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Ratgeber · Versicherung

Auslandskrankenversicherung für FSJler: Was du vor deinem Freiwilligen­dienst wissen musst

Während deines Freiwilligen Sozialen Jahres im Ausland bist du über die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt abgesichert. Eine passende Auslandskrankenversicherung schließt die Lücke, wenn Behandlungen teurer sind als in Deutschland oder ein Rücktransport nötig wird.

11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland nur bis zur Höhe vergleichbarer Kosten in Deutschland.
  • Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt nur in EU-Ländern und deckt keine Rücktransporte.
  • Eine gewöhnliche Reisekrankenversicherung reicht für ein mehrmonatiges FSJ meist nicht aus.
  • Viele Trägerorganisationen übernehmen die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung für Freiwillige.

01 · Was gilt

Warum deine gesetzliche Krankenversicherung im FSJ-Ausland nicht ausreicht

Als FSJler bist du weiterhin in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Im Ausland übernimmt deine Kasse aber nur eine medizinische Grundversorgung zu deutschen Regelsätzen.

Deine gesetzliche Krankenversicherung bleibt während des Freiwilligendienstes bestehen, weil dein Träger die Beiträge weiterzahlt. Im Ausland übernimmt sie jedoch nur Kosten, die auch in Deutschland für eine vergleichbare Behandlung angefallen wären. Liegen die tatsächlichen Behandlungskosten über diesen deutschen Regelsätzen, bleibst du auf der Differenz sitzen.

In Ländern der Europäischen Union hilft dir die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Du kannst damit Vertragsärzte und Vertragskrankenhäuser der gesetzlichen Kassen aufsuchen. Die Kasse erstattet aber auch hier nur die Sätze, die im jeweiligen Land für gesetzlich Versicherte gelten, und nicht automatisch alle Rechnungen.

Außerhalb der Europäischen Union greift die EHIC grundsätzlich nicht. Dort musst du Behandlungskosten zunächst selbst tragen oder hast gar keinen Anspruch auf Erstattung durch deine gesetzliche Kasse. Für einen Krankenrücktransport nach Deutschland leisten die gesetzlichen Krankenkassen in keinem Fall.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland nie mehr als die Kosten einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland. Deshalb ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung für dein FSJ notwendig, wenn du nicht auf erheblichen Eigenkosten sitzen bleiben willst.

Das zahlt sie

·Behandlungskosten in EU-Ländern mit Europäischer Krankenversicherungskarte
·Kosten bis zur Höhe vergleichbarer Sätze in Deutschland
·Behandlungen bei Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern der Kassen im EU-Ausland

Das zahlt sie nicht

·Krankenrücktransport nach Deutschland
·Kosten, die über deutsche Regelsätze hinausgehen
·Behandlungen außerhalb der Europäischen Union

02 · Grundlagen

Freiwilliges Soziales Jahr: Diese Versicherungs­pflicht gilt für dich

Während deines FSJ zählst du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Deine Trägerorganisation übernimmt deshalb die Beiträge zur Sozialversicherung.

Mit Beginn deines FSJ wirst du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eingestuft. Das bedeutet, dass du sozialversicherungspflichtig bist und dein Träger die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vollständig übernimmt. Du musst dich um die Anmeldung nicht selbst kümmern.

Dein Träger ist für alle Meldungen an die Sozialversicherung zuständig. Du bleibst während des gesamten Dienstes in Deutschland gesetzlich krankenversichert, auch wenn dein Einsatz im Ausland stattfindet. Diese Mitgliedschaft endet erst mit dem Abschluss deines Freiwilligendienstes.

Für die Zeit im Ausland reicht dieser Schutz jedoch nicht aus. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt dort nur eine medizinische Grundversorgung ab. Deshalb solltest du dich frühzeitig um eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung kümmern, die speziell für Freiwilligendienste gedacht ist.

Kurz erklärt

Sozialversicherungs­pflicht im FSJ

Als Freiwillige oder Freiwilliger im FSJ bist du sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt deine Trägerorganisation.

Dein Träger ist für die Anmeldung und die Beiträge zuständig. Du bleibst während des gesamten Dienstes in Deutschland versichert.

03 · Vergleich

Bundesfreiwilligen­dienst oder FSJ: Wo liegen die Unterschiede bei der Absicherung?

Beide Freiwilligendienste ähneln sich bei der Sozialversicherung. Entscheidend ist, ob dein Einsatz im Inland oder Ausland stattfindet.

Beim Freiwilligen Sozialen Jahr liegt die Altersgrenze zwischen 16 und 27 Jahren. Der Bundesfreiwilligendienst hat keine feste Obergrenze und steht damit auch älteren Menschen offen. In der Sozialversicherung unterscheiden sich beide Dienste jedoch nicht: Die Beiträge zahlt in beiden Fällen dein Träger.

