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Aufstiegs-BAföG: So finanzierst du deine berufliche Fort­bildung

Das Aufstiegs-BAföG bezuschusst Lehrgänge und Prüfungs­gebühren für anerkannte Fort­bildungs­abschlüsse. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein Zuschuss zum Lebensunterhalt hinzu, den du nicht zurückzahlen musst.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Maßnahmebeitrag deckt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro ab, die Hälfte davon als Zuschuss.
  • Bei Vollzeitfortbildungen erhältst du einen einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss.
  • Die Antragstellung läuft seit 2026 bundesweit über den Antragsassistenten AFBG Digital.
  • Gefördert werden über 700 Fortbildungsabschlüsse, vom Geprüften Berufsspezialisten bis zum Master Professional.

01 · Grundlagen

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist das Pendant zum BAföG in der beruflichen Bildung. Es unterstützt dich finanziell, wenn du dich auf einen anerkannten Fortbildungsabschluss vorbereitest.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein individueller Rechtsanspruch. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, hast du einen Anspruch auf Förderung, unabhängig davon, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder per Fernunterricht lernst.

Die Förderung umfasst Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein Unterhaltsbeitrag hinzu, den du nicht zurückzahlen musst.

Das AFBG unterstützt dich bei der Vorbereitung auf über 700 Fortbildungsabschlüsse, darunter Meister, Erzieher, Betriebswirt oder Techniker.

Kurz erklärt

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Staatliche Förderung für die Vorbereitung auf über 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Erzieher, Betriebswirt oder Techniker. Die Förderung umfasst Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen einen Unterhaltsbeitrag.

Das AFBG ist ein individueller Rechtsanspruch. Bei Erfüllung der Voraussetzungen hast du einen Anspruch auf Förderung, unabhängig von der Form der Fortbildung (Vollzeit, Teilzeit, Fernunterricht).

02 · Was gilt

Welche Fort­bildungen werden gefördert?

Das AFBG fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen auf jeder Stufe der höherqualifizierenden Berufsbildung. Entscheidend ist, dass die Maßnahme auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereitet.

Die Förderung umfasst drei Fortbildungsstufen: den Geprüften Berufsspezialisten (DQR Stufe 5), den Bachelor Professional wie Meister oder Fachwirt (DQR Stufe 6) und den Master Professional wie Betriebswirt (DQR Stufe 7).

Nicht gefördert werden Hochschulabschlüsse, Umschulungen auf Ausbildungsniveau und schulische Berufsausbildungen wie zum Assistenten. Auch einfache Zertifikatslehrgänge ohne öffentlich-rechtliche Prüfung fallen nicht unter das AFBG.

Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen sind gleichermaßen förderfähig, ebenso mediengestützte Formen und Fernunterricht. Auch Fortbildungen nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) können gefördert werden.

Wird gefördert

·Geprüfter Berufsspezialist (DQR Stufe 5)
·Bachelor Professional, z. B. Meister oder Fachwirt (DQR Stufe 6)
·Master Professional, z. B. Betriebswirt (DQR Stufe 7)
·Fortbildungen nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
·Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen, auch mediengestützt oder als Fernunterricht

Wird nicht gefördert

·Hochschulabschlüsse wie Bachelor oder Master an einer Universität
·Umschulungen auf Ausbildungsniveau
·Schulische Berufsausbildungen, z. B. zum Assistenten
·Einfache Zertifikatslehrgänge ohne öffentlich-rechtliche Prüfung

03 · Kosten

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen: einem Maßnahmebeitrag für die Lehrgangskosten und bei Vollzeitmaßnahmen einem Unterhaltsbeitrag für den Lebensunterhalt. Beide werden als Zuschuss und Darlehen kombiniert.

