Ratgeber · Versicherung
Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten: Voraussetzungen, Kosten und Fristen
Als Studentin oder Student brauchst du für die Immatrikulation einen Krankenversicherungsnachweis. Ob Familienversicherung, studentische Krankenversicherung oder private Absicherung infrage kommt, hängt von deinem Alter, deinem Einkommen und deiner Studienform ab.
10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Bis zum 25. Geburtstag kannst du in der Regel beitragsfrei über deine Eltern familienversichert bleiben.
- Die studentische Krankenversicherung ist bis zum Ende des Semesters möglich, in dem du 30 Jahre alt wirst.
- Der monatliche Beitrag setzt sich aus einem einheitlichen Sockelbetrag und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen.
- Wer zu Beginn des Studiums zur privaten Krankenversicherung wechselt, ist für die gesamte Studiendauer an diese Entscheidung gebunden.
01 · Grundlagen
Was ist die studentische Krankenversicherung?
Die studentische Krankenversicherung ist eine vergünstigte Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für eingeschriebene Studierende. Sie greift, wenn du nicht mehr beitragsfrei familienversichert bist und noch nicht 30 Jahre alt bist.
Für dich bedeutet das den vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem pauschalen Beitrag. Dieser Beitrag hängt nicht von deinem Einkommen ab, sondern ist für alle Studierenden in der jeweiligen Kasse gleich.
Die Mitgliedschaft besteht grundsätzlich bis zum Ende des Semesters, in dem du dein 30. Lebensjahr vollendest. Danach endet die vergünstigte Absicherung automatisch.
Kurz erklärt
Studentische Krankenversicherung (KVdS)
Eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Sie ist eine Pflichtversicherung, sobald die Familienversicherung endet und keine Befreiung vorliegt.
Die KVdS bietet den vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem pauschalen Beitrag, der nicht vom Einkommen abhängt.
02 · Checkliste
Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung
Nicht jedes Studium führt automatisch in die studentische Krankenversicherung. Entscheidend sind die Art der Hochschule, dein Alter und dein zeitlicher Umfang der Erwerbstätigkeit.
Du bist an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben. Ein duales oder berufsbegleitendes Studium sowie ein Studium an einer privaten Hochschule ohne staatliche Anerkennung berechtigen dich nicht zur KVdS.
Deine regelmäßige Wochenarbeitszeit neben dem Studium liegt bei höchstens 20 Stunden. Für Pflichtpraktika, die in deiner Studienordnung vorgeschrieben sind, gilt diese Grenze nicht.
Für Mehrarbeit über 20 Stunden gibt es eine Ausnahme: Sie ist erlaubt, wenn sie innerhalb eines Zeitjahres maximal 26 Wochen dauert und überwiegend abends, nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien stattfindet. Der Zeitraum muss im Voraus bekannt sein.
Diese Bedingungen musst du erfüllen
Du bist an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben.
Du bist nicht mehr über deine Eltern oder deinen Ehepartner beitragsfrei familienversichert.
Du hast das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet beziehungsweise befindest dich im Semester deines 30. Geburtstags.
Deine regelmäßige Wochenarbeitszeit neben dem Studium liegt bei höchstens 20 Stunden.
Bei Mehrarbeit über 20 Stunden gilt sie nur, wenn sie innerhalb eines Zeitjahres maximal 26 Wochen dauert und überwiegend abends, nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien stattfindet.
03 · Vergleich
Altersgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten
Dein Alter bestimmt, welcher Versicherungsweg für dich offensteht. Die Grenzen sind fest und entscheiden über Beitragshöhe und Versicherungsform.
Bis zu deinem 25. Geburtstag kannst du in der Regel beitragsfrei über deine gesetzlich versicherten Eltern familienversichert bleiben. Voraussetzung ist, dass dein eigenes Einkommen die geltenden Grenzen nicht überschreitet.
Ab 25 Jahren bis zum Ende des Semesters deines 30. Geburtstags ist die studentische Krankenversicherung der vorgesehene Weg. Du zahlst einen pauschalen Studierendenbeitrag, der nicht von deinem Einkommen abhängt.
