Ratgeber · Studienfinanzierung
Meister-BAföG Rückzahlung: So tilgst du dein Darlehen richtig
Beim Meister-BAföG erhältst du einen Teil der Förderung als Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Für den Darlehensanteil gelten klare Regeln zur Rückzahlung, die du kennen solltest, bevor du deine Fortbildung beginnst.
11 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Die Rückzahlung des Meister-BAföG-Darlehens beginnt frühestens zwei Jahre nach Ende der Förderung.
- Bei bestandener Prüfung kannst du einen erheblichen Teil des Darlehens erlassen bekommen.
- Die Tilgung erfolgt in festen monatlichen Raten über die KfW.
- Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit möglich und kann Zinsen sparen.
01 · Grundlagen
Was ist das Meister-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG, oft Meister-BAföG genannt, ist eine staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen. Es unterstützt dich bei Kursen wie Meister-, Fachwirt- oder Technikerfortbildungen.
Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, auf die du bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch hast. Anders als bei Stipendien findet keine Auswahl der Geförderten statt. Die Förderung besteht immer aus einem Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst, und einem zinsgünstigen Darlehen der KfW.
Gefördert werden Fortbildungen, die fachlich auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vorbereiten. Dazu zählen mehr als 700 gleichwertige Abschlüsse, etwa Meister, Fachwirt, Techniker oder Erzieher. Seit August 2020 kannst du bis zu drei Fortbildungsstufen fördern lassen.
Der Zuschussanteil muss nicht zurückgezahlt werden. Nur der Darlehensanteil ist Gegenstand der Rückzahlung.
Kurz erklärt
Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Eine gesetzlich geregelte Geldleistung zur finanziellen Unterstützung von Menschen in der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf Förderung.
Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst, und teils als zinsgünstiges Darlehen der KfW.
02 · Vergleich
Welche Kosten übernimmt das Meister-BAföG?
Das Meister-BAföG beteiligt sich an den Kosten deiner Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich an deinem Lebensunterhalt. Die Höhe der Unterstützung hängt von der Art der Maßnahme ab.
Die Förderung umfasst bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Bei Vollzeitmaßnahmen erhältst du zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt, der einkommens- und vermögensabhängig ist. Dieser Unterhaltsbeitrag wird als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Der Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird teils als Zuschuss und teils als Darlehen gewährt. Der Zuschussanteil reduziert deine spätere Rückzahlungslast unmittelbar. Bei Teilzeitmaßnahmen entfällt der Unterhaltsbeitrag, da du in der Regel weiterhin Einkommen erzielst.
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bei Vollzeit und Teilzeit gefördert.
- Der Unterhaltsbeitrag ist eine reine Zuschussleistung bei Vollzeitmaßnahmen.
- Nur der Darlehensanteil für die Gebühren ist später zurückzuzahlen.
| Vollzeitmaßnahme | Teilzeitmaßnahme | |
|---|---|---|
| Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | Wird gewährt | Wird gewährt |
| Beitrag zum Lebensunterhalt | Wird gewährt (einkommens- und vermögensabhängig) | Wird nicht gewährt |
| Form der Förderung | Teils Zuschuss, teils Darlehen | Teils Zuschuss, teils Darlehen |
03 · Checkliste
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
Nicht jede Fortbildung wird gefördert. Deine Maßnahme muss bestimmte Kriterien erfüllen, damit du Meister-BAföG beantragen kannst.
Deine Fortbildung muss fachlich gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder einen gleichwertigen Abschluss nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung.
Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Reines Selbstlernen ist nicht förderfähig, gefördert wird die Teilnahme am Unterricht. Der Anbieter muss zertifiziert sein und über ein Qualitätssicherungssystem verfügen.
- Die Fortbildung bereitet auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vor.
- Der Abschluss liegt über dem Niveau einer Facharbeiterprüfung.
- Die Maßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden.
- Der Anbieter ist zertifiziert und verfügt über ein Qualitätssicherungssystem.
Kriterien für eine förderfähige Maßnahme
Die Fortbildung bereitet auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach BBiG, HwO oder einen gleichwertigen Abschluss vor.
Der angestrebte Abschluss liegt über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung.
Die Maßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden.
Der Anbieter der Maßnahme ist zertifiziert und verfügt über ein Qualitätssicherungssystem.
04 · Vergleich
Wie unterscheiden sich Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen?
Die Anforderungen an die Fortbildungsdichte und die maximale Dauer unterscheiden sich je nachdem, ob du in Vollzeit oder Teilzeit lernst.
Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen pro Woche stattfinden. Die maximale Dauer einer Vollzeitfortbildung beträgt drei Jahre. Für vollzeitschulische Maßnahmen mit mindestens zwei Jahren Dauer werden Blockferienwochen abgezogen.
Teilzeitmaßnahmen erfordern durchschnittlich mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat. Sie dürfen grundsätzlich nicht länger als vier Jahre dauern. Auf der ersten Fortbildungsstufe genügt ein Mindestumfang von 200 Unterrichtsstunden, sonst gelten auch hier 400 Stunden.
- Vollzeit: 25 Stunden an 4 Werktagen pro Woche, maximal 3 Jahre.
- Teilzeit: durchschnittlich 18 Stunden pro Monat, maximal 4 Jahre.
- Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden.
| Vollzeitmaßnahme | Teilzeitmaßnahme | |
|---|---|---|
| Mindestunterrichtsstunden pro Woche | 25 Stunden an 4 Werktagen | Durchschnittlich 18 Stunden pro Monat |
| Maximale Dauer | 3 Jahre | 4 Jahre |
| Mindestumfang der Maßnahme | 400 Unterrichtsstunden | 400 Unterrichtsstunden (Stufe 1: 200 Stunden) |
05 · Schritt für Schritt
Wann beginnt die Rückzahlung des Meister-BAföG?
Nach deiner Fortbildung hast du Zeit, dich beruflich zu etablieren, bevor die Rückzahlung startet. Diese Phase wird Karenzphase genannt.
Nach dem Ende deiner Förderung beginnt eine Karenzphase. In dieser Zeit musst du noch keine Raten zahlen. Die Rückzahlung startet frühestens zwei Jahre nach dem Ende der Förderung.
Du erhältst rechtzeitig vor Beginn der Rückzahlung einen Tilgungsplan von der KfW. Darin sind deine monatlichen Raten und die Laufzeit festgelegt. Die Raten sind fest und werden über die gesamte Tilgungsdauer gezahlt.
- Die Förderung endet mit dem Abschluss der Fortbildung oder dem Ende des Bewilligungszeitraums.
- Die Karenzphase dauert mindestens zwei Jahre nach dem Förderende.
- Der Tilgungsplan der KfW legt Raten und Laufzeit verbindlich fest.
Ende der Förderung
Deine Förderung endet mit dem Abschluss deiner Fortbildung oder dem Ende des Bewilligungszeitraums.
Karenzphase
Nach dem Ende der Förderung beginnt eine Karenzphase. In dieser Zeit musst du noch keine Raten zahlen.
Tilgungsbeginn
Die Rückzahlung beginnt frühestens zwei Jahre nach dem Ende der Förderung. Du erhältst rechtzeitig einen Tilgungsplan von der KfW.
Monatliche Raten
Du zahlst das Darlehen in festen monatlichen Raten zurück. Die Höhe der Rate wird im Tilgungsplan festgelegt.
06 · Was gilt
Welche Vorteile bietet die Rückzahlung?
Das Meister-BAföG bietet dir bei der Rückzahlung einige Vorteile, die deine finanzielle Belastung reduzieren können.
Das Darlehen der KfW ist zinsgünstig. Bei bestandener Prüfung kannst du einen Teil des Darlehens erlassen bekommen, was deine Restschuld erheblich reduziert. Die Karenzphase gibt dir Zeit, dich beruflich zu etablieren, bevor die erste Rate fällig wird.
Du kannst das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Das spart Zinsen und verkürzt die Laufzeit. Einen vollständigen Erlass des Darlehens ohne bestandene Prüfung gibt es nicht.
- Zinsgünstiges Darlehen der KfW.
- Darlehenserlass bei bestandener Prüfung.
- Karenzphase vor Beginn der Rückzahlung.
- Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung.
Gilt für dich
Gilt nicht
07 · Kosten
Wie hoch ist der Darlehenserlass bei bestandener Prüfung?
Wenn du deine Fortbildung erfolgreich abschließt, kannst du einen Teil deines Darlehens erlassen bekommen. Das reduziert deine Restschuld erheblich.
Wenn du deine Fortbildung erfolgreich abschließt, wird dir ein Teil des Darlehensanteils für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Der Erlass beträgt bis zu 50 Prozent dieses Darlehensanteils. Die verbleibende Restschuld liegt entsprechend bei mindestens 50 Prozent.
Der genaue Prozentsatz kann je nach Fortbildung variieren. Informiere dich bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung über die für dich geltende Regelung. Der Erlass wird nicht automatisch gewährt, du musst ihn beantragen.
