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Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten: Voraussetzungen, Kosten und Fristen

Als Studentin oder Student brauchst du für die Immatrikulation einen Krankenversicherungs­nachweis. Ob Familienversicherung, studentische Krankenversicherung oder private Absicherung infrage kommt, hängt von deinem Alter, deinem Einkommen und deiner Studienform ab.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Bis zum 25. Geburtstag kannst du in der Regel beitragsfrei über deine Eltern familienversichert bleiben.
  • Die studentische Krankenversicherung ist bis zum Ende des Semesters möglich, in dem du 30 Jahre alt wirst.
  • Der monatliche Beitrag setzt sich aus einem einheitlichen Sockelbetrag und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen.
  • Wer zu Beginn des Studiums zur privaten Krankenversicherung wechselt, ist für die gesamte Studiendauer an diese Entscheidung gebunden.

01 · Grundlagen

Was ist die studentische Krankenversicherung?

Die studentische Krankenversicherung ist eine vergünstigte Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für eingeschriebene Studierende. Sie greift, wenn du nicht mehr beitragsfrei familienversichert bist und noch nicht 30 Jahre alt bist.

Für dich bedeutet das den vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem pauschalen Beitrag. Dieser Beitrag hängt nicht von deinem Einkommen ab, sondern ist für alle Studierenden in der jeweiligen Kasse gleich.

Die Mitgliedschaft besteht grundsätzlich bis zum Ende des Semesters, in dem du dein 30. Lebensjahr vollendest. Danach endet die vergünstigte Absicherung automatisch.

Kurz erklärt

Studentische Krankenversicherung (KVdS)

Eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Sie ist eine Pflichtversicherung, sobald die Familienversicherung endet und keine Befreiung vorliegt.

Die KVdS bietet den vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem pauschalen Beitrag, der nicht vom Einkommen abhängt.

02 · Checkliste

Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung

Nicht jedes Studium führt automatisch in die studentische Krankenversicherung. Entscheidend sind die Art der Hochschule, dein Alter und dein zeitlicher Umfang der Erwerbstätigkeit.

Du bist an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben. Ein duales oder berufsbegleitendes Studium sowie ein Studium an einer privaten Hochschule ohne staatliche Anerkennung berechtigen dich nicht zur KVdS.

Deine regelmäßige Wochenarbeitszeit neben dem Studium liegt bei höchstens 20 Stunden. Für Pflichtpraktika, die in deiner Studienordnung vorgeschrieben sind, gilt diese Grenze nicht.

Für Mehrarbeit über 20 Stunden gibt es eine Ausnahme: Sie ist erlaubt, wenn sie innerhalb eines Zeitjahres maximal 26 Wochen dauert und überwiegend abends, nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien stattfindet. Der Zeitraum muss im Voraus bekannt sein.

Diese Bedingungen musst du erfüllen

01

Du bist an einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben.

02

Du bist nicht mehr über deine Eltern oder deinen Ehepartner beitragsfrei familienversichert.

03

Du hast das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet beziehungsweise befindest dich im Semester deines 30. Geburtstags.

04

Deine regelmäßige Wochenarbeitszeit neben dem Studium liegt bei höchstens 20 Stunden.

05

Bei Mehrarbeit über 20 Stunden gilt sie nur, wenn sie innerhalb eines Zeitjahres maximal 26 Wochen dauert und überwiegend abends, nachts, am Wochenende oder in den Semesterferien stattfindet.

03 · Vergleich

Altersgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Dein Alter bestimmt, welcher Versicherungsweg für dich offensteht. Die Grenzen sind fest und entscheiden über Beitragshöhe und Versicherungsform.

Bis zu deinem 25. Geburtstag kannst du in der Regel beitragsfrei über deine gesetzlich versicherten Eltern familienversichert bleiben. Voraussetzung ist, dass dein eigenes Einkommen die geltenden Grenzen nicht überschreitet.

Ab 25 Jahren bis zum Ende des Semesters deines 30. Geburtstags ist die studentische Krankenversicherung der vorgesehene Weg. Du zahlst einen pauschalen Studierendenbeitrag, der nicht von deinem Einkommen abhängt.

In Ausnahmefällen verlängert sich die KVdS über das 30. Lebensjahr hinaus, maximal bis zum 37. Lebensjahr. Gründe sind längere Krankheit, die Geburt eines Kindes oder der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg.

Welche Absicherung gilt in welchem Alter?
Bis 25 JahreBis 30 JahreBis maximal 37 Jahre
Versicherungs­formBeitragsfreie Familienversicherung über die ElternStudentische Krankenversicherung (KVdS)Studentische Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen
BeitragKein eigener BeitragPauschaler StudierendenbeitragPauschaler Studierendenbeitrag
Typische VoraussetzungGesetzlich versicherte Eltern und geringes eigenes EinkommenImmatrikulation an staatlich anerkannter HochschuleVerlängerung durch Krankheit, Kind oder zweiten Bildungsweg

04 · Kosten

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten?

Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung ist bundesweit einheitlich geregelt, variiert aber durch den Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkassen. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung ist bundesweit einheitlich geregelt, variiert aber durch den Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkassen. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung.

