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Betriebliche Altersvorsorge: Wann zahlt sie und was gilt bei der Auszahlung?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zahlt in der Regel mit dem Erreichen des Rentenalters. Auf die Auszahlung werden Steuern und Sozialabgaben fällig, deren Höhe von der Auszahlungs­form abhängt.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Auszahlung beginnt meist mit dem regulären Renteneintrittsalter, in vielen Verträgen ist sie ab 62 oder bei Altverträgen ab 60 Jahren möglich.
  • Du kannst zwischen lebenslanger Rente, einmaliger Kapitalauszahlung oder einer Mischform wählen.
  • Auszahlungen aus der bAV musst du voll versteuern, bei Kapitalauszahlungen kann die Fünftelregelung Steuern sparen.
  • Gesetzlich Versicherte zahlen auf die Betriebsrente den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag, ein Freibetrag senkt die Abgaben.

01 · Was gilt

Wann beginnt die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge?

Der Auszahlungsbeginn hängt vom Vertrag ab. In den meisten Fällen orientiert er sich am gesetzlichen Rentenalter, es gibt aber auch frühere Optionen.

Der häufigste Auszahlungsbeginn ist das reguläre Renteneintrittsalter. Dein Vertrag kann aber auch eine frühere Auszahlung vorsehen, wenn du das möchtest. Bei Verträgen, die vor 2012 geschlossen wurden, ist eine Auszahlung oft schon ab 60 Jahren möglich.

Eine frühere Auszahlung hat einen Preis: Der Versicherer kalkuliert die monatliche Rente auf Basis deines angesparten Kapitals und des erwarteten Zahlungszeitraums. Beginnt die Auszahlung früher, verlängert sich dieser Zeitraum und deine monatliche Rente fällt entsprechend niedriger aus.

Die Auszahlung beginnt nicht automatisch mit dem Ende deines Arbeitsverhältnisses. Du musst dich rechtzeitig vor dem gewünschten Termin bei deinem Anbieter melden und die Auszahlung beantragen.

  • Mit Erreichen des regulären Renteneintrittsalters zahlt die bAV in den meisten Verträgen aus.
  • Ab 62 Jahren ist eine Auszahlung möglich, wenn dein Vertrag diese Option vorsieht.
  • Ab 60 Jahren kannst du bei Verträgen, die vor 2012 geschlossen wurden, die Auszahlung erhalten.
  • Vor dem 60. Geburtstag zahlen Standardverträge in der Regel nicht aus.
  • Ohne Antrag oder Mitteilung an den Anbieter passiert zum Rentenbeginn nichts.

Da zahlt sie

·Mit Erreichen des regulären Renteneintrittsalters
·Ab 62 Jahren, wenn der Vertrag das vorsieht
·Ab 60 Jahren bei Verträgen, die vor 2012 geschlossen wurden

Da zahlt sie nicht automatisch

·Vor dem 60. Geburtstag bei Standardverträgen
·Automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses
·Ohne Antrag oder Mitteilung an den Anbieter

02 · Vergleich

Welche Auszahlungs­formen gibt es bei der Betriebsrente?

Du hast in der Regel die Wahl zwischen drei Varianten. Die Entscheidung beeinflusst deine monatliche Liquidität und die Steuerlast.

Die lebenslange Rente bietet dir ein kalkulierbares Einkommen bis zum Lebensende, während die Kapitalauszahlung dir das gesamte angesparte Geld auf einmal zur Verfügung stellt.

Bei der Mischform wird ein Teil des Kapitals sofort ausgezahlt, der Rest fließt als monatliche Rente. Üblich ist dabei eine Sofortauszahlung von etwa 30 Prozent des angesparten Kapitals.

Nicht jeder Vertrag bietet alle drei Optionen an. Prüfe deine Vertragsbedingungen, bevor du dich festlegst, denn die Wahl beeinflusst sowohl deine monatliche Liquidität als auch deine Steuerlast.

  • Die lebenslange Rente wird monatlich bis zu deinem Lebensende ausgezahlt und gleichmäßig über die Jahre versteuert.
  • Die Kapitalauszahlung erfolgt einmalig als Gesamtbetrag und kann im Auszahlungsjahr zu einer höheren Steuerprogression führen.
  • Die Mischform kombiniert eine sofortige Teilauszahlung mit einer laufenden Rente aus dem Restkapital.
Die drei Auszahlungswege im Vergleich
Lebenslange RenteKapitalauszahlungMischform
AuszahlungMonatlich bis zum LebensendeEinmalig als GesamtbetragTeil sofort, Rest als Rente
Steuerliche WirkungHöhere Progression im Auszahlungsjahr möglich
PlanbarkeitKapital muss selbst eingeteilt werden

03 · Kosten

Welche Steuern fallen bei der Auszahlung an?

