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Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige: Beiträge, Regeln und Alternativen

Als Selbstständige oder Selbstständiger entscheidest du selbst, wie du dich krankenversicherst. Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt für viele die verlässliche Wahl, weil sich ihre Beiträge an deinem tatsächlichen Gewinn orientieren.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Hauptberuflich Selbstständige sind in der GKV freiwillig versichert und zahlen Beiträge auf Basis ihres Einkommensteuerbescheids.
  • Die monatliche Mindestbemessungsgrenze liegt 2026 bei 1.318,33 Euro, die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 Euro.
  • Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent statt 14,6 Prozent.
  • Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent in der Pflegeversicherung.

01 · Was gilt

Wann du als Selbstständige in die gesetzliche Krankenversicherung kommst

Nicht jede selbstständige Tätigkeit führt automatisch zur Wahlfreiheit. Entscheidend ist, ob du hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig bist und welche Versicherungszeiten du mitbringst.

Für die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung brauchst du eine ausreichende Vorversicherungszeit. Du musst in den letzten fünf Jahren vor der Selbstständigkeit mindestens 24 Monate gesetzlich versichert gewesen sein oder unmittelbar vor dem Start mindestens zwölf Monate. Wer diese Zeiten nicht erfüllt und vorher privat versichert war, bleibt in der Regel im privaten System.

Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sieht es anders aus. Wenn dein Arbeitsschwerpunkt weiterhin in einem Angestelltenverhältnis liegt und du 2026 weniger als 77.400 Euro im Jahr verdienst, bleibst du pflichtversichert in der GKV. Eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlich und privat hast du dann nicht.

Die Vorversicherungszeit ist die zentrale Hürde für den Zugang zur freiwilligen GKV-Mitgliedschaft. Prüfe deshalb frühzeitig, ob du die 24 Monate in den letzten fünf Jahren erfüllst.

Erfüllt

·In den letzten fünf Jahren vor der Selbstständigkeit mindestens 24 Monate gesetzlich versichert gewesen
·Unmittelbar vor Beginn der Selbstständigkeit mindestens zwölf Monate gesetzlich versichert gewesen
·Hauptberuflich selbstständig mit Arbeitsschwerpunkt in der eigenen Tätigkeit
·Nebenberuflich selbstständig mit einem Jahresverdienst unter 77.400 Euro (2026), dann besteht Pflichtversicherung

Nicht erfüllt

·Vor der Selbstständigkeit privat krankenversichert ohne ausreichende Vorversicherungszeit in der GKV
·Hauptberuflich selbstständig mit einem Jahresverdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ohne GKV-Vorversicherung

02 · Schritt für Schritt

So berechnet sich dein Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Krankenkasse legt deinen Beitrag nicht pauschal fest, sondern rechnet mit deinem beitragspflichtigen Einkommen. Dazu zählen dein Gewinn aus der Selbstständigkeit und weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.

Maßgeblich ist der steuerrechtliche Gewinn nach Abzug von Betriebsausgaben wie Personalkosten oder Abschreibungen. Zusätzlich fließen sonstige Einkünfte ein, etwa aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung.

Zu Beginn deiner Selbstständigkeit reichst du eine Schätzung deines Gewinns ein. Sobald dein erster Einkommensteuerbescheid vorliegt, setzt die Kasse den Beitrag auf Basis der tatsächlichen Einkünfte neu fest. Reiche den Bescheid deshalb immer zeitnah ein.

  • Dein Beitrag wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich berechnet.
  • Verdienst du weniger als die Mindestbemessungsgrenze von 1.318,33 Euro, setzt die Kasse trotzdem diesen Mindestbetrag an.
  • Du entscheidest, ob du den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent mit Krankengeldanspruch oder den ermäßigten Satz von 14,0 Prozent ohne Krankengeld wählst.
01

Einkommen nachweisen oder schätzen

Zu Beginn deiner Selbstständigkeit reichst du eine Schätzung deines Gewinns ein. Sobald dein erster Einkommensteuerbescheid vorliegt, wird der Beitrag auf Basis der tatsächlichen Einkünfte neu festgesetzt.

