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Ratgeber · Versicherung

Krankenversicherung für Studenten: Welche Regeln 2026 gelten

Für die Immatrikulation brauchst du einen Krankenversicherungs­nachweis. Welche Versicherung für dich infrage kommt, hängt von deinem Alter, deinem Einkommen und deinem Studierendenstatus ab.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Bis zum 25. Geburtstag bist du in der Regel beitragsfrei über deine Eltern familienversichert.
  • Danach greift die studentische Krankenversicherung, längstens bis zum Semester, in dem du 30 wirst.
  • Die Beiträge setzen sich aus dem gesetzlichen Zusatzbeitrag und dem Beitrag zur Pflegeversicherung zusammen.
  • Wer sich einmal von der Versicherungspflicht befreien lässt, bleibt für das gesamte Studium in der privaten Krankenversicherung.

01 · Was gilt

Wann du als Student versicherungs­pflichtig bist

Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) ist eine Pflichtversicherung für eingeschriebene Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Sie gilt nicht für duale oder berufsbegleitende Studiengänge.

Die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) greift, sobald du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender eingeschrieben bist. Sie endet grundsätzlich mit dem Semester, in dem du dein 30. Lebensjahr vollendest. Für duale oder berufsbegleitende Studiengänge gilt diese Pflicht nicht, weil dort der Arbeitsvertrag im Vordergrund steht.

Für dich bedeutet das: Wenn du ein klassisches Vollzeitstudium aufnimmst und keine beitragsfreie Familienversicherung mehr möglich ist, führt an der studentischen Krankenversicherung kein Weg vorbei. Auch ein Studium an einer privaten Hochschule ohne staatliche Anerkennung begründet keine Versicherungspflicht in der KVdS.

  • Ein Studium an einer staatlichen Hochschule oder einer staatlich anerkannten Hochschule macht dich versicherungspflichtig.
  • Ein duales Studium mit Arbeitsvertrag fällt nicht unter die studentische Krankenversicherung.
  • Ein berufsbegleitendes Studium führt ebenfalls nicht zur Versicherungspflicht in der KVdS.

Versicherungspflichtig

·Studium an einer staatlichen Hochschule
·Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule
·Einschreibung als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender
·Alter unter 30 Jahre, sofern keine Familienversicherung greift

Nicht versicherungspflichtig

·Duales Studium mit Arbeitsvertrag
·Berufsbegleitendes Studium
·Private Hochschule ohne staatliche Anerkennung
·Alter über 30 Jahre ohne Verlängerungstatbestand

02 · Vergleich

Familienversicherung oder eigene studentische Krankenversicherung?

Vor dem 25. Geburtstag ist die beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern meist die günstigste Lösung. Danach wechselst du in die studentische Krankenversicherung, sofern dein Einkommen die Grenze nicht überschreitet.

Die beitragsfreie Familienversicherung über deine Eltern ist bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres möglich, wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Dein regelmäßiges Gesamteinkommen darf dabei 565 Euro monatlich nicht überschreiten, bei einem Minijob liegt die Grenze bei 603 Euro. Verdienst du mehr oder wirst du 25, wechselst du in die studentische Krankenversicherung.

In der studentischen Krankenversicherung zahlst du einen eigenen Beitrag, der sich aus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag und deinem Anteil zur Pflegeversicherung zusammensetzt. Eine besondere Einkommensgrenze gibt es dort nicht, solange dein Studium im Vordergrund steht und du die Arbeitszeitregeln für Werkstudenten einhältst.

  • Die Familienversicherung ist beitragsfrei und an die Einkommensgrenze von 565 Euro monatlich gekoppelt.
  • Die studentische Krankenversicherung verlangt einen eigenen Beitrag, stellt aber keine feste Einkommensobergrenze.
  • Für beide Wege brauchst du die Immatrikulation an einer staatlich anerkannten Hochschule.
Die zwei wichtigsten Wege in der gesetzlichen Krankenversicherung
FamilienversicherungStudentische Krankenversicherung
AltersgrenzeBis zur Vollendung des 25. LebensjahresBis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst
BeitragBeitragsfreiEigener Beitrag aus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung
EinkommensgrenzeRegelmäßiges Gesamteinkommen maximal 565 Euro monatlichKeine besondere Einkommensgrenze, solange das Studium im Vordergrund steht
VoraussetzungMindestens ein Elternteil ist gesetzlich versichertImmatrikulation an einer staatlich anerkannten Hochschule

03 · Schritt für Schritt

So läuft der Krankenversicherungs­nachweis bei der Immatrikulation

Ohne Nachweis schreibt dich die Hochschule nicht ein. Das elektronische Studenten-Meldeverfahren verbindet Krankenkasse und Hochschule direkt.

