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FinanzbildungFreistellungsauftrag10 Min.

Freistellungsauftrag So sparst du Kapitalertragsteuer

Was ist ein Freistellungsauftrag, wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag & wie stellst du ihn als Student richtig ein? Jetzt einfach erklärt + Rechner.

FreistellungsauftragRechnerGrundlagen verständli…
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Definition: Ein Freistellungsauftrag weist deine Bank an, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug auszuzahlen.
  • Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch Kapitalertragsteuer (plus Solidaritätszuschlag ggf. Kirchensteuer) ab.
  • Betroffen sind Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne auf Aktien, ETFs, Fonds oder Tagesgeld.
  • Der Auftrag gilt je Kreditinstitut separat – du kannst ihn bei mehreren Banken aufteilen, solange die Summe den Pauschbetrag nicht übersteigt.

Freistellungsauftrag einfach erklärt: So schützt du deine Kapitalerträge vor dem Steuerabzug

Definition: Ein Freistellungsauftrag weist deine Bank an, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug auszuzahlen.

Ein Freistellungsauftrag ist eine einfache Anweisung an deine Bank, deine Kapitalerträge bis zur gesetzlichen Freigrenze ohne Steuerabzug auszuzahlen. Gerade für Sparer:innen mit Tagesgeldkonto, ETF-Sparplan oder Girokonto kann das bares Geld bedeuten – und der Aufwand ist minimal.

Das Wichtigste auf einen Blick: Seit 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 € pro Jahr für Einzelpersonen (2.000 € für Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften). Kapitalerträge bis zu dieser Grenze sind komplett steuerfrei – aber nur, wenn du einen Freistellungsauftrag gestellt hast. Ohne diesen zieht die Bank automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ab. Das Geld kannst du zwar per Steuererklärung zurückholen, aber warum den Umweg nehmen?

AUF EINEN BLICK

  • Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank automatisch Kapitalertragsteuer (plus Solidaritätszuschlag ggf. Kirchensteuer) ab.
  • Betroffen sind Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne auf Aktien, ETFs, Fonds oder Tagesgeld.
  • Der Auftrag gilt je Kreditinstitut separat – du kannst ihn bei mehreren Banken aufteilen, solange die Summe den Pauschbetrag nicht übersteigt.
  • Verbraucher:innen profitieren besonders, weil selbst kleine Zins- oder ETF-Sparplan-Erträge sofort steuerfrei bleiben.
Kennzahl (2026)Wert
Sparerpauschbetrag1.000 €
Abgeltungsteuer25 %
Soli auf die Steuer5,5 % (auf die Steuer)

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Grundlagen verständlich erklärt: Definition, Funktionsweise und was ihn auslöst

Seit der Reform gilt ein erhöhter Sparer-Pauschbetrag für Einzelpersonen – der genaue Betrag muss aus offiziellen Quellen (BMF / EStG § 20 Abs. 9) geprüft werden.

Ein Freistellungsauftrag ist eine formlose, aber rechtsverbindliche Weisung, die du gegenüber deiner Bank oder deinem Broker erteilst. Mit diesem Auftrag teilst du dem Kreditinstitut mit, dass es deine Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags nicht besteuern soll. Ohne diesen Auftrag würde die Bank automatisch und ohne Rückfrage 25 % Abgeltungsteuer einbehalten und ans Finanzamt abführen – zusätzlich den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Steuer sowie, falls du Kirchenmitglied bist, auch die Kirchensteuer.

Betroffen von der Abgeltungsteuer sind alle klassischen Kapitalerträge: Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld oder Sparkonten, Dividenden aus Aktien oder Aktienfonds, realisierte Kursgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen, Fonds oder Einzelaktien sowie bestimmte Erträge aus Anleihen. Kurzum: Wer auch nur ein verzinstes Konto besitzt oder in einen Sparplan investiert, sollte einen Freistellungsauftrag eingerichtet haben.

Ein wichtiges Detail, das viele übersehen: Der Freistellungsauftrag gilt immer je Kreditinstitut separat. Hast du ein Girokonto bei einer Direktbank, ein Tagesgeldkonto bei einer weiteren Bank und ein ETF-Depot bei einem Neo-Broker, musst du bei allen drei Instituten jeweils einen eigenen Auftrag stellen. Du kannst den Pauschbetrag frei auf die Institute verteilen – zum Beispiel 400 € bei Institut A, 400 € bei Institut B und 200 € bei Institut C. Entscheidend ist: Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf den gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten. Das ist keine Kleinigkeit, sondern kann steuerrechtliche Konsequenzen bis hin zur Steuerhinterziehung haben.

