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FinanzbildungBerufsunfähigkeitsversicherung10 Min.

BU-Versicherung kündigen Was Studierende unbedingt beachten müssen

BU-Versicherung kündigen: Fristen, Alternativen & Fallstricke. Erfahre, wann Kündigung sinnvoll ist – und wann nicht.

BU kündigen – in denRechnerWas du mit deiner BU
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt dein Einkommen, wenn du dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst – ein Risiko, das Studierende oft unterschätzen.
  • Eine Kündigung ist in den meisten Fällen endgültig: Wer später wieder eine BU abschließen möchte, muss erneut Gesundheitsfragen beantworten und zahlt höhere Beiträge.
  • Dieser Artikel zeigt dir, wann eine Kündigung überhaupt Sinn ergibt, welche Alternativen es gibt und wie du vorgehst, ohne dich zu schaden.
  • BU-Verträge sind langfristige Versicherungsverträge mit festgelegten Kündigungsfristen – in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode (meist Jahresende) mit einer Frist von einem Monat; exakte Fristen stehen in den Versicherungsbedingungen (AVB).

BU kündigen – in den meisten Fällen die falsche Entscheidung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt dein Einkommen, wenn du dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst – ein Risiko, das Studierende oft unterschätzen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen ist schnell erledigt – die Folgen aber können dich Jahrzehnte begleiten. Bevor du diesen Schritt gehst, solltest du genau wissen, was du aufgibst, welche Alternativen es gibt und wie du vorgehst, ohne dich dauerhaft zu schaden.

Das Wichtigste in Kürze: Eine BU-Kündigung ist in aller Regel endgültig. Wer später wieder Schutz möchte, braucht eine neue Gesundheitsprüfung – und zahlt deutlich höhere Beiträge oder bekommt Ausschlüsse. Prüfe zuerst Alternativen wie Beitragsfreistellung oder -reduzierung. Falls eine Kündigung wirklich sinnvoll ist: Erst neue Police abschließen, dann den alten Vertrag kündigen – niemals andersherum.

AUF EINEN BLICK

  • Eine Kündigung ist in den meisten Fällen endgültig: Wer später wieder eine BU abschließen möchte, muss erneut Gesundheitsfragen beantworten und zahlt höhere Beiträge.
  • Dieser Artikel zeigt dir, wann eine Kündigung überhaupt Sinn ergibt, welche Alternativen es gibt und wie du vorgehst, ohne dich zu schaden.

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Was du mit deiner BU wirklich aufgibst

BU-Verträge sind langfristige Versicherungsverträge mit festgelegten Kündigungsfristen – in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode (meist Jahresende) mit einer Frist von einem Monat; exakte Fristen stehen in den Versicherungsbedingungen (AVB).

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen, die du als junger Mensch abschließen kannst. Sie schützt dein zukünftiges Einkommen, wenn du dauerhaft – also für voraussichtlich mindestens sechs Monate – nicht mehr in der Lage bist, deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent auszuüben. Was viele Studierende unterschätzen: Berufsunfähigkeit ist kein Randphänomen. Psychische Erkrankungen, Rückenprobleme und Unfälle treffen auch junge Menschen – und das oft zu einem Zeitpunkt, zu dem keine andere Absicherung greift.

Eine Kündigung ist in den meisten Fällen nicht rückgängig zu machen. Wer nach Jahren wieder eine BU abschließen möchte, muss erneut Gesundheitsfragen beantworten. Jede zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankung – ein Burnout, eine Rückendiagnose, eine psychotherapeutische Behandlung – kann dazu führen, dass der neue Vertrag Ausschlüsse enthält, deutlich teurer ist oder sogar abgelehnt wird. Der große Vorteil früh abgeschlossener Verträge liegt genau darin: Der Gesundheitszustand ist eingefroren – und bleibt es, solange der Vertrag läuft.

Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, wann eine Kündigung überhaupt Sinn ergibt, welche Alternativen du vorher unbedingt prüfen solltest und wie du – falls wirklich nötig – korrekt und ohne Schaden vorgehst. Das Ziel ist nicht, dich zu einer Entscheidung zu drängen, sondern dir die Grundlage zu geben, die du für eine informierte Wahl brauchst.

