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Auslandskrankenversicherung über 55 Tage: So bleibst du auf Langzeitreisen abgesichert

Für Reisen, die länger als 55 Tage dauern, brauchst du eine spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Normale Jahresverträge für Reisekrankenversicherungen enden meist nach 56 Tagen pro Reise, daher musst du für längere Auslandsaufenthalte einen anderen Tarif wählen.

11 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Eine reguläre Reisekrankenversicherung deckt pro Reise oft nur maximal 56 Tage ab.
  • Für Aufenthalte ab 57 Tagen benötigst du eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung.
  • Langzeittarife gelten für Reisen bis zu 365 Tagen oder sogar bis zu 5 Jahren.
  • Der Krankenrücktransport ist in Langzeittarifen in der Regel zu 100 Prozent eingeschlossen.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Auslandskrankenversicherung über 55 Tage?

Die Grenze von 55 Tagen ist entscheidend für die Wahl deines Tarifs. Überschreitest du diese Reisedauer, greift eine gewöhnliche Jahres-Reisekrankenversicherung nicht mehr.

Für Reisen ab 57 Tagen genügt eine normale Jahres-Reisekrankenversicherung nicht mehr, weil deren Schutz pro Reise auf 56 Tage begrenzt ist. Du brauchst dann eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung, die für die gesamte geplante Reisedauer abgeschlossen wird.

Diese Tarife gelten wahlweise für Aufenthalte bis 365 Tage oder bis zu 5 Jahre. Entscheidend ist, dass der Langzeitschutz ab dem ersten Reisetag besteht und nicht erst nach Ablauf der 56 Tage beginnt.

Eine Kombination aus Kurzzeittarif und anschließendem Langzeittarif ist nicht möglich. Wer also eine Reise von 80 Tagen plant, muss von Anfang an den Langzeittarif wählen.

Kurz erklärt

Langzeit-Auslandskrankenversicherung

Eine private Krankenversicherung für Auslandsaufenthalte, die über die übliche maximale Reisedauer von 56 Tagen pro Reise hinausgeht. Sie gilt für Reisen ab 57 Tagen bis zu einer Laufzeit von 365 Tagen oder bis zu 5 Jahren.

Die Versicherung muss ab dem ersten Reisetag für die gesamte geplante Reisedauer abgeschlossen werden. Eine Kombination aus Kurzzeittarif und anschließendem Langzeittarif ist nicht möglich.

02 · Vergleich

Reisedauer und Tarifwahl: Welcher Schutz passt zu deiner Reise?

Deine geplante Reisedauer bestimmt, welcher Vertrag für dich infrage kommt. Die Tarife unterscheiden sich in Laufzeit, Selbstbeteiligung und Altersgrenze.

Deine Reisedauer bestimmt, ob ein Kurzzeittarif oder ein Langzeittarif infrage kommt. Kurzzeittarife decken Reisen bis 56 Tage ab, Langzeittarife gelten für Reisen ab 57 Tagen bis maximal 365 Tage oder bis zu 5 Jahre.

Bei Langzeittarifen bis 5 Jahre fällt eine Selbstbeteiligung von 100 EUR je angefangenem Versicherungsjahr an. Tarife bis 365 Tage haben dagegen keinen Selbstbehalt.

Für Langzeittarife bis 5 Jahre gilt eine Altersbegrenzung von 74 Jahren. Der Geltungsbereich ist bei allen Tarifen weltweit, wahlweise mit oder ohne USA und Kanada.

Kurzzeit- und Langzeitschutz im Vergleich
Reisen bis 56 TageLangzeitreisen bis 365 TageLangzeitreisen bis 5 Jahre
Maximale Reisedauer56 Tage je Reise365 Tage5 Jahre
SelbstbeteiligungKeineKeine100 EUR je angefangenem Versicherungsjahr
AltersbegrenzungKeineKeine74 Jahre
Geltungs­bereichWeltweitWeltweit, wahlweise mit oder ohne USA und KanadaWeltweit, wahlweise mit oder ohne USA und Kanada

03 · Schritt für Schritt

So schließt du eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung ab

Der Abschluss einer Langzeitpolice folgt einem klaren Ablauf. Wichtig ist, dass du die Versicherung vor Reiseantritt abschließt und die Reisedauer korrekt angibst.

Der Abschluss erfolgt vor Reiseantritt. Du gibst den genauen Zeitraum deines Auslandsaufenthalts an und wählst einen Tarif, der die gesamte Dauer abdeckt.