AUF EINEN BLICK

  • Für Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften gilt ein gemeinsamer höherer Pauschbetrag.
  • Erträge über dem Pauschbetrag werden mit dem Abgeltungsteuersatz besteuert.
  • Bei geringem Gesamteinkommen kannst du ggf. zusätzlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen, wenn dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
  • Tipp: Prüfe jedes Jahr, ob dein Freistellungsauftrag noch optimal aufgeteilt ist – besonders bei neuen Bankverbindungen für Tagesgeld oder Broker.

Wie viel Kapitalertrag bleibt steuerfrei – und was du zusätzlich nutzen kannst

Schritt 1: Prüfe, bei wie vielen Banken/Brokern du Konten oder Depots hast (Girokonto, Tagesgeld, ETF-Sparplan).

Seit dem Jahresbeginn 2023 gilt der erhöhte Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartnerschaften. Dieser Betrag gilt auch 2026 unverändert. Solange deine gesamten Kapitalerträge im Kalenderjahr diese Grenze nicht überschreiten und du den Freistellungsauftrag entsprechend eingerichtet hast, fließt kein Cent davon ans Finanzamt. Das ist ein deutlicher Vorteil gegenüber der alten Regelung vor 2023, als der Pauschbetrag für Ledige bei nur 801 € lag.

Kapitalerträge, die den Pauschbetrag übersteigen, werden mit dem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 % besteuert, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuerschuld selbst. Für eine Person, die beispielsweise in einem Jahr 1.200 € Kapitalerträge erzielt, wären also 200 € zu versteuern – darauf entfielen bei vollem Abgeltungsteuersatz rund 50 € Steuern plus Soli. Überschaubar, aber vermeidbar, wenn man die Regeln kennt.

Bei geringem Gesamteinkommen gibt es noch ein weiteres, oft unterschätztes Instrument: die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Liegt dein voraussichtliches zu versteuerndes Gesamteinkommen im Kalenderjahr unter dem Grundfreibetrag – dieser beträgt 2026 für Ledige 12.348 € gemäß § 32a EStG –, kannst du beim zuständigen Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen. Mit dieser Bescheinigung stellt die Bank alle deine Kapitalerträge steuerfrei – auch solche, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Wichtig dabei: Steuerfreie Einnahmen wie Kindergeld zählen nicht zum steuerlichen Einkommen, sehr wohl aber Einkünfte aus einem Nebenjob oder einer selbstständigen Tätigkeit.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 2: Schätze, welche Erträge du voraussichtlich je Institut erzielst, und verteile den Pauschbetrag anteilig.
  • Schritt 3: Stelle den Freistellungsauftrag im Online-Banking oder per Formular beim jeweiligen Institut ein.
  • Schritt 4: Kontrolliere die Gesamtsumme aller Freistellungsaufträge – sie darf den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.
  • Schritt 5: Nach einem Bankwechsel oder neuen Broker-Konto den bestehenden Auftrag anpassen.

Schritt-für-Schritt: So stellst du deinen Freistellungsauftrag richtig ein

Die NV-Bescheinigung ist die stärkere Waffe für Sparer:innen mit sehr geringem Einkommen: Sie stellt sämtliche Kapitalerträge steuerfrei – auch über dem Pauschbetrag.

Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Notiere dir alle Banken und Broker, bei denen du Konten oder Depots führst. Dazu zählt das klassische Girokonto mit Zinsgutschrift genauso wie ein Tagesgeldkonto, ein Festgeldkonto, ein ETF-Depot oder ein Robo-Advisor-Konto. Viele Verbraucher:innen unterschätzen, wie viele Institute sich mit der Zeit angesammelt haben – ein vergessener Freistellungsauftrag bei einem Neo-Broker kann dazu führen, dass dort unnötig Steuern abgeführt werden.

Im zweiten Schritt schätzt du, welche Erträge du voraussichtlich bei welchem Institut erzielen wirst. Wer einen ETF-Sparplan betreibt und gleichzeitig ein Tagesgeldkonto mit höherem Zinssatz nutzt, sollte den Pauschbetrag entsprechend der erwarteten Erträge aufteilen. Eine mögliche Faustregel: Richte den Hauptteil des Freistellungsbetrags dort ein, wo du die höchsten Erträge erwartest. Erzielen alle Institute ähnliche Erträge, kannst du den Betrag gleichmäßig aufteilen.

