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Auslandskrankenversicherung für Au-pairs: Was sie können muss

Als Au-pair im Ausland genügt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Eine passende Auslandskrankenversicherung für Au-pairs übernimmt Arztkosten, Rücktransporte und erfüllt die Anforderungen des Gastlands.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Eine Auslandskrankenversicherung für Au-pairs ist für die meisten Gastländer Pflicht und schützt dich vor hohen Arztkosten.
  • Die monatlichen Beiträge liegen je nach Tarif und Leistungsumfang zwischen etwa 21 und 45 Euro.
  • Neben der Krankenversicherung sind eine Reise-Haftpflichtversicherung und eine Reise-Unfallversicherung sinnvoll.
  • Achte auf eine Versicherung ohne Selbstbehalt und mit medizinisch sinnvollem Rücktransport.

01 · Grundlagen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung für Au-pairs?

Die Auslandskrankenversicherung für Au-pairs ist eine private Krankenversicherung, die während deines Au-pair-Aufenthalts im Gastland gilt. Sie übernimmt Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamente, die deine gesetzliche Versicherung im Ausland meist nicht zahlt.

Für deinen Aufenthalt als Au-pair genügt die deutsche gesetzliche Krankenversicherung nicht, weil sie Behandlungskosten im Gastland nur in seltenen Ausnahmefällen übernimmt. Eine private Auslandskrankenversicherung für Au-pairs schließt diese Lücke und ist für die meisten Gastländer behördlich vorgeschrieben. Sie gilt für Aufenthalte zwischen einem Monat und mehreren Jahren, je nach Anbieter sogar bis zu fünf Jahren.

Versicherbar bist du in der Regel bis zum 35. Geburtstag, sofern dein Hauptwohnsitz vor der Abreise in Deutschland gemeldet ist. Der Vertrag muss vor der Ausreise abgeschlossen werden, denn nach Reiseantritt ist ein Abschluss nicht mehr möglich. Für die USA, Kanada oder Mexiko gelten gesonderte Tarife, die nicht in den Standardverträgen für Au-pairs enthalten sind.

  • Die Versicherung erfüllt die Anforderungen der Behörden und des Au-pair-Vertrags im Gastland.
  • Ein Wechsel der Gastfamilie ist bei vielen Tarifen ohne neuen Vertrag möglich.
  • Für Aufenthalte in Österreich gibt es eigene Verträge, die den dortigen Behördenanforderungen entsprechen.

Kurz erklärt

Auslandskrankenversicherung für Au-pairs

Eine private Krankenversicherung für junge Menschen, die als Au-pair im Ausland arbeiten. Sie deckt medizinische Behandlungen im Gastland ab und erfüllt die behördlichen Anforderungen des Au-pair-Vertrags.

Sie ist für die meisten Gastländer verpflichtend und muss vor der Ausreise abgeschlossen werden.

02 · Was gilt

Warum brauchst du als Au-pair eine eigene Krankenversicherung?

Deine gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland übernimmt Behandlungskosten im Ausland nur in seltenen Fällen. Als Au-pair bist du nicht über die Gastfamilie versichert, sondern brauchst einen eigenen Vertrag.

Deine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland zahlt im Ausland nur in sehr begrenzten Fällen, etwa bei einem Notfall während einer kurzen Reise. Ein mehrmonatiger Au-pair-Aufenthalt ist damit nicht abgedeckt. Auch die Gastfamilie ist nicht verpflichtet, deine Arztkosten zu übernehmen, selbst wenn du im Haushalt der Familie lebst.

Eine eigene Auslandskrankenversicherung übernimmt ambulante Arztbehandlungen, stationäre Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Verbandmittel. Auch schmerzstillende Zahnbehandlungen sind in der Regel eingeschlossen, während Zahnersatz ohne Unfall in Basistarifen oft ausgeschlossen bleibt. Der medizinisch sinnvolle Rücktransport ins Heimatland gehört bei den meisten Tarifen zum Leistungsumfang.

  • Behandlungen, die schon vor der Abreise bekannt waren, sind nicht versichert.
  • Reine Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschwerden übernehmen nur einzelne Tarife und oft erst nach einer Wartezeit.
  • Eine geplante Entbindung ist in den ersten acht Monaten nach Vertragsbeginn nicht abgedeckt.