Ein wichtiger Unterschied zeigt sich beim Auslandseinsatz. Das FSJ kann im Ausland absolviert werden und erfordert dann zwingend eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. Der Bundesfreiwilligendienst findet überwiegend im Inland statt, Auslandseinsätze sind nur in Sonderfällen möglich.

Für beide Dienste gilt: Wenn du im Ausland tätig bist, schützt dich die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt. Du brauchst in jedem Fall einen privaten Zusatzschutz, der Behandlungskosten und Rücktransporte abdeckt.

Absicherung im Vergleich
Freiwilliges Soziales JahrBundesfreiwilligen­dienst
Altersgrenze16 bis 27 JahreKeine feste Obergrenze
SozialversicherungBeiträge zahlt der Träger
AuslandseinsatzMöglich, zusätzliche Auslandskrankenversicherung nötig

04 · Was gilt

Europäische Krankenversicherungs­karte: Was sie im FSJ abdeckt

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) hilft dir bei ärztlichen Behandlungen in EU-Ländern. Sie ersetzt aber keine Auslandskrankenversicherung.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt in allen Ländern der Europäischen Union sowie in einigen weiteren Staaten. Du legst sie im Krankheitsfall bei einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus vor. Damit erhältst du Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen bei Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern der gesetzlichen Kassen.

Die EHIC deckt Kosten bis zur Höhe der Sätze ab, die im jeweiligen Land für gesetzlich Versicherte gelten. Das können niedrigere oder andere Sätze sein als in Deutschland. Kosten, die über diese örtlichen Kassensätze hinausgehen, musst du selbst zahlen.

Nicht abgedeckt sind Behandlungen in Ländern außerhalb der Europäischen Union. Auch ein Krankenrücktransport nach Deutschland wird von der EHIC nicht übernommen. Dafür brauchst du eine private Auslandskrankenversicherung, die genau diese Lücke schließt.

Die EHIC ersetzt keine Auslandskrankenversicherung, sondern ergänzt nur die Grundversorgung in EU-Ländern. Für dein FSJ im Ausland ist sie ein hilfreiches Dokument, aber kein ausreichender Schutz.

Damit abgedeckt

·Medizinisch notwendige Behandlungen in EU-Ländern
·Behandlung bei Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern
·Kosten bis zur Höhe der Sätze im jeweiligen Land

Nicht abgedeckt

·Krankenrücktransport nach Deutschland
·Behandlungen in Ländern außerhalb der EU
·Kosten, die über die örtlichen Kassensätze hinausgehen

05 · Checkliste

Auslandskrankenversicherung für Freiwilligen­dienste: So findest du den passenden Tarif

Für ein FSJ im Ausland brauchst du eine spezielle Auslandskrankenversicherung. Eine gewöhnliche Reisekrankenversicherung ist auf kurze Urlaube ausgelegt und reicht für mehrmonatige Einsätze nicht.

Eine gewöhnliche Reisekrankenversicherung ist auf kurze Urlaube ausgelegt und gilt innerhalb eines Jahres nur für eine begrenzte Anzahl von Wochen. Für Freiwilligendienste gibt es Tarife auf Tagesbasis, die du für den gesamten Einsatzzeitraum abschließen kannst.

Bei der Tarifwahl solltest du auf folgende Punkte achten:

  • Der Geltungsbereich muss dein Einsatzland einschließen, auch wenn es außerhalb Europas liegt.
  • Die Laufzeit muss den gesamten Zeitraum deines Freiwilligendienstes abdecken, vom ersten bis zum letzten Tag.
  • Die Leistungen sollten Arzt- und Krankenhauskosten ohne Begrenzung auf deutsche Regelsätze übernehmen.
  • Der Tarif sollte einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland abdecken.
  • Eine tageweise Abrechnung passt flexibel zur Dauer deines Einsatzes.

Schließe die Versicherung bereits vor deiner Abreise ab und versichere dich für den kompletten Zeitraum. Manche Trägerorganisationen übernehmen die Kosten für die Auslandskrankenversicherung, andere nicht. Kläre das frühzeitig mit deinem Träger.

Darauf achtest du bei der Tarifwahl

01

Geltungsbereich: Der Tarif muss dein Einsatzland einschließen, auch außerhalb Europas.

02

Laufzeit: Versichere dich für den gesamten Zeitraum deines Freiwilligendienstes.

03

Leistungen: Achte auf Übernahme von Arzt- und Krankenhauskosten ohne Begrenzung auf deutsche Sätze.

