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Betriebliche Altersvorsorge: Wann sie günstig für dich ist

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stockt deine gesetzliche Rente über den Arbeitgeber auf. Ob sie für dich günstig ist, hängt vor allem vom Zuschuss deines Arbeitgebers und deiner Lebenssituation ab.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Seit 2022 muss dein Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung 15 Prozent Zuschuss zahlen, wenn er Sozialabgaben spart.
  • Beiträge aus dem Bruttogehalt sind bis zu 676 Euro monatlich steuerfrei und bis 338 Euro sozialabgabenfrei.
  • Die Auszahlung der Betriebsrente ist im Alter steuerpflichtig und unterliegt der Krankenversicherungspflicht.
  • Es gibt fünf Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage.

01 · Grundlagen

Was ist betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzrente, die über deinen Arbeitgeber aufgebaut wird. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und steht grundsätzlich allen Arbeitnehmern offen.

Die betriebliche Altersvorsorge läuft immer über deinen Arbeitgeber, der die Formalitäten und die Beitragszahlung abwickelt. Die spätere Rentenzahlung steht allein dir als Arbeitnehmer zu, unabhängig davon, ob du den Vertrag selbst mitfinanziert hast oder dein Arbeitgeber die Beiträge übernommen hat.

Für den Aufbau kommen fünf Durchführungswege infrage: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage. Welcher Weg in deinem Betrieb angeboten wird, hängt von der Unternehmensgröße und möglichen Tarifverträgen ab.

Ist dein Arbeitgeber bereits Mitglied einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds, darf er dir nur diese eine Möglichkeit vorgeben. Liegt keine solche Mitgliedschaft vor, kannst du den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.

Kurz erklärt

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Eine Vorsorgevariante, die über den Arbeitgeber erfolgt und die gesetzliche Rente aufstockt. Der Aufbau erfolgt durch arbeitgeberfinanzierte Beiträge, Entgeltumwandlung oder eine Mischung aus beidem.

Der Arbeitgeber wickelt Formalitäten und Beitragszahlung ab, die spätere Rentenzahlung steht allein dem Arbeitnehmer zu.

02 · Schritt für Schritt

Entgeltumwandlung: So sparst du aus dem Bruttogehalt

Bei der Entgeltumwandlung fließt ein Teil deines Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge. Auf diesen Teil fallen zunächst keine Steuern und Sozialabgaben an.

Seit 2002 hast du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, einen Teil deines Bruttogehalts in einen bAV-Vertrag einzuzahlen. Dein Arbeitgeber muss dir auf Nachfrage einen solchen Vertrag anbieten, auch wenn er sich nicht an den Beiträgen beteiligen möchte.

Für Beträge bis 676 Euro monatlich fallen in der Ansparphase keine Steuern an, für Beträge bis 338 Euro monatlich keine Sozialabgaben. Im Gegenzug werden deine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung gekürzt, weil dein Bruttogehalt und damit die Bemessungsgrundlage sinkt.

Die spätere Betriebsrente musst du im Alter voll versteuern. Zusätzlich zahlen gesetzlich krankenversicherte Rentner den vollen Krankenkassenbeitrag auf den Teil der Rente, der den Freibetrag von 197,75 Euro monatlich übersteigt.

01

Anspruch geltend machen

Du hast als Arbeitnehmer das Recht, einen Teil deines Bruttogehalts für eine Betriebsrente umzuwandeln. Dein Arbeitgeber muss dir einen Vertrag anbieten.

02

Beiträge einzahlen

Der umgewandelte Betrag fließt direkt in den gewählten Durchführungsweg. Beiträge bis 676 Euro monatlich sind steuerfrei, bis 338 Euro monatlich sozialabgabenfrei.

03

Arbeitgeberzuschuss erhalten

Seit 2022 muss dein Arbeitgeber bei neuen und bestehenden Verträgen 15 Prozent Zuschuss zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart.

04

Rente im Alter versteuern

Die spätere Betriebsrente ist steuerpflichtig. Gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen den vollen Krankenkassenbeitrag nur auf den Teil, der 197,75 Euro monatlich übersteigt.

03 · Vergleich

Die fünf Durchführungs­wege im Vergleich

Die betriebliche Altersvorsorge kann über fünf verschiedene Wege umgesetzt werden. Welcher Weg für dich infrage kommt, hängt oft von der Größe deines Arbeitgebers und bestehenden Tarifverträgen ab.

Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die vor allem kleinere Betriebe ihren Beschäftigten anbieten. Deine Ansprüche bleiben auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers bestehen, und beim Ausscheiden aus dem Unternehmen kannst du die Beitragszahlung selbst übernehmen.

Pensionskassen sind spezialisierte Versicherungsunternehmen, die oft branchen- oder betriebsspezifisch arbeiten. Pensionsfonds können freier über ihre Geldanlagen entscheiden und versprechen dadurch höhere Renditen, die aber mit einem höheren Risiko verbunden sind.

Bei der Unterstützungskasse haben sich mehrere Unternehmen zusammengeschlossen. Reichen die Mittel der Kasse nicht aus, gleicht dein Arbeitgeber den fehlenden Betrag bis zur zugesagten Rente aus. Die Direktzusage schließlich ist eine reine Verpflichtung deines Arbeitgebers, die aus dem Betriebsvermögen finanziert wird.

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
DirektversicherungPensionskassePensionsfondsUnterstützungs­kasseDirektzusage
TrägerLebens- oder RentenversicherungSpezialisiertes VersicherungsunternehmenRechtlich selbstständige VersorgungseinrichtungZusammenschluss mehrerer UnternehmenArbeitgeber direkt
Rendite-Risiko-ProfilNiedrige Garantiezinsen, sicherHöhere Zinsen bei VVaG, niedrigere bei AGHöhere Renditechance, höheres RisikoAbhängig von Kassenmitteln, Arbeitgeber gleicht ausAbhängig vom Betriebsvermögen
InsolvenzschutzAnsprüche bleiben bestehenÜber verschiedene Institutionen abgesichertArbeitgeber haftet für AusgleichNur mit Rückversicherung
Riester-FörderungFür Arbeitnehmerbeiträge möglichFür Arbeitnehmerbeiträge möglichFür Arbeitnehmerbeiträge möglichNicht möglichNicht möglich

04 · Was gilt

Arbeitgeberzuschuss: Was dir seit 2022 zusteht

Der Arbeitgeberzuschuss macht die betriebliche Altersvorsorge oft erst günstig. Seit 2022 gilt die Pflicht für alle Entgeltumwandlungsvereinbarungen.

Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss zahlen, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben sparen. Seit 2022 gilt diese Pflicht auch für bestehende Verträge.

Der Zuschuss ist als Ausgleich für die Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers gedacht. In Tarifverträgen können abweichende Regelungen getroffen werden, die von der 15-Prozent-Marke nach unten oder oben abweichen.

Finanziert dein Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge komplett allein, ist kein Zuschuss erforderlich, weil keine Entgeltumwandlung vorliegt. In diesem Fall solltest du das Angebot in jedem Fall annehmen, da es dich nichts kostet.

Zuschusspflichtig

·Neue Verträge ab 2019
·Bestehende Verträge ab 2022
·15 Prozent des umgewandelten Betrags
·Nur wenn der Arbeitgeber Sozialabgaben spart

Nicht zuschusspflichtig

·Arbeitgeberfinanzierte bAV ohne Entgeltumwandlung
·Tarifvertragliche abweichende Regelungen
·Beiträge oberhalb der Sozialabgabenfreiheit

05 · Kosten

Steuern und Sozialabgaben: Was ist günstig?

Die steuerliche Behandlung ist ein zentraler Hebel für die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge. Während der Ansparphase sparst du Abgaben, in der Auszahlungsphase fallen sie an.

Die Abgabenersparnis in der Ansparphase ist der zentrale Vorteil der Entgeltumwandlung. Beiträge bis 676 Euro monatlich bleiben steuerfrei, bis 338 Euro monatlich fallen keine Sozialabgaben an.

In der Auszahlungsphase ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig. Für gesetzlich krankenversicherte Rentner gilt seit 2020 ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich, auf den keine Krankenkassenbeiträge fällig werden.

Durch den obligatorischen Arbeitgeberzuschuss und den Krankenkassen-Freibetrag lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge seit den Reformen deutlich früher als in den Jahren zuvor. Die genaue Ersparnis hängt von deinem persönlichen Steuersatz und deinem Krankenkassenbeitrag ab.