Übernimmt die Auslandskrankenversicherung

·Ambulante Arztbehandlungen
·Stationäre Krankenhausaufenthalte
·Medikamente und Verbandmittel
·Schmerzstillende Zahnbehandlungen
·Medizinisch sinnvoller Rücktransport

Übernimmt sie nicht

·Behandlungen, die schon vor der Abreise bekannt waren
·Reine Vorsorgeuntersuchungen ohne Beschwerden (je nach Tarif)
·Zahnersatz ohne Unfall (in Basistarifen)

03 · Kosten

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung für Au-pairs?

Die Beiträge hängen vom Tarif, dem Gastland und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Günstige Basistarife starten bei etwa 21 Euro im Monat, umfangreichere Tarife kosten bis zu 45 Euro im Monat.

Die monatlichen Beiträge für eine Au-pair-Krankenversicherung liegen in einer üblichen Spanne zwischen 21 Euro und 45 Euro. Der Preis hängt vor allem vom gewählten Tarif und dem Gastland ab. Aufenthalte in den USA oder Kanada erfordern eigene Verträge, die deutlich teurer sind als Tarife für andere Länder.

Ein Basistarif kostet etwa 21 Euro im Monat und enthält einen Selbstbehalt von 50 Euro je Versicherungsfall. Ein Komforttarif liegt bei rund 35 Euro im Monat und verzichtet auf den Selbstbehalt. Der Top-Tarif kostet etwa 45 Euro im Monat und bietet zusätzliche Leistungen wie ein Ausfallgeld bei stationärer Behandlung oder den Besuch eines Familienangehörigen im Krankenhaus.

  • Die Preise gelten pro Person und Monat für Aufenthalte weltweit ohne USA und Kanada.
  • Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist vor der Abreise jederzeit möglich.
  • Bei vorzeitiger Rückkehr erstatten viele Anbieter zu viel gezahlte Prämien anteilig.

Monatliche Beiträge für Au-pair-Krankenversicherungen

Basistarif21 EUR
Komforttarif35 EUR
Top-Tarif43 EUR

04 · Checkliste

Welche Leistungen sollte deine Au-pair-Krankenversicherung abdecken?

Ein guter Tarif übernimmt nicht nur Arztkosten, sondern auch Rücktransporte und Behandlungen im Heimatland. Achte auf diese Punkte, bevor du dich für einen Vertrag entscheidest.

Ein guter Tarif übernimmt ambulante und stationäre Heilbehandlungen zu 100 Prozent. Dazu gehören Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Verbandmittel und unfallbedingte Hilfsmittel. Auch schmerzstillende Zahnbehandlungen und unfallbedingter Zahnersatz bis 1.000 Euro pro Versicherungsjahr sind wichtige Bestandteile.

Der medizinisch sinnvolle Rücktransport ins Heimatland sollte ohne Selbstbehalt versichert sein. Achte außerdem darauf, dass Urlaubsreisen mit der Gastfamilie in Drittländer mitversichert sind. Eine Nachhaftung von mindestens drei Monaten nach Vertragsende schützt dich, wenn kurz nach der Rückkehr eine Behandlung nötig wird.

  • Ambulante und stationäre Heilbehandlung zu 100 Prozent
  • Medikamente, Verbandmittel und unfallbedingte Hilfsmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung und unfallbedingter Zahnersatz
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland
  • Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen mit der Gastfamilie
  • Kein Selbstbehalt im Krankheitsfall
  • Nachhaftung von mindestens 3 Monaten nach Vertragsende

Leistungs-Check für deine Au-pair-Krankenversicherung

01

Ambulante und stationäre Heilbehandlung zu 100 Prozent

02

Medikamente, Verbandmittel und Hilfsmittel

03

Schmerzstillende Zahnbehandlung und unfallbedingter Zahnersatz

04

Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland

05

Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen mit der Gastfamilie

06

Kein Selbstbehalt im Krankheitsfall

07

Nachhaftung von mindestens 3 Monaten nach Vertragsende

05 · Was gilt

Reise-Unfallversicherung für Au-pairs: Was sie leistet

Eine Reise-Unfallversicherung zahlt, wenn du während deines Au-pair-Aufenthalts einen Unfall hast und dauerhaft beeinträchtigt bist. Sie ergänzt die Krankenversicherung, die nur die Heilbehandlung übernimmt.