- Der Erlass bezieht sich auf den Darlehensanteil für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
- Bei bestandener Prüfung sind bis zu 50 Prozent Erlass möglich.
- Die Restschuld beträgt mindestens 50 Prozent des Darlehensanteils.
08 · Im Vertrag
Was gilt für die Rückzahlung des KfW-Darlehens?
Das Darlehen wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet. Die Konditionen sind gesetzlich festgelegt.
Die Konditionen sind gesetzlich festgelegt. Der Zinssatz ist zinsgünstig, kann sich aber ändern und wird von der KfW festgelegt.
Vor Beginn der Rückzahlung erhältst du einen Tilgungsplan, der deine monatlichen Raten und die Laufzeit festlegt. Du kannst das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Bei geringem Einkommen kannst du eine Freistellung von der Rückzahlung beantragen.
- Der Tilgungsplan regelt Raten und Laufzeit verbindlich.
- Vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit möglich und spart Zinsen.
- Bei geringem Einkommen ist eine Freistellung von der Rückzahlung möglich.
Wichtige Regelungen zum KfW-Darlehen
09 · Fehler vermeiden
Welche Fehler solltest du bei der Rückzahlung vermeiden?
Einige Fehler können bei der Rückzahlung des Meister-BAföG teuer werden. Achte auf diese Punkte, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Ignorierst du Schreiben der KfW, verpasst du möglicherweise Fristen und riskierst Mahnungen oder weitere Kosten. Beantragst du den Darlehenserlass nach bestandener Prüfung nicht, verschenkst du einen erheblichen Teil deiner möglichen Entlastung.
Prüfe außerdem, ob du Anspruch auf eine Freistellung von der Rückzahlung hast, etwa bei geringem Einkommen. Wenn du finanziell in der Lage bist, das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen, kannst du Zinsen sparen. Ein Verzicht darauf ist nicht automatisch ein Fehler, aber eine bewusste Entscheidung.
- Du ignorierst Schreiben der KfW und verpasst Fristen.
- Du beantragst den Darlehenserlass nicht nach bestandener Prüfung.
- Du prüfst nicht, ob du Anspruch auf eine Freistellung von der Rückzahlung hast.
- Du zahlst das Darlehen nicht vorzeitig zurück, obwohl du es könntest und so Zinsen sparen würdest.
Häufige Fehler bei der Rückzahlung
10 · Hintergrund
Wie hängt das Meister-BAföG mit dem Schüler-BAföG zusammen?
Das Meister-BAföG ist ein eigenständiges Förderinstrument und nicht mit dem Schüler-BAföG identisch. Es gibt jedoch Überschneidungen bei den Zielgruppen.
Das Meister-BAföG richtet sich an Teilnehmer von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Das Schüler-BAföG unterstützt Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Beide Förderungen sind gesetzlich geregelt, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen und Zielgruppen.
Für dich relevant ist das Meister-BAföG, wenn du eine Fortbildung wie zum Meister, Fachwirt oder Techniker absolvierst. Das Schüler-BAföG kommt für dich in der Regel nicht in Frage, wenn du bereits eine Erstausbildung abgeschlossen hast und dich nun weiterqualifizierst.
Das Meister-BAföG richtet sich an Teilnehmer von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, während das Schüler-BAföG Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen unterstützt. Beide Förderungen sind gesetzlich geregelt und haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Für dich relevant ist das Meister-BAföG, wenn du eine Fortbildung wie zum Meister, Fachwirt oder Techniker absolvierst. Das Schüler-BAföG kommt für dich in der Regel nicht in Frage, wenn du bereits eine Erstausbildung abgeschlossen hast und dich nun weiterqualifizierst.
11 · Was gilt
Welche Freibeträge gelten beim Meister-BAföG?
Beim Meister-BAföG gibt es Freibeträge, die dein Einkommen und Vermögen bei der Berechnung der Förderung schonen. Das betrifft vor allem den Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen.
Das betrifft vor allem den Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 15.000 Euro für Personen unter 30 Jahren.
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 603 Euro pro Monat. Die Werbungskostenpauschale liegt bei 1.230 Euro pro Jahr. Einkommen des Ehepartners und Vermögen werden bei der Förderung der Lehrgangskosten nicht berücksichtigt.
- Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für Personen unter 30 Jahren.
- Hinzuverdienstgrenze von 603 Euro pro Monat.
- Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr.
- Einkommen des Ehepartners und Vermögen bleiben bei den Lehrgangskosten außen vor.
Wird nicht berücksichtigt
Häufige Fragen
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