Im dritten Schritt richtest du den Auftrag ein. Bei den meisten Direktbanken und Neo-Brokern geht das vollständig digital: im Online-Banking oder in der App unter den Kontoeinstellungen, oft unter dem Stichwort „Steuer" oder „Freistellungsauftrag". Du gibst den gewünschten Betrag ein und bestätigst mit deiner Steueridentifikationsnummer – ohne diese läuft gar nichts, denn die Steuer-ID ist Pflichtangabe und ohne sie wird der Auftrag nicht akzeptiert. Bei Filialbanken gibt es häufig auch ein Papierformular. Viertens: Prüfe nach der Einrichtung, ob die Gesamtsumme aller deiner Freistellungsaufträge den Pauschbetrag von 1.000 € nicht übersteigt. Eine einfache Tabelle oder eine Notiz auf dem Smartphone reicht dafür völlig aus.

AUF EINEN BLICK

  • Voraussetzung: Dein zu versteuerndes Gesamteinkommen liegt voraussichtlich unter dem jährlichen Grundfreibetrag (zu prüfen beim BMF/EStG).
  • Die NV-Bescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und dann bei der Bank eingereicht – der Freistellungsauftrag ist dann nicht mehr nötig.
  • Achtung: Bei Einkommen aus einem Nebenjob oder einer selbstständigen Tätigkeit genau prüfen – Einkünfte aus einem Nebenjob zählen zum steuerlichen Einkommen, andere Einkünfte wie Kindergeld aber nicht.
  • Wer unsicher ist, sollte die Lohnsteuerhilfeverein-Beratung oder das Finanzamt nutzen.

Die stärkere Alternative für Verbraucher mit niedrigem Einkommen

Fehler 1: Keinen Freistellungsauftrag gestellt – Bank zieht Steuer ab, Rückerstattung nur über Steuererklärung.

Für Sparer:innen, die kaum oder gar kein eigenes Erwerbseinkommen haben, ist die Nichtveranlagungsbescheinigung das mächtigere Instrument gegenüber dem klassischen Freistellungsauftrag. Während der Freistellungsauftrag nur Kapitalerträge bis zum Pauschbetrag von 1.000 € abdeckt, schützt die NV-Bescheinigung sämtliche Kapitalerträge vor der Abgeltungsteuer – unabhängig von ihrer Höhe –, solange dein zu versteuerndes Gesamteinkommen unterhalb des Grundfreibetrags bleibt. Im Jahr 2026 liegt dieser bei 12.348 € für Ledige.

Den Antrag auf eine NV-Bescheinigung stellst du beim für deinen Wohnort zuständigen Finanzamt. In der Regel reicht ein formloser Antrag oder ein bereitgestelltes Formular, ergänzt um eine Einkommensprognose für das laufende Jahr. Ist die Bescheinigung ausgestellt, reichst du sie bei deiner Bank oder deinem Broker ein – ab diesem Moment wird keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten. Den Freistellungsauftrag kannst du dann auf null setzen oder widerrufen. Die NV-Bescheinigung ist üblicherweise für drei Jahre gültig, du musst also nicht jedes Jahr neu zum Finanzamt.

Eine wichtige Einschränkung: Wer nebenbei arbeitet, muss das Arbeitseinkommen einberechnen. Verdienst du mehr als der Grundfreibetrag minus deiner Kapitalerträge und Werbungskosten, rutschst du über die Grenze und die NV-Bescheinigung steht dir nicht zu. Steuerfreie Einnahmen wie bestimmte Sozialleistungen oder Kindergeld (2026: 259 € pro Monat) werden dir ebenfalls nicht als Einkommen zugerechnet. Es lohnt sich also, vor dem Antrag eine kurze Schätzrechnung durchzuführen.

AUF EINEN BLICK

  • Fehler 2: Pauschbetrag doppelt ausgeschöpft – zu hohe Summe bei mehreren Banken, das ist strafbar (Steuerhinterziehung).
  • Fehler 3: Alte Freistellungsaufträge nach Bankwechsel vergessen anzupassen.
  • Fehler 4: Fehlende Steuer-ID im Formular – Auftrag wird nicht akzeptiert.
  • Fehler 5: NV-Bescheinigung nicht beantragt, obwohl Einkommen weit unter Grundfreibetrag liegt – verschenkte Steuerfreiheit.

