StudySmarter

Ratgeber · Versicherung

Gesetzliche Krankenversicherung für Familien: So sichern Sie Ihre Angehörigen beitragsfrei mit

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichert werden. Diese Familienversicherung entlastet Haushalte mit einem Einkommen deutlich.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Familienversicherung ist beitragsfrei, wenn das Gesamteinkommen der Angehörigen 565 Euro monatlich nicht übersteigt (603 Euro bei Minijob).
  • Kinder sind je nach Ausbildung bis zum 23. oder 25. Geburtstag mitversichert, bei Behinderung ohne Altersgrenze.
  • Unverheiratete Paare ohne eingetragene Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf die Familienversicherung.
  • Ab 2028 wird für mitversicherte Ehepartner und Lebenspartner ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozentpunkten fällig.

01 · Grundlagen

Was ist die gesetzliche Krankenversicherung für Familien?

Die Familienversicherung ist eine beitragsfreie Mitversicherung für nahe Angehörige von gesetzlich versicherten Mitgliedern. Sie ist im Sozialgesetzbuch geregelt und an die Mitgliedschaft des Hauptversicherten gebunden.

Die Familienversicherung ist im Sozialgesetzbuch verankert und funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Ein gesetzlich versichertes Mitglied versichert nahe Angehörige kostenlos mit. Die beitragsfreie Mitversicherung ist dabei keine eigene Mitgliedschaft, sondern ein abgeleiteter Anspruch, der direkt an die Mitgliedschaft des Hauptversicherten gekoppelt ist.

Für dich als Studierende oder Studierenden bedeutet das: Solange du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du über deine Eltern oder deinen Ehepartner beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner mitversichert sein. Du erhältst eine eigene Versichertenkarte und hast Anspruch auf die regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, also Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausbehandlungen.

Krankengeld gibt es nur für das Mitglied selbst, nicht für familienversicherte Angehörige. Endet die Mitgliedschaft des Hauptversicherten, entfällt auch dein Schutz automatisch.

Kurz erklärt

Familienversicherung

Beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern eines gesetzlich versicherten Mitglieds. Die mitversicherten Angehörigen erhalten eine eigene Versichertenkarte und haben Anspruch auf die regulären Leistungen der GKV, jedoch kein eigenes Krankengeld.

Die Mitversicherung ist fest an die Mitgliedschaft des Hauptversicherten gebunden. Endet dessen Versicherung, entfällt auch der Schutz der Angehörigen.

02 · Was gilt

Wer kann in der GKV familienversichert werden?

Der Kreis der mitversicherbaren Angehörigen ist gesetzlich eng gezogen. Er umfasst Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder, nicht aber unverheiratete Partner.

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder eines GKV-Mitglieds können beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Für dich als Studierende oder Studierenden ist besonders relevant: Kinder sind während eines Studiums bis zum 25. Geburtstag familienversichert. Auch Stiefkinder, Enkelkinder und Pflegekinder können mitversichert werden, wenn sie im Haushalt des Mitglieds leben oder überwiegend von ihm unterhalten werden.

  • Unverheiratete Partner ohne eingetragene Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf Familienversicherung.
  • Kinder mit Behinderung bleiben ohne Altersgrenze mitversichert, wenn sie sich nicht selbst unterhalten können und die Behinderung während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten ist.
  • Angehörige mit eigenem Einkommen über der Grenze sind ausgeschlossen.

Mitversichert

·Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
·Kinder bis 18 Jahre
·Kinder bis 23 Jahre ohne eigene Erwerbstätigkeit
·Kinder bis 25 Jahre in Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst
·Kinder mit Behinderung ohne Altersgrenze
·Stiefkinder, Enkelkinder und Pflegekinder im Haushalt

Nicht mitversichert

·Unverheiratete Partner ohne eingetragene Lebenspartnerschaft
·Angehörige mit eigenem Einkommen über der Grenze
·Kinder, deren privat versicherter Elternteil mehr verdient als der gesetzlich versicherte und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt

03 · Kosten

Welche Einkommensgrenze gilt für die Familienversicherung?

