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BAföG-Rückzahlung: So läuft die Tilgung deines Studienkredits ab

Für dein BAföG-Darlehen ist das Bundes­verwaltungsamt zuständig. Hier erfährst du, wann die Rückzahlung beginnt, wie hoch die Raten sind und wie du mit einer vorzeitigen Tilgung Geld sparen kannst.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Du zahlst nur den zinslosen Darlehensanteil deines BAföG zurück, nicht den gesamten Förderbetrag.
  • Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende deiner Förderungshöchstdauer.
  • Die monatliche Regelrate beträgt 130 Euro, meist in Quartalsraten von 390 Euro.
  • Bei vorzeitiger Rückzahlung gewährt dir das Bundesverwaltungsamt einen Nachlass.

01 · Grundlagen

Wer ist für deine BAföG-Rückzahlung zuständig?

Für die Rückzahlung deines BAföG-Darlehens ist nicht dein altes BAföG-Amt verantwortlich, sondern eine zentrale Bundesbehörde.

Das Bundesverwaltungsamt in Köln zieht alle zinsfreien Staatsdarlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ein. Es verschickt Bescheide, verwaltet die Ratenzahlung und bearbeitet Anträge auf Freistellung oder vorzeitige Rückzahlung.

Alle Mitteilungen zu deiner Adresse, deinem Namen oder deiner finanziellen Situation müssen direkt an das BVA gehen. Eine Benachrichtigung nur deines alten BAföG-Amts reicht nach dem Ende der Förderung nicht aus.

Für die Kontaktaufnahme stehen dir das Online-Portal BAföG-online, eine Telefonhotline und die Postanschrift in Köln zur Verfügung. Das BVA nimmt aus Datenschutzgründen keine regulären E-Mails mit persönlichen Daten entgegen.

Kurz erklärt

Bundes­verwaltungsamt (BVA)

Das Bundesverwaltungsamt in Köln zieht alle zinsfreien Staatsdarlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ein. Es verschickt Bescheide, verwaltet die Ratenzahlung und bearbeitet Anträge auf Freistellung oder vorzeitige Rückzahlung.

Alle Mitteilungen zu deiner Adresse, deinem Namen oder deiner finanziellen Situation müssen direkt an das BVA gehen.

02 · Vergleich

Was genau musst du vom BAföG zurückzahlen?

Nicht deine gesamte Förderung wird zur Schuldenfalle, sondern nur ein klar definierter Anteil.

Bei einem Studium an einer Hochschule oder Akademie besteht die Förderung je zur Hälfte aus Zuschuss und Darlehen. Nur der Darlehensanteil muss zurückgezahlt werden, der Zuschussanteil ist geschenkt.

Das Staatsdarlehen ist während der gesamten Laufzeit zinslos. Schülerinnen und Schüler erhalten in vielen Fällen einen Vollzuschuss und müssen kein BAföG zurückzahlen.

Hast du zu viel BAföG erhalten, weil du zum Beispiel einen Nebenjob nicht rechtzeitig gemeldet hast, musst du den überzahlten Betrag ebenfalls zurückzahlen. Das gilt für Studierende sowie für Schülerinnen und Schüler.

Zuschuss und Darlehen im Vergleich
ZuschussanteilDarlehensanteil
Rückzahlungs­pflichtNein, dieser Teil ist geschenktJa, dieser Teil muss zurückgezahlt werden
VerzinsungEntfälltZinslos während der gesamten Laufzeit
Höhe bei Studierenden50 Prozent der Förderung50 Prozent der Förderung
Höhe bei Schülern100 Prozent der Förderung0 Prozent, keine Rückzahlung

03 · Schritt für Schritt

Ab wann beginnt deine BAföG-Rückzahlung?

Zwischen dem Ende deines Studiums und der ersten Rate liegt eine mehrjährige Schonfrist.

Die Förderungshöchstdauer entspricht in der Regel deiner Regelstudienzeit. Mit ihrem Ende beginnt die Frist für den Rückzahlungsbeginn zu laufen.