Abgaben in Anspar- und Auszahlungsphase

Steuerfrei in der Ansparphasebis 676 EUR
Sozialabgabenfrei in der Ansparphasebis 338 EUR
Krankenkassen-Freibetrag in der Auszahlphase197,75 EUR

06 · Im Vertrag

Sozialpartnermodell: Reine Beitragszusage ohne Garantie

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat 2018 eine neue Zusageart eingeführt. Sie richtet sich an Arbeitnehmer mit Tarifvertrag und verzichtet auf eine garantierte Rente.

Sie steht nur Beschäftigten mit Tarifvertrag offen und wird deshalb auch Sozialpartnermodell genannt.

Bei der reinen Beitragszusage erhältst du eine Zusage auf den eingezahlten Beitrag, nicht auf eine garantierte Rentenhöhe. Dafür entfällt die Zusage auf eine garantierte Rente, was den Anbietern renditestärkere Anlagen ermöglicht.

Die spätere Rentenhöhe hängt vom Anlageerfolg ab und ist nicht garantiert. Dieses Modell eignet sich für dich, wenn du bereit bist, zugunsten höherer Renditechancen auf Sicherheit zu verzichten.

Merkmale der reinen Beitragszusage

ZielrenteLeistungArbeitnehmer erhalten eine Zusage auf den eingezahlten Beitrag, nicht auf eine garantierte Rentenhöhe.
TarifvertragVoraussetzungDas Sozialpartnermodell steht nur Beschäftigten mit Tarifvertrag offen.
Höhere RenditechanceChanceOhne Garantieversprechen können die Beiträge renditestärker angelegt werden.
Kein GarantiezinsRisikoDie spätere Rentenhöhe ist nicht garantiert und hängt vom Anlageerfolg ab.

07 · Hintergrund

Betriebsrentenstärkungs­gesetz: Das hat sich geändert

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat die betriebliche Altersvorsorge seit 2018 reformiert. Besonders Geringverdiener und Arbeitnehmer mit Tarifvertrag profitieren.

Für Geringverdiener wurde ein staatlicher Förderbeitrag eingeführt, der die Vorsorge attraktiver machen soll.

Eine wichtige Änderung betrifft die Grundsicherung im Alter: Seit 2018 können Sparer mindestens 100 und maximal 200 Euro ihrer Betriebsrente behalten, wenn sie im Alter auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Von Renten, die 100 Euro übersteigen, bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei, insgesamt jedoch nicht mehr als 200 Euro.

Seit 2020 zahlen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner auf die ersten 197,75 Euro monatlicher Rente keine Krankenkassenbeiträge. Zusammen mit dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss macht das die bAV für viele Sparer günstiger als vor der Reform.

Mit dem BRSG wurde die reine Beitragszusage als neue Zusageart eingeführt. Sie ermöglicht tarifgebundenen Arbeitnehmern eine betriebliche Vorsorge ohne Garantiezins, dafür mit höherer Renditechance.

Für Geringverdiener wurde ein staatlicher Förderbeitrag eingeführt. Zudem können Sparer seit 2018 mindestens 100 und maximal 200 Euro ihrer Betriebsrente behalten, wenn sie im Alter Grundsicherung beziehen.

Seit 2020 zahlen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner auf die ersten 197,75 Euro monatlicher Rente keine Krankenkassenbeiträge. Das macht die bAV für viele Sparer günstiger.

08 · Checkliste

Wann sich die betriebliche Altersvorsorge für dich lohnt

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht für jeden die beste Wahl. Entscheidend sind der Arbeitgeberzuschuss, deine berufliche Planung und deine voraussichtliche gesetzliche Rente.

Zahlt dein Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge komplett allein, solltest du sie in jedem Fall mitnehmen. Sie kostet dich nichts und erhöht deine spätere Rente ohne Eigenbeitrag.

Bei einer Entgeltumwandlung lohnt sich die bAV vor allem dann, wenn dein Arbeitgeber den Zuschuss von 15 Prozent zahlt und du voraussichtlich mehrere Jahre im Unternehmen bleibst. Die Steuer- und Abgabenersparnis in der Ansparphase wirkt umso stärker, je höher dein persönlicher Steuersatz ist.

