Ratgeber · Versicherung
Auslandskrankenversicherung: Was ist das und wann zahlt sie?
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland und den Krankenrücktransport. Deine gesetzliche Krankenversicherung zahlt außerhalb Europas meist nichts.
10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen keine Behandlungskosten.
- Ein Krankenrücktransport aus Übersee kann über 100.000 Euro kosten.
- Jahrespolicen für Urlaubsreisen kosten oft zwischen 10 und 20 Euro pro Jahr.
- Die Auslandskrankenversicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
01 · Grundlagen
Was ist eine Auslandskrankenversicherung?
Die Auslandskrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung für Reisen. Sie springt ein, wenn deine gesetzliche oder private Krankenversicherung im Ausland nicht oder nur eingeschränkt zahlt.
Deine gesetzliche Krankenversicherung ist auf Deutschland zugeschnitten. Im Ausland gelten andere Regeln, und in vielen Ländern hast du ohne zusätzlichen Schutz keinen Anspruch auf Kostenübernahme. Eine Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücke für vorübergehende Aufenthalte.
Sie ist eine private Zusatzversicherung, die du vor Reisebeginn abschließt. Sie gilt für Urlaubsreisen, aber auch für längere Auslandsaufenthalte, wenn du den passenden Tarif wählst. Für gesetzlich Versicherte ist sie außerhalb Europas oft die einzige Absicherung, für Privatversicherte vermeidet sie Selbstbeteiligung und schützt eine Beitragsrückerstattung.
Die Versicherung übernimmt Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, die während der Reise plötzlich und unvorhergesehen auftreten. Dazu gehören ambulante Arztbesuche, stationäre Krankenhausaufenthalte und der Krankenrücktransport.
- Die Auslandskrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung für vorübergehende Auslandsaufenthalte.
- Sie zahlt für akute Erkrankungen und Unfallfolgen, die während der Reise auftreten.
- Der Abschluss erfolgt vor Reisebeginn, nicht erst während der Reise.
Kurz erklärt
Auslandskrankenversicherung
Eine private Reisekrankenversicherung, die medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland sowie den Krankenrücktransport bezahlt.
Sie gilt für vorübergehende Auslandsaufenthalte und wird vor Reisebeginn abgeschlossen.
02 · Was gilt
Was übernimmt die Auslandskrankenversicherung?
Der Versicherungsschutz umfasst vor allem akute Erkrankungen und Unfallfolgen. Auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport kann abgedeckt sein.
Die Kostenübernahme umfasst in erster Linie medizinisch notwendige Behandlungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können. Dazu zählen ambulante Arztbesuche, diagnostische Untersuchungen wie Röntgenaufnahmen und stationäre Aufenthalte im Krankenhaus. Auch Arznei-, Verbands- und Heilmittel werden erstattet, wenn ein Arzt sie verordnet.
Zahnbehandlungen sind nur eingeschränkt versichert. Übernommen werden schmerzstillende Maßnahmen und einfache Füllungen, in guten Tarifen auch provisorischer Zahnersatz. Geplante Zahnbehandlungen, die schon vor der Abreise feststanden, sind ausgeschlossen.
Ein wichtiger Bestandteil ist der Krankenrücktransport. Die Versicherung zahlt den Transport nach Deutschland, wenn er medizinisch notwendig ist. Gute Tarife übernehmen auch den medizinisch sinnvollen Rücktransport, wenn die Weiterbehandlung in Deutschland bessere Genesungschancen bietet. Zusätzlich können Kosten für eine Begleitperson bei minderjährigen Kindern oder die Überführung im Todesfall abgedeckt sein.
- Ambulante und stationäre Heilbehandlungen werden übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind.
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Füllungen sind versichert, geplante Eingriffe nicht.
- Der Krankenrücktransport ist eine Kernleistung, in guten Tarifen auch bei medizinisch sinnvoller Verlegung.
Zahlt sie
Zahlt sie nicht
03 · Vergleich
Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland: Was gilt?
Deine gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der EU und einigen weiteren Ländern nur eingeschränkt. In Ländern ohne Abkommen bleibst du auf den Kosten sitzen.
In der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz hast du mit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Du wirst behandelt wie ein gesetzlich Versicherter im Gastland. Das bedeutet aber nicht, dass alle Kosten übernommen werden: In vielen Ländern sind Selbstbeteiligungen üblich, und Ärzte in Ferienregionen rechnen häufig privat ab.