Die Reise-Unfallversicherung ergänzt deine Krankenversicherung, weil sie nicht die Heilbehandlung bezahlt, sondern die dauerhaften Folgen eines Unfalls absichert. Sie leistet eine Invaliditätszahlung, wenn du nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt bleibst. Auch eine Todesfallleistung und Bergungskosten nach einem Unfall sind in der Regel eingeschlossen.

Krankheiten ohne Unfallursache sind nicht versichert, ebenso wenig wie Arztkosten oder Vorsorgeuntersuchungen. Selbstverschuldete Unfälle unter Alkoholeinfluss können den Versicherungsschutz ausschließen. Die Unfallversicherung ist bei vielen Anbietern als Zusatzpaket zur Krankenversicherung erhältlich und kostet oft nur wenige Euro im Monat.

  • Invaliditätsleistung nach einem Unfall ist versichert.
  • Todesfallleistung nach einem Unfall ist versichert.
  • Bergungskosten nach einem Unfall sind versichert.
  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall sind je nach Tarif versichert.
  • Krankheiten ohne Unfallursache sind nicht versichert.
  • Behandlungskosten beim Arzt sind nicht versichert.
  • Vorsorgeuntersuchungen sind nicht versichert.

Ist versichert

·Invaliditätsleistung nach einem Unfall
·Todesfallleistung nach einem Unfall
·Bergungskosten nach einem Unfall
·Kosmetische Operationen nach einem Unfall

Ist nicht versichert

·Krankheiten ohne Unfallursache
·Behandlungskosten beim Arzt
·Vorsorgeuntersuchungen
·Selbstverschuldete Unfälle unter Alkoholeinfluss

06 · Was gilt

Reise-Haftpflichtversicherung für Au-pairs: Schutz bei Schäden

Als Au-pair lebst du im Haushalt deiner Gastfamilie. Wenn du dort versehentlich etwas beschädigst oder den Schlüssel verlierst, springt eine Reise-Haftpflichtversicherung ein.

Als Au-pair lebst du im Haushalt deiner Gastfamilie und bist dort täglich mit fremdem Eigentum in Kontakt. Eine Reise-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die du versehentlich am Eigentum der Gastfamilie verursachst. Auch der Verlust von Schlüsseln der Gastfamilie ist in vielen Tarifen abgedeckt.

Schäden gegenüber Dritten im Gastland sind ebenfalls versichert, etwa wenn du im Supermarkt etwas umstößt oder ein Fahrrad eines Nachbarn beschädigst. Vorsätzlich verursachte Schäden und Schäden an deinem eigenen Eigentum sind ausgeschlossen. Vertragsstrafen aus dem Au-pair-Vertrag und Schäden durch dein eigenes Kraftfahrzeug übernimmt die Versicherung nicht.

  • Schäden am Eigentum der Gastfamilie sind versichert.
  • Verlust von Schlüsseln der Gastfamilie ist versichert.
  • Schäden gegenüber Dritten im Gastland sind versichert.
  • Abschiebekosten sind in bestimmten Fällen versichert.
  • Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert.
  • Schäden an deinem eigenen Eigentum sind nicht versichert.
  • Vertragsstrafen aus dem Au-pair-Vertrag sind nicht versichert.

Zahlt die Versicherung

·Schäden am Eigentum der Gastfamilie
·Verlust von Schlüsseln der Gastfamilie
·Schäden gegenüber Dritten im Gastland
·Abschiebekosten in bestimmten Fällen

Zahlt sie nicht

·Vorsätzlich verursachte Schäden
·Schäden an deinem eigenen Eigentum
·Vertragsstrafen aus dem Au-pair-Vertrag
·Schäden durch dein eigenes Kraftfahrzeug

07 · Im Vertrag

Selbstbehalt in der Au-pair-Krankenversicherung: Was bedeutet das?