Die beitragsfreie Mitversicherung hängt vom regelmäßigen Gesamteinkommen der mitzuversichernden Person ab. Maßgeblich sind alle Einkunftsarten, nicht nur der Arbeitslohn.

Die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Mitversicherung liegt 2026 bei 565 Euro monatlich. Wer einen Minijob ausübt, darf etwas mehr verdienen: Hier gilt die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro im Monat.

Maßgeblich ist das gesamte regelmäßige Einkommen der mitzuversichernden Person. Dazu zählen nicht nur Löhne und Gehälter, sondern auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Vermietung, Kapitalvermögen und Renten. Bei Beschäftigten wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag vom Bruttoeinkommen abgezogen, sodass das tatsächliche Bruttoeinkommen etwas über der Grenze liegen kann, ohne dass der Anspruch entfällt.

  • Kindergeld, Elterngeld und BAföG werden nicht auf die Einkommensgrenze angerechnet.
  • Ein gelegentliches, kurzfristiges Überschreiten der Grenze bleibt in der Regel ohne Folgen.
  • Für dich als Studierende oder Studierenden bedeutet das: Ein Nebenjob mit bis zu 603 Euro monatlich gefährdet die Familienversicherung nicht.

Einkommensgrenzen für die Familienversicherung 2026

Allgemeine Einkommensgrenze565 EUR
Grenze bei Minijob (Geringfügigkeitsgrenze)603 EUR

04 · Vergleich

Welche Altersgrenzen gelten für mitversicherte Kinder?

Für Kinder gelten gestaffelte Altersgrenzen, die sich nach Ausbildung und Erwerbstätigkeit richten. Bei Behinderung entfällt die Altersgrenze vollständig.

Grundsätzlich sind Kinder bis zum 18. Geburtstag ohne weitere Voraussetzungen mitversichert. Ohne eigene Erwerbstätigkeit verlängert sich der Schutz bis zum 23. Geburtstag.

Während einer Schul- oder Berufsausbildung, eines Studiums oder eines Freiwilligendienstes sind Kinder bis zum 25. Geburtstag familienversichert. Verzögert sich die Ausbildung durch einen Wehr- oder Freiwilligendienst, verlängert sich die Mitversicherung über den 25. Geburtstag hinaus um maximal ein Jahr.

  • Bis 18 Jahre: keine besondere Voraussetzung, Einkommensgrenze 565 Euro beziehungsweise 603 Euro bei Minijob.
  • Bis 23 Jahre: keine eigene Erwerbstätigkeit, gleiche Einkommensgrenze.
  • Bis 25 Jahre: Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst, gleiche Einkommensgrenze.
  • Kinder mit Behinderung bleiben ohne Altersgrenze mitversichert, wenn sie sich nicht selbst unterhalten können und die Behinderung während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten ist.
Altersgrenzen für die Familienversicherung von Kindern
Bis 18 JahreBis 23 JahreBis 25 Jahre
VoraussetzungKeine besondere VoraussetzungKeine eigene ErwerbstätigkeitSchul- oder Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst
Einkommensgrenze565 EUR (603 EUR bei Minijob)565 EUR (603 EUR bei Minijob)565 EUR (603 EUR bei Minijob)
Verlängerung möglichNeinNeinJa, um maximal ein Jahr bei Wehr- oder Freiwilligendienst

05 · Was gilt

Welche Leistungen haben familienversicherte Angehörige?

Familienversicherte erhalten eine eigene Versichertenkarte und haben Anspruch auf die regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine wichtige Ausnahme betrifft das Krankengeld.

Dazu gehören Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausbehandlungen und alle weiteren Leistungen, die auch dem Mitglied selbst zustehen.

Eine wichtige Ausnahme betrifft das Krankengeld: Krankengeld wird nur an das Mitglied selbst gezahlt, nicht an familienversicherte Angehörige. Wenn du als familienversicherte Studierende oder Studierender länger krank wirst, erhältst du also kein Krankengeld von der Krankenkasse.

  • Enthalten sind Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausbehandlungen.
  • Du bekommst eine eigene Versichertenkarte, mit der du Leistungen in Anspruch nimmst.
  • Nicht enthalten ist Krankengeld, das nur dem hauptversicherten Mitglied zusteht.