02

Beitragsbemessungsgrenzen anwenden

Dein Beitrag wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich berechnet. Verdienst du weniger als die Mindestbemessungsgrenze von 1.318,33 Euro, setzt die Kasse trotzdem diesen Mindestbetrag an.

03

Beitragssatz wählen

Du entscheidest, ob du den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent mit Krankengeldanspruch oder den ermäßigten Satz von 14,0 Prozent ohne Krankengeld zahlst. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse.

04

Pflegeversicherung ergänzen

Zusätzlich fällt der Beitrag zur Pflegeversicherung an. Er beträgt 3,6 Prozent für Versicherte mit Kindern oder unter 23 Jahren und 4,2 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren.

05

Vorläufige Festsetzung korrigieren

Die Beiträge werden zunächst vorläufig erhoben. Nach Einreichen deines Steuerbescheids rechnet die Kasse rückwirkend ab, du bekommst zu viel gezahlte Beiträge zurück oder zahlst nach.

03 · Kosten

Was du 2026 monatlich mindestens und höchstens zahlst

Die Beitragsspanne in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige ist klar begrenzt. Sie hängt von deinem Einkommen, deinem Krankengeldanspruch und deinem Alter ab.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bewegen sich 2026 innerhalb klar definierter Grenzen. Sie hängen von deinem Einkommen, deinem Krankengeldanspruch und deinem Alter ab. Die Mindestbemessungsgrenze liegt bei 1.318,33 Euro, die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 Euro monatlich.

Für die Krankenversicherung mit Krankengeld zahlst du mindestens 227,94 Euro und höchstens 1.004,99 Euro im Monat. Ohne Krankengeldanspruch liegen die Werte bei 220,03 Euro beziehungsweise 970,11 Euro. Die Pflegeversicherung kostet mit Kindern mindestens 47,46 Euro, kinderlos ab 23 Jahren höchstens 244,13 Euro.

Der Höchstbeitrag von 1.004,99 Euro gilt nur, wenn du dein Einkommen nicht nachweist oder tatsächlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegst. Mit einem Steuerbescheid kannst du den Beitrag auf dein reales Einkommen senken.

Monatliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung 2026

GKV mit Krankengeld, Mindestbeitrag227,94 EUR
GKV ohne Krankengeld, Mindestbeitrag220,03 EUR
GKV mit Krankengeld, Höchstbeitrag1.004,99 EUR
GKV ohne Krankengeld, Höchstbeitrag970,11 EUR
Pflegeversicherung mit Kindern, Mindestbeitrag47,46 EUR
Pflegeversicherung kinderlos ab 23, Höchstbeitrag244,13 EUR

04 · Vergleich

Krankengeld für Selbstständige: mit oder ohne Anspruch

Als Selbstständige kannst du wählen, ob dein Tarif einen Anspruch auf Krankengeld enthält. Diese Entscheidung wirkt sich direkt auf deinen Beitragssatz aus.

Als Selbstständige hast du die Wahl zwischen dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent mit Krankengeldanspruch und dem ermäßigten Satz von 14,0 Prozent ohne Krankengeld. Der Unterschied von 0,6 Prozentpunkten entspricht bei Höchstbeitrag rund 35 Euro im Monat. Dafür erhältst du beim allgemeinen Satz ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld von deiner Kasse.

Der Tarif ohne Krankengeld eignet sich, wenn du eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hast. Ohne jede Absicherung für den Krankheitsfall kann der Verzicht auf Krankengeld riskant sein. Bedenke, dass du als Selbstständige keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast.

Der Wechsel in den Tarif ohne Krankengeld ist an Fristen gebunden. Informiere dich bei deiner Krankenkasse über die genauen Bedingungen, bevor du dich entscheidest.

Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz im Vergleich
Mit KrankengeldOhne Krankengeld
Beitragssatz Krankenversicherung14,6 Prozent14,0 Prozent
KrankengeldanspruchAb dem 43. KrankheitstagKein Anspruch
Höchstbeitrag 20261.004,99 EUR monatlich970,11 EUR monatlich

05 · Was gilt

Welche Einkünfte für deinen Krankenkassenbeitrag zählen

Die Krankenkasse orientiert sich am steuerrechtlichen Gewinn, nicht an deinem Umsatz. Auch Einkünfte außerhalb deiner Selbstständigkeit fließen in die Berechnung ein.

Betriebsausgaben wie Personalkosten, Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverringerung oder andere berufliche Kosten werden vorher abgezogen. Das senkt dein beitragspflichtiges Einkommen und damit deinen Beitrag.

Neben dem Gewinn aus selbstständiger Arbeit zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie aus Vermietung und Verpachtung zum beitragspflichtigen Einkommen. Bei pflichtversicherten Selbstständigen fließen außerdem Versorgungsbezüge und Renten ein. Private Schenkungen und Erbschaften bleiben dagegen außen vor.

Dein Umsatz ist nicht beitragspflichtig, sondern nur der Gewinn nach Abzug aller Betriebsausgaben. Eine saubere Buchhaltung hilft dir, deinen Beitrag korrekt zu berechnen.

Zählt zum Beitrag

·Gewinn aus selbstständiger Arbeit nach Abzug von Betriebsausgaben
·Einkünfte aus Kapitalvermögen
·Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
·Versorgungsbezüge und Renten bei pflichtversicherten Selbstständigen

Zählt nicht zum Beitrag

·Umsatz vor Abzug von Betriebsausgaben
·Abschreibungen für Abnutzung und Substanzverringerung
·Personalkosten und andere Betriebsausgaben
·Private Schenkungen und Erbschaften

06 · Schritt für Schritt

Vorläufige Beiträge und die Korrektur per Steuerbescheid

Weil dein Gewinn zu Beginn der Selbstständigkeit oft nur geschätzt werden kann, arbeitet die Krankenkasse mit vorläufigen Beitragsfestsetzungen. Der Steuerbescheid bringt später Klarheit.

Reiche deshalb frühzeitig eine realistische Einkommensschätzung ein. Ohne Nachweis setzt die Kasse automatisch den Höchstbeitrag auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro fest.

Sobald dein Einkommensteuerbescheid vorliegt, reichst du ihn bei deiner Krankenkasse ein. Die Kasse berechnet deine Beiträge rückwirkend neu. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig gezahlte Beiträge nachgefordert. Du kannst jedes Jahr einen Antrag auf Neufestsetzung stellen.

Ohne Einkommensnachweis zahlst du dauerhaft den Höchstbeitrag. Reiche deinen Steuerbescheid deshalb immer ein, sobald du ihn hast.

01

Vorläufige Festsetzung

Die Krankenkasse setzt deinen Beitrag zunächst auf Basis deiner Einkommensschätzung oder des Höchstbeitrags fest, wenn du keinen Nachweis einreichst.

02

Steuerbescheid einreichen

Sobald dein Einkommensteuerbescheid vorliegt, reichst du ihn bei deiner Krankenkasse ein. Er dient als verbindlicher Nachweis deiner tatsächlichen Einkünfte.

03

Endgültige Berechnung

Die Kasse berechnet deine Beiträge rückwirkend neu. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig gezahlte Beiträge nachgefordert.

04

Jährliche Überprüfung

Du kannst jedes Jahr einen Antrag auf Neufestsetzung stellen, wenn sich dein Gewinn verändert hat. Das gilt besonders bei stark gesunkenen Einkünften.

07 · Checkliste

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige

Die GKV bietet Selbstständigen einige strukturelle Vorteile, die eine private Krankenversicherung nicht abbildet. Besonders die Familienversicherung und die einkommensabhängigen Beiträge sind entscheidend.

Der wichtigste ist die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartner oder Ehepartnerin und Kindern ohne eigenes Einkommen. In der PKV benötigt jede Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.

