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Ratgeber · Versicherung

Private Krankenversicherung für Familien: So sichern Sie Eltern und Kinder richtig ab

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jedes Familienmitglied erhält einen eigenen Vertrag, dafür können Sie den Schutz für Kinder und Erwachsene individuell zusammenstellen.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Jedes Familienmitglied braucht in der PKV einen eigenen Vertrag, eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es nicht.
  • Kindertarife sind vergleichsweise günstig, weil keine Altersrückstellungen gebildet werden und der Beitrag meist bis zum 20. Lebensjahr gilt.
  • Die Kindernachversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgt ohne Gesundheitsprüfung, auch bei Vorerkrankungen.
  • Privat versicherte Mütter erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro vom Bundesversicherungsamt.

01 · Grundlagen

Was bedeutet private Krankenversicherung für Familien?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in der PKV jede Person eigenständig versichert. Eltern und Kinder schließen jeweils eigene Verträge mit individuellen Leistungen ab.

Für Familien bedeutet die private Krankenversicherung ein System aus eigenständigen Verträgen. Jedes Familienmitglied erhält eine eigene Police mit einem individuell gewählten Leistungsumfang, statt über eine beitragsfreie Familienversicherung mitversichert zu werden.

Die Beiträge richten sich dabei nicht nach dem gemeinsamen Familieneinkommen, sondern nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und der Tarifwahl der einzelnen Person. Das führt dazu, dass Kinder in der PKV oft besonders günstig versichert werden können, weil für sie keine Altersrückstellungen gebildet werden.

Ein Vorteil dieses Modells liegt in der Flexibilität. Du kannst für dein Kind einen Hochleistungstarif wählen, während du für dich selbst einen Tarif mit anderem Schwerpunkt abschließt. So lässt sich der Schutz an die unterschiedlichen Bedürfnisse innerhalb der Familie anpassen.

Kurz erklärt

Private Krankenversicherung für Familien

Ein Versicherungsmodell, bei dem jedes Familienmitglied einen eigenen PKV-Vertrag mit individuell gewähltem Leistungsumfang abschließt. Eine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern oder Partnern wie in der gesetzlichen Familienversicherung existiert nicht.

Die Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und Tarifwahl der einzelnen Person, nicht nach dem Familieneinkommen.

02 · Was gilt

Kann ich meine Familie in der PKV mitversichern?

Ob Partner oder Kinder privat versichert werden können, hängt von Ihrer familiären und beruflichen Situation ab. Für jedes Familienmitglied gelten eigene Aufnahmekriterien.

Die Aufnahme von Familienmitgliedern in die private Krankenversicherung hängt von eurer beruflichen und familiären Konstellation ab. Für Partner gelten dieselben Kriterien wie für dich selbst: Sie müssen angestellt mit einem Einkommen über 77.400 Euro im Jahr sein, selbstständig oder verbeamtet.

Bei Kindern entscheidet der Versicherungsstatus der Eltern. Sind beide Elternteile privat versichert, kommt auch das Kind in die PKV. Ist ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert, kommt es auf das Einkommen des privat versicherten Elternteils an.

  • Verdient der privat versicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte, kann das Kind privat versichert werden, wenn die Eltern verheiratet sind.
  • Verdient der privat versicherte Elternteil weniger, bleibt das Kind in der Regel gesetzlich familienversichert.
  • Bei unverheirateten Eltern mit unterschiedlichem Versicherungsstatus ist das Kind gesetzlich familienversichert.

Für alleinerziehende privat versicherte Eltern gilt: Das Kind kann privat versichert werden. Sind beide Eltern gesetzlich versichert, kommt das Kind automatisch in die beitragsfreie Familienversicherung, kann aber auf Wunsch privat versichert werden.

PKV möglich

·Beide Eltern sind privat krankenversichert, dann kommt auch das Kind in die PKV
·Ein Elternteil ist privat versichert und verdient mehr als der gesetzlich versicherte Partner
·Der Partner ist angestellt und verdient mehr als 77.400 Euro im Jahr (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026)
·Der Partner ist selbstständig oder verbeamtet
·Ein Elternteil ist privat versichert und alleinerziehend

PKV nicht möglich

·Beide Eltern sind gesetzlich versichert, dann kommt das Kind automatisch in die beitragsfreie Familienversicherung
·Der Partner ist angestellt und verdient weniger als 77.400 Euro im Jahr
·Ein privat versicherter Elternteil verdient weniger als der gesetzlich versicherte Partner, dann bleibt das Kind in der GKV

03 · Kosten

Was kostet die private Krankenversicherung für eine Familie?

Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach individuellen Kriterien für jedes Familienmitglied. Besonders Kindertarife sind oft günstig, weil keine Altersrückstellungen gebildet werden.

Die Kosten für eine private Krankenversicherung setzen sich aus den Einzelbeiträgen aller versicherten Familienmitglieder zusammen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keinen Familienbeitrag, der sich am Einkommen orientiert.

Für Kinder fallen die Beiträge besonders niedrig aus, weil sie keine Beiträge zur Pflegepflichtversicherung leisten müssen und keinen gesetzlichen Vorsorgezuschlag zahlen. Zudem werden aus ihren Beiträgen noch keine Altersrückstellungen gebildet, was den Beitrag zusätzlich reduziert.

Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV. Dieser Zuschuss kann auch die Kinderbeiträge teilweise abdecken, solange der maximale Zuschuss nicht ausgeschöpft ist. Die Höhe deines PKV-Beitrags hängt von Alter, Gesundheitszustand und Tarifwahl ab, nicht vom Einkommen.

Beitragsstruktur in der PKV für Familien

Alter bei Vertragsbeginnindividuell
Gesundheitszustand bei Vertragsbeginnindividuell
Gewählter Tarif und Leistungsumfangindividuell
Kindertarif ohne Altersrückstellungengünstig
Arbeitgeberzuschuss für Angestelltereduziert Beitrag

04 · Schritt für Schritt

Kindernachversicherung: So sichern Sie Ihr Neugeborenes ohne Gesundheits­prüfung ab

Privat versicherte Eltern können ihr neugeborenes Kind zu vereinfachten Bedingungen beim eigenen Anbieter versichern. Die sonst übliche Risikoprüfung entfällt dabei vollständig.

Privat versicherte Eltern haben nach der Geburt eines Kindes eine besondere Möglichkeit: die Kindernachversicherung beim eigenen Anbieter. Dabei entfällt die sonst übliche Risikoprüfung vollständig, wenn du den Antrag rechtzeitig stellst.

Die Frist beträgt zwei Monate nach der Geburt. Innerhalb dieser Zeit wird dein Kind auch bei schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen ohne Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge versichert. Der Schutz beginnt rückwirkend ab dem ersten Lebenstag.

  • Stelle den Antrag auf Kindernachversicherung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei deinem PKV-Anbieter.
  • Wähle einen passenden Kindertarif, oft auch mit Hochleistungsschutz zu vergleichsweise günstigen Beiträgen.
  • Verpasse die Frist nicht, denn danach ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
01

Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt stellen

Nutzen Sie die Frist von zwei Monaten nach der Geburt, um die Kindernachversicherung bei Ihrem PKV-Anbieter zu beantragen.

02

Keine Gesundheitsprüfung erforderlich

Das Kind wird auch bei schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen ohne Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge versichert.

03

Eigenen Kindertarif wählen

Sie können für Ihr Kind einen passenden Tarif wählen, oft auch mit Hochleistungsschutz zu vergleichsweise günstigen Beiträgen.

04

Versicherungsschutz ab Geburt

Der Schutz beginnt rückwirkend ab dem ersten Lebenstag, wenn der Antrag fristgerecht gestellt wird.

05 · Vergleich

Private Krankenversicherung für Kinder: Was leistet sie?

Kindertarife in der PKV bieten oft umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Familienversicherung. Sie können den Schutz individuell an die Bedürfnisse Ihres Kindes anpassen.

Besonders deutlich wird das bei kieferorthopädischen Behandlungen, die in der PKV umfassend absicherbar sind.

Durchschnittlich jedes zweite Kind benötigt eine Zahnspange. In der PKV kannst du diese Kosten über den Tarif abdecken, während die gesetzliche Familienversicherung nur einen eingeschränkten Leistungsumfang bietet. Auch Sehhilfen und Brillen sind je nach Tarif umfassend abgedeckt, in der GKV nur in Ausnahmefällen.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Leistungsgarantie. Die vereinbarten PKV-Leistungen sind lebenslang im gewählten Umfang garantiert und nicht von Gesetzesänderungen abhängig. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Leistungen dagegen angepasst werden.

