgungsbezüge gilt immer der allgemeine Satz.
| Allgemeiner Beitragssatz | Ermäßigter Beitragssatz | |
|---|---|---|
| Höhe des Beitragssatzes | 14,6 % | 14,0 % |
| Anspruch auf Krankengeld | Ja, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | Nein |
| Typische Personengruppen | Arbeitnehmer, versicherungspflichtige Rentner, Selbstständige mit Krankengeldanspruch | Selbstständige ohne Krankengeldanspruch, bestimmte freiwillig Versicherte |
10 · Grundlagen
Welche Rolle spielt die Versicherungspflichtgrenze?
Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ob du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bist oder dich privat versichern kannst.
Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro jährlich.
Verdienst du regelmäßig mehr als diese Grenze, kannst du aus der Versicherungspflicht ausscheiden und dich privat krankenversichern. Du kannst aber auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, gilt eine niedrigere Grenze von 69.750 Euro. Diese Sonderregelung betrifft nur den Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
- Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro.
- Oberhalb dieser Grenze kannst du dich privat versichern.
- Für bestimmte Bestandsfälle gilt eine Grenze von 69.750 Euro.
Kurz erklärt
Versicherungspflichtgrenze 2026
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro. Verdienst du regelmäßig mehr, kannst du aus der Versicherungspflicht ausscheiden und dich privat krankenversichern.
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, gilt eine niedrigere Grenze von 69.750 Euro.
11 · Hintergrund
Wie wirkt sich die Pflegeversicherung auf deine Kosten aus?
Neben der Krankenversicherung zahlst du auch Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung. Diese werden gemeinsam mit dem Krankenkassenbeitrag erhoben.
Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung, wird aber zusammen mit deinem Krankenkassenbeitrag eingezogen. Der Beitragssatz liegt bei 3,4 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren bei 4,0 Prozent.
Als Arbeitnehmer teilst du dir den Beitrag zur Pflegeversicherung mit deinem Arbeitgeber. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 1,7 Prozent. Den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozent trägst du allein.
Als Rentner zahlst du den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung aus deiner Rente. Einen Arbeitgeberanteil gibt es hier nicht, da der Rentenversicherungsträger diese Funktion nicht übernimmt.
- Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 Prozent.
- Für Kinderlose ab 23 Jahren erhöht er sich auf 4,0 Prozent.
- Der Arbeitgeberanteil liegt bei 1,7 Prozent.
Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung, wird aber zusammen mit dem Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung eingezogen. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 3,4 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren bei 4,0 Prozent.
Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag zur Pflegeversicherung ebenfalls mit dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 1,7 Prozent. Den Zuschlag für Kinderlose von 0,6 Prozent tragen Arbeitnehmer allein.
Rentner zahlen den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung aus ihrer Rente. Einen Arbeitgeberanteil gibt es hier nicht, da der Rentenversicherungsträger keinen Zuschuss zur Pflegeversicherung leistet.
Häufige Fragen
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