Diese Fallen tappen Sparer:innen beim Freistellungsauftrag am häufigsten

ETF-Sparpläne sind bei privaten Anleger:innen beliebt – auch Dividendenausschüttungen und Kursgewinne beim Verkauf unterliegen der Abgeltungsteuer.

Der häufigste Fehler ist schlicht: gar keinen Freistellungsauftrag stellen. Wer neu ein Konto oder Depot eröffnet, ist nicht automatisch freigestellt – das Kreditinstitut zieht die Kapitalertragsteuer ohne weitere Rückfrage ab. Das Geld ist nicht verloren, da man es über die jährliche Einkommensteuererklärung zurückfordern kann, aber das kostet Zeit und Aufwand. Besser: direkt bei Kontoeröffnung oder spätestens zum Jahresbeginn den Auftrag einrichten.

Der zweite schwerwiegende Fehler ist die unbeabsichtigte oder bewusste Überschreitung des Pauschbetrags über mehrere Institute. Wenn du bei drei Banken jeweils einen Freistellungsauftrag über 1.000 € einrichtest, hast du insgesamt 3.000 € freigestellt – das Doppelte (bzw. Dreifache) des zulässigen Betrags. Das Bundeszentralamt für Steuern gleicht die Daten aller Institute ab und kann eine Überschreitung feststellen. Die Folge kann eine Nachzahlungspflicht, ein Bußgeld oder in extremen Fällen sogar der Vorwurf der Steuerhinterziehung sein. Daher: immer eine saubere Übersicht führen.

Ein dritter klassischer Fehler betrifft Bankwechsel oder neue Depots: Wer von einer Bank zur anderen wechselt, denkt oft nicht daran, den alten Freistellungsauftrag zu reduzieren und den neuen entsprechend einzurichten. Und schließlich: Ohne Steueridentifikationsnummer akzeptiert kein Institut den Freistellungsauftrag. Diese elfstellige Nummer steht auf dem Einkommensteuer- oder Informationsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern und wird einmalig fürs Leben vergeben. Wer sie nicht parat hat, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern schriftlich anfordern.

AUF EINEN BLICK

  • Ausschüttende ETFs schlagen stärker auf den Pauschbetrag durch als thesaurierende (reinvestierende) ETFs, da letztere erst beim Verkauf Erträge realisieren – aber die Vorabpauschale beachten.
  • Vorabpauschale: Thesaurierende Fonds unterliegen seit 2018 einer jährlichen fiktiven Besteuerung – auch hierfür wird der Freistellungsauftrag genutzt.
  • Bei neo-Brokern (z. B. über Apps) Freistellungsauftrag oft direkt in der App einstellbar – nicht vergessen.
  • Langfristig: Freistellungsauftrag jährlich auf aktuelle Ertragserwartung anpassen, insbesondere wenn der Sparplan wächst.

Was Sparer:innen mit ETF-Sparplan unbedingt über Abgeltungsteuer und Vorabpauschale wissen müssen

Pflichtveranlagung: Wenn Kapitalerträge den Pauschbetrag übersteigen und kein ausreichender Freistellungsauftrag gestellt wurde.

ETF-Sparpläne erfreuen sich bei privaten Anleger:innen großer Beliebtheit – günstige Neo-Broker ermöglichen bereits ab kleinen Beträgen monatliche Investitionen. Was viele dabei nicht bedenken: Auch Kapitalerträge aus ETFs unterliegen der Abgeltungsteuer. Bei ausschüttenden ETFs, die Dividenden regelmäßig an die Anleger:innen auszahlen, wird der Pauschbetrag direkt durch diese Ausschüttungen belastet. Wer mehrere ausschüttende ETFs hält, kann den Freibetrag je nach Anlagesumme schnell ausschöpfen.

Bei thesaurierenden ETFs, die Dividenden nicht ausschütten, sondern reinvestieren, sieht es auf den ersten Blick günstiger aus – Kursgewinne werden erst beim Verkauf realisiert und versteuert. Allerdings greift seit dem Investmentsteuerreformgesetz 2018 die sogenannte Vorabpauschale: Thesaurierende Fonds unterliegen einer jährlichen, fiktiven Mindestbesteuerung, auch wenn du die ETF-Anteile gar nicht verkauft hast. Die Vorabpauschale wird berechnet auf Basis eines vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Basiszinses und der Wertsteigerung des Fonds. Auch für diese fiktiven Erträge zieht die Bank den Freistellungsauftrag heran. Liegt kein ausreichender Freibetrag vor oder ist dein Konto nicht ausreichend gedeckt, kann es zu einem kleinen automatischen Abzug kommen.