Leistungen für Kinder im Vergleich
Private KrankenversicherungGesetzliche Familienversicherung
Kieferorthopädische BehandlungenUmfassend absicherbar, auch für ZahnspangenGeringerer Leistungsumfang
Chefarztbehandlung im KrankenhausJe nach Tarif möglichNicht als Regelleistung enthalten
BeitragEigener Beitrag, aber oft günstigBeitragsfrei mitversichert
Leistungs­garantieLebenslang im vereinbarten Umfang garantiertKann durch Gesetzesänderungen angepasst werden

06 · Was gilt

Mutterschafts­geld für privat versicherte Mütter

Auch privat versicherte Frauen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung während des Mutterschutzes. Die Leistungen setzen sich aus zwei Bausteinen zusammen.

Vom Bundesversicherungsamt kannst du ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro beantragen. Dein Arbeitgeber zahlt während des Mutterschutzes zusätzlich dein Nettogehalt abzüglich 13 Euro pro Kalendertag.

Der Anspruch gilt für den Zeitraum von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt. Privat versicherte Mütter erhalten kein laufendes Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse.

Diese Leistungen erhalten Sie

·Einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro vom Bundesversicherungsamt
·Nettogehalt abzüglich 13 Euro pro Kalendertag vom Arbeitgeber während des Mutterschutzes
·Gilt für den Zeitraum von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt

Diese Leistungen erhalten Sie nicht

·Laufendes Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse
·Arbeitgeberzuschuss zur PKV während der Elternzeit

07 · Im Vertrag

Private Krankenversicherung während der Elternzeit

Während der Elternzeit bleiben Sie weiterhin privat versichert, müssen aber die vollen Beiträge selbst tragen. Einige Versicherer bieten Möglichkeiten zur Beitragsentlastung an.

Während der Elternzeit bleibst du weiterhin privat krankenversichert. Allerdings musst du die vollen Versicherungsprämien selbst tragen, da der Arbeitgeberanteil in dieser Zeit entfällt.

Einige Versicherer bieten an, die Prämien für sechs oder zwölf Monate auszusetzen oder zu reduzieren. Diese Option kann die finanzielle Belastung während der Elternzeit deutlich verringern, ist aber nicht bei allen Anbietern verfügbar.

Arbeitest du nach der Elternzeit in Teilzeit, kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen, auch wenn dein Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro sinkt. Voraussetzung ist, dass deine Arbeitszeit höchstens 50 Prozent der gewöhnlichen Arbeitszeit beträgt und dein Einkommen in den letzten fünf Jahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag.

Wichtige Regelungen für die Elternzeit

BeitragspflichtPflichtPrivat versicherte Mütter und Väter müssen in der Elternzeit ihre vollen Versicherungsprämien zahlen, der Arbeitgeberanteil entfällt.
PrämienaussetzungOptionEinige Versicherer bieten an, die Prämien für sechs oder zwölf Monate auszusetzen oder zu reduzieren.
Befreiung von der VersicherungspflichtRegelungBei Teilzeit nach der Elternzeit können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, auch wenn Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro sinkt. Die Arbeitszeit darf höchstens 50 Prozent betragen und das Einkommen muss in den letzten fünf Jahren über der Grenze gelegen haben.
Anrechnung der ElternzeitFristDie Elternzeit zählt bei der Fünfjahresfrist mit. Nach zwei Jahren Elternzeit müssen Sie in den drei Jahren davor versicherungsfrei gewesen sein.

08 · Was gilt

Scheidung: Was passiert mit der Krankenversicherung der Familie?

Bei einer Scheidung muss der Krankenversicherungsschutz oft neu geregelt werden. Die Folgen hängen vom bisherigen Versicherungsstatus der Ehepartner ab.

Die Folgen hängen davon ab, wie die Ehepartner zuvor versichert waren.

Sind beide Ehepartner jeweils selbst versichert, ändert sich am Versicherungsstatus nichts. War ein Partner in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert, endet diese mit der Scheidung, und der betroffene Partner muss sich selbst versichern.

Für den nicht verbeamteten Partner eines Beamten gibt es eine besondere Regelung: Er kann den PKV-Schutz innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung und Wartezeiten in einen Vollversicherungstarif umwandeln. Der Beihilfestatus, der nur durch die Ehe bestand, geht mit der Scheidung verloren.

