Ratgeber · Versicherung
Auslandskrankenversicherung: Ab welchem Alter wird sie teurer und worauf du achten musst
Für eine Auslandskrankenversicherung gibt es meist keine starre Altersgrenze, aber die Beiträge steigen ab 65 oder 66 Jahren spürbar. Entscheidend ist, dass du dich vor Reiseantritt absicherst, denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt weder einen Krankenrücktransport noch alle Behandlungskosten im Ausland.
12 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026
Das Wichtigste
- Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland oft nur eingeschränkt und übernimmt keinen Krankenrücktransport.
- Viele Tarife haben keine Altershöchstgrenze, erhöhen aber die Beiträge ab 65 oder 66 Jahren.
- Chronische Vorerkrankungen sind mitversichert, wenn sie bei Reiseantritt stabil eingestellt sind.
- Für Langzeitaufenthalte gelten ab 66 und 76 Jahren kürzere maximale Reisedauern.
01 · Grundlagen
Was ist eine Auslandskrankenversicherung?
Die Auslandskrankenversicherung springt ein, wenn du im Ausland medizinisch behandelt werden musst und die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise zahlt. Sie übernimmt Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen und organisiert im Notfall den Rücktransport.
Eine private Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen, wenn du im Ausland krank wirst oder einen Unfall hast. Sie springt ein, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur eingeschränkt zahlt, und deckt ambulante sowie stationäre Behandlungen ab.
Für Reisen außerhalb Europas ist sie besonders wichtig, weil die gesetzliche Krankenversicherung dort meist keinen ausreichenden Schutz bietet. Auch innerhalb der EU übernimmt die gesetzliche Kasse oft nur Basisleistungen, sodass du auf Zusatzkosten sitzen bleiben kannst.
Die Versicherung gilt weltweit und ist für beliebig viele Reisen im Jahr abschließbar. Du kannst sie als Jahresvertrag für Kurzreisen oder als Langzeittarif für längere Auslandsaufenthalte buchen.
Kurz erklärt
Auslandskrankenversicherung
Eine private Reisekrankenversicherung, die bei Reisen ins Ausland die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen, Zahnbehandlungen und einen medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport übernimmt.
Sie gilt weltweit und ist für Reisen außerhalb Europas besonders wichtig, weil die gesetzliche Krankenversicherung dort meist keinen ausreichenden Schutz bietet.
02 · Vergleich
Ab welchem Alter ändern sich die Beiträge?
Eine feste Altersgrenze für den Abschluss gibt es bei vielen Anbietern nicht. Die Beiträge werden jedoch in der Regel ab einem Alter von 65 oder 66 Jahren erhöht, weil das statistische Risiko für Behandlungen im Ausland steigt.
Eine zweite Beitragsstufe folgt bei vielen Anbietern ab 76 Jahren.
Für Langzeittarife gelten zusätzliche Einschränkungen: Ab 66 Jahren ist die maximale Versicherungsdauer oft auf 12 Monate begrenzt, ab 76 Jahren auf 6 Monate. Bei Kurzzeittarifen bis 63 Tage gibt es dagegen häufig keine Altershöchstgrenze.
Die genauen Altersstufen und Beitragssprünge unterscheiden sich je nach Anbieter. Prüfe die Tarifdetails vor dem Abschluss, damit du nicht von einer Beitragserhöhung überrascht wirst.
| Unter 66 Jahren | Ab 66 Jahren | Ab 76 Jahren | |
|---|---|---|---|
| Beitrag | Grundbeitrag ohne Altersaufschlag | Beitrag erhöht sich | Beitrag erhöht sich erneut |
| Maximale Reisedauer (Langzeittarif) | Bis zu 24 Monate möglich | Maximal 12 Monate | Maximal 6 Monate |
03 · Was gilt
Welcher Versicherungsschutz ist enthalten?
Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland. Dazu gehören ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Medikamente und der Rücktransport nach Deutschland.
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland, egal ob ambulant, stationär oder beim Zahnarzt. Dazu gehören auch Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, die während der Reise medizinisch notwendig werden.
Chronische Vorerkrankungen sind in der Regel mitversichert, sofern sie bei Reiseantritt stabil eingestellt sind. Kommt es während der Reise zu einer unerwarteten Verschlechterung, übernimmt die Versicherung die Behandlungskosten im Rahmen der Bedingungen.
- Ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland werden erstattet.
- Medizinisch notwendige Zahnbehandlungen und schmerzstillende Maßnahmen sind abgedeckt.
- Ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport nach Deutschland ist eingeschlossen.
- Geplante Behandlungen, die schon vor Reiseantritt feststanden, sind nicht versichert.
Übernimmt sie
Übernimmt sie nicht
04 · Kosten
Was kostet die Auslandskrankenversicherung?