Mit einigen Ländern wie Tunesien oder der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen. Sie decken aber nur grundlegende Behandlungen ab. Zahnärztliche Leistungen sind meist ausgeschlossen, und einen Krankenrücktransport zahlt deine gesetzliche Krankenversicherung in keinem Fall.
In Ländern ohne Abkommen wie den USA, Thailand oder Ägypten hast du über die gesetzliche Krankenversicherung keinen Schutz. Behandlungskosten musst du dann vollständig selbst tragen. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt in diesen Ländern sowohl die Behandlungskosten als auch den Rücktransport.
- In EU-Staaten gilt der Schutz nur im Rahmen der Leistungen des Gastlandes, oft mit Selbstbeteiligung.
- Sozialversicherungsabkommen decken nur grundlegende Behandlungen, keinen Rücktransport.
- In Ländern ohne Abkommen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nichts.
| Gesetzliche Krankenversicherung | Auslandskrankenversicherung | |
|---|---|---|
| EU, EWR und Schweiz | Nur Leistungen wie für Einheimische, oft mit Selbstbeteiligung | Übernimmt auch private Rechnungen und Zuzahlungen |
| Länder mit Sozialversicherungsabkommen | Nur grundlegende Behandlungen, kein Rücktransport | Volle Kostenübernahme nach Tarif, inklusive Rücktransport |
| USA, Thailand, Ägypten | Kein Versicherungsschutz | Übernimmt Behandlungskosten und Rücktransport |
| Krankenrücktransport | Wird nicht übernommen | Wird übernommen, wenn medizinisch notwendig oder sinnvoll |
04 · Kosten
Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?
Die Beiträge sind im Vergleich zu den möglichen Behandlungskosten gering. Für Urlaubsreisen gibt es günstige Jahrespolicen.
Für Urlaubsreisen sind die Beiträge niedrig. Eine Jahrespolice für eine Einzelperson kostet in der Regel 10 bis 20 Euro und deckt alle Reisen innerhalb eines Jahres ab, oft bis zu 56 Tage pro Reise. Für Familien liegen die Kosten bei etwa 20 bis 35 Euro pro Jahr.
Längere Auslandsaufenthalte sind teurer. Für drei Monate zahlst du rund 200 Euro, bei Reisen nach Nordamerika steigt der Beitrag auf 300 bis 500 Euro. Wer ein ganzes Jahr ins Ausland geht, muss ohne Nordamerika mit 400 bis 900 Euro rechnen, mit USA und Kanada mit 600 bis 2000 Euro.
Ab einem Alter von 65 Jahren werden Aufschläge fällig. Die genannten Werte sind Näherungen, einzelne Tarife können nach unten oder oben abweichen. Angesichts möglicher Behandlungskosten im Ausland sind die Beiträge für Kurzreisen vergleichsweise gering.
- Eine Jahrespolice für Urlaubsreisen kostet für Einzelpersonen 10 bis 20 Euro.
- Drei Monate Auslandsaufenthalt schlagen mit etwa 200 Euro zu Buche, mit Nordamerika 300 bis 500 Euro.
- Ein Jahr im Ausland kostet je nach Zielregion 400 bis 2000 Euro.
Typische Kosten für Reisekrankenversicherungen
05 · Was gilt
Wie lange darf die Reise dauern?
Die Reisedauer ist bei jeder Police begrenzt. Für längere Auslandsaufenthalte brauchst du spezielle Tarife.
Jahrespolicen für Urlaubsreisen begrenzen die Dauer einer einzelnen Reise. Üblich sind 56 Tage pro Reise, gute Tarife erlauben sechs bis acht Wochen am Stück. Für längere Aufenthalte brauchst du eine Langzeitpolice.
Für Auslandsaufenthalte von drei Monaten bis zu einem Jahr gibt es eigene Tarife. Sie sind teurer als Urlaubspolicen, bieten aber den passenden Schutz für Studierende, Work-and-Travel-Reisende oder längere berufliche Aufenthalte. Für sehr lange Aufenthalte bis zu fünf Jahren existieren spezielle Policen.
Eine Verlängerung während der Reise ist in der Regel nicht möglich. Gib die Reisedauer deshalb lieber großzügig an. Es macht keinen Sinn, am letzten Reisetag ohne Versicherung dazustehen, nur um ein paar Euro zu sparen.
- Urlaubspolicen decken meist 56 Tage pro Reise ab, gute Tarife bis zu acht Wochen.