AUF EINEN BLICK

  • Ordentliche Kündigung: formlos schriftlich (Brief oder E-Mail mit Eingangsbestätigung) an den Versicherer, mit Angabe von Vertragsnummer, Kündigungsgrund und gewünschtem Beendigungsdatum.
  • Außerordentliche Kündigung: möglich z. B. nach einer Beitragserhöhung des Versicherers oder nach einem abgelehnten Leistungsfall – dann oft mit kürzeren Fristen.
  • Widerrufsrecht: Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist nach Vertragsabschluss (in der Regel 30 Tage nach Erhalt der Police) kannst du ohne Angabe von Gründen widerrufen – das ist rechtlich keine Kündigung.
  • Schriftlicher Nachweis ist Pflicht: Sende Kündigungsschreiben stets per Einschreiben mit Rückschein oder fordere eine schriftliche Bestätigung an.

Wie funktioniert die Kündigung einer BU-Versicherung rechtlich?

Die übliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ablauf der Versicherungsperiode – oft der 31. Dezember.

BU-Verträge sind langfristige Versicherungsverträge mit klar geregelten Kündigungsfristen. Die ordentliche Kündigung ist in der Regel zum Ende der Versicherungsperiode möglich – das ist bei den meisten Tarifen der 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise einen Monat, muss also spätestens bis Ende November beim Versicherer eingegangen sein. Die genauen Fristen und Perioden stehen in deinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und im Versicherungsschein – diese Dokumente solltest du vor jedem weiteren Schritt sorgfältig lesen.

Die ordentliche Kündigung ist formlos möglich – ein schriftlicher Brief oder eine E-Mail reicht aus, sofern du eine Eingangsbestätigung erhältst. Wichtig sind: dein Name und deine Adresse, die Vertragsnummer, das gewünschte Beendigungsdatum und deine Unterschrift. Eine Begründung ist rechtlich nicht erforderlich, kann aber bei einer außerordentlichen Kündigung relevant sein. Daneben gibt es das außerordentliche Sonderkündigungsrecht, das zum Beispiel nach einer Beitragserhöhung durch den Versicherer oder nach einem abgelehnten Leistungsfall greift – in diesen Fällen gelten oft kürzere Fristen.

Ein häufig übersehener Punkt: das gesetzliche Widerrufsrecht. Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Police kannst du den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen – das ist rechtlich keine Kündigung und hat andere Konsequenzen. Du erhältst in diesem Fall die gezahlten Beiträge weitgehend zurück, ohne dass ein Rückkaufswert berechnet wird. Wer also gerade erst einen Vertrag abgeschlossen hat und Zweifel hegt, sollte diese Frist im Blick behalten.

AUF EINEN BLICK

  • Manche Tarife sehen kürzere Laufzeiten oder Sonderkündigungsrechte vor, etwa nach Beitragsanpassungen oder Leistungsablehnungen.
  • Studenten-Tarife mit Starter-Beiträgen können spezifische Fristen enthalten – immer die eigenen AVB prüfen.
  • Nach einer außerordentlichen Kündigung (z. B. wegen Beitragserhöhung) hat der Versicherer meist ein Gegenrecht zur eigenen Kündigung – lass dich ggf. rechtlich beraten.
  • Gut zu wissen: Beitragsfreistellung ist keine Kündigung – der Vertrag besteht fort, aber ohne aktiven Schutz (Details dazu im nächsten Abschnitt).

Wann und wie du rechtssicher kündigen kannst

Beitragsfreistellung: Der Vertrag bleibt aktiv, du zahlst keine Prämie mehr – aber der Versicherungsschutz reduziert sich auf eine niedrigere garantierte BU-Rente. Besser als komplette Aufgabe.

Die übliche Kündigungsfrist für eine BU beträgt einen Monat zum Ablauf der Versicherungsperiode. Bei den meisten Verträgen ist das der 31. Dezember – ein Kündigungsschreiben muss also spätestens Ende November beim Versicherer vorliegen. Manche Tarife – insbesondere Studenten-Tarife mit sogenannten Starter-Beiträgen, bei denen der Beitrag nach dem Studium automatisch ansteigt – können abweichende Regelungen enthalten. Es lohnt sich, die AVB genau zu lesen oder beim Versicherer nachzufragen.