Ein weiterer Vorteil ist die Einkommensabhängigkeit der Beiträge. Sinkt dein Gewinn, sinkt auch dein Krankenkassenbeitrag. In der PKV orientieren sich die Beiträge dagegen an Alter, Gesundheitszustand und Tarifleistung und können im Alter steigen.

  • Kostenfreie Mitversicherung von Ehepartner oder Ehepartnerin und Kindern ohne eigenes Einkommen
  • Beiträge sinken automatisch, wenn dein Gewinn sinkt
  • Kein Gesundheitscheck und keine Risikozuschläge bei Aufnahme
  • Beiträge orientieren sich an deinem Einkommen, nicht an deinem Alter
  • Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse mit günstigerem Zusatzbeitrag möglich

Das spricht für die GKV als Selbstständige

01

Kostenfreie Mitversicherung von Ehepartner oder Ehepartnerin und Kindern ohne eigenes Einkommen

02

Beiträge sinken automatisch, wenn dein Gewinn sinkt

03

Kein Gesundheitscheck und keine Risikozuschläge bei Aufnahme

04

Beiträge orientieren sich an deinem Einkommen, nicht an deinem Alter

05

Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse mit günstigerem Zusatzbeitrag möglich

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Krankenversicherung als Selbstständige

Einige Entscheidungen rund um die gesetzliche Krankenversicherung lassen sich später nur schwer korrigieren. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist, keinen Einkommensnachweis einzureichen und dadurch dauerhaft den Höchstbeitrag zu zahlen. Die Krankenkasse setzt ohne Nachweis automatisch die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro an. Mit einem Steuerbescheid lässt sich der Beitrag auf das tatsächliche Einkommen senken.

Ein weiterer Fehler ist die Wahl des ermäßigten Beitragssatzes ohne Krankengeld, ohne eine private Absicherung für den Krankheitsfall zu haben. Als Selbstständige hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ohne Krankengeld oder Krankentagegeld stehst du bei längerer Krankheit ohne Einkommen da.

Prüfe vor jeder Entscheidung, ob du die langfristigen Folgen tragen kannst. Ein überstürzter Wechsel in die private Krankenversicherung lässt sich später meist nicht mehr rückgängig machen.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Keinen Einkommensnachweis einreichen und dadurch dauerhaft den Höchstbeitrag zahlen
·Den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeld wählen, ohne eine private Absicherung für den Krankheitsfall zu haben
·Die Familienversicherung nicht prüfen, obwohl der Partner oder die Partnerin gesetzlich versichert ist
·Den Wechsel in die private Krankenversicherung überstürzen, ohne die langfristigen Beitragsrisiken im Alter zu bedenken
·Nebenberufliche Selbstständigkeit nicht melden und dadurch Beitragsnachforderungen riskieren

09 · Vergleich

Gesetzliche oder private Krankenversicherung: die wichtigsten Unterschiede

Die Wahl zwischen GKV und PKV ist für viele Selbstständige eine Grundsatzentscheidung. Beide Systeme unterscheiden sich in Beitragslogik, Leistungsumfang und Familienabsicherung.

In der GKV zahlen Selbstständige einen prozentualen Anteil ihres Einkommens, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro. In der PKV richten sich die Beiträge nach Alter, Gesundheitszustand und Tarifleistung.

Die Familienabsicherung unterscheidet sich grundlegend. In der GKV sind Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert. In der PKV benötigt jede Person einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Auch der Leistungsumfang ist unterschiedlich: Die GKV bietet einen gesetzlich definierten Katalog, die PKV individuell wählbare Tarife.

Ein späterer Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist für Selbstständige meist nicht mehr möglich. Überlege dir die Entscheidung deshalb gründlich.