Der gemeinsame Sockelbetrag liegt bei 10,22 Prozent des BAföG-Bedarfssatzes von 855 Euro. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag führt zu den unterschiedlichen Gesamtbeiträgen.

Für Studierende ab 23 Jahren ohne Kinder ergeben sich monatliche Gesamtbeiträge von etwa 145 bis 152 Euro. Darin enthalten sind der Krankenkassenbeitrag von rund 109 bis 116 Euro und der Pflegeversicherungsbeitrag von etwa 36 Euro.

Monatliche Beiträge in der studentischen Krankenversicherung

Krankenkassenbeitragca. 109 bis 116 EUR
Pflegeversicherungsbeitragca. 36 EUR
Gesamtbeitrag pro Monatca. 145 bis 152 EUR

05 · Was gilt

Familienversicherung oder studentische Krankenversicherung?

Solange du über deine Eltern mitversichert bist, zahlst du keinen eigenen Beitrag. Die Familienversicherung ist daher immer die günstigste Option, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.

Du bist unter 25 Jahre alt und deine Eltern sind gesetzlich versichert. Dein Einkommen aus einem Minijob liegt bei höchstens 603 Euro monatlich, bei Einkommen aus Mieten, Zinsen oder Selbstständigkeit bei höchstens 565 Euro monatlich.

Sobald du deinen 25. Geburtstag gefeiert hast oder dein Einkommen die Grenzen überschreitet, endet die Familienversicherung. Dann brauchst du eine eigene Absicherung, in der Regel die studentische Krankenversicherung.

Sind deine Eltern privat krankenversichert, kommt die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für dich nicht infrage. In diesem Fall prüfst du entweder die studentische Krankenversicherung oder eine private Absicherung.

Familienversicherung möglich

·Du bist unter 25 Jahre alt und deine Eltern sind gesetzlich versichert.
·Dein Einkommen aus einem Minijob liegt bei höchstens 603 Euro monatlich.
·Dein Einkommen aus Mieten, Zinsen oder Selbstständigkeit liegt bei höchstens 565 Euro monatlich.
·Du bist immatrikuliert und befindest dich in einem Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule.

Eigene Absicherung nötig

·Du hast deinen 25. Geburtstag bereits gefeiert.
·Dein regelmäßiges Einkommen überschreitet die geltenden Grenzen.
·Deine Eltern sind privat krankenversichert und nicht gesetzlich versichert.
·Du hast zu Beginn des Studiums eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt.

06 · Was gilt

Arbeiten neben dem Studium: Was gilt für die KVdS?

Ein Nebenjob ist mit der studentischen Krankenversicherung vereinbar, solange dein Studium im Vordergrund bleibt. Für die zeitliche Grenze gibt es klare Regeln.

Deine regelmäßige Wochenarbeitszeit darf höchstens 20 Stunden betragen. Pflichtpraktika, die in der Studienordnung vorgeschrieben sind, sind auch über 20 Stunden unschädlich für die KVdS.

Mehrarbeit über 20 Stunden ist erlaubt, wenn sie an Wochenenden, abends, nachts oder in Semesterferien stattfindet und innerhalb eines Zeitjahres höchstens 26 Wochen dauert. Der Zeitraum muss im Voraus bekannt sein.

Überschreitest du die 20-Stunden-Grenze dauerhaft ohne Befristung, entfällt die studentische Krankenversicherung. Das gilt auch bei einer Vollzeittätigkeit oder einer selbstständigen Tätigkeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlichem Aufwand.

KVdS bleibt bestehen

·Regelmäßige Wochenarbeitszeit von höchstens 20 Stunden.
·Pflichtpraktika, die in der Studienordnung vorgeschrieben sind, auch über 20 Stunden.
·Mehrarbeit über 20 Stunden an Wochenenden, abends, nachts oder in Semesterferien.
·Mehrarbeit über 20 Stunden für höchstens 26 Wochen innerhalb eines Zeitjahres.

KVdS entfällt

·Regelmäßige Wochenarbeitszeit von über 20 Stunden ohne Befristung.
·Dauerhafte Vollzeittätigkeit neben dem Studium.
·Selbstständige Tätigkeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlichem Aufwand.
·Ein duales oder berufsbegleitendes Studium mit überwiegender Erwerbstätigkeit.

07 · Im Vertrag

Befreiung von der Versicherungs­pflicht: Private Krankenversicherung für Studenten

Du kannst dich zu Beginn deines Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung wählen. Diese Entscheidung ist für das gesamte Studium bindend.

Wer einmal zur privaten Krankenversicherung wechselt, kann während des gesamten Studiums nicht in die studentische Krankenversicherung zurückkehren. Die Befreiung muss innerhalb der ersten Monate nach der Immatrikulation bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.

Private Tarife richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang und sind nicht an den BAföG-Satz gekoppelt. Die Beiträge können daher deutlich von der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung abweichen.

Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nach der Befreiung nur eingeschränkt möglich. Prüfe deshalb vor der Entscheidung, ob die private Absicherung für deine gesamte Studienzeit und die Zeit danach tragfähig ist.