In Ausnahmefällen verlängert sich die KVdS über das 30. Lebensjahr hinaus, maximal bis zum 37. Lebensjahr. Gründe sind längere Krankheit, die Geburt eines Kindes oder der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg.
| Bis 25 Jahre | Bis 30 Jahre | Bis maximal 37 Jahre | |
|---|---|---|---|
| Versicherungsform | Beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern | Studentische Krankenversicherung (KVdS) | Studentische Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen |
| Beitrag | Kein eigener Beitrag | Pauschaler Studierendenbeitrag | Pauschaler Studierendenbeitrag |
| Typische Voraussetzung | Gesetzlich versicherte Eltern und geringes eigenes Einkommen | Immatrikulation an staatlich anerkannter Hochschule | Verlängerung durch Krankheit, Kind oder zweiten Bildungsweg |
04 · Kosten
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten?
Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung ist bundesweit einheitlich geregelt, variiert aber durch den Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkassen. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.
Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung ist bundesweit einheitlich geregelt, variiert aber durch den Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkassen. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.
Der gemeinsame Sockelbetrag liegt bei 10,22 Prozent des BAföG-Bedarfssatzes von 855 Euro. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag führt zu den unterschiedlichen Gesamtbeiträgen.
Für Studierende ab 23 Jahren ohne Kinder ergeben sich monatliche Gesamtbeiträge von etwa 145 bis 152 Euro. Darin enthalten sind der Krankenkassenbeitrag von rund 109 bis 116 Euro und der Pflegeversicherungsbeitrag von etwa 36 Euro.
Monatliche Beiträge in der studentischen Krankenversicherung
05 · Was gilt
Familienversicherung oder studentische Krankenversicherung?
Solange du über deine Eltern mitversichert bist, zahlst du keinen eigenen Beitrag. Die Familienversicherung ist daher immer die günstigste Option, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Du bist unter 25 Jahre alt und deine Eltern sind gesetzlich versichert. Dein Einkommen aus einem Minijob liegt bei höchstens 603 Euro monatlich, bei Einkommen aus Mieten, Zinsen oder Selbstständigkeit bei höchstens 565 Euro monatlich.
Sobald du deinen 25. Geburtstag gefeiert hast oder dein Einkommen die Grenzen überschreitet, endet die Familienversicherung. Dann brauchst du eine eigene Absicherung, in der Regel die studentische Krankenversicherung.
Sind deine Eltern privat krankenversichert, kommt die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für dich nicht infrage. In diesem Fall prüfst du entweder die studentische Krankenversicherung oder eine private Absicherung.
Familienversicherung möglich
Eigene Absicherung nötig
06 · Was gilt
Arbeiten neben dem Studium: Was gilt für die KVdS?
Ein Nebenjob ist mit der studentischen Krankenversicherung vereinbar, solange dein Studium im Vordergrund bleibt. Für die zeitliche Grenze gibt es klare Regeln.
Deine regelmäßige Wochenarbeitszeit darf höchstens 20 Stunden betragen. Pflichtpraktika, die in der Studienordnung vorgeschrieben sind, sind auch über 20 Stunden unschädlich für die KVdS.
Mehrarbeit über 20 Stunden ist erlaubt, wenn sie an Wochenenden, abends, nachts oder in Semesterferien stattfindet und innerhalb eines Zeitjahres höchstens 26 Wochen dauert. Der Zeitraum muss im Voraus bekannt sein.
Überschreitest du die 20-Stunden-Grenze dauerhaft ohne Befristung, entfällt die studentische Krankenversicherung. Das gilt auch bei einer Vollzeittätigkeit oder einer selbstständigen Tätigkeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlichem Aufwand.
KVdS bleibt bestehen
KVdS entfällt
07 · Im Vertrag
Befreiung von der Versicherungspflicht: Private Krankenversicherung für Studenten
Du kannst dich zu Beginn deines Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung wählen. Diese Entscheidung ist für das gesamte Studium bindend.
Wer einmal zur privaten Krankenversicherung wechselt, kann während des gesamten Studiums nicht in die studentische Krankenversicherung zurückkehren. Die Befreiung muss innerhalb der ersten Monate nach der Immatrikulation bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.
Private Tarife richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang und sind nicht an den BAföG-Satz gekoppelt. Die Beiträge können daher deutlich von der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung abweichen.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nach der Befreiung nur eingeschränkt möglich. Prüfe deshalb vor der Entscheidung, ob die private Absicherung für deine gesamte Studienzeit und die Zeit danach tragfähig ist.