Etwa 4,5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer verschickt das BVA den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid an deine hinterlegte Adresse. Er enthält die Höhe deiner Schuld, den Tilgungsplan und das Angebot für einen Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung.

Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer musst du die erste Rate zahlen. Der maximale Zeitraum für die Tilgung beträgt 20 Jahre.

01

Ende der Förderungshöchstdauer

Die Förderungshöchstdauer entspricht in der Regel deiner Regelstudienzeit. Mit ihrem Ende beginnt die Frist für den Rückzahlungsbeginn zu laufen.

02

Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid

Etwa 4,5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer verschickt das BVA den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid an deine hinterlegte Adresse. Er enthält die Höhe deiner Schuld, den Tilgungsplan und das Angebot für einen Nachlass.

03

Beginn der Rückzahlungspflicht

Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer musst du die erste Rate zahlen. Der maximale Zeitraum für die Tilgung beträgt 20 Jahre.

04 · Kosten

Wie läuft die Ratenzahlung beim BAföG ab?

Die Rückzahlung erfolgt in festen Raten, die in der Praxis gebündelt eingezogen werden.

Seit dem 01.04.2020 beträgt die monatliche Regelrate 130 EUR. In der Regel sind die Raten für drei Monate in einer Summe zu entrichten, also 390 EUR pro Quartal.

Die Zahlung erfolgt in der Regel per Lastschrifteinzugsverfahren. Bei einer Teilfreistellung wegen geringen Einkommens kann die Rate auf mindestens 42 EUR pro Monat sinken.

Deinen individuellen Tilgungsplan findest du im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Dort steht auch, wann deine Raten jeweils fällig werden.

Die monatliche Regelrate und ihre Fälligkeit

Monatliche Regelrate130 EUR
Quartalsrate (3 Monate)390 EUR
Mindestrate bei Teilfreistellung42 EUR

05 · Im Vertrag

Wann lohnt sich die vorzeitige Rückzahlung?

Du kannst dein Darlehen nach Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides jederzeit ganz oder teilweise ablösen und erhältst dafür einen Nachlass.

Eine Ablösung deines Darlehens ist erst nach Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides möglich. Vorher ist sie grundsätzlich nicht vorgesehen.

Auf Antrag erhältst du einen prozentualen Nachlass auf die noch nicht fällige Restschuld. Das höchste Angebot für eine sofortige Komplettzahlung steht in deinem Bescheid.

Darlehensbeträge, die von Freistellungszeiten erfasst sind, bleiben bei der Berechnung des Nachlasses unberücksichtigt. Die vorzeitige Rückzahlung ist bis zur endgültigen Tilgung des Darlehens zu jeder Zeit möglich.

Voraussetzungen und Effekte der vorzeitigen Rückzahlung

ZeitpunktVoraussetzungEine Ablösung ist erst nach Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides möglich. Vorher ist sie grundsätzlich nicht vorgesehen.
NachlassVorteilAuf Antrag erhältst du einen prozentualen Nachlass auf die noch nicht fällige Restschuld. Das höchste Angebot für eine sofortige Komplettzahlung steht in deinem Bescheid.
FreistellungszeitenAusnahmeDarlehensbeträge, die von Freistellungszeiten erfasst sind, bleiben bei der Berechnung des Nachlasses unberücksichtigt.

06 · Was gilt

Wie hoch ist dein maximaler Rückzahlungs­betrag?

Für viele Studierende ist die Darlehensschuld durch eine gesetzliche Deckelung begrenzt.

Für Studierende, die erstmalig ab dem 1. September 2019 zur Hälfte mit BAföG-Darlehen gefördert wurden, gilt eine gesetzliche Deckelung. Nach Zahlung von 77 Monatsraten wird eine darüber hinaus verbleibende Restschuld von Amts wegen erlassen.

Der maximale Rückzahlungsbetrag liegt damit aktuell bei 10.010 EUR. Einen gesonderten Antrag musst du für diesen Restschulderlass nicht stellen.

Nicht gedeckelt sind staatliche Volldarlehen zur Studienabschlussförderung sowie Darlehen nach einem Ausbildungsabbruch oder Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund. Auch Förderungen, die vor dem 1. September 2019 erstmalig gewährt wurden, fallen nicht unter diese Regelung.