Die Jahresbeiträge für eine Auslandskrankenversicherung liegen oft im mittleren zweistelligen Bereich. Ab 66 Jahren steigen die Kosten, bleiben aber im Vergleich zu den möglichen Behandlungskosten im Ausland überschaubar.
Unter 66 Jahren zahlst du je nach Tarif und Leistungsumfang häufig zwischen 20 und 45 Euro pro Jahr.
Ab 66 Jahren steigen die Beiträge auf etwa 45 bis 95 Euro pro Jahr, ab 76 Jahren liegen sie oft über 95 Euro. Trotz der Erhöhung bleiben die Kosten im Vergleich zu möglichen Krankenhausrechnungen im Ausland überschaubar.
Die Beiträge hängen vom Tarif, der Reisedauer und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Eine Selbstbeteiligung kann den Beitrag senken, erhöht aber deine Kosten im Leistungsfall.
Typische Jahresbeiträge für Kurzreisen bis 63 Tage
05 · Im Vertrag
Selbstbeteiligung: Wann lohnt sie sich?
Einige Tarife bieten eine Selbstbeteiligung an, um den Jahresbeitrag zu senken. Du zahlst dann im Leistungsfall einen festen Betrag selbst, bevor die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt.
Eine Selbstbeteiligung senkt den laufenden Beitrag, bedeutet aber, dass du im Schadenfall einen festen Betrag selbst zahlst. Bei Langzeittarifen ist oft eine Selbstbeteiligung von 100 Euro vorgesehen, bei Kurzzeittarifen gibt es häufig Tarife ohne Selbstbeteiligung.
Für dich lohnt sich eine Selbstbeteiligung vor allem dann, wenn du selten verreist und das Risiko eines Behandlungsfalls gering einschätzt. Bei häufigen Reisen oder längeren Aufenthalten kann ein Tarif ohne Selbstbeteiligung sinnvoller sein, weil du im Ernstfall keine Zusatzkosten tragen musst.
Beachte: Wenn sich deine gesetzliche Krankenkasse mit mehr als 100 Euro am Schadenfall beteiligt, erfolgt die Erstattung der Langzeit-Auslandskrankenversicherung in manchen Tarifen ohne Selbstbeteiligung.
Selbstbeteiligung in der Auslandskrankenversicherung
06 · Hintergrund
Krankenrücktransport: Warum er so wichtig ist
Ein Krankenrücktransport ist eine der wichtigsten Leistungen der Auslandskrankenversicherung. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten in keinem Fall, ein Rücktransport kann aber schnell mehrere zehntausend Euro kosten.
Der Rücktransport erfolgt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung in ein Krankenhaus in Deutschland verlegt werden musst, weil die Behandlung vor Ort nicht ausreichend möglich ist.
Die Versicherung organisiert den Transport und übernimmt die Kosten. Dazu gehört auch die Begleitung durch medizinisches Fachpersonal, wenn das nötig ist. In manchen Tarifen ist die Rückholung einer mitversicherten Begleitperson eingeschlossen.
Der Rücktransport erfolgt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung in ein Krankenhaus in Deutschland verlegt werden musst, weil die Behandlung vor Ort nicht ausreichend möglich ist.
Die Versicherung organisiert den Transport und übernimmt die Kosten. Dazu gehört auch die Begleitung durch medizinisches Fachpersonal, wenn das nötig ist. In manchen Tarifen ist die Rückholung einer mitversicherten Begleitperson eingeschlossen.
Ohne Auslandskrankenversicherung musst du diese Kosten selbst tragen. Deshalb ist der Krankenrücktransport ein zentrales Argument für den Abschluss, auch wenn du nur kurz verreist.
07 · Was gilt
Zusatz-Paket: Was kann es abdecken?
Neben der reinen Auslandskrankenversicherung kannst du oft ein Zusatz-Paket abschließen. Es bündelt weitere Reiseversicherungen, die über den medizinischen Schutz hinausgehen.
Es erweitert den Schutz über den medizinischen Bereich hinaus und kann je nach Anbieter unterschiedlich zusammengesetzt sein.
Typische Bestandteile sind eine Reise-Unfallversicherung, eine Reise-Haftpflichtversicherung, eine Reisegepäck-Versicherung und eine Notfall-Versicherung. Die Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung wird oft separat angeboten, kann aber in bestimmten Paketen enthalten sein.
- Reise-Unfallversicherung: Zahlt bei Invalidität oder Tod nach einem Unfall im Ausland.
- Reise-Haftpflichtversicherung: Übernimmt Schäden, die du Dritten zufügst.
- Reisegepäck-Versicherung: Erstattet Verlust, Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks.
- Notfall-Versicherung: Bietet Unterstützung rund um die Uhr im Ernstfall.
Typische Bestandteile
Nicht enthalten
08 · Schritt für Schritt
Notfall-Versicherung: Hilfe rund um die Uhr
Die Notfall-Versicherung ist eine Serviceleistung, die du oft als Teil eines Zusatz-Pakets oder direkt in der Auslandskrankenversicherung erhältst. Sie stellt sicher, dass du im Ernstfall rund um die Uhr Unterstützung bekommst.