Der Maßnahmebeitrag wird in tatsächlicher Höhe gewährt, maximal bis 15.000 Euro. Davon ist die Hälfte ein Zuschuss, für die andere Hälfte kannst du ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

Für das Meisterstück oder die fachpraktische Arbeit gibt es eine zusätzliche Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten, höchstens 2.000 Euro. Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen beträgt für Ledige ohne Kind 882 Euro pro Monat und ist ein Vollzuschuss.

Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro monatlich pro Kind, unabhängig von der Lehrgangsform.

Förderbestandteile des Aufstiegs-BAföG

Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)bis 15.000 EUR
Zuschussanteil am Maßnahmebeitrag50 %
Meisterstück / fachpraktische Arbeitbis 2.000 EUR
Unterhaltsbeitrag für Ledige ohne Kind (Vollzeit)882 EUR / Monat
Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende150 EUR / Monat pro Kind

04 · Vergleich

Unterhaltsbeitrag: Wer bekommt ihn und wie hoch ist er?

Einen Unterhaltsbeitrag erhältst du nur bei Vollzeitmaßnahmen. Er ist einkommens- und vermögensabhängig und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss geleistet.

Einen Unterhaltsbeitrag erhältst du nur bei Vollzeitmaßnahmen. Er ist einkommens- und vermögensabhängig und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss geleistet.

Die monatlichen Bedarfssätze orientieren sich an deiner Familiengröße. Für Ledige ohne Kind beträgt der Satz 882 Euro, für Verheiratete ohne Kind 1.117 Euro und für jedes Kind kommen 235 Euro hinzu.

Zahlst du Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, erhöht sich der Unterhaltsbeitrag in der Regel um 137 Euro. Der Unterhaltsbeitrag wird von Beginn des Monats an geleistet, in dem der Unterricht beginnt, frühestens jedoch ab Antragsmonat.

Eine rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen. Stelle den Antrag daher rechtzeitig, damit du keine Monate verlierst.

Monatliche Bedarfssätze für den Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitfortbildungen
Ledig ohne KindVerheiratet ohne KindPro Kind
Monatlicher Bedarfssatz882 EUR1.117 EUR235 EUR
Zuschlag bei Kranken- und Pflegeversicherungs­beiträgenin der Regel 137 EURin der Regel 137 EURin der Regel 137 EUR

05 · Schritt für Schritt

So stellst du den Antrag mit AFBG Digital

Seit 2026 kannst du deinen Antrag auf Aufstiegs-BAföG in ganz Deutschland ausschließlich online über den Antragsassistenten AFBG Digital stellen. Der Assistent führt dich Schritt für Schritt durch das Verfahren.

Für die Nutzung benötigst du ein BundID-Konto. Die Anmeldung erfolgt mit dem Online-Personalausweis, einem elektronischen Aufenthaltstitel oder der EU-Identität.

Erforderliche Unterlagen kannst du direkt hochladen oder später digital nachreichen. Mit der AFBG Digital Companion App kannst du Nachweise per Smartphone scannen und einreichen.

Die App informiert dich außerdem über Statusmeldungen und Fristen. Bei technischen Fragen hilft dir die kostenfreie Service-Hotline unter 0800 19 19 19 4.

01

BundID-Konto einrichten

Für die Nutzung von AFBG Digital benötigst du ein BundID-Konto. Die Anmeldung erfolgt mit dem Online-Personalausweis, einem elektronischen Aufenthaltstitel oder der EU-Identität.

02

Antrag online ausfüllen

Der Antragsassistent führt dich durch alle relevanten Angaben. Erforderliche Unterlagen kannst du direkt hochladen oder später digital nachreichen.

03

Nachweise per App einreichen

Mit der AFBG Digital Companion App kannst du Nachweise per Smartphone scannen und digital einreichen. Die App informiert dich außerdem über Statusmeldungen und Fristen.

04

Bescheid abwarten

Nach vollständiger Einreichung bearbeitet das zuständige Amt deinen Antrag. Der Versand des Bescheids erfolgt frühestens zu Beginn des Bewilligungszeitraums.