Die Auszahlung der bAV unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: In der Ansparphase gespart, in der Auszahlungsphase versteuert.

Für Verträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden, gilt die nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet: Die gesamte Auszahlung wird als Einkünfte versteuert, unabhängig davon, ob du dich für eine Rente oder eine Kapitalauszahlung entscheidest.

Dein persönlicher Steuersatz ist im Ruhestand meist niedriger als während des Arbeitslebens. Das liegt an den geringeren steuerpflichtigen Einnahmen und am Altersentlastungsbetrag, der allerdings bis 2040 stufenweise abgebaut wird.

Bei einer Kapitalauszahlung kann die Steuerprogression im Auszahlungsjahr deutlich steigen, weil das gesamte Kapital in einem Jahr als Einkommen zählt. Die Fünftelregelung kann diesen Effekt bei bestimmten Durchführungswegen abmildern.

  • Für Verträge ab 2005 gilt: 100 Prozent der Auszahlung sind als Einkünfte zu versteuern.
  • Bei Altverträgen vor 2005 ist eine Einmalauszahlung aus einer Direktversicherung steuerfrei.
  • Bei Altverträgen vor 2005 wird eine Rente nur mit einem reduzierten Ertragsanteil versteuert.

Steuerliche Belastung der bAV-Auszahlung

Besteuerung der Auszahlung100 % als Einkünfte
Steuerfreiheit bei Altverträgen vor 2005 (Einmalzahlung)0 % Steuer
Reduzierter Ertragsanteil bei Altverträgen vor 2005 (Rente)geringerer Steueranteil

04 · Kosten

Welche Sozialabgaben werden auf die Betriebsrente fällig?

Als gesetzlich versicherter Rentner zahlst du auf die Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Freibetrag reduziert die Belastung.

Der Arbeitgeberanteil entfällt im Rentenalter, und die Rentenversicherung übernimmt bei der Betriebsrente keinen Zuschuss.

Seit 2020 gibt es einen Freibetrag, der deine Belastung reduziert. Im Jahr 2026 liegt dieser Freibetrag bei 197,75 Euro monatlich. Nur auf den Teil deiner Betriebsrente, der diesen Betrag übersteigt, werden die vollen Krankenkassenbeiträge fällig.

Insgesamt musst du mit Abgaben von rund 18 Prozent auf den übersteigenden Betrag rechnen. Der Krankenversicherungsbeitrag liegt bei etwa 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag, die Pflegeversicherung schlägt mit etwa 3,4 Prozent zu Buche.

  • Für gesetzlich Pflichtversicherte fallen auf die Betriebsrente die vollen Krankenversicherungsbeiträge an.
  • Die Pflegeversicherung wird ebenfalls in voller Höhe fällig.
  • Der monatliche Freibetrag von 197,75 Euro reduziert die Beitragslast im Jahr 2026.

Abgaben auf die monatliche Betriebsrente 2026

Krankenversicherung (voller Beitrag)ca. 14,6 % zzgl. Zusatzbeitrag
Freibetrag monatlich197,75 EUR

05 · Schritt für Schritt

Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung auf die spätere Auszahlung aus?

In der Ansparphase zahlst du Beiträge aus dem Bruttogehalt ein. Das senkt heute die Steuer- und Sozialabgabenlast, führt aber später zu einer vollen Versteuerung.

Bei der Entgeltumwandlung zahlst du Beiträge aus deinem Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge ein. Im Jahr 2026 sind monatlich bis zu 676 Euro steuerfrei und bis zu 338 Euro sozialabgabenfrei.

Das gesparte Geld wird in einem Durchführungsweg wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds angelegt. Während der Ansparphase zahlst du auf diese Beiträge keine Steuern und keine Sozialabgaben.

In der Auszahlungsphase dreht sich das Prinzip um: Die Auszahlung wird als Einkünfte voll versteuert, und auf die Rente fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Diese nachgelagerte Besteuerung ist der Kern der Entgeltumwandlung.

  • Du wandelst einen Teil deines Bruttogehalts in einen bAV-Beitrag um.
  • In der Ansparphase bleibt dieser Beitrag steuer- und sozialabgabenfrei.
  • In der Auszahlungsphase wird die Betriebsrente voll versteuert und mit Sozialabgaben belegt.
01

Einzahlung aus dem Bruttogehalt

Du wandelst einen Teil deines Gehalts um. 2026 sind bis zu 676 Euro monatlich steuerfrei und bis zu 338 Euro sozialabgabenfrei.

02

Ansparphase

Das Geld wird in einem Durchführungsweg wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds angelegt.

03

Auszahlungsphase

Die Auszahlung wird als Einkünfte voll versteuert. Auf die Rente fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an.