Enthalten

·Arztbesuche
·Medikamente
·Krankenhausbehandlungen
·Eigene Versichertenkarte

Krankengeld (nur für das Mitglied selbst)

06 · Im Vertrag

Was ändert sich ab 2028 bei der Familienversicherung?

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz endet ab 2028 die kostenlose Mitversicherung für viele Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Für sie wird ein Beitragszuschlag fällig.

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Juli 2026 beschlossen wurde, endet ab dem 1. Januar 2028 die kostenlose Mitversicherung für viele Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Für sie wird dann ein Beitragszuschlag fällig.

Der Zuschlag beträgt 2,5 Prozentpunkte und wird auf das beitragspflichtige Einkommen des hauptversicherten Mitglieds berechnet, nicht auf das des mitversicherten Partners. Bei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber den Zuschlag vom Gehalt ab, bei Rentnern übernimmt das die Rentenversicherung.

  • Kinder bleiben auch nach der Reform beitragsfrei familienversichert.
  • Für ein GKV-Mitglied mit 3.500 Euro Bruttoeinkommen bedeutet der Zuschlag eine Mehrbelastung von rund 87,50 Euro im Monat.
  • Die Reform betrifft ausschließlich mitversicherte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, nicht Kinder.

Beitragszuschlag ab 1. Januar 2028

Höhe des Zuschlags2,5 ProzentpunkteDer Zuschlag wird auf das beitragspflichtige Einkommen des hauptversicherten Mitglieds berechnet, nicht auf das des mitversicherten Partners.
AbzugArbeitgeber oder RentenversicherungBei Arbeitnehmern zieht der Arbeitgeber den Zuschlag vom Gehalt ab, bei Rentnern übernimmt das die Rentenversicherung.
KinderWeiterhin beitragsfreiKinder bleiben auch nach der Reform beitragsfrei familienversichert.

07 · Fehler vermeiden

Wann besteht kein Anspruch auf Familienversicherung?

Neben der Einkommensgrenze gibt es weitere Ausschlussgründe. Besonders relevant ist die Konstellation, wenn ein Elternteil privat versichert ist.

Der häufigste Fall: Das regelmäßige Gesamteinkommen der mitzuversichernden Person übersteigt 565 Euro monatlich beziehungsweise 603 Euro bei einem Minijob. Dann entfällt der Anspruch auf beitragsfreie Mitversicherung.

Besonders relevant für dich als Studierende oder Studierenden ist die Konstellation, wenn deine Eltern verheiratet und unterschiedlich versichert sind. Ist ein Elternteil privat versichert und liegt sein Einkommen sowohl über dem des gesetzlich versicherten Elternteils als auch über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro, besteht kein Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung.

  • Der Partner ist nicht verheiratet oder nicht eingetragen verpartnert.
  • Die mitzuversichernde Person ist selbst versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit.
  • Bei Kindern: Der privat versicherte Elternteil verdient mehr als der gesetzlich versicherte und liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Häufige Ausschlussgründe

·Das regelmäßige Gesamteinkommen der mitzuversichernden Person übersteigt 565 Euro monatlich (603 Euro bei Minijob).
·Der Partner ist nicht verheiratet oder nicht eingetragen verpartnert.
·Bei Kindern: Der privat versicherte Elternteil verdient mehr als der gesetzlich versicherte und liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro.
·Die mitzuversichernde Person ist selbst versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit.

08 · Schritt für Schritt

Wie bleibt der Versicherungs­schutz nach Ende der Familienversicherung erhalten?

Endet die Familienversicherung, etwa weil das Einkommen steigt oder die Altersgrenze erreicht wird, gibt es Wege, den Versicherungsschutz fortzusetzen.

Die Krankenkasse prüft regelmäßig die Voraussetzungen und informiert dich, wenn die beitragsfreie Mitversicherung wegfällt.

In der Regel kannst du den Versicherungsschutz durch eine eigene freiwillige Versicherung fortsetzen. Die Fristen dafür teilt dir deine Krankenkasse mit. Je nach Situation kommt auch eine Pflichtmitgliedschaft durch Aufnahme einer Beschäftigung oder eine private Krankenversicherung in Betracht.