06 · Checkliste

Welche Voraussetzungen muss deine Fort­bildung erfüllen?

Die Förderung ist an zeitliche und qualitative Anforderungen geknüpft. Diese unterscheiden sich je nach Fortbildungsstufe und Lehrgangsform.

Vollzeitmaßnahmen müssen mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und dürfen nicht länger als 36 Monate dauern. Förderfähig sind sie für maximal 24 Monate.

Für Teilzeitmaßnahmen gelten andere Regeln: Auf DQR-Stufe 1 sind mindestens 200 Unterrichtsstunden erforderlich, auf den Stufen 2 und 3 mindestens 400 Unterrichtsstunden.

Die regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung für die Förderung. Du musst mindestens 70 Prozent der Unterrichtsstunden besuchen.

Anforderungen an Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen

01

Vollzeitmaßnahmen: mindestens 400 Unterrichtsstunden, maximal 36 Monate Dauer, förderfähig für maximal 24 Monate

02

Vollzeitmaßnahmen: mindestens 25 Unterrichtsstunden an mindestens vier Werktagen pro Woche

03

Teilzeitmaßnahmen auf DQR-Stufe 1: mindestens 200 Unterrichtsstunden

04

Teilzeitmaßnahmen auf DQR-Stufe 2 oder 3: mindestens 400 Unterrichtsstunden

05

Teilzeitmaßnahmen: durchschnittlich mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat, Abschluss innerhalb von 48 Monaten

06

Regelmäßige Teilnahme: mindestens 70 Prozent der Unterrichtsstunden

07 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Antragstellung

Unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung erheblich. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung vermeidest du Nachforderungen und beschleunigst die Bewilligung.

Stelle den Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Fortbildung, spätestens bis zum letzten Unterrichtstag des Maßnahmeabschnitts. Unterhaltsbeiträge werden nicht rückwirkend bewilligt, sondern frühestens ab Antragsmonat.

Für das BundID-Konto muss die Onlineausweisfunktion deines Personalausweises aktiviert sein. Nutze die Checklisten für Vollzeit- und Teilzeitanträge, um häufige Fehlerquellen zu vermeiden.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Antrag zu spät stellen: Stelle den Antrag mindestens drei Monate vor Beginn der Fortbildung, spätestens bis zum letzten Unterrichtstag des Maßnahmeabschnitts.
·Unterhaltsbeitrag zu spät beantragen: Unterhaltsbeiträge werden nicht rückwirkend bewilligt, sondern frühestens ab Antragsmonat.
·Unvollständige Unterlagen einreichen: Nutze die Checklisten für Vollzeit- und Teilzeitanträge, um häufige Fehlerquellen zu vermeiden.
·Online-Ausweisfunktion nicht aktiviert: Für das BundID-Konto muss die Onlineausweisfunktion deines Personalausweises aktiviert sein.
·Falsche Fortbildungsstufe angeben: Prüfe, ob deine Maßnahme auf DQR-Stufe 5, 6 oder 7 einzuordnen ist, da dies die Mindeststundenzahl beeinflusst.

08 · Hintergrund

Existenzgründung: So unterstützt dich das AFBG

Das Aufstiegs-BAföG bietet auch für angehende Selbstständige finanzielle Anreize. Nach erfolgreichem Abschluss deiner Fortbildung kannst du den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.

Das AFBG leistet einen Beitrag zur Sicherung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften. Für potenzielle Existenzgründerinnen und Existenzgründer bietet es einen Anreiz, nach dem Fortbildungsabschluss ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Die Förderung unterstützt dich während der Fortbildung, sodass du dich auf die Qualifizierung konzentrieren kannst. Nach dem Abschluss stehen dir die erworbenen Kompetenzen für die Selbstständigkeit zur Verfügung.

Beachte, dass das AFBG selbst keine Gründungsförderung im engeren Sinne ist. Es fördert die Fortbildung, die dich auf die Selbstständigkeit vorbereitet.