Der Notfallservice ist 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr erreichbar und hilft dir bei der Organisation notwendiger Maßnahmen.
Der Service nennt dir geeignete Ärzte oder Krankenhäuser im Ausland und organisiert notwendige Hilfeleistungen. Auf Wunsch gibt er eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus ab, damit du nicht in Vorleistung gehen musst.
Notruf absetzen
Du erreichst den Notfallservice der Versicherung 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr.
Beratung und Organisation
Der Service nennt dir geeignete Ärzte oder Krankenhäuser im Ausland und organisiert notwendige Hilfeleistungen.
Kostenübernahme klären
Auf Wunsch gibt der Service eine Kostenübernahmeerklärung gegenüber dem Krankenhaus ab, damit du nicht in Vorleistung gehen musst.
Rücktransport einleiten
Wenn medizinisch nötig, organisiert der Service den Krankenrücktransport nach Deutschland.
09 · Was gilt
Reisegepäck-Versicherung: Schutz für dein Gepäck
Die Reisegepäck-Versicherung ist kein Bestandteil der Auslandskrankenversicherung, wird aber häufig im selben Zusatz-Paket angeboten. Sie zahlt, wenn dein Gepäck auf Reisen verloren geht, gestohlen oder beschädigt wird.
Abgedeckt sind der Verlust von Gepäckstücken, Diebstahl sowie Beschädigungen durch Transportunternehmen. Nicht versichert sind Wertsachen, die du im Koffer aufgegeben hast, Schäden durch normale Abnutzung und Gepäck, das du unbeaufsichtigt gelassen hast.
Prüfe vor dem Abschluss, welche Wertsachen im Tarif eingeschlossen sind. Bargeld, Schmuck und Elektronik sind oft nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen versichert oder ausgeschlossen.
Abgedeckt
Nicht abgedeckt
10 · Was gilt
Geltungsbereich: Wo gilt die Versicherung?
Die Auslandskrankenversicherung gilt in der Regel weltweit. Der genaue Geltungsbereich kann sich aber unterscheiden, je nachdem ob du eine Reise innerhalb Europas oder eine Fernreise planst.
Die Auslandskrankenversicherung gilt in der Regel weltweit auf Reisen. Der genaue Geltungsbereich kann sich aber unterscheiden, je nachdem ob du eine Reise innerhalb Europas oder eine Fernreise planst.
Für Behandlungen in Deutschland nach der Rückkehr zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht. Auch geplante Behandlungen im Ausland und eine dauerhafte Wohnsitzverlagerung sind nicht abgedeckt, dafür gibt es spezielle Langzeittarife.
- Weltweit auf Reisen: Die Versicherung gilt in den meisten Tarifen ohne regionale Einschränkung.
- In der Europäischen Union: Sie zahlt, wenn die gesetzliche Kasse nicht oder nur teilweise übernimmt.
- Nicht versichert: Behandlungen in Deutschland nach der Rückkehr und geplante Behandlungen im Ausland.
Gilt
Gilt nicht
11 · Was gilt
Behandlungskosten: Was wird erstattet?
Die Versicherung erstattet die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland. Dazu zählen Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Zahnbehandlungen.
Auch alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur, medizinisch notwendige Physiotherapien und Massagen können in bestimmten Tarifen erstattet werden. Reine Vorsorgeuntersuchungen, kosmetische Eingriffe und Behandlungen, die schon vor Reiseantritt geplant waren, sind nicht abgedeckt.
Die Erstattung erfolgt im Rahmen der Versicherungsbedingungen. Bewahre alle Rechnungen und Nachweise auf, damit du die Kosten nach der Rückkehr einreichen kannst.
Wird erstattet
Wird nicht erstattet
12 · Schritt für Schritt
Leistungsfall: So kommst du an dein Geld
Im Leistungsfall erstattet die Versicherung die Kosten, die dir durch eine medizinische Behandlung im Ausland entstanden sind. Wichtig ist, dass du die Belege aufbewahrst und den Schaden zeitnah meldest.
In vielen Fällen zahlst du die Rechnung zunächst selbst. Bei hohen Kosten kann die Versicherung eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen, damit du nicht in Vorleistung gehen musst.
Behandlung im Ausland
Du suchst einen Arzt oder ein Krankenhaus auf und lässt dich behandeln.
Kosten bezahlen
In vielen Fällen zahlst du die Rechnung zunächst selbst. Bei hohen Kosten kann die Versicherung eine Kostenübernahmeerklärung ausstellen.
Belege einreichen
Du reichst die Rechnungen und Nachweise bei der Versicherung ein.
Erstattung erhalten
Die Versicherung prüft die Unterlagen und erstattet dir die Kosten, die laut Tarif übernommen werden.
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