- Für drei Monate bis ein Jahr benötigst du eine Langzeitpolice.
- Eine Verlängerung während der Reise ist meist ausgeschlossen.
Geeignet für
Nicht geeignet für
06 · Schritt für Schritt
So funktioniert die Kostenerstattung
Im Krankheitsfall zahlst du oft zuerst selbst und reichst die Belege später ein. Bei schweren Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten direkt.
Bei schweren Erkrankungen oder Unfällen rufst du zuerst die Notrufzentrale deiner Versicherung an. Die Nummer steht auf deiner Versicherungskarte. Die Zentrale kann dir Ärzte oder Krankenhäuser nennen und in schweren Fällen die Kosten direkt mit der Klinik abrechnen.
Bei kleineren Behandlungen zahlst du oft zuerst selbst. Wichtig ist, dass du alle Belege aufbewahrst: Rechnungen, Arztberichte und Verordnungen. Sie sollten auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein, damit die Versicherung sie prüfen kann.
Nach der Rückkehr reichst du die Unterlagen bei deiner Versicherung ein. Sie erstattet dir die Kosten nach Prüfung. Bei einem notwendigen Rücktransport übernimmt die Versicherung die Organisation und die Kosten direkt, sofern du sie rechtzeitig informierst.
- Bei schweren Fällen rufst du sofort die Notrufzentrale an, die Nummer steht auf der Versicherungskarte.
- Bei kleineren Behandlungen zahlst du vor Ort und sammelst alle Belege.
- Nach der Rückkehr reichst du die Unterlagen ein und erhältst die Erstattung.
Notrufnummer anrufen
Bei schweren Erkrankungen oder Unfällen rufst du sofort die Notrufzentrale deiner Versicherung an. Die Nummer steht auf deiner Versicherungskarte.
Behandlung im Ausland
Du lässt dich vor Ort behandeln. Die Versicherung kann dir Ärzte oder Krankenhäuser nennen, wenn du unsicher bist.
Belege sammeln
Hebe alle Rechnungen, Arztberichte und Verordnungen auf. Sie sollten auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sein.
Kosten einreichen
Nach der Rückkehr reichst du die Belege bei deiner Versicherung ein. Sie erstattet dir die Kosten nach Prüfung.
Rücktransport organisieren
Wenn ein Rücktransport nötig ist, klärt die Notrufzentrale die Transportfähigkeit und organisiert den Transport.
07 · Im Vertrag
Krankenrücktransport: Wann zahlt die Versicherung?
Der Rücktransport ist eine der wichtigsten Leistungen. Er kann aus Übersee weit über 100.000 Euro kosten.
Der medizinisch notwendige Rücktransport ist eine Pflichtleistung. Er wird durchgeführt, wenn die medizinische Versorgung am Urlaubsort nicht ausreicht, etwa wegen fehlender Fachärzte, mangelhafter technischer Ausrüstung oder unzureichender Hygienestandards. In diesem Fall muss die Versicherung den Transport zahlen.
Gute Tarife übernehmen auch den medizinisch sinnvollen Rücktransport. Er kommt infrage, wenn Arzt und Patient gemeinsam entscheiden, dass eine Behandlung in Deutschland bessere Genesungschancen bietet, obwohl eine Versorgung vor Ort möglich wäre. Diese Leistung ist nicht selbstverständlich und sollte in den Bedingungen ausdrücklich genannt sein.
Die Kosten für einen Rücktransport sind erheblich. Aus China, Thailand oder der Dominikanischen Republik können sie bis zu etwa 80.000 Euro betragen, selbst von Mallorca sind rund 12.000 Euro möglich. Einige Tarife zahlen den Rücktransport auch, wenn die stationäre Behandlung im Ausland voraussichtlich länger als 14 Tage dauert.
- Der medizinisch notwendige Rücktransport ist Pflichtleistung, wenn die Versorgung vor Ort nicht ausreicht.
- Der medizinisch sinnvolle Rücktransport ist eine Zusatzleistung guter Tarife.
- Rücktransporte aus Übersee können bis zu 80.000 Euro kosten.
Arten des Krankenrücktransports
08 · Checkliste
Langzeitreisen: Welcher Tarif passt?
Für Auslandsaufenthalte ab drei Monaten brauchst du eine andere Police als für Urlaubsreisen. Die Reisedauer bestimmt den Tarif.