Ein Selbstbehalt ist der Betrag, den du im Krankheitsfall selbst zahlst, bevor die Versicherung einspringt. Viele Tarife für Au-pairs bieten Optionen ohne Selbstbehalt an.

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den du im Krankheitsfall selbst zahlst, bevor die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt. In Basistarifen liegt er oft bei 35 bis 50 Euro je Versicherungsfall. In Komforttarifen entfällt er meist vollständig, was die Prämie erhöht, aber im Krankheitsfall planbarer macht.

Für schmerzstillende Zahnbehandlungen gilt in der Regel kein Selbstbehalt, da diese Leistung oft pauschal bis 250 Euro übernommen wird. Für unfallbedingten Zahnersatz können Summen bis 1.000 Euro pro Jahr erstattet werden. Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ist in den meisten Tarifen ohne Selbstbehalt versichert.

  • Der Selbstbehalt wird je Versicherungsfall berechnet, nicht je Arztbesuch.
  • Ein Selbstbehalt von 50 Euro im Basistarif kann bei mehreren Behandlungen im selben Krankheitsfall nur einmal anfallen.
  • Komforttarife ohne Selbstbehalt kosten etwa 35 Euro im Monat.

Selbstbehalt in Au-pair-Tarifen

Selbstbehalt je VersicherungsfallKostenbeteiligungIn Basistarifen liegt der Selbstbehalt oft bei 35 bis 50 Euro pro Krankheitsfall. In Komforttarifen entfällt er meist vollständig.
Selbstbehalt bei ZahnbehandlungZahnstaffelFür schmerzstillende Zahnbehandlungen gilt in der Regel kein Selbstbehalt. Für Zahnersatz nach Unfall können Summen bis 1.000 Euro pro Jahr übernommen werden.
Selbstbehalt bei RücktransportTransportEin medizinisch sinnvoller Rücktransport ist in den meisten Tarifen ohne Selbstbehalt versichert.

08 · Schritt für Schritt

Rücktransport und Krankenrücktransport: Was gilt für Au-pairs?

Ein Krankenrücktransport bringt dich nach Hause, wenn du im Gastland schwer erkrankst oder einen Unfall hast. Die Versicherung übernimmt die Kosten, wenn der Transport medizinisch notwendig ist.

Ein Krankenrücktransport bringt dich nach Hause, wenn du im Gastland schwer erkrankst oder einen Unfall hast. Die Versicherung übernimmt die Kosten, wenn der Transport medizinisch notwendig ist. Ein Arzt im Gastland muss feststellen, dass der Rücktransport medizinisch sinnvoll oder notwendig ist.

Du oder deine Gastfamilie ruft danach die 24-Stunden-Notrufnummer der Versicherung an und schildert den Fall. Die Versicherung organisiert den Transport, zum Beispiel mit einem Ambulanzflugzeug oder einer Begleitperson. Nach der Ankunft im Heimatland übernimmt deine gesetzliche oder private Krankenversicherung die weitere Behandlung.

  • Die ärztliche Feststellung ist der erste Schritt im Prozess.
  • Der Kontakt mit der Versicherung erfolgt über die Notrufnummer, die rund um die Uhr erreichbar ist.
  • Die Organisation des Transports liegt vollständig bei der Versicherung.
  • Die Behandlung im Heimatland ist nach der Ankunft nicht mehr Teil der Auslandskrankenversicherung.
01

Ärztliche Feststellung

Ein Arzt im Gastland stellt fest, dass ein Rücktransport medizinisch sinnvoll oder notwendig ist.

02

Kontakt mit der Versicherung

Du oder die Gastfamilie ruft die 24-Stunden-Notrufnummer der Versicherung an und schildert den Fall.

03

Organisation des Transports

Die Versicherung organisiert den Transport, zum Beispiel mit einem Ambulanzflugzeug oder einer Begleitperson.

04

Behandlung im Heimatland

Nach der Ankunft übernimmt deine gesetzliche oder private Krankenversicherung die weitere Behandlung.

09 · Was gilt

Sprachkurs und Versicherungs­schutz: Was ist abgedeckt?