Sonderkündigungsrechte entstehen vor allem in zwei Situationen: erstens nach einer Beitragserhöhung, die der Versicherer ankündigt, und zweitens nach einer Ablehnung eines Leistungsantrags. In beiden Fällen hast du das Recht, den Vertrag kurzfristig zu beenden – allerdings hat der Versicherer in der Regel ebenfalls ein Gegenrecht zur eigenen Kündigung, wenn du die außerordentliche Kündigung erklärst. Wer von diesem Recht Gebrauch machen möchte, sollte sich im Vorfeld rechtlich beraten lassen, um keine ungewollten Konsequenzen zu riskieren.

Wichtig beim Versand: Nutze immer einen belegbaren Übermittlungsweg. Ein Einschreiben mit Rückschein ist der sicherste Weg. Bei E-Mail solltest du eine Lesebestätigung anfordern oder die Eingangsbestätigung des Versicherers abwarten. Nur so kannst du im Zweifelsfall nachweisen, dass deine Kündigung fristgerecht eingegangen ist.

AUF EINEN BLICK

  • Beitragsstundung: Bei vorübergehenden finanziellen Engpässen (z. B. Prüfungsphase, Praktikum) ermöglichen viele Versicherer eine temporäre Stundung.
  • Beitragsreduzierung: Abstufung auf einen günstigeren Tarif oder niedrigere versicherte Rente statt vollständiger Aufgabe – Gesundheitszustand bleibt eingefroren.
  • Dynamikverzicht: Falls Beiträge durch automatische Erhöhungen gestiegen sind, kann der Verzicht auf künftige Dynamiken die Prämie senken.
  • Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers: Oft möglich ohne neue Gesundheitsprüfung – lohnt sich beim Prüfen mit dem Versicherer direkt.

Diese Optionen solltest du vor einer Kündigung prüfen

Der Vertrag hat objektiv schlechte Bedingungen (z. B. keine abstrakte Verweisung ausgeschlossen, sehr hohe Ausschlüsse) und du hast nachweislich Anspruch auf einen deutlich besseren Neuvertrag – nur nach Gesundheitsprüfung und professioneller Beratung.

Die häufigste Situation, in der Studierende über eine Kündigung nachdenken, ist finanzielle Enge. Doch genau dafür bieten die meisten Versicherer Lösungen an, die den Schutz erhalten, ohne den vollen Beitrag zu verlangen. Die wichtigste Option ist die Beitragsfreistellung: Der Vertrag bleibt aktiv, du zahlst keine Prämie mehr, aber der Versicherungsschutz reduziert sich auf eine niedrigere, garantierte BU-Rente. Du verlierst also einen Teil des Schutzes – behältst aber den wichtigsten Vorteil: deinen einmal akzeptierten Gesundheitszustand ohne neue Prüfung.

Bei vorübergehenden finanziellen Engpässen – etwa in einer intensiven Prüfungsphase oder während eines unbezahlten Praktikums – ermöglichen viele Versicherer eine Beitragsstundung. Die Beiträge werden für einen begrenzten Zeitraum ausgesetzt und später nachgezahlt. Der Schutz bleibt in vollem Umfang bestehen. Ähnlich funktioniert die Beitragsreduzierung: Du stufst die versicherte BU-Rente auf einen niedrigeren Betrag ab und zahlst entsprechend weniger. Auch dabei bleibt dein Gesundheitszustand eingefroren – du hast später die Möglichkeit, die Rente im Rahmen von Nachversicherungsgarantien wieder zu erhöhen, ohne neue Gesundheitsfragen.

Falls deine Beiträge durch eine automatische Beitragsdynamik gestiegen sind, lohnt sich ein Blick auf den Dynamikverzicht. Viele Verträge sehen jährliche Beitragserhöhungen vor, um die versicherte Rente an die Inflation anzupassen. Du kannst der Dynamik in der Regel widersprechen – damit sinkt der Beitrag, ohne den Kernschutz aufzugeben. All diese Optionen lassen sich oft mit einem einzigen Anruf beim Versicherer klären. Bevor du also kündigst, ruf dort an und frage explizit nach diesen Möglichkeiten.