04

Rücktransport: Der Tarif sollte einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland abdecken.

05

Tageweise Abrechnung: Für Freiwilligendienste gibt es Tarife auf Tagesbasis, die flexibel zur Einsatzdauer passen.

06 · Grundlagen

Familienversicherung während des FSJ: Bleibt dein Schutz bestehen?

Wenn du vor dem FSJ über deine Eltern familienversichert warst, ändert sich dein Status mit Beginn des Dienstes. Als FSJler wirst du eigenständig sozialversicherungspflichtig.

Wenn du vor dem FSJ über deine Eltern familienversichert warst, endet diese beitragsfreie Familienversicherung mit Beginn deines Dienstes. Du wirst als Freiwillige oder Freiwilliger eigenständig Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge übernimmt deine Trägerorganisation.

Du musst dich um die Umstellung nicht selbst kümmern. Dein Träger meldet dich bei der Krankenkasse an und zahlt die Beiträge direkt. Nach dem Ende deines FSJ kannst du unter bestimmten Voraussetzungen wieder in die Familienversicherung zurückkehren, zum Beispiel wenn du ein Studium aufnimmst und die Altersgrenzen einhältst.

Für die Zeit im Ausland gilt zusätzlich: Auch als eigenständig versicherte FSJlerin oder versicherter FSJler brauchst du eine private Auslandskrankenversicherung. Die gesetzliche Mitgliedschaft allein schützt dich im Ausland nicht umfassend.

Kurz erklärt

Ende der Familienversicherung

Mit Aufnahme eines FSJ endet die beitragsfreie Familienversicherung über die Eltern. Du wirst als Freiwillige oder Freiwilliger selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Beiträge übernimmt deine Trägerorganisation. Nach dem FSJ kannst du unter bestimmten Voraussetzungen wieder in die Familienversicherung zurückkehren.

07 · Grundlagen

Pflegeversicherung im Freiwilligen­dienst: Was du wissen musst

Die Pflegeversicherung ist Teil der Sozialversicherung und folgt der Krankenversicherung. Auch hier übernimmt dein Träger die Beiträge.

Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Als FSJlerin oder FSJler bist du pflegeversicherungspflichtig, sobald du sozialversicherungspflichtig wirst. Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zahlt deine Trägerorganisation zusammen mit den Krankenversicherungsbeiträgen.

Du musst dich um die Pflegeversicherung nicht selbst kümmern. Die Anmeldung erfolgt automatisch über deinen Träger bei der zuständigen Pflegekasse. Nach dem Ende deines Freiwilligendienstes endet auch diese eigenständige Mitgliedschaft, sofern du nicht anderweitig versicherungspflichtig wirst.

Für deinen Auslandsaufenthalt hat die Pflegeversicherung keine besondere Bedeutung. Sie bleibt bestehen, solange dein FSJ läuft, und wird von deinem Träger finanziert.

Kurz erklärt

Pflegeversicherung im FSJ

Als FSJler bist du pflegeversicherungspflichtig. Die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zahlt deine Trägerorganisation zusammen mit den Krankenversicherungsbeiträgen.

Du musst dich um die Pflegeversicherung nicht selbst kümmern. Die Anmeldung erfolgt automatisch über deinen Träger.

08 · Was gilt

Unfallversicherung: Wer zahlt bei einem Unfall im FSJ-Ausland?

Neben der Krankenversicherung bist du während deines FSJ auch gesetzlich unfallversichert. Diese Absicherung greift bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen.

Auch Unfälle während trägerorganisierter Seminare sind versichert.

Nicht versichert sind Unfälle in der Freizeit ohne Bezug zum Freiwilligendienst. Auch Unfälle auf privaten Reisen während deines Auslandsaufenthalts fallen nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung. Krankheiten, die nicht Folge eines Arbeitsunfalls sind, sind ebenfalls nicht abgedeckt.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Behandlungskosten und gegebenenfalls Rentenleistungen nach einem Arbeitsunfall. Für Freizeitunfälle im Ausland brauchst du eine private Absicherung, zum Beispiel über eine Auslandskrankenversicherung mit Unfallschutz oder eine separate private Unfallversicherung.

Versichert

·Unfälle während der Arbeit in der Einsatzstelle
·Unfälle auf dem direkten Weg zur Einsatzstelle
·Unfälle während trägerorganisierter Seminare

Nicht versichert

·Unfälle in der Freizeit ohne Bezug zum Freiwilligendienst
·Krankheiten, die nicht Folge eines Arbeitsunfalls sind
·Unfälle auf privaten Reisen während des Auslandsaufenthalts

09 · Vergleich

Altersgrenzen für Freiwilligen­dienste im Überblick

Je nach Programm gelten unterschiedliche Altersgrenzen. Prüfe vor deiner Bewerbung, welcher Dienst für dein Alter infrage kommt.

Die verschiedenen Freiwilligendienste haben unterschiedliche Altersgrenzen. Das Freiwillige Soziale Jahr steht jungen Menschen von 16 bis 27 Jahren offen. Der Internationale Jugendfreiwilligendienst hat dieselbe Altersspanne von 16 bis 27 Jahren.

Der Europäische Freiwilligendienst erlaubt ein Höchstalter von 30 Jahren, das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Für den entwicklungspolitischen Dienst Weltwärts musst du mindestens 18 Jahre alt sein, das Höchstalter beträgt 28 Jahre.

Die Altersgrenzen beziehen sich auf den Beginn des Dienstes. Prüfe vor deiner Bewerbung, welcher Freiwilligendienst für dein Alter infrage kommt und welche Dauer jeweils möglich ist.

Altersgrenzen der Freiwilligendienste
Freiwilliges Soziales JahrInternationaler Jugendfreiwilligen­dienstEuropäischer Freiwilligen­dienstWeltwärts
Mindestalter16 Jahre18 Jahre16 Jahre18 Jahre
Höchstalter27 Jahre27 Jahre30 Jahre28 Jahre
Dauer6 bis 12 Monate8 bis 18 Monate2 bis 12 Monate2 bis 24 Monate

10 · Grundlagen

Freiwilliges Ökologisches Jahr: Gleiche Regeln wie beim FSJ

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist sozialversicherungsrechtlich mit dem FSJ gleichgestellt. Für Auslandseinsätze gelten dieselben Anforderungen an die Krankenversicherung.

Es gelten dieselben Regeln zu Sozialversicherung, Altersgrenzen und Auslandskrankenversicherung. Auch im FÖJ zahlt dein Träger die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Für Einsätze im Ausland brauchst du eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt auch im FÖJ nur eine medizinische Grundversorgung ab und leistet keinen Krankenrücktransport.

Wenn du dich für ein FÖJ im Ausland interessierst, gelten dieselben Anforderungen an den Versicherungsschutz wie beim FSJ. Kläre frühzeitig mit deinem Träger, ob die Kosten für die Auslandskrankenversicherung übernommen werden.

Kurz erklärt

Freiwilliges Ökologisches Jahr

Das FÖJ ist ein Freiwilligendienst in ökologischen Projekten. Es gelten dieselben Regeln zu Sozialversicherung, Altersgrenzen und Auslandskrankenversicherung wie beim FSJ.

Auch im FÖJ zahlt dein Träger die Sozialversicherungsbeiträge. Für Einsätze im Ausland brauchst du eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung.

11 · Hintergrund

Studenten und Freiwilligen­dienst: Was passiert mit deinem Studierendenstatus?

Ein FSJ vor dem Studium kann als Wartezeit angerechnet werden. Während des Dienstes bist du jedoch nicht als Studentin oder Student krankenversichert.

Wenn du dein FSJ vor dem Studium absolvierst, bleibst du nicht in der studentischen Krankenversicherung. Stattdessen wirst du als Freiwillige oder Freiwilliger sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge übernimmt dein Träger, du musst dich nicht selbst versichern.

Nach dem FSJ kannst du dich zum Studium wieder als Studentin oder Student versichern. Die Zeit im Freiwilligendienst wird von vielen Hochschulen als Wartezeit auf den Studienplatz anerkannt. Das kann deine Chancen auf einen Studienplatz verbessern.

Für ein FSJ im Ausland gilt: Auch als künftige Studentin oder künftiger Student brauchst du eine Auslandskrankenversicherung, die deinen gesamten Einsatz abdeckt. Die studentische Krankenversicherung greift in dieser Zeit nicht, weil du noch nicht eingeschrieben bist.

Wenn du dein FSJ vor dem Studium absolvierst, bleibst du nicht in der studentischen Krankenversicherung. Stattdessen wirst du als Freiwillige oder Freiwilliger sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge übernimmt dein Träger.

Nach dem FSJ kannst du dich zum Studium wieder als Studentin oder Student versichern. Die Zeit im Freiwilligendienst wird von vielen Hochschulen als Wartezeit auf den Studienplatz anerkannt.

Für ein FSJ im Ausland gilt: Auch als künftige Studentin oder künftiger Student brauchst du eine Auslandskrankenversicherung, die deinen gesamten Einsatz abdeckt.

Häufige Fragen

Fragen zu Auslandskrankenversicherung für FSJler

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026