Gedeckelt auf 10.010 EUR

·Erstmalige Förderung ab dem 1. September 2019
·Förderung je zur Hälfte als Zuschuss und Darlehen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BAföG
·Nach Zahlung von 77 Monatsraten wird die Restschuld von Amts wegen erlassen

Nicht gedeckelt

·Staatliches Volldarlehen zur Studienabschlussförderung
·Darlehen nach einem Ausbildungsabbruch oder Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund
·Förderungen, die vor dem 1. September 2019 erstmalig gewährt wurden

07 · Checkliste

Was passiert, wenn du die Raten nicht zahlen kannst?

Bei geringem Einkommen kannst du dich von der Rückzahlungspflicht befreien lassen, musst dafür aber aktiv werden.

Wenn dein monatlich anrechenbares Einkommen den Freibetrag von 1.690 EUR nicht um mindestens 42 EUR übersteigt, kannst du dich von der Rückzahlungspflicht freistellen lassen. Der Freibetrag erhöht sich um 770 EUR für jedes Kind und 850 EUR für einen Ehegatten oder Lebenspartner ohne eigenes Einkommen.

So beantragst du eine Freistellung:

  • Prüfe dein monatlich anrechenbares Einkommen anhand der aktuellen Freibeträge.
  • Stelle den Freistellungsantrag formlos beim BVA oder online über das Portal BAföG-online.
  • Füge aktuelle Einkommensnachweise als Kopie bei oder lade sie im Online-Portal hoch.
  • Beachte, dass eine einfache Erklärung, die Voraussetzungen lägen vor, nicht genügt.

Wurde eine rechtzeitige Antragstellung versäumt, können bereits aufgelaufene Monatsraten nur noch gestundet werden, in der Regel gegen Stundungszinsen.

So beantragst du eine Freistellung von der Rückzahlung

01

Prüfe dein monatlich anrechenbares Einkommen: Es darf den Freibetrag von 1.690 EUR nicht um mindestens 42 EUR übersteigen.

02

Erhöhe den Freibetrag gedanklich um 770 EUR für jedes Kind und 850 EUR für einen Ehegatten oder Lebenspartner ohne eigenes Einkommen.

03

Stelle den Freistellungsantrag formlos beim BVA oder online über das Portal BAföG-online.

04

Füge aktuelle Einkommensnachweise als Kopie bei oder lade sie im Online-Portal hoch.

05

Beachte: Eine einfache Erklärung, dass die Voraussetzungen vorliegen, genügt nicht.

08 · Fehler vermeiden

Welche Fristen und Pflichten musst du beachten?

Neben der pünktlichen Zahlung gibt es eine zentrale Pflicht, die viele übersehen: die Mitteilungspflicht.

Die wichtigste Pflicht neben der pünktlichen Zahlung ist die Mitteilungspflicht gegenüber dem Bundesverwaltungsamt. Jede Änderung deiner Wohnanschrift oder deines Familiennamens musst du direkt dem BVA melden, auch schon vor Beginn der Rückzahlungspflicht.

Häufige Fehler und ihre Folgen:

  • Adressänderung nur dem BAföG-Amt mitgeteilt: Nach dem Ende der Förderung musst du jede Änderung direkt dem BVA melden.
  • Frist für den Freistellungsantrag versäumt: Bereits aufgelaufene Monatsraten können dann nur noch gestundet werden, in der Regel gegen Stundungszinsen.
  • Zahlungsrückstand von mehr als 45 Tagen: Das Darlehen wird für die Dauer des Rückstands mit 6 Prozent auf die gesamte Restschuld verzinst.
  • Unbekannte Adresse beim BVA: Muss das BVA deine Anschrift ermitteln, werden pauschal 25 EUR in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der BAföG-Rückzahlung

·Adressänderung nur dem BAföG-Amt mitgeteilt: Nach dem Ende der Förderung musst du jede Änderung deiner Wohnanschrift direkt dem Bundesverwaltungsamt melden.
·Frist für den Freistellungsantrag versäumt: Bereits aufgelaufene Monatsraten können dann nur noch gestundet werden, in der Regel gegen Stundungszinsen.
·Zahlungsrückstand von mehr als 45 Tagen: Das Darlehen wird für die Dauer des Rückstands mit 6 Prozent auf die gesamte Restschuld verzinst.
·Unbekannte Adresse beim BVA: Muss das BVA deine Anschrift ermitteln, werden pauschal 25 EUR in Rechnung gestellt.