Seit dem 1. Januar 2022 übermittelt deine Krankenkasse deinen Versichertenstatus elektronisch an die Hochschule. Du musst dafür nur deiner Kasse mitteilen, an welcher Hochschule du dich einschreiben möchtest. Eine Papierbescheinigung bekommst du in der Regel nicht mehr.

Die Hochschule prüft im elektronischen Studenten-Meldeverfahren, ob du gesetzlich versichert, privat versichert oder von der Versicherungspflicht befreit bist. Erst wenn dieser Status bestätigt ist, kannst du deine Immatrikulation abschließen.

01

Krankenkasse informieren

Du teilst deiner Krankenkasse mit, an welcher Hochschule du dich einschreiben möchtest.

02

Daten werden elektronisch übermittelt

Die Krankenkasse meldet deinen Versichertenstatus direkt an die Hochschule. Eine Papierbescheinigung ist seit 2022 in der Regel nicht mehr nötig.

03

Hochschule prüft den Status

Die Hochschule erkennt, ob du gesetzlich versichert, privat versichert oder von der Versicherungspflicht befreit bist.

04

Immatrikulation abschließen

Mit bestätigtem Versicherungsstatus ist die Einschreibung möglich.

04 · Was gilt

Was die studentische Krankenversicherung leistet

Der Leistungskatalog entspricht weitgehend der regulären gesetzlichen Krankenversicherung. Einige Kassen ergänzen Angebote speziell für Studierende.

Dazu gehören ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalte und Psychotherapie nach Überweisung. Einige Kassen ergänzen Präventionskurse wie Stressmanagement oder Ernährungsberatung, die auf Studierende zugeschnitten sind.

Private Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder eine volle Kostenerstattung für Sehhilfen sind dagegen nicht automatisch enthalten. Auch die professionelle Zahnreinigung übernehmen nicht alle Kassen. Für Auslandsbehandlungen ohne vorherige Absprache gibt es keinen pauschalen Anspruch.

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung sind in der studentischen Krankenversicherung enthalten.
  • Psychotherapie nach Überweisung gehört zum Leistungsumfang.
  • Chefarztbehandlung und volle Sehhilfen sind keine automatischen Leistungen.

Enthalten

·Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
·Krankenhausbehandlung
·Psychotherapie nach Überweisung
·Präventionskurse wie Stressmanagement oder Ernährungsberatung

Nicht automatisch enthalten

·Private Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung
·Kostenerstattung für alle Auslandsbehandlungen ohne Absprache
·Sehhilfen für Erwachsene in vollem Umfang
·Professionelle Zahnreinigung bei allen Kassen

05 · Kosten

Beitragshöhe: Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung

Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung ist bundesweit nicht einheitlich. Er hängt vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag und deinem Alter ab.

Der monatliche Beitrag für die studentische Krankenversicherung setzt sich aus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag und deinem Anteil zur Pflegeversicherung zusammen. Der Zusatzbeitrag liegt 2026 je nach Kasse bei etwa 30 bis 45 Euro, die Pflegeversicherung bei etwa 25 bis 35 Euro. Insgesamt zahlst du damit ungefähr 55 bis 80 Euro pro Monat.

Studierende mit Kindern zahlen in der Pflegeversicherung weniger. Wenn du BAföG beziehst und selbst krankenversichert bist, erhältst du einen Zuschuss von 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung. Diesen Zuschuss musst du beim BAföG-Amt beantragen.

  • Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag variiert und liegt 2026 bei etwa 30 bis 45 Euro monatlich.
  • Der Anteil zur Pflegeversicherung beträgt für Studierende ohne Kinder etwa 25 bis 35 Euro monatlich.
  • Der BAföG-Zuschuss deckt einen großen Teil des Beitrags ab.

Monatliche Beitragsbestandteile für Studierende ohne Kinder

BAföG-Zuschuss Krankenversicherung102 EUR
BAföG-Zuschuss Pflegeversicherung35 EUR

06 · Checkliste

Einkommensgrenzen: Was du dazuverdienen darfst

Für die Familienversicherung gilt eine feste Grenze. In der studentischen Krankenversicherung zählt dagegen vor allem deine Arbeitszeit.

Für die Familienversicherung gilt eine feste Einkommensgrenze: Dein regelmäßiges Gesamteinkommen darf 565 Euro monatlich nicht überschreiten, bei einem Minijob sind 603 Euro erlaubt. BAföG-Einnahmen, Werbungskosten und Abschreibungen werden dabei nicht mitgerechnet. Wer nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage jobbt, darf auch mehr verdienen.