06 · Was gilt

Welche Durchführungs­wege gibt es und wann zahlen sie?

Die bAV kann über verschiedene Wege laufen. Der Durchführungsweg beeinflusst, wer die Auszahlung vornimmt und welche Sonderregeln gelten.

Die betriebliche Altersvorsorge kann über fünf verschiedene Durchführungswege laufen. Jeder Weg hat eigene Regeln, wer die Auszahlung vornimmt und welche steuerlichen Sonderregeln gelten.

Die Direktversicherung, Pensionskasse und der Pensionsfonds zahlen die Betriebsrente als Rente oder Kapital aus. Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage übernimmt der Arbeitgeber die Auszahlung direkt.

Die Fünftelregelung bei Kapitalauszahlungen gilt nur bei Unterstützungskasse und Direktzusage. Eine reine private Rentenversicherung ohne Arbeitgeberbezug gehört nicht zur betrieblichen Altersvorsorge.

  • Die Direktversicherung zahlt als Rente oder Kapital und ist der häufigste Durchführungsweg.
  • Die Pensionskasse und der Pensionsfonds funktionieren ähnlich wie die Direktversicherung.
  • Die Unterstützungskasse und die Direktzusage sind arbeitgeberfinanzierte Wege mit Sonderregeln bei der Besteuerung.
  • Die Beitragszusage mit Mindestleistung ist eine Zusageform, kein eigener Durchführungsweg.

Zahlt als Rente oder Kapital

·Direktversicherung
·Pensionskasse
·Pensionsfonds
·Unterstützungskasse

Sonderfall

·Direktzusage (Pensionszusage des Arbeitgebers)
·Beitragszusage mit Mindestleistung
·Reine private Rentenversicherung ohne Arbeitgeberbezug

07 · Im Vertrag

Was gilt bei Kapitalauszahlung und Fünftelregelung?

Bei einer Einmalzahlung wird das gesamte Kapital in einem Jahr ausgezahlt. Das kann den Steuersatz erhöhen, die Fünftelregelung mildert diesen Effekt.

Das kann deinen Steuersatz im Auszahlungsjahr deutlich erhöhen, weil das gesamte Kapital als Einkommen in diesem Jahr zählt.

Die Fünftelregelung kann diesen Effekt bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse und Direktzusage abmildern. Die Kapitalauszahlung wird dabei steuerlich so behandelt, als wäre sie gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt.

Entscheidest du dich für eine Einmalauszahlung, bist du verpflichtet, für das Jahr des Geldeingangs eine Steuererklärung abzugeben. Die bAV-Auszahlung trägst du in der Anlage R-AV/bAV ein.

  • Die Fünftelregelung senkt die Steuerprogression im Auszahlungsjahr, indem sie das Kapital rechnerisch auf fünf Jahre verteilt.
  • Bei Einmalauszahlung besteht Steuererklärungspflicht für das Jahr des Geldeingangs.
  • Einmalauszahlungen aus Direktversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei.

Steuerliche Sonderregeln bei Kapitalauszahlung

FünftelregelungSteuerermäßigungDie Kapitalauszahlung wird so behandelt, als wäre sie auf fünf Jahre verteilt. Das senkt die Progression im Auszahlungsjahr.
SteuererklärungspflichtPflichtBei Einmalauszahlung musst du für das Jahr des Geldeingangs eine Steuererklärung abgeben. Die bAV wird in der Anlage R-AV/bAV eingetragen.
Altverträge vor 2005SonderregelEinmalauszahlungen aus Direktversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei. Auf die Einzahlungen wurden bereits 20 Prozent Steuern fällig.

08 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei der Auszahlung vermeiden?

Die Wahl der Auszahlungsform und der Zeitpunkt haben langfristige Folgen. Diese Fehler sind vermeidbar.

Die Entscheidung über Auszahlungsform und Zeitpunkt hat langfristige Folgen. Ein häufiger Fehler ist die frühe Auszahlung, ohne zu bedenken, dass die monatliche Rente dadurch dauerhaft niedriger ausfällt.

Bei einer Kapitalauszahlung solltest du einen Plan haben, wie das Geld bis ins hohe Alter reicht. Ohne diesen Plan riskierst du, dass das Kapital vor deinem Lebensende aufgebraucht ist.

Vergiss nach einer Einmalzahlung nicht die Steuererklärung. Wer den Freibetrag bei den Krankenkassenbeiträgen nicht kennt, zahlt außerdem möglicherweise zu viel.