GKV und PKV für Selbstständige im Vergleich
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
BeitragsberechnungProzentual vom Einkommen, begrenzt durch BeitragsbemessungsgrenzeNach Alter, Gesundheitszustand und Tarifleistung
FamilienabsicherungEhepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichertJede Person benötigt einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag
Beitrag im AlterSinkt mit dem Einkommen, etwa bei RentenbezugKann durch Alterungsrückstellungen steigen
Leistungs­umfangGesetzlich definierter LeistungskatalogIndividuell wählbare Tarifbausteine

10 · Schritt für Schritt

Was du bei sinkendem Gewinn tun kannst

Wenn dein Einkommen als Selbstständige zurückgeht, musst du nicht auf deinem bisherigen Beitrag sitzen bleiben. Die Krankenkasse passt die Beiträge an, wenn du die geringeren Einkünfte belegst.

Informiere deine Krankenkasse, sobald sich dein Gewinn dauerhaft verringert. Als Nachweis dienen ein vorläufiger Steuerbescheid oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung.

Die Kasse setzt deinen Beitrag auf Basis des niedrigeren Einkommens neu fest. Die Mindestbemessungsgrenze von 1.318,33 Euro bleibt dabei die Untergrenze. Zu viel gezahlte Beiträge kannst du bis zu zwölf Monate rückwirkend zurückfordern, wenn du den Steuerbescheid nachreichst.

Melde Einkommensänderungen immer aktiv bei deiner Krankenkasse. Nur so kannst du von niedrigeren Beiträgen profitieren und Rückerstattungen erhalten.

01

Einkommensänderung melden

Informiere deine Krankenkasse, sobald sich dein Gewinn dauerhaft verringert. Das kann etwa durch einen vorläufigen Steuerbescheid oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung belegt werden.

02

Beitrag neu festsetzen lassen

Die Kasse setzt deinen Beitrag auf Basis des niedrigeren Einkommens neu fest. Die Mindestbemessungsgrenze von 1.318,33 Euro bleibt dabei die Untergrenze.

03

Rückerstattung beantragen

Zu viel gezahlte Beiträge kannst du bis zu zwölf Monate rückwirkend zurückfordern, wenn du den Steuerbescheid nachreichst.

11 · Im Vertrag

Fachbegriffe zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige

Einige Begriffe begegnen dir bei der Krankenversicherung als Selbstständige immer wieder. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem dein Einkommen für die Beitragsberechnung herangezogen wird. 2026 liegt sie bei 5.812,50 Euro monatlich.

Die Mindestbemessungsgrenze ist der Betrag, den die Krankenkasse mindestens als Einkommen ansetzt, auch wenn du weniger verdienst. 2026 sind das 1.318,33 Euro monatlich. Der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent gilt für Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld, der allgemeine Satz von 14,6 Prozent mit Krankengeldanspruch.

Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt deinen Beitrag nach oben, die Mindestbemessungsgrenze nach unten. Beide Werte werden jährlich angepasst.

Wichtige Begriffe kurz erklärt

BeitragsbemessungsgrenzeGrenzwertDer Höchstbetrag, bis zu dem dein Einkommen für die Beitragsberechnung herangezogen wird. 2026 liegt sie bei 5.812,50 Euro monatlich.
MindestbemessungsgrenzeGrenzwertDer Betrag, den die Krankenkasse mindestens als Einkommen ansetzt, auch wenn du weniger verdienst. 2026 sind das 1.318,33 Euro monatlich.
Ermäßigter BeitragssatzBeitragssatzDer Satz von 14,0 Prozent für Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld. Er ist niedriger als der allgemeine Satz.
Allgemeiner BeitragssatzBeitragssatzDer Satz von 14,6 Prozent für Selbstständige mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag.
ZusatzbeitragBeitragssatzEin kassenindividueller Aufschlag auf den allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz. Er lag 2026 bei einer Kasse bei 2,69 Prozent.
VorversicherungszeitVoraussetzungDie Zeit, die du vor der Selbstständigkeit gesetzlich versichert gewesen sein musst, um freiwillig in der GKV zu bleiben: 24 Monate in fünf Jahren oder zwölf Monate unmittelbar davor.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026