In der studentischen Krankenversicherung zählt dagegen vor allem deine Arbeitszeit. Als Werkstudentin oder Werkstudent darfst du während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Mehrarbeit über 20 Stunden ist nur für höchstens 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Jahr erlaubt und muss am Wochenende, abends, nachts oder in den Semesterferien stattfinden.

  • Pflichtpraktika im Studium fallen nicht unter die 20-Stunden-Grenze.
  • Die 26-Wochen-Regelung gilt nur, wenn der Zeitraum der Mehrarbeit im Vorhinein bekannt ist.
  • Überschreitest du die Grenzen dauerhaft, wirst du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versicherungspflichtig.

Einkommens- und Arbeitszeitregeln im Überblick

01

Familienversicherung: regelmäßiges Gesamteinkommen maximal 565 Euro monatlich, bei Minijob 603 Euro

02

Studentische Krankenversicherung: Werkstudententätigkeit bis 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit

03

Mehrarbeit über 20 Stunden ist für höchstens 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Jahr erlaubt

04

Mehrarbeit muss am Wochenende, abends, nachts oder in den Semesterferien stattfinden

05

Pflichtpraktika im Studium fallen nicht unter die 20-Stunden-Grenze

07 · Im Vertrag

Befreiung von der Versicherungs­pflicht: Wann sie sich lohnt

Wer zu Studienbeginn privat versichert ist, kann sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung ist für das gesamte Studium bindend.

Wenn du zu Studienbeginn privat krankenversichert bist, kannst du dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Den Antrag musst du innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn bei deiner gesetzlichen Krankenkasse stellen. Versäumst du diese Frist, bleibst du dauerhaft in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung.

Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer deines Studiums. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche studentische Krankenversicherung ist danach ausgeschlossen. Mit der Exmatrikulation endet die Befreiung, danach gelten die Regeln für deinen neuen Status.

  • Die Antragsfrist beträgt drei Monate nach Studienbeginn.
  • Die Befreiung ist für das gesamte Studium bindend.
  • Du brauchst einen privaten Krankenversicherungsschutz, der die Voraussetzungen für Studierende erfüllt.

Wichtige Regeln zur Befreiung

AntragsfristFristDie Befreiung musst du innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn bei deiner gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
BindungswirkungDauerDie Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Studiums. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche studentische Krankenversicherung ist danach ausgeschlossen.
Private KrankenversicherungAlternativeDu brauchst einen privaten Krankenversicherungsschutz, der die Voraussetzungen für Studierende erfüllt.
ExmatrikulationEndeMit der Exmatrikulation endet die Befreiung. Danach gelten die allgemeinen Regeln für Arbeitnehmer oder Nichtstudierende.

08 · Schritt für Schritt

Krankenkassenwechsel während des Studiums

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist auch als Studierende oder Studierender möglich. Du musst jedoch Bindungsfristen beachten.

Du musst jedoch mindestens zwölf Monate Mitglied deiner aktuellen Kasse sein, bevor du wechseln kannst. Hast du einen Wahltarif abgeschlossen, können andere Kündigungsfristen gelten.

Vergleiche vor dem Wechsel den Zusatzbeitrag, die Leistungen und die Erreichbarkeit der Kassen. Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je nach Kasse und wirkt sich direkt auf deinen monatlichen Beitrag aus. Die neue Krankenkasse kümmert sich um die Kündigung bei der alten Kasse und stellt den Nachweis für die Hochschule aus.

01

Bindungsfrist prüfen

Du musst mindestens zwölf Monate Mitglied deiner aktuellen Krankenkasse sein, bevor du wechseln kannst.

02

Neue Krankenkasse wählen

Vergleiche Zusatzbeitrag, Leistungen und Erreichbarkeit. Der Zusatzbeitrag unterscheidet sich je nach Kasse.

03

Mitgliedschaft beantragen

Du beantragst die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse. Diese kümmert sich um die Kündigung bei der alten Kasse.

04

Wechsel bestätigen lassen

Die neue Krankenkasse bestätigt dir den Wechsel und stellt den Nachweis für die Hochschule aus.

09 · Was gilt

Was nach der Exmatrikulation passiert

Mit der Exmatrikulation endet die studentische Krankenversicherung. Ab dann gelten andere Regeln, je nachdem was du als Nächstes tust.