  • Die Krankenkasse prüft regelmäßig die Voraussetzungen der Familienversicherung.
  • Bei Wegfall der Bedingungen endet die beitragsfreie Mitversicherung automatisch.
  • Eine eigene freiwillige Mitgliedschaft ist in der Regel im Anschluss an eine bestehende Pflicht- oder Familienversicherung möglich.
01

Ende der Familienversicherung feststellen

Die Krankenkasse prüft regelmäßig die Voraussetzungen. Bei Wegfall der Bedingungen endet die beitragsfreie Mitversicherung.

02

Eigene Mitgliedschaft begründen

In der Regel kann der Versicherungsschutz durch eine eigene freiwillige Versicherung fortgesetzt werden. Die Fristen dafür teilt die Krankenkasse mit.

03

Alternativen prüfen

Je nach Situation kommt auch eine Pflichtmitgliedschaft durch Aufnahme einer Beschäftigung oder eine private Krankenversicherung in Betracht.

09 · Hintergrund

Welche Besonderheiten gelten in Elternzeit und Mutterschutz?

Während Mutterschutz und Elternzeit bleibt der Status des versicherungspflichtigen Mitglieds unverändert. Es müssen in dieser Zeit keine Beiträge aus dem Elterngeld gezahlt werden.

Der Versicherungsstatus bleibt also erhalten, sodass Eltern in dieser Zeit auch nicht familienversichert sein können.

Für ein freiwilliges Mitglied, das vor der Elternzeit versicherungsfrei war, weil sein Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überstieg, gilt eine Sonderregelung: Es ist im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei mitversichert, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin Mitglied der GKV ist und dem Grunde nach ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.

  • Selbstständige, die Elterngeld beziehen, müssen grundsätzlich weiterhin Mindestbeiträge zahlen.
  • Eine beitragsfreie Familienversicherung ist für Selbstständige in dieser Zeit nicht möglich.
  • Anderenfalls sind Mindestbeiträge zu zahlen, wenn kein Anspruch auf Familienversicherung besteht.

Für ein freiwilliges Mitglied, das vor der Elternzeit versicherungsfrei war, weil sein Arbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze überstieg, gilt eine Sonderregelung: Es ist im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei mitversichert, wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin Mitglied der GKV ist und dem Grunde nach ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.

Selbstständige, die Elterngeld beziehen, müssen grundsätzlich weiterhin Mindestbeiträge zahlen. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist für sie in dieser Zeit nicht möglich.

10 · Grundlagen

Wie viele Menschen sind in Deutschland familienversichert?

Die Familienversicherung ist ein zentraler Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Rund 15,6 Millionen Menschen sind derzeit über ein Familienmitglied beitragsfrei mitversichert.

Zum 1. Januar 2026 waren 15,6 Millionen Menschen über ein Familienmitglied beitragsfrei mitversichert. Das entspricht etwa einem Fünftel aller GKV-Versicherten.

Die Gesamtzahl der GKV-Versicherten beträgt 74,2 Millionen, davon sind 58,6 Millionen beitragszahlende Mitglieder. Die Differenz ergibt sich aus den beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen und Kindern.

  • Beitragsfreie GKV-Versicherte: 15,6 Millionen mitversicherte Familienangehörige und Kinder.
  • GKV-Versicherte insgesamt: 74,2 Millionen.
  • Beitragszahlende Mitglieder: 58,6 Millionen.

Kurz erklärt

Beitragsfreie GKV-Versicherte

Mitversicherte Familienangehörige und Kinder, die über ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei abgesichert sind. Ihre Zahl lag zum 1. Januar 2026 bei 15,6 Millionen.

Die Gesamtzahl der GKV-Versicherten beträgt 74,2 Millionen, davon sind 58,6 Millionen beitragszahlende Mitglieder.

Häufige Fragen

Fragen zu Gesetzliche Krankenversicherung für Familien

Versicherung

Mehr zu Versicherung

private Krankenversicherung wechselnZahnzusatzversicherungGesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung für FamilienGesetzliche Krankenversicherung für RentnerGesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026