Praktisch: Bei den meisten Neo-Brokern lässt sich der Freistellungsauftrag direkt in der App einrichten – oft in weniger als zwei Minuten. Wer mehrere Broker nutzt, sollte dennoch darauf achten, den Gesamtbetrag im Blick zu behalten. Ein thesaurierender Welt-ETF-Sparplan mit kleiner Sparrate erzeugt oft nur eine geringe Vorabpauschale, aber selbst diese sollte durch einen Freistellungsauftrag abgedeckt sein, damit kein unnötiger Steuerabzug stattfindet.

AUF EINEN BLICK

  • Antragsveranlagung lohnt sich: Wenn dein Grenzsteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt, kannst du zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen (Günstigerprüfung).
  • Günstigerprüfung ist für viele Anleger:innen mit niedrigem Einkommen attraktiv – das Finanzamt prüft automatisch, ob die reguläre Einkommensteuer günstiger ist.
  • Kirchensteuer auf Kapitalerträge: Wer Kirchensteuer zahlt, muss dem Bundeszentralamt für Steuern entweder widersprechen oder zahlt sie automatisch über die Bank.
  • Wichtig: Jahressteuerbescheide der Bank aufbewahren – sie sind Belege für die Steuererklärung.

Wann du trotz Freistellungsauftrag eine Steuererklärung abgeben solltest – und wann sie sich lohnt

Neben Kapitalerträgen solltest du auch dein Einkommen aus einem Nebenjob oder einer selbstständigen Tätigkeit steuerlich im Blick haben.

Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag gestellt und wurden Kapitalerträge versteuert, obwohl sie unter dem Pauschbetrag lagen, kannst du zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über die Einkommensteuererklärung zurückfordern. Das geschieht über die Anlage KAP. Gleiches gilt, wenn Kapitalerträge bei einer ausländischen Bank angefallen sind, die keine deutsche Quellensteuer einbehält – auch diese Erträge müssen in Deutschland angegeben werden.

Besonders attraktiv ist für viele Sparerinnen und Sparer die sogenannte Günstigerprüfung: Liegt dein individueller Grenzsteuersatz aufgrund eines niedrigen Gesamteinkommens unter dem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 %, kann das Finanzamt deine Kapitalerträge stattdessen mit dem günstigeren persönlichen Einkommensteuersatz besteuern. Du beantragst die Günstigerprüfung ebenfalls in der Anlage KAP – das Finanzamt rechnet automatisch, welche Variante für dich günstiger ist, und setzt diese an. Für viele Verbraucher:innen mit geringem Einkommen ergibt sich hier eine spürbare Erstattung.

Wer Kirchensteuer auf Kapitalerträge zahlt, hat zwei Möglichkeiten: Entweder du widersprichst der automatischen Datenübermittlung durch das Bundeszentralamt für Steuern, dann wird keine Kirchensteuer direkt von der Bank einbehalten und du gibst sie in der Steuererklärung an. Oder du tust nichts – dann zieht die Bank die Kirchensteuer automatisch auf deine Kapitalerträge ein. In jedem Fall solltest du prüfen, ob eine Steuererklärung lohnt: Der Aufwand ist überschaubar, und mit digitalem Steuer-Tool oft in unter einer Stunde erledigt.

AUF EINEN BLICK

  • Unser Brutto-Netto-Rechner zeigt dir, wie viel von deinem Lohn aus einem Nebenjob oder einer geringfügigen Beschäftigung nach Abzügen übrig bleibt.
  • Kombiniert mit dem Freistellungsauftrag kannst du deine gesamte Steuerlast als Verbraucher:in optimieren.
  • Tool direkt nutzen: keine Registrierung nötig, Ergebnis sofort.