  • Zahlt dein Arbeitgeber die bAV komplett allein? Dann nimm sie mit.
  • Gibt es mindestens 15 Prozent Zuschuss bei Entgeltumwandlung?
  • Bleibst du voraussichtlich mehrere Jahre im Unternehmen?
  • Übernimmt ein neuer Arbeitgeber deinen bestehenden bAV-Vertrag?
  • Erwartest du im Alter eine niedrige gesetzliche Rente?
  • Kannst du die spätere Versteuerung der Betriebsrente tragen?

Prüfe diese Punkte vor dem Abschluss

01

Zahlt dein Arbeitgeber die bAV komplett allein? Dann nimm sie mit.

02

Gibt es mindestens 15 Prozent Zuschuss bei Entgeltumwandlung?

03

Bleibst du voraussichtlich mehrere Jahre im Unternehmen?

04

Übernimmt ein neuer Arbeitgeber deinen bestehenden bAV-Vertrag?

05

Erwartest du im Alter eine niedrige gesetzliche Rente?

06

Kannst du die spätere Versteuerung der Betriebsrente tragen?

09 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der betrieblichen Altersvorsorge

Einige Entscheidungen können die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge zunichtemachen. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist der Verzicht auf eine arbeitgeberfinanzierte bAV. Wenn dein Arbeitgeber die Beiträge allein übernimmt, entgeht dir eine zusätzliche Vergütung, die dich nichts kostet.

Bei der Entgeltumwandlung solltest du den Arbeitgeberzuschuss prüfen, bevor du einen Vertrag abschließt. Ohne den Zuschuss von 15 Prozent kann sich die bAV deutlich später lohnen, weil die spätere Versteuerung und die Krankenkassenbeiträge die Vorteile der Ansparphase aufzehren können.

Wer häufig den Job wechselt, sollte klären, ob der neue Arbeitgeber den bestehenden bAV-Vertrag übernimmt. Ist das nicht der Fall, kannst du die Beitragszahlung bei einer Direktversicherung selbst übernehmen, bei anderen Durchführungswegen können Ansprüche mit dem Ausscheiden erlöschen.

Typische Fehler vermeiden

·Du verzichtest auf eine arbeitgeberfinanzierte bAV, obwohl sie dich nichts kostet.
·Du schließt eine Entgeltumwandlung ab, ohne den Arbeitgeberzuschuss zu prüfen.
·Du ignorierst die spätere Versteuerung und Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente.
·Du wechselst häufig den Job und kümmerst dich nicht um die Übertragung des Vertrags.
·Du verlässt dich auf eine Direktzusage ohne Insolvenzschutz durch Rückversicherung.

10 · Was gilt

Betriebsrente und gesetzliche Rente: So wirkt die Anrechnung

Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt die gesetzliche Rente, kann aber Auswirkungen auf andere Leistungen haben. Besonders bei der Grundsicherung gelten seit 2018 neue Regeln.

Die betriebliche Altersvorsorge wird nicht auf die gesetzliche Rente angerechnet, wenn dein Arbeitgeber sie allein finanziert. Bei einer Entgeltumwandlung sinkt dagegen dein Bruttogehalt, wodurch sich deine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung verringern.

Bei der Grundsicherung im Alter gelten seit 2018 neue Regeln: Betriebsrente bis 100 Euro monatlich bleibt anrechnungsfrei. Von dem Betrag zwischen 100 und 200 Euro bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei, insgesamt kannst du höchstens 200 Euro deiner Betriebsrente behalten.

Für gesetzlich krankenversicherte Rentner gilt der Freibetrag von 197,75 Euro monatlich bei den Krankenkassenbeiträgen. Nur der Teil der Betriebsrente, der diesen Freibetrag übersteigt, wird mit dem vollen Krankenkassenbeitrag belastet.

Wird angerechnet

·Betriebsrente über 200 Euro monatlich auf Grundsicherung
·Betriebsrente auf die gesetzliche Rente bei Entgeltumwandlung
·Betriebsrente auf den Krankenkassenbeitrag über 197,75 Euro

Bleibt anrechnungsfrei

·Betriebsrente bis 100 Euro monatlich auf Grundsicherung
·30 Prozent der Betriebsrente zwischen 100 und 200 Euro
·Arbeitgeberfinanzierte bAV ohne Entgeltumwandlung auf die gesetzliche Rente

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026