Das solltest du vor einer Befreiung wissen
08 · Schritt für Schritt
Krankenkassenwechsel während des Studiums
Auch als Studentin oder Student kannst du die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Dabei gelten die üblichen Bindungsfristen und Kündigungsregeln.
Ein Wechsel ist frühestens nach zwölf Monaten Mitgliedschaft bei deiner aktuellen Krankenkasse möglich. Hast du einen Wahltarif abgeschlossen, können andere Kündigungsfristen gelten.
Vergleiche die Zusatzbeiträge und die für dich relevanten Zusatzleistungen der Krankenkassen. Stelle anschließend den Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse, sie übernimmt die Kündigung bei deiner bisherigen Kasse.
Die neue Krankenkasse meldet deinen Versichertenstatus elektronisch an deine Hochschule. Du musst dich um den Krankenversicherungsnachweis für die Immatrikulation nicht separat kümmern.
Bindungsfrist prüfen
Ein Wechsel ist frühestens nach zwölf Monaten Mitgliedschaft bei deiner aktuellen Krankenkasse möglich.
Neue Krankenkasse wählen
Vergleiche die Zusatzbeiträge und die für dich relevanten Zusatzleistungen der Krankenkassen.
Mitgliedschaft beantragen
Stelle den Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse. Sie übernimmt die Kündigung bei deiner bisherigen Kasse.
Krankenversicherungsnachweis aktualisieren
Die neue Krankenkasse meldet deinen Versichertenstatus elektronisch an deine Hochschule.
09 · Fehler vermeiden
Ende der studentischen Krankenversicherung
Die KVdS endet nicht automatisch mit der Exmatrikulation, sondern an fest definierten Zeitpunkten. Danach brauchst du eine andere Absicherung.
Du vollendest das 30. Lebensjahr, spätestens mit Ablauf des Semesters deines 30. Geburtstags. Danach ist eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung möglich.
Du beendest dein Studium durch Exmatrikulation oder Abschluss. Auch dann endet die studentische Krankenversicherung, und du benötigst eine Anschlussabsicherung.
Weitere Auslöser sind das dauerhafte Überschreiten der 20-Stunden-Grenze bei der Wochenarbeitszeit, der Beginn eines dualen oder berufsbegleitenden Studiums oder der Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung.
Diese Auslöser beenden die studentische Krankenversicherung
10 · Hintergrund
Studieren im Ausland und die gesetzliche Krankenversicherung
Ein Auslandssemester oder ein Praktikum im Ausland wirft Fragen zur Absicherung auf. Deine Krankenkasse kann dich dabei unterstützen.
Während eines Auslandssemesters innerhalb der Europäischen Union bleibt deine studentische Krankenversicherung in der Regel bestehen. Über die Europäische Krankenversicherungskarte hast du Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen im Aufenthaltsland.
Bei Aufenthalten außerhalb der EU übernehmen gesetzliche Krankenkassen meist keine Kosten. Hier ist eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll, die du zusätzlich abschließen kannst.
Einige Krankenkassen bieten Beratungen für Auslandsaufenthalte an und übernehmen in bestimmten Fällen Kosten für Schutzimpfungen oder Reisevorsorge. Kläre vor der Abreise, welche Leistungen deine Kasse im Zielland abdeckt.
Während eines Auslandssemesters innerhalb der Europäischen Union bleibt deine studentische Krankenversicherung in der Regel bestehen. Über die Europäische Krankenversicherungskarte hast du Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen im Aufenthaltsland.
Bei Aufenthalten außerhalb der EU übernehmen gesetzliche Krankenkassen meist keine Kosten. Hier ist eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll, die du zusätzlich abschließen kannst.
Einige Krankenkassen bieten Beratungen für Auslandsaufenthalte an und übernehmen in bestimmten Fällen Kosten für Schutzimpfungen oder Reisevorsorge. Kläre vor der Abreise, welche Nachweise du benötigst.
Häufige Fragen
Fragen zu Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten
{{f.a}}
Versicherung
Mehr zu Versicherung
Weiter mit Finanzen
Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.
Alle Finanz-Ratgeber