Nebenjob, Kapitalerträge und Selbstständigkeit: So behältst du den Überblick über dein Nettoeinkommen

Als Verbraucher:in hast du oft mehrere Einkommensquellen gleichzeitig: ein Tagesgeldkonto, einen ETF-Sparplan und vielleicht noch einen Nebenjob oder eine selbstständige Tätigkeit. Jede dieser Einkommensarten unterliegt anderen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regeln. Kapitalerträge werden mit der Abgeltungsteuer pauschal belastet, Arbeitslohn hingegen mit der regulären Lohnsteuer und – je nach Beschäftigungsform – mit Sozialversicherungsbeiträgen.

Besonders wenn du mehr als geringfügig beschäftigt bist, lohnt sich ein genauer Blick auf deinen Nettolohn. Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 € pro Stunde. Für Minijobs gilt seit 2026 eine monatliche Grenze von 603 € bzw. 7.236 € im Jahr. Je nachdem, wie du beschäftigt bist, können Lohnsteuer, Rentenversicherungs- und gegebenenfalls andere Sozialversicherungsbeiträge anfallen – was deinen tatsächlichen Nettoverdienst merklich beeinflusst.

Kombiniert mit dem Freistellungsauftrag kannst du deine gesamte Steuerlast gezielt minimieren: Auf der einen Seite den Sparer-Pauschbetrag vollständig ausschöpfen, auf der anderen Seite bei geringem Gesamteinkommen die Günstigerprüfung in der Steuererklärung nutzen. Unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir dabei, schnell und unkompliziert zu verstehen, wie viel von deinem Arbeitslohn nach allen Abzügen wirklich bei dir ankommt.

Freistellungsauftrag: Wenig Aufwand, spürbarer Effekt für dein Budget

Zusammenfassung: Ein Freistellungsauftrag ist für alle mit Tagesgeldkonto, ETF-Sparplan oder Girokonto mit Zinsen ein unverzichtbares Werkzeug. Mit wenigen Klicks in der Banking-App oder am PC stellst du sicher, dass deine Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € steuerfrei bleiben. Hast du ein sehr geringes Gesamteinkommen und liegst unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die NV-Bescheinigung beim Finanzamt. Und wenn du auch deinen Nettolohn aus Nebenverdienst oder Teilzeitstelle im Blick behalten möchtest – unser Brutto-Netto-Rechner hilft dir dabei, schnell und kostenlos eine klare Zahl zu ermitteln.

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Häufige Fragen

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt im Jahr 2026 für Ledige 1.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 Euro. Dieser Betrag deckt Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne ab, die steuerfrei bleiben.

Ja, du kannst einen Freistellungsauftrag stellen, auch wenn du kein eigenes Einkommen hast. Der Freistellungsauftrag bezieht sich ausschließlich auf deine Kapitalerträge, nicht auf dein übriges Einkommen, und du kannst ihn unabhängig von deiner Einkommenssituation nutzen.

Wenn du den Freistellungsauftrag vergisst, führt deine Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Du kannst die zu viel gezahlte Steuer allerdings im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung über die Anlage KAP zurückholen.

Ja, du darfst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen, solange die Summe aller Teilbeträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet. Du musst dabei selbst darauf achten, dass du insgesamt nicht mehr als den maximalen Betrag verteilst, da sonst Nachzahlungen drohen.

Der Freistellungsauftrag gilt für inländische Kapitalerträge und wird direkt von deiner Bank berücksichtigt, während die NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) vom Finanzamt ausgestellt wird und dich von der Abgeltungsteuer befreit, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Die NV-Bescheinigung müssen Banken bei jeder Zinszahlung neu prüfen, während der Freistellungsauftrag einfacher zu handhaben ist.

Ja, der Freistellungsauftrag gilt auch für Erträge aus deinem ETF-Sparplan, sofern es sich um inländische Depotbanken handelt. Dazu zählen sowohl laufende Ausschüttungen als auch realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen, die deiner Bank gemeldet werden.

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuer auf die Wertsteigerung von thesaurierenden Fonds, die unabhängig von tatsächlichen Ausschüttungen anfällt. Sie wird von deiner Bank berechnet und mit deinem Freistellungsauftrag verrechnet, sodass du bei hohen Vorabpauschalen deinen Sparer-Pauschbetrag schneller ausschöpfst.

Nein, du musst deinen Freistellungsauftrag nicht jedes Jahr neu stellen, er gilt in der Regel unbefristet bis zu einem Widerruf oder einer Änderung. Allerdings solltest du ihn regelmäßig überprüfen, falls sich deine Bankverbindung oder deine Kapitalerträge ändern.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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