  • Wähle keine frühe Auszahlung, ohne die niedrigere Monatsrente zu bedenken.
  • Entscheide dich nicht für eine Kapitalauszahlung ohne Plan für die langfristige Nutzung des Geldes.
  • Vergiss nach einer Einmalzahlung nicht die Steuererklärung für das Jahr des Geldeingangs.
  • Lege die Auszahlung nicht ins gleiche Jahr wie deine letzten Gehaltszahlungen, wenn du die Steuerprogression vermeiden kannst.

Häufige Fehler bei der bAV-Auszahlung

·Frühe Auszahlung wählen, ohne die niedrigere Monatsrente zu bedenken
·Kapitalauszahlung ohne Plan, wie das Geld bis ins hohe Alter reicht
·Steuererklärung nach Einmalzahlung vergessen
·Freibetrag bei Krankenkassenbeiträgen nicht kennen und zu viel zahlen
·Auszahlung ins gleiche Jahr legen wie letzte Gehaltszahlungen

09 · Hintergrund

Wie hängen gesetzliche Rente und Betriebsrente zusammen?

Die Betriebsrente kommt zur gesetzlichen Rente hinzu. Beide Einkünfte zusammen bestimmen deine Steuerlast und deine Krankenkassenbeiträge im Alter.

Steuerlich werden die beiden Renten unterschiedlich behandelt. Die gesetzliche Rente wird nur mit einem Besteuerungsanteil versteuert, die Betriebsrente dagegen in voller Höhe als Einkünfte.

Bei den Sozialabgaben gibt es einen wichtigen Unterschied: Auf die gesetzliche Rente übernimmt die Rentenversicherung einen Teil der Krankenkassenbeiträge. Auf die Betriebsrente zahlst du die vollen Beiträge selbst, abzüglich des Freibetrags von 197,75 Euro im Monat.

  • Die gesetzliche Rente wird nur anteilig versteuert, die Betriebsrente voll.
  • Die Rentenversicherung zahlt bei der gesetzlichen Rente einen Zuschuss zur Krankenversicherung, bei der Betriebsrente nicht.
  • Der Freibetrag von 197,75 Euro monatlich gilt nur für die Betriebsrente, nicht für die gesetzliche Rente.

Die gesetzliche Rente und die Betriebsrente werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Während die gesetzliche Rente nur mit einem Besteuerungsanteil versteuert wird, unterliegt die Betriebsrente in voller Höhe der Einkommensteuer.

Bei den Sozialabgaben gibt es einen wichtigen Unterschied: Auf die gesetzliche Rente übernimmt die Rentenversicherung einen Teil der Krankenkassenbeiträge. Auf die Betriebsrente zahlst du die vollen Beiträge selbst, abzüglich des Freibetrags von 197,75 Euro im Monat.

Die Beitragsbemessungsgrenze spielt in der Ansparphase eine Rolle: 2026 kannst du bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei in die bAV einzahlen, das sind 676 Euro monatlich. Sozialabgabenfrei sind vier Prozent, also 338 Euro.

10 · Im Vertrag

Was gilt für die betriebliche Alters­versorgung bei Altverträgen?

Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, folgen anderen Steuerregeln. Das kann Vorteile bei der Auszahlung bringen, aber auch zu einer Doppelverbeitragung führen.

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gelten andere Steuerregeln. Auf die Einzahlungen wurden bereits in der Ansparphase 20 Prozent Steuern fällig, deshalb ist die spätere Auszahlung steuerlich begünstigt.

Eine Einmalauszahlung aus einem Altvertrag ist komplett steuerfrei. Bei einer Rentenzahlung wird nur ein reduzierter Ertragsanteil versteuert, was die Steuerlast deutlich senkt.

Trotz dieser Vorteile gibt es eine Besonderheit: Auf die Betriebsrente aus Altverträgen werden die vollen Krankenversicherungsbeiträge fällig. Das nennt sich Doppelverbeitragung, weil du in der Ansparphase bereits Sozialabgaben auf die Beiträge gezahlt hast.

  • Auf die Einzahlungen in Altverträge wurden bereits 20 Prozent Steuern fällig.
  • Einmalauszahlungen aus Altverträgen sind steuerfrei.
  • Trotz bereits gezahlter Sozialabgaben in der Ansparphase werden auf die Betriebsrente die vollen Krankenversicherungsbeiträge fällig.

Sonderregeln für Altverträge vor 2005

Besteuerung in der Ansparphase20 ProzentAuf die Einzahlungen wurden bereits 20 Prozent Steuern fällig. Deshalb ist die spätere Auszahlung steuerlich begünstigt.
EinmalauszahlungSteuerfreiKapitalauszahlungen aus Altverträgen sind komplett steuerfrei.
DoppelverbeitragungSozialabgabenTrotz bereits gezahlter Sozialabgaben in der Ansparphase werden auf die Betriebsrente die vollen Krankenversicherungsbeiträge fällig.

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026