AUF EINEN BLICK

  • Du bist dauerhaft berufsunfähig und die BU leistet bereits – dann erlischt die Beitragspflicht ohnehin.
  • Du verlässt dauerhaft Deutschland und hast keinen rentenversicherungspflichtigen Job mehr – BU-Schutz wäre ggf. gegenstandslos (steuerliche und rechtliche Prüfung nötig).
  • Auch dann gilt: Erst neue Police abschließen und in Kraft setzen, DANN den alten Vertrag kündigen – niemals umgekehrt.
  • Nicht empfehlenswert als Reaktion auf kurzfristige Geldknappheit – hier lieber Alternativen (s. o.) nutzen.

Wann eine Kündigung ausnahmsweise sinnvoll sein kann

Schritt 1 – Vertrag prüfen: Kündigungsfristen und Versicherungsperiode aus den AVB und dem Versicherungsschein heraussuchen.

Es gibt Situationen, in denen eine Kündigung tatsächlich vertretbar ist – aber sie sind die Ausnahme, nicht die Regel. Der häufigste legitime Fall: Der bestehende Vertrag hat objektiv schlechte Bedingungen. Dazu zählen zum Beispiel Verträge, die eine sogenannte abstrakte Verweisung nicht ausschließen – der Versicherer könnte dich also auf einen anderen Beruf verweisen, den du theoretisch noch ausüben könntest, und lehnt deshalb die Leistung ab. Wenn du nachweislich Anspruch auf einen deutlich besseren Neuvertrag hast, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Aber: Das setzt eine vollständige Gesundheitsprüfung voraus, und du musst sicher sein, dass der neue Vertrag auch tatsächlich zustande kommt.

Wer bereits dauerhaft berufsunfähig ist und Leistungen bezieht, muss die BU ohnehin nicht kündigen – in diesem Fall entfällt die Beitragspflicht automatisch. Wer dauerhaft ins Ausland zieht und keinen rentenversicherungspflichtigen Job in Deutschland mehr ausübt, sollte prüfen, ob der BU-Schutz noch relevant ist – das erfordert aber eine individuelle steuerliche und rechtliche Prüfung, kein Pauschalurteil.

Und selbst wenn eine Kündigung sinnvoll erscheint: Die Reihenfolge ist entscheidend. Erst die neue Police abschließen und in Kraft setzen – dann den alten Vertrag kündigen. Niemals umgekehrt. Eine auch nur kurze Lücke im Schutz kann dazu führen, dass du im Ernstfall ohne Absicherung dastehst. Dieser Grundsatz gilt absolut – keine Ausnahmen.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 2 – Alternativen ausschöpfen: Kontaktiere den Versicherer und frage nach Beitragsfreistellung, -reduzierung oder Stundung.
  • Schritt 3 – Kündigungsschreiben verfassen: Dein Name, Adresse, Vertragsnummer, gewünschtes Beendigungsdatum, Unterschrift – keine Begründung nötig, aber sinnvoll bei außerordentlicher Kündigung.
  • Schritt 4 – Versand mit Nachweis: Einschreiben mit Rückschein oder E-Mail mit Lesebestätigung; Frist einhalten.
  • Schritt 5 – Bestätigung abwarten: Fordere die schriftliche Kündigungsbestätigung aktiv an und archiviere sie.

So kündigst du deine BU korrekt und ohne Fehler

BU-Beiträge sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben absetzbar – nach Kündigung entfällt dieser Posten.

Schritt 1 – Vertrag prüfen: Suche aus deinen Vertragsunterlagen die AVB und den Versicherungsschein heraus. Notiere die Versicherungsperiode, die geltende Kündigungsfrist und die Adresse des Versicherers. Falls du diese Unterlagen nicht mehr hast, kannst du sie beim Versicherer anfordern – das ist dein gutes Recht.

Schritt 2 – Alternativen ausschöpfen: Bevor du das Kündigungsschreiben verfasst, ruf beim Versicherer an oder schreibe ihm – und frage explizit nach Beitragsfreistellung, Beitragsreduzierung, Stundung und Dynamikverzicht. Lass dir die Optionen schriftlich bestätigen. Oft gibt es Lösungen, die am Telefon nicht spontan angeboten werden, auf Nachfrage aber möglich sind.

Schritt 3 – Kündigungsschreiben verfassen: Falls du nach Schritt 2 bei der Kündigung bleibst, verfasse ein schriftliches Schreiben mit folgenden Angaben: vollständiger Name und Adresse, Vertragsnummer, gewünschtes Beendigungsdatum (z. B. „zum nächstmöglichen Termin" oder mit konkretem Datum), und deine Unterschrift. Eine Begründung ist bei der ordentlichen Kündigung nicht notwendig – bei der außerordentlichen Kündigung solltest du den Grund kurz benennen, um dein Sonderkündigungsrecht zu belegen.