Das solltest du vor einer Befreiung wissen

BindungswirkungGesamtes StudiumWer einmal zur privaten Krankenversicherung wechselt, kann während des gesamten Studiums nicht in die studentische Krankenversicherung zurückkehren.
AntragsfristZu StudienbeginnDie Befreiung muss innerhalb der ersten Monate nach der Immatrikulation bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.
BeitragsstrukturRisikoabhängigPrivate Tarife richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang und sind nicht an den BAföG-Satz gekoppelt.
Rückkehr in die GKVNur eingeschränktNach der Befreiung ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung während des Studiums in der Regel ausgeschlossen.

08 · Schritt für Schritt

Krankenkassenwechsel während des Studiums

Auch als Studentin oder Student kannst du die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Dabei gelten die üblichen Bindungsfristen und Kündigungsregeln.

Ein Wechsel ist frühestens nach zwölf Monaten Mitgliedschaft bei deiner aktuellen Krankenkasse möglich. Hast du einen Wahltarif abgeschlossen, können andere Kündigungsfristen gelten.

Vergleiche die Zusatzbeiträge und die für dich relevanten Zusatzleistungen der Krankenkassen. Stelle anschließend den Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse, sie übernimmt die Kündigung bei deiner bisherigen Kasse.

Die neue Krankenkasse meldet deinen Versichertenstatus elektronisch an deine Hochschule. Du musst dich um den Krankenversicherungsnachweis für die Immatrikulation nicht separat kümmern.

01

Bindungsfrist prüfen

Ein Wechsel ist frühestens nach zwölf Monaten Mitgliedschaft bei deiner aktuellen Krankenkasse möglich.

02

Neue Krankenkasse wählen

Vergleiche die Zusatzbeiträge und die für dich relevanten Zusatzleistungen der Krankenkassen.

03

Mitgliedschaft beantragen

Stelle den Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse. Sie übernimmt die Kündigung bei deiner bisherigen Kasse.

04

Krankenversicherungsnachweis aktualisieren

Die neue Krankenkasse meldet deinen Versichertenstatus elektronisch an deine Hochschule.

09 · Fehler vermeiden

Ende der studentischen Krankenversicherung

Die KVdS endet nicht automatisch mit der Exmatrikulation, sondern an fest definierten Zeitpunkten. Danach brauchst du eine andere Absicherung.

Du vollendest das 30. Lebensjahr, spätestens mit Ablauf des Semesters deines 30. Geburtstags. Danach ist eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung möglich.

Du beendest dein Studium durch Exmatrikulation oder Abschluss. Auch dann endet die studentische Krankenversicherung, und du benötigst eine Anschlussabsicherung.

Weitere Auslöser sind das dauerhafte Überschreiten der 20-Stunden-Grenze bei der Wochenarbeitszeit, der Beginn eines dualen oder berufsbegleitenden Studiums oder der Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung.

Diese Auslöser beenden die studentische Krankenversicherung

·Du vollendest das 30. Lebensjahr, spätestens mit Ablauf des Semesters deines 30. Geburtstags.
·Du beendest dein Studium durch Exmatrikulation oder Abschluss.
·Du überschreitest dauerhaft die 20-Stunden-Grenze bei der Wochenarbeitszeit.
·Du beginnst ein duales oder berufsbegleitendes Studium, das nicht zur KVdS berechtigt.
·Du wechselst in eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung.

10 · Hintergrund

Studieren im Ausland und die gesetzliche Krankenversicherung

Ein Auslandssemester oder ein Praktikum im Ausland wirft Fragen zur Absicherung auf. Deine Krankenkasse kann dich dabei unterstützen.

Während eines Auslandssemesters innerhalb der Europäischen Union bleibt deine studentische Krankenversicherung in der Regel bestehen. Über die Europäische Krankenversicherungskarte hast du Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen im Aufenthaltsland.

Bei Aufenthalten außerhalb der EU übernehmen gesetzliche Krankenkassen meist keine Kosten. Hier ist eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll, die du zusätzlich abschließen kannst.

Einige Krankenkassen bieten Beratungen für Auslandsaufenthalte an und übernehmen in bestimmten Fällen Kosten für Schutzimpfungen oder Reisevorsorge. Kläre vor der Abreise, welche Leistungen deine Kasse im Zielland abdeckt.

Während eines Auslandssemesters innerhalb der Europäischen Union bleibt deine studentische Krankenversicherung in der Regel bestehen. Über die Europäische Krankenversicherungskarte hast du Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen im Aufenthaltsland.

Bei Aufenthalten außerhalb der EU übernehmen gesetzliche Krankenkassen meist keine Kosten. Hier ist eine private Auslandskrankenversicherung sinnvoll, die du zusätzlich abschließen kannst.

Einige Krankenkassen bieten Beratungen für Auslandsaufenthalte an und übernehmen in bestimmten Fällen Kosten für Schutzimpfungen oder Reisevorsorge. Kläre vor der Abreise, welche Nachweise du benötigst.

Häufige Fragen

Fragen zu Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026