Mit der Exmatrikulation endet deine studentische Krankenversicherung. Was danach gilt, hängt von deiner neuen Situation ab. Nimmst du eine Arbeit auf, wirst du über den Arbeitgeber versichert. Beziehst du Arbeitslosengeld, übernimmt die Agentur für Arbeit die Versicherung.

Besteht kein anderer Anspruch, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Warst du vorher privat versichert, bleibst du in der Regel privat versichert. Ein automatischer Verbleib in der studentischen Krankenversicherung ist nach der Exmatrikulation nicht möglich, und eine beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern scheidet aus, wenn du über 25 bist.

  • Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer wirst du über den Arbeitgeber versichert.
  • Als Arbeitslosengeldempfängerin oder -empfänger übernimmt die Agentur für Arbeit die Versicherung.
  • Ohne anderen Anspruch bleibt die freiwillige gesetzliche Versicherung.

Danach versichert

·Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer über den Arbeitgeber
·Als Arbeitslosengeldempfängerin oder -empfänger über die Agentur für Arbeit
·Freiwillig gesetzlich, wenn kein anderer Anspruch besteht
·Privat, wenn du vorher privat versichert warst

Nicht mehr versichert

·Weiterhin in der studentischen Krankenversicherung
·Automatisch beitragsfrei familienversichert, wenn du über 25 bist
·Ohne Krankenversicherungsschutz

10 · Checkliste

EHIC und Auslandssemester: So bleibst du in Europa versichert

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt medizinisch notwendige Behandlungen in EU-Ländern. Für längere Aufenthalte reicht sie allein oft nicht aus.

Beantrage die Karte vor deiner Abreise bei deiner Krankenkasse. Sie gilt nicht für geplante Eingriffe und nicht für Nicht-EU-Länder.

Für ein Auslandssemester außerhalb Europas brauchst du eine private Auslandskrankenversicherung. Einige Krankenkassen übernehmen zusätzliche Kosten für Reiseimpfungen oder Rücktransporte, das ist aber nicht bei allen Kassen Standard.

  • Die EHIC beantragst du vor der Abreise bei deiner Krankenkasse.
  • Die EHIC deckt nur medizinisch notwendige Behandlungen, keine geplanten Eingriffe.
  • Für Nicht-EU-Länder ist eine private Auslandskrankenversicherung erforderlich.

Krankenversicherung im Auslandssemester

01

EHIC vor der Abreise bei deiner Krankenkasse beantragen

02

EHIC gilt in allen EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

03

EHIC deckt nur medizinisch notwendige Behandlungen, keine geplanten Eingriffe

04

Für Nicht-EU-Länder brauchst du eine private Auslandskrankenversicherung

05

Einige Krankenkassen übernehmen zusätzliche Kosten für Reiseimpfungen oder Rücktransporte

11 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der studentischen Krankenversicherung

Viele Studierende verlieren Geld oder ihren Versicherungsschutz, weil sie Fristen versäumen oder Einkommensgrenzen falsch einschätzen.

Ein häufiger Fehler ist, die Befreiung von der Versicherungspflicht zu spät zu beantragen. Wer die Frist von drei Monaten nach Studienbeginn verpasst, bleibt dauerhaft in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung. Auch wer während der Familienversicherung regelmäßig mehr als 565 Euro verdient, verliert den beitragsfreien Anspruch.

Als Werkstudentin oder Werkstudent solltest du die 20-Stunden-Grenze nicht überschreiten, sonst wirst du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Nach dem 30. Geburtstag läuft die studentische Krankenversicherung aus, sofern keine Verlängerung möglich ist. Ohne EHIC ins Auslandssemester zu fahren, kann zu hohen Behandlungskosten führen.

  • Beantrage die Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb der ersten drei Monate nach Studienbeginn.
  • Verdiene in der Familienversicherung nicht regelmäßig mehr als 565 Euro monatlich.
  • Überschreite als Werkstudentin oder Werkstudent nicht dauerhaft die 20-Stunden-Grenze.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Die Befreiung von der Versicherungspflicht zu spät beantragen und dann dauerhaft in der gesetzlichen Versicherung festhängen
·Während der Familienversicherung regelmäßig mehr als 565 Euro verdienen und den Anspruch verlieren
·Die 20-Stunden-Grenze als Werkstudentin oder Werkstudent überschreiten und dadurch versicherungspflichtig als Arbeitnehmer werden
·Nach dem 30. Geburtstag weiter auf die studentische Krankenversicherung setzen, obwohl keine Verlängerung möglich ist
·Ohne EHIC ins Auslandssemester fahren und auf Behandlungskosten sitzen bleiben

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026