Das gilt nach der Scheidung

·Beide Ehepartner sind jeweils selbst versichert, dann ändert sich nichts am Versicherungsstatus
·Die gesetzliche Familienversicherung endet mit der Scheidung, der mitversicherte Partner muss sich selbst versichern
·Der Beihilfestatus des nicht verbeamteten Partners geht mit der Scheidung verloren
·Der nicht verbeamtete Partner kann den PKV-Schutz innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung und Wartezeiten in einen Vollversicherungstarif umwandeln

Das gilt nicht

·Eine beitragsfreie Mitversicherung des geschiedenen Partners in der PKV
·Automatische Fortführung der gesetzlichen Familienversicherung nach der Scheidung

09 · Fehler vermeiden

Private Krankenversicherung für Familien: Typische Fehler vermeiden

Bei der Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung für die Familie gibt es einige Stolperfallen. Wer sie kennt, kann langfristig Kosten und Ärger vermeiden.

Wer sie kennt, kann sie vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist, die Frist von zwei Monaten für die Kindernachversicherung zu verpassen. Danach ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich, und Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.

  • Unterschätze nicht, dass in der Elternzeit der volle PKV-Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden muss.
  • Bedenke, dass jedes Kind einen eigenen Beitrag verursacht, auch wenn Kindertarife günstig sind.
  • Prüfe bei unverheirateten Paaren mit unterschiedlichem Versicherungsstatus die Regelungen für das Kind genau.

Informiere dich frühzeitig über die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro, um die Aufnahmekriterien für dich und deinen Partner richtig einzuschätzen.

Häufige Fehler bei der PKV für Familien

·Die Frist von zwei Monaten für die Kindernachversicherung verpassen, dann ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich
·Unterschätzen, dass in der Elternzeit der volle PKV-Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss gezahlt werden muss
·Nicht bedenken, dass jedes Kind einen eigenen Beitrag verursacht, auch wenn Kindertarife günstig sind
·Die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro nicht kennen und dadurch die Aufnahmekriterien falsch einschätzen
·Bei unverheirateten Paaren mit unterschiedlichem Versicherungsstatus die Regelungen für das Kind nicht prüfen
·Die Leistungsunterschiede zwischen PKV und gesetzlicher Familienversicherung nicht konkret vergleichen

10 · Checkliste

Private Krankenversicherung für Familien: Checkliste für Ihre Entscheidung

Bevor Sie sich für oder gegen eine private Krankenversicherung für Ihre Familie entscheiden, sollten Sie diese Punkte prüfen. Die Checkliste hilft Ihnen, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.

Bevor du dich für oder gegen eine private Krankenversicherung für deine Familie entscheidest, solltest du einige Punkte sorgfältig prüfen. Die folgenden Fragen helfen dir, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen.

Beginne mit der grundlegenden Frage nach dem Versicherungsstatus: Verdient ein Partner mehr als 77.400 Euro im Jahr oder ist selbstständig oder verbeamtet? Davon hängt ab, ob der Zugang zur PKV überhaupt möglich ist.

  • Sind beide Eltern privat versichert oder nur ein Elternteil?
  • Welche Leistungen benötigen deine Kinder konkret, zum Beispiel kieferorthopädische Behandlungen oder Sehhilfen?
  • Kannst du die Beiträge für jedes Familienmitglied langfristig tragen, auch in der Elternzeit?
  • Hast du die Frist von zwei Monaten für die Kindernachversicherung nach der Geburt eingehalten?

Prüfe außerdem, ob dein Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV bietet, der auch Kinderbeiträge teilweise abdecken kann. Diese Faktoren zusammen ergeben ein vollständiges Bild für deine Entscheidung.

Das sollten Sie vor der Entscheidung prüfen

01

Verdient ein Partner mehr als 77.400 Euro im Jahr oder ist selbstständig oder verbeamtet?

02

Sind beide Eltern privat versichert oder nur ein Elternteil?

03

Welche Leistungen benötigen Ihre Kinder konkret, zum Beispiel kieferorthopädische Behandlungen oder Sehhilfen?

04

Können Sie die Beiträge für jedes Familienmitglied langfristig tragen, auch in der Elternzeit?

05

Haben Sie die Frist von zwei Monaten für die Kindernachversicherung nach der Geburt eingehalten?

06

Bietet Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV, der auch Kinderbeiträge teilweise abdecken kann?

07

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Familienversicherung im Vergleich zur PKV?

08

Sind Sie bereit, für jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag mit individuellen Bedingungen zu verwalten?

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026