Schritt 4 – Versand mit Nachweis: Schicke das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit angefordeter Lesebestätigung. Bewahre den Versandbeleg auf. Fordere vom Versicherer eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an – und hak nach, falls diese ausbleibt.

AUF EINEN BLICK

  • Ein etwaiger Rückkaufswert kann unter bestimmten Umständen steuerpflichtig sein – abhängig von Vertragslaufzeit und Beitragsart (Riester-Komponente, fondsgebundene Anteile etc.).
  • Studenten mit geringem Einkommen erzielen oft ohnehin nur begrenzte steuerliche Vorteile aus BU-Beiträgen – das relativiert das steuerliche Argument gegen eine Kündigung.
  • Im Zweifel: Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen, bevor du kündigst.

Was die Kündigung deiner BU steuerlich bedeutet

Lücke im Schutz schließen: Wer keinen BU-Schutz mehr hat, trägt das volle Risiko einer dauerhaften Erwerbsminderung selbst.

BU-Beiträge können im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Nach einer Kündigung entfällt dieser Abzugsposten. Für Studierende mit geringem oder gar keinem steuerpflichtigen Einkommen ist dieser Effekt allerdings oft begrenzt: Wer unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro (ledig, 2026) bleibt, zahlt ohnehin keine Einkommensteuer – der steuerliche Vorteil der Beiträge verpufft dann weitgehend. Das relativiert das steuerliche Argument gegen eine Kündigung in dieser Lebensphase.

Komplizierter wird es, wenn der Vertrag einen Rückkaufswert aufgebaut hat – zum Beispiel bei fondsgebundenen BU-Tarifen oder kombinierten Produkten mit einer Sparkomponente. Hier kann der Rückkaufswert unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich relevant sein. Wie hoch dieser Wert ist und ob er versteuert werden muss, hängt von der Vertragslaufzeit, der Beitragsstruktur und möglichen Riester-Komponenten ab. Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten – sie erfordern eine individuelle Prüfung.

Im Zweifel lohnt sich der Gang zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung, bevor du kündigst. Gerade bei längeren Vertragslaufzeiten oder kombinierten Produkten können steuerliche Überraschungen entstehen, die du vorher kennen solltest. Der Zeitaufwand für eine Beratung ist deutlich geringer als der potenzielle Schaden durch eine unüberlegte Kündigung.

AUF EINEN BLICK

  • Gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift als Letztes Netz
  • Junges Alter ist ein Riesenvorteil beim Neuabschluss: Günstigere Beiträge, aber neue Gesundheitsprüfung – jede neue Vorerkrankung kann zu Ausschlüssen führen.
  • Alternativ: Andere Arbeitskraftabsicherungen prüfen (Grundfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung) – in der Regel günstiger, aber weniger Schutz.
  • Studienfinanzierung sichern: Wenn BU-Schutz wegfällt, BAföG-Situation und Notfallfonds neu bewerten.

Was nach dem Ende deiner BU auf dich zukommt

Wer seine BU kündigt, trägt das volle Risiko einer dauerhaften Erwerbsminderung selbst. Das klingt abstrakt – wird aber sehr konkret, wenn es einen trifft. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist das letzte Netz, das der Staat spannt. Doch die Hürden für eine volle Erwerbsminderungsrente sind hoch: Du musst nachweislich weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können – nicht nur deinem erlernten Beruf. Und die Leistung ist in aller Regel gering, da sie auf der bisher erworbenen Rentenanwartschaft basiert. Wer jung ist und noch wenig eingezahlt hat, kann hier kaum auf ausreichende Absicherung hoffen.

Das junge Alter ist beim Neuabschluss einer BU ein echter Vorteil: Die Beiträge sind niedriger als im späteren Leben, und das Risiko für Vorerkrankungen ist statistisch geringer. Aber: Jede neue Vorerkrankung, jede Diagnose, jede abgeschlossene Psychotherapie – auch wenn sie erfolgreich war – kann bei der neuen Gesundheitsprüfung zu Ausschlüssen, Beitragszuschlägen oder einer Ablehnung führen. Was du heute gesund bist, kannst du morgen schon nicht mehr garantieren.