Für Auslandsaufenthalte ab drei Monaten brauchst du eine Langzeitpolice. Sie unterscheidet sich von der Urlaubspolice durch längere Reisedauern und oft höhere Beiträge. Prüfe vor dem Abschluss, ob der Tarif weltweiten Schutz bietet oder Nordamerika ausschließt, falls du dorthin reist.
Gib die Reisedauer korrekt an, besser großzügig. Eine Verlängerung während der Reise ist meist nicht möglich. Achte darauf, ob der Tarif für mehrere Reisen innerhalb eines Jahres gilt oder nur für einen durchgehenden Aufenthalt.
Für besondere Lebenssituationen solltest du die Bedingungen genau lesen. Schwangere benötigen einen Tarif, der Schwangerschaftskomplikationen sowie Fehl- und Frühgeburten umfasst. Wer in Länder mit Reisewarnung reist, muss klären, ob der Versicherungsschutz dort gilt.
- Wähle einen Tarif mit weltweitem Schutz, falls Nordamerika auf deiner Route liegt.
- Gib die Reisedauer großzügig an, da eine Verlängerung meist nicht möglich ist.
- Prüfe Leistungen für Schwangerschaftskomplikationen, falls relevant.
Darauf achtest du bei Langzeitreisen
Reisedauer korrekt angeben, besser großzügig planen
Tarif mit weltweitem Schutz ohne Ausschluss für Nordamerika wählen, falls du dorthin reist
Prüfen, ob der Tarif auch für mehrere Reisen innerhalb eines Jahres gilt
Auf Leistungen für Schwangerschaftskomplikationen achten, falls relevant
Sicherstellen, dass der Tarif keine Gesundheitsprüfung verlangt
Klärung, ob der Tarif auch bei Reisen in Länder mit Reisewarnung gilt
09 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der Auslandskrankenversicherung
Viele Reisende schließen die Versicherung zu spät ab oder wählen einen Tarif mit zu kurzer Reisedauer. Das kann teuer werden.
Der häufigste Fehler ist der Abschluss nach Reisebeginn. Die Versicherung muss vor der Abreise abgeschlossen und bezahlt sein, sonst besteht kein Schutz. Auch eine zu kurze Reisedauer führt zu Problemen, weil eine Verlängerung während der Reise in der Regel ausgeschlossen ist.
Viele Reisende verlassen sich auf die gesetzliche Krankenversicherung. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen zahlt sie jedoch nichts. Auch in Ländern mit Abkommen übernimmt sie keinen Rücktransport und keine privaten Arztrechnungen.
Eine Selbstbeteiligung ist bei Auslandskrankenversicherungen selten sinnvoll. Der Preisvorteil ist gering, im Schadensfall zahlst du drauf. Bewahre außerdem alle Belege auf und trage die Notrufnummer immer bei dir, damit die Versicherung im Ernstfall schnell handeln kann.
- Schließe die Versicherung vor Reisebeginn ab, nicht erst unterwegs.
- Verlasse dich nicht auf die gesetzliche Krankenversicherung, sie zahlt in vielen Ländern nichts.
- Wähle einen Tarif ohne Selbstbeteiligung und bewahre alle Belege auf.
Diese Fehler vermeidest du
10 · Hintergrund
Auslandsreisekrankenversicherung für besondere Situationen
Schwangere, chronisch Kranke und Familien mit Kindern haben besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz.
Für Schwangere sollte der Tarif die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen sowie Fehl- und Frühgeburten umfassen. Auch die Behandlung von Frühgeborenen sollte eingeschlossen sein.
Chronisch Kranke müssen beachten, dass Reisekrankenversicherungen die Behandlung von Vorerkrankungen oft nicht finanzieren, wenn die Erkrankung bereits bei Abreise bekannt war.
Bei Reisen mit Kindern sollten die Rückreisekosten für Kinder erstattet werden, wenn Erwachsene schwer erkranken. Gute Tarife zahlen auch Rooming-in und Notfallbetreuung für Kinder bis 16 Jahre.
Wer alternative Behandlungsformen bevorzugt, sollte prüfen, ob die Versorgung außerhalb der Schulmedizin umfasst ist. Nicht alle Tarife zahlen zum Beispiel Behandlungen durch Heilpraktiker.
Häufige Fragen
Fragen zu Auslandskrankenversicherung
{{f.a}}
Versicherung
Mehr zu Versicherung
Weiter mit Finanzen
Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.
Alle Finanz-Ratgeber