Das AFBG leistet einen Beitrag zur Sicherung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften. Für potenzielle Existenzgründerinnen und Existenzgründer bietet es einen Anreiz, nach dem Fortbildungsabschluss ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Die Förderung unterstützt dich während der Fortbildung, sodass du dich auf die Qualifizierung konzentrieren kannst. Nach dem Abschluss stehen dir die erworbenen Kompetenzen für die Selbstständigkeit zur Verfügung.

Beachte, dass das AFBG selbst keine Gründungsförderung im engeren Sinne ist. Es fördert die Fortbildung, die dich auf die Selbstständigkeit vorbereitet, nicht die Gründung selbst.

09 · Was gilt

Beratung und Unterstützung vor Ort

Neben der digitalen Antragstellung gibt es persönliche Beratungsangebote. Die zuständigen Ämter und Service-Hotlines helfen dir bei Fragen zur Förderung und Antragstellung.

Für technische Fragen zu AFBG Digital erreichst du die kostenfreie Service-Hotline unter 0800 19 19 19 4. Informationsmaterialien wie Flyer, Plakate und Postkarten bieten einen ersten Überblick.

Aufstiegsgeschichten von ehemaligen Geförderten können dir Orientierung geben. Für individuelle Rechtsberatung zu deinen Förderansprüchen sind die Beratungsstellen jedoch nicht zuständig.

Dafür geeignet

·Kostenfreie technische Service-Hotline zu AFBG Digital: 0800 19 19 19 4
·Persönliche Beratung bei den zuständigen Förderämtern der Länder
·Informationsmaterialien wie Flyer, Plakate und Postkarten
·Aufstiegsgeschichten von ehemaligen Geförderten als Orientierung

Dafür nicht zuständig

·Rechtsberatung zu individuellen Förderansprüchen
·Bearbeitung von Anträgen über die Hotline
·Vergabe von Darlehen direkt durch die Beratungsstellen

10 · Im Vertrag

Maßnahmebeitrag: Was wird konkret bezuschusst?

Der Maßnahmebeitrag deckt die Kosten deiner Fortbildung ab. Er wird bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen in tatsächlicher Höhe gewährt, ist aber gedeckelt.

Die Gebühren für den vorbereitenden Lehrgang werden in tatsächlicher Höhe gefördert, maximal bis 15.000 Euro. Lehrmittel und Arbeitsmaterialien sind nicht enthalten.

Auch die Kosten für die öffentlich-rechtliche Prüfung sind Teil des Maßnahmebeitrags und werden bis zur Höchstgrenze von 15.000 Euro bezuschusst.

Die Materialkosten für das Meisterstück oder die Prüfungsarbeit werden bis zur Hälfte der notwendigen Kosten gefördert, höchstens 2.000 Euro. Auch hier gilt: 50 Prozent sind Zuschuss, für den Rest kannst du ein Darlehen beantragen.

Bestandteile des Maßnahmebeitrags

LehrgangsgebührenKernförderungDie Gebühren für den vorbereitenden Lehrgang werden in tatsächlicher Höhe gefördert, maximal bis 15.000 Euro. Lehrmittel und Arbeitsmaterialien sind nicht enthalten.
PrüfungsgebührenKernförderungAuch die Kosten für die öffentlich-rechtliche Prüfung sind Teil des Maßnahmebeitrags und werden bis zur Höchstgrenze von 15.000 Euro bezuschusst.
Meisterstück / fachpraktische ArbeitZusatzförderungDie Materialkosten für das Meisterstück oder die Prüfungsarbeit werden bis zur Hälfte der notwendigen Kosten gefördert, höchstens jedoch mit 2.000 Euro.
Zuschuss und DarlehenFinanzierung50 Prozent des Maßnahmebeitrags sind ein Zuschuss. Für die anderen 50 Prozent kannst du ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW beantragen.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026