Viele Au-pairs besuchen im Gastland einen Sprachkurs. Die Kosten dafür übernimmt die Auslandskrankenversicherung nicht, aber der Versicherungsschutz bleibt während des Kurses bestehen.

Viele Au-pairs besuchen im Gastland einen Sprachkurs, der oft Teil des Au-pair-Programms ist. Die Kosten für den Kurs selbst übernimmt die Auslandskrankenversicherung nicht, denn sie ist keine Bildungsversicherung. Auch Lernmaterialien und Prüfungsgebühren für Sprachzertifikate sind nicht versichert.

Der Krankenversicherungsschutz bleibt während des Sprachkurses jedoch vollständig bestehen. Das gilt für den Weg zum Kurs, für die Zeit im Kursraum und für den Rückweg. Wenn du während des Kurses einen Unfall hast oder erkrankst, greift die Auslandskrankenversicherung wie bei jeder anderen medizinischen Behandlung.

  • Krankenversicherungsschutz auf dem Weg zum Kurs gilt.
  • Behandlung nach einem Unfall im Kursraum gilt.
  • Rücktransport bei Krankheit während des Kurses gilt.
  • Erstattung der Kursgebühren gilt nicht.
  • Kosten für Lernmaterialien gelten nicht.
  • Prüfungsgebühren für Sprachzertifikate gelten nicht.

Gilt während des Sprachkurses

·Krankenversicherungsschutz auf dem Weg zum Kurs
·Behandlung nach einem Unfall im Kursraum
·Rücktransport bei Krankheit während des Kurses

Gilt nicht

·Erstattung der Kursgebühren
·Kosten für Lernmaterialien
·Prüfungsgebühren für Sprachzertifikate

10 · Checkliste

Au-pair-Versicherung für Gastfamilien: Was Arbeitgeber wissen müssen

Wenn du als Gastfamilie ein Au-pair aus dem Ausland beschäftigst, bist du für den Versicherungsschutz verantwortlich. Eine Au-pair-Versicherung für Gastfamilien kombiniert Kranken-, Haftpflicht- und Unfallschutz.

Wenn du als Gastfamilie ein Au-pair aus dem Ausland beschäftigst, bist du für den Versicherungsschutz verantwortlich. Du musst eine Auslandskrankenversicherung für das Au-pair abschließen, die den Anforderungen der Behörden und des Au-pair-Vertrags entspricht. Eine Zusatzversicherung für Haftpflicht und Unfall ist sinnvoll, weil sie Schäden im Haushalt und Unfallfolgen abdeckt.

Die Versicherungsbeiträge trägst du als Gastfamilie, nicht das Au-pair. Du musst die Versicherungsunterlagen an das Au-pair aushändigen und die Beschäftigung bei der zuständigen Behörde melden. Die Versicherung muss vor der Einreise des Au-pairs abgeschlossen sein, damit der Versicherungsschutz ab dem ersten Tag im Gastland gilt.

  • Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für das Au-pair
  • Zusatzversicherung für Haftpflicht und Unfall
  • Meldung bei der zuständigen Behörde
  • Übernahme der Versicherungsbeiträge
  • Aushändigung der Versicherungsunterlagen an das Au-pair

Pflichten für Gastfamilien

01

Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für das Au-pair

02

Zusatzversicherung für Haftpflicht und Unfall

03

Meldung bei der zuständigen Behörde

04

Übernahme der Versicherungsbeiträge

05

Aushändigung der Versicherungsunterlagen an das Au-pair

11 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Au-pair-Krankenversicherung

Viele Au-pairs schließen eine Versicherung ab, ohne die Bedingungen genau zu lesen. Das kann im Krankheitsfall teuer werden.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Versicherung erst nach der Ausreise abschließen
·Tarif mit hohem Selbstbehalt wählen, um Prämie zu sparen
·Gastland USA oder Kanada nicht im Tarif berücksichtigen
·Keine Reise-Haftpflichtversicherung abschließen
·Laufzeit nicht an die Dauer des Au-pair-Vertrags anpassen
·Versicherungsschutz im Heimatland nicht prüfen

Häufige Fragen

Fragen zu Auslandskrankenversicherung für Au-pairs

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026