Falls eine vollständige BU nach der Kündigung nicht mehr erschwinglich oder versicherbar ist, gibt es günstigere Alternativen: Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt, wenn du bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verlierst – zum Beispiel Sehen, Sprechen oder Gehen. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn du gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen kannst. Beide sind in der Regel günstiger als eine BU und haben vereinfachte Gesundheitsprüfungen – bieten aber auch deutlich weniger Schutz. Sie sind besser als nichts, aber kein vollwertiger Ersatz für eine gut ausgestaltete Berufsunfähigkeitsversicherung.

Dein nächster Schritt: Erst prüfen, dann entscheiden

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen ist selten die beste Lösung – aber manchmal die richtige. Entscheidend ist, dass du die Entscheidung informiert triffst: mit einem genauen Blick auf deinen Vertrag, die Alternativen und die langfristigen Konsequenzen. Wer jung ist, hat beim Neuabschluss Vorteile – aber auch das Risiko, beim nächsten Arztbesuch etwas aktenkundig zu machen, das spätere Versicherbarkeit erschwert.

Unser Tipp: Bevor du kündigst, prüfe mit unserem kostenlosen Versicherungs-Check, ob dein aktueller Schutz zu dir passt – oder ob es günstigere Alternativen gibt, ohne den Schutz aufzugeben. Kein Verkauf, kein Druck – nur Klarheit.

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Häufige Fragen

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) kannst du grundsätzlich zum Ende der Vertragslaufzeit oder zum nächsten Kündigungstermin kündigen, wobei die Kündigungsfrist in deinen Vertragsunterlagen geregelt ist. Eine außerordentliche Kündigung ist nur in besonderen Fällen, etwa bei einer erheblichen Beitragserhöhung, möglich.

Wenn du deine BU kündigst, verlierst du in der Regel den Anspruch auf die bereits eingezahlten Beiträge, da es sich um eine Risikoversicherung ohne Rückkaufswert handelt. Eine Ausnahme besteht nur, wenn dein Vertrag einen Rückkaufswert oder eine Beitragsrückgewähr-Komponente vorsieht, was bei reinen BU-Policen selten der Fall ist.

Eine Beitragsfreistellung ist oft besser als eine Kündigung, weil du den Versicherungsschutz in einem reduzierten Umfang behältst, ohne weiterhin Beiträge zu zahlen. Allerdings sinkt die vereinbarte BU-Rente bei einer Freistellung in der Regel deutlich, und du verlierst den Anspruch auf eine spätere Erhöhung des Schutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Nach einer Kündigung kannst du eine neue BU abschließen, musst aber erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen und deinen aktuellen Gesundheitszustand offenlegen. Wenn sich deine Gesundheit seit Vertragsabschluss verschlechtert hat, kann der neue Antrag abgelehnt oder mit Risikozuschlägen versehen werden.

Ein Studienabbruch oder ein Jobwechsel hat in der Regel keine direkte Auswirkung auf deine bestehende BU-Versicherung, da diese unabhängig von deiner Tätigkeit gilt. Du musst jedoch prüfen, ob dein Vertrag eine sogenannte abstrakte oder konkrete Verweisung enthält, die bei einem Berufswechsel relevant werden kann.

Ein korrektes Kündigungsschreiben für deine BU sollte deinen Namen, deine Versicherungsnummer, die Vertragsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum enthalten. Du musst das Schreiben eigenhändig unterschreiben und per Einschreiben an deinen Versicherer senden, um den Zugang nachweisen zu können.

Die Kündigung deiner BU hat in der Regel keine direkten steuerlichen Folgen, da die Beiträge zur BU als Sonderausgaben absetzbar sind, aber eine Kündigung keine Erstattung auslöst. Wenn du jedoch eine Kapitalauszahlung aus einer fondsgebundenen oder kapitalbildenden Police erhältst, können darauf Steuern anfallen.

Wenn du keine private BU mehr hast, greift im Falle einer Berufsunfähigkeit in der Regel nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die deutlich niedriger ausfällt und strengere Voraussetzungen hat. Zusätzlich kannst du auf Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung angewiesen sein, wenn du erwerbsgemindert bist und kein ausreichendes Einkommen hast.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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