09 · Hintergrund

Was gilt für dein Zweitstudium oder deinen Master?

Die Rückzahlung mehrerer Darlehen folgt klaren Regeln, die du kennen solltest, bevor du dich für ein weiteres Studium einschreibst.

Für den Rückzahlungsbeginn deines BAföG-Darlehens aus einem Zweitstudium oder Master bleibt die Förderungshöchstdauer des mit BAföG-Darlehen geförderten Erststudiums maßgeblich. Das bedeutet, die Frist von fünf Jahren bis zur ersten Rate beginnt mit dem Ende der Förderungshöchstdauer deines ersten Studiums.

Eine Ausnahme gilt, wenn du die Darlehensbeträge aus deinem Erststudium bereits vollständig an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt hast. In diesem Fall wird für die Berechnung des Rückzahlungsbeginns die Förderungshöchstdauer deines Zweitstudiums herangezogen.

Für Darlehen aus einem staatlichen Volldarlehen zur Studienabschlussförderung gelten die allgemeinen Regeln zur Rückzahlung, jedoch ohne die Deckelung auf 10.010 EUR.

Für den Rückzahlungsbeginn deines BAföG-Darlehens aus einem Zweitstudium oder Master bleibt die Förderungshöchstdauer des mit BAföG-Darlehen geförderten Erststudiums maßgeblich. Das bedeutet: Die Frist von fünf Jahren bis zur ersten Rate beginnt mit dem Ende der Förderungshöchstdauer deines ersten Studiums.

Eine Ausnahme gilt, wenn du die Darlehensbeträge aus deinem Erststudium bereits vollständig an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt hast. In diesem Fall wird für die Berechnung des Rückzahlungsbeginns die Förderungshöchstdauer deines Zweitstudiums herangezogen.

Für Darlehen aus einem staatlichen Volldarlehen zur Studienabschlussförderung oder nach einem Ausbildungsabbruch aus wichtigem Grund gilt die Rückzahlungsobergrenze von 10.010 Euro nicht. Diese Beträge musst du in voller Höhe zurückzahlen.

10 · Checkliste

Wie erreichst du das Bundes­verwaltungsamt?

Für alle Fragen zur BAföG-Rückzahlung gibt es direkte Kontaktwege, die du nutzen kannst.

Das Online-Portal BAföG-online ist der schnellste Weg für Anträge, Mitteilungen und das Hochladen von Unterlagen.

Die Kontaktmöglichkeiten im Überblick:

  • Online-Portal: Nutze BAföG-online für Anträge, Mitteilungen und das Hochladen von Unterlagen.
  • Telefonhotline: 0221 758-45454, erreichbar Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie Mittwoch von 13:00 bis 15:00 Uhr.
  • Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, ZMB III, BAföG-Rückforderung, 50728 Köln.
  • Kontaktformular: Erreichbar über die Fußzeile der BAföG-Seiten des BVA.

Aus Datenschutzgründen versendet das BVA keine Bescheide per E-Mail und nimmt keine regulären E-Mails mit persönlichen Daten entgegen.

Kontaktmöglichkeiten zum BVA

01

Online-Portal: Nutze BAföG-online für Anträge, Mitteilungen und das Hochladen von Unterlagen.

02

Telefonhotline: 0221 758-45454, erreichbar Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie Mittwoch von 13:00 bis 15:00 Uhr.

03

Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, ZMB III, BAföG-Rückforderung, 50728 Köln.

04

Kontaktformular: Erreichbar über die Fußzeile der BAföG-Seiten des BVA.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026