Danach legst du den Geltungsbereich fest. Entscheidest du dich für weltweiten Schutz ohne USA und Kanada, zahlst du weniger als mit Einschluss dieser Länder.

  • Prüfe die Leistungen von Basis- und Komforttarifen, etwa bei ambulanter Heilbehandlung, Krankenrücktransport und Selbstbeteiligung.
  • Ergänze optional ein Zusatz-Paket mit Reise-Haftpflicht, Reise-Unfall, Reisegepäck und Notfall-Versicherung.
  • Schließe den Vertrag vor Reisebeginn ab, damit der Schutz ab dem ersten Reisetag gilt.
01

Reisedauer festlegen

Bestimme den genauen Zeitraum deines Auslandsaufenthalts. Wähle einen Tarif, der die gesamte Dauer abdeckt, zum Beispiel bis 365 Tage oder bis 5 Jahre.

02

Geltungsbereich wählen

Entscheide, ob dein Schutz weltweit gelten soll oder ob du Reisen in die USA und Kanada ausschließen möchtest. Das beeinflusst den Beitrag.

03

Tarifbausteine prüfen

Vergleiche die Leistungen von Basis- und Komforttarifen. Achte auf Punkte wie ambulante Heilbehandlung, Krankenrücktransport und Selbstbeteiligung.

04

Optional Zusatz-Paket ergänzen

Du kannst eine Reisegepäck-, Reise-Haftpflicht- und Reise-Unfallversicherung als Paket ergänzen. Das ist oft nur in höherwertigen Tarifen möglich.

05

Vertrag abschließen

Schließe den Vertrag vor Reisebeginn ab. Die Zahlungsweise kannst du flexibel wählen, zum Beispiel jährlich oder monatlich.

04 · Was gilt

Was übernimmt die Langzeit-Auslandskrankenversicherung?

Der Versicherungsschutz umfasst medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland. Die Leistungen gehen über die einer gesetzlichen Krankenversicherung hinaus, da du als Privatpatient behandelt wirst.

Die Langzeit-Auslandskrankenversicherung übernimmt ambulante und stationäre Heilbehandlung zu 100 Prozent. Du wirst im Ausland als Privatpatient behandelt und musst dich nicht auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen.

Der Krankenrücktransport nach Deutschland ist inklusive der Kosten für eine Begleitperson versichert. Auch schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen sowie Medikamente, Verband- und Heilmittel sind abgedeckt.

Je nach Tarif kommen Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 15.000 EUR hinzu. Nicht versichert sind Behandlungen, die der Grund für den Reiseantritt waren, sowie Reisen innerhalb Deutschlands.

Übernimmt sie

·Ambulante Heilbehandlung zu 100 Prozent
·Stationäre Heilbehandlung zu 100 Prozent
·Krankenrücktransport inklusive Begleitperson
·Schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Füllungen
·Medikamente, Verband- und Heilmittel
·Untersuchungen und Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen
·Such-, Rettungs- und Bergungskosten (je nach Tarif bis 15.000 EUR)

Übernimmt sie nicht

·Behandlungen, die der Grund für den Reiseantritt waren
·Reisen innerhalb Deutschlands
·Vorsorgeuntersuchungen ohne Wartezeit in Basistarifen
·Zahnersatz ohne Unfall oder Wartezeit in Basistarifen

05 · Kosten

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung für über 55 Tage?

Die Beiträge für Langzeittarife liegen über denen einer Jahres-Reisekrankenversicherung. Die Kosten hängen von Reisedauer, Alter, Geltungsbereich und Tarif ab.

Langzeittarife sind teurer als Kurzzeittarife, weil sie längere Reisezeiten und umfangreichere Leistungen abdecken. Der Beitrag hängt von Reisedauer, Alter, Geltungsbereich und Tarif ab.

Für eine Person weltweit ohne USA und Kanada kostet der Langzeittarif bis 1 Jahr im Tarif Basic 64,50 EUR für 30 Tage. Der Kurzzeittarif liegt bei 46,50 EUR für denselben Zeitraum.

Ein Zusatz-Paket mit Unfall-, Haftpflicht- und Notfallversicherung kostet 0,23 EUR pro Tag. Mit Reisegepäck-Versicherung steigt der Beitrag auf 0,55 EUR pro Tag.

Beitragsbeispiele für Langzeit-Auslandskrankenversicherungen

Kurzzeittarif (30 Tage)46,50 EUR
Langzeittarif bis 1 Jahr (30 Tage)64,50 EUR
Zusatz-Paket Unfall, Haftpflicht, Notfall (pro Tag)0,23 EUR
Zusatz-Paket inkl. Reisegepäck (pro Tag)0,55 EUR

06 · Im Vertrag

Selbstbeteiligung und Altersbegrenzung: Diese Klauseln solltest du kennen

In Langzeittarifen gelten besondere Bedingungen. Eine Selbstbeteiligung oder eine Altersgrenze kann deine Tarifwahl beeinflussen.

Bei Langzeittarifen bis 5 Jahre fällt eine Selbstbeteiligung von 100 EUR je angefangenem Versicherungsjahr an. Tarife bis 365 Tage haben keinen Selbstbehalt.

Die Altersbegrenzung für Langzeittarife bis 5 Jahre liegt bei 74 Jahren. Für Tarife bis 365 Tage gibt es keine Altersgrenze.

Für Vorsorgeuntersuchungen und Entbindungen gilt in einigen Tarifen eine Wartezeit von 6 Monaten. Danach sind Entbindungen zu 100 Prozent versichert.

Wichtige Vertragsklauseln im Überblick

SelbstbeteiligungKostenBei Tarifen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren fällt eine Selbstbeteiligung von 100 EUR je angefangenem Versicherungsjahr an. Bei Tarifen bis 365 Tage gibt es keinen Selbstbehalt.
AltersbegrenzungZugangLangzeittarife mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren können bis zu einem Alter von 74 Jahren abgeschlossen werden. Für Tarife bis 365 Tage gilt keine Altersgrenze.
WartezeitFristFür Vorsorgeuntersuchungen und Entbindungen gilt in einigen Tarifen eine Wartezeit von 6 Monaten. Danach sind Entbindungen zu 100 Prozent versichert.
GeltungsbereichRegionDu kannst den Schutz weltweit wahlweise mit oder ohne USA und Kanada vereinbaren. Der Einschluss der USA und Kanada erhöht den Beitrag.

07 · Checkliste

Checkliste: Das sollte deine Langzeit-Auslandskrankenversicherung leisten

Bevor du einen Vertrag abschließt, prüfe die Leistungen anhand dieser Kriterien. So stellst du sicher, dass du im Ernstfall nicht auf Kosten sitzen bleibst.

So vermeidest du Lücken im Schutz und hohe Eigenkosten im Ernstfall.

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung zu 100 Prozent.
  • Krankenrücktransport inklusive Kosten für eine Begleitperson.
  • Keine oder nur geringe Selbstbeteiligung.
  • Weltweiter Geltungsbereich, passend zu deiner Reiseroute.
  • Übernahme von Such-, Rettungs- und Bergungskosten.
  • Schutz bei Schwangerschaft und Entbindung nach Wartezeit.
  • Optionale Zusatz-Pakete für Haftpflicht, Unfall und Gepäck.

Leistungsmerkmale für Langzeitreisen

01

Ambulante und stationäre Heilbehandlung zu 100 Prozent

02

Krankenrücktransport inklusive Kosten für eine Begleitperson

03

Keine oder nur geringe Selbstbeteiligung

04

Weltweiter Geltungsbereich, passend zu deiner Reiseroute

05

Übernahme von Such-, Rettungs- und Bergungskosten

06

Schutz bei Schwangerschaft und Entbindung nach Wartezeit

07

Optionale Zusatz-Pakete für Haftpflicht, Unfall und Gepäck

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisen

Viele Reisende unterschätzen die Bedingungen für lange Auslandsaufenthalte. Diese Fehler führen im Schadensfall zu hohen Eigenkosten.

  • Eine normale Reisekrankenversicherung für eine Reise über 56 Tage nutzen.
  • Den Langzeitschutz erst nach Reisebeginn abschließen.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung als ausreichenden Schutz im Ausland ansehen.
  • Auf den Krankenrücktransport verzichten, weil er vermeintlich zu teuer ist.
  • Die Altersbegrenzung bei Tarifen mit langer Laufzeit ignorieren.
  • Die Selbstbeteiligung bei Langzeittarifen nicht einplanen.

Fehler, die du vermeiden solltest

·Eine normale Reisekrankenversicherung für eine Reise über 56 Tage nutzen
·Den Langzeitschutz erst nach Reisebeginn abschließen
·Die gesetzliche Krankenversicherung als ausreichenden Schutz im Ausland ansehen
·Auf den Krankenrücktransport verzichten, weil er vermeintlich zu teuer ist
·Die Altersbegrenzung bei Tarifen mit langer Laufzeit ignorieren
·Die Selbstbeteiligung bei Langzeittarifen nicht einplanen

09 · Hintergrund

Gesetzliche Krankenversicherung und Langzeit-Auslandskrankenversicherung

Deine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt im Ausland nur sehr begrenzte Leistungen. Für längere Aufenthalte ist eine private Absicherung notwendig.

Außerhalb der Europäischen Union zahlt sie in der Regel keine Behandlungskosten.

Innerhalb der EU gelten nur die Leistungen des jeweiligen Landes, oft auf dem Niveau der dortigen gesetzlichen Versicherung. Eine private Auslandskrankenversicherung behandelt dich dagegen als Privatpatient und übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung zu 100 Prozent.

Für Reisen über 55 Tage ist die private Langzeit-Auslandskrankenversicherung daher die einzige verlässliche Absicherung. Sie organisiert auch den Krankenrücktransport nach Deutschland.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in Ländern außerhalb der Europäischen Union in der Regel keine Behandlungskosten. Innerhalb der EU gelten nur die Leistungen des jeweiligen Landes, oft auf dem Niveau der dortigen gesetzlichen Versicherung.

Eine private Auslandskrankenversicherung behandelt dich dagegen als Privatpatient. Sie übernimmt die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung zu 100 Prozent und organisiert den Krankenrücktransport nach Deutschland.

Für Reisen über 55 Tage ist die private Langzeit-Auslandskrankenversicherung daher die einzige verlässliche Absicherung. Sie schließt die Lücke, die deine gesetzliche Krankenversicherung im Ausland lässt.

10 · Was gilt

Zusatz-Paket: Reise-Haftpflicht, Reise-Unfall und Reisegepäck kombinieren

Zu deiner Langzeit-Auslandskrankenversicherung kannst du ein Zusatz-Paket abschließen. Es bündelt mehrere Versicherungen für typische Risiken auf Reisen.

Enthalten sind Reise-Haftpflichtversicherung, Reise-Unfallversicherung, Reisegepäck-Versicherung und Notfall-Versicherung. Der Krankenversicherungsschutz bleibt im Haupttarif bestehen.

Die Selbstbeteiligung im Haupttarif entfällt durch das Zusatz-Paket nicht. Du zahlst für das Paket einen Aufpreis pro Tag, abhängig davon, ob die Reisegepäck-Versicherung enthalten ist.

Im Zusatz-Paket enthalten

·Reise-Haftpflichtversicherung
·Reise-Unfallversicherung
·Reisegepäck-Versicherung
·Notfall-Versicherung

Nicht enthalten

·Krankenversicherungsschutz (bleibt im Haupttarif)
·Selbstbeteiligung im Haupttarif entfällt durch Zusatz-Paket

11 · Was gilt

Schwangerschaft und Entbindung im Ausland: Was gilt?

Auch bei Schwangerschaft während eines Langzeitaufenthalts greift die Auslandskrankenversicherung. Die Leistungen hängen vom Tarif und von Wartezeiten ab.

Die Langzeit-Auslandskrankenversicherung übernimmt Untersuchungen und Behandlungen bei Schwangerschaftskomplikationen zu 100 Prozent. Auch Frühgeburt und Fehlgeburt sind versichert.

Für Entbindungen und Vorsorgeuntersuchungen gilt in einigen Tarifen eine Wartezeit von 6 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist sind Entbindungen zu 100 Prozent versichert.

Die Heilbehandlungskosten des Frühgeborenen sind ebenfalls abgedeckt. Nicht versichert sind Entbindungen ohne Einhaltung der Wartezeit sowie Vorsorgeuntersuchungen in Basistarifen ohne Wartezeit.

Versichert

·Untersuchungen und Behandlungen bei Komplikationen
·Frühgeburt und Fehlgeburt
·Entbindung nach einer Wartezeit von 6 Monaten
·Vorsorgeuntersuchungen nach 6 Monaten Wartezeit
·Heilbehandlungskosten des Frühgeborenen

Nicht versichert

·Entbindung ohne Einhaltung der Wartezeit
·Vorsorgeuntersuchungen in